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KENNZAHL

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Verkehrslärm einem 24 h Durchschnittslärmpegel ausgesetzt sind

Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Verkehrslärm (entlang Hauptverkehrsinfrastruktur oder in Ballungsräumen) einem 24 h Durchschnittslärmpegel ausgesetzt sind, welcher über dem jeweils für Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr geltenden Schwellenwert liegt

2020
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Da nur der Istzustand für 2017 vorliegt, kann keine Angabe zur Entwicklung gemacht werden.


Quelle

BMK (Koordination und Zusammenführung), Lärmkartierung und quellenspezifische Betroffenenauswertung: BMK, Bundesländer. Bezüglich der unten genannten Zahlenwerte ist festzuhalten, dass die Verantwortlichkeit für die Zielfestlegung und Zielerreichung bei den für die Maßnahmen im Lärmschutz bei Verkehrsanlagen zuständigen Stellen liegt.

Berechnungsmethode

Strategische Lärmkartierung gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für Hauptverkehrsinfrastruktur und Ballungsräume auf Basis der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG; Abschätzung der hauptwohnsitz-gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der errechneten Lärmbelastung in den kartierten Bereichen