KENNZAHL
Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer
Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer
Entwicklung der Wirkungskennzahl
Grafik
Tabelle
Betrugsbekämpfung im Bereich der Umsatzsteuer
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Obwohl der Zielwert für das Jahr 2023 nicht erreicht wurde, zeigt das durchschnittliche Mehrergebnis im Jahr 2023 eine Steigerung im Vergleich zum Jahr 2022 (+ 2,61 %). Das hohe Ergebnis des Jahres 2021 ergab sich aus einem großen Fall mit vielen verstrickten Unternehmen. Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit dem Mehrergebnis von Prüfungen festzuhalten, dass die Höhe des zu erwartenden Mehrergebnisses nicht planbar bzw. vorhersehbar ist. Wenn Verdachtsfälle zu USt-Betrugsszenarien an die Steuerfahndung/USt-BBCC (Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center) gemeldet werden, müssen diese Organisationseinheiten entsprechend des Offizials- und Legalitätsprinzips unabhängig von zu erwartenden Mehrergebnissen tätig werden. Aufträge der Staatsanwaltschaften sind zudem immer zu erfüllen, ebenso unabhängig vom zu erwartenden Mehrergebnis. Weiters stammen viele Fälle aus dem internationalen Bereich, in die österreichische Unternehmen involviert sind, aber der Schaden in anderen Ländern der EU entstanden ist. Dann wird in diesen Ländern auch das Mehrergebnis berücksichtigt.
Quelle
Jahresbericht der Steuerfahndung
Berechnungsmethode
Mehrergebnisse im laufenden Jahr durch die Anzahl der geprüften Fälle im Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungs-Competence-Center.