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WIRKUNGSZIEL

Erhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität, der Biodiversität und der Ökosystemleistungen

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rückgang der Luftschadstoffbelastung wurde durch die laufende Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, aber auch durch günstige meteorologische Bedingungen sowie z. T. durch den Einfluss der Pandemie durch die Luftgütedaten gut dokumentiert – insbesondere durch das pandemiebedingte geringere Verkehrsaufkommen kam es zu starken Rückgängen beim Schadstoff Stickstoffdioxid (nicht durch die Kennzahl abgebildet). Im Zusammenhang mit der Feinstaubbelastung ist der Einfluss der Pandemie schwer nachweisbar, da hier andere Einflussfaktoren, wie z. B. die Witterung, stärker sind und dominieren.
Grundsätzlich kann ein klarer Trend hin zur Verbesserung der Luftqualität durch erhebliche Reduktion der Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, der auch auf die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft zurückzuführen ist. Das wird von der positiven Entwicklung der entsprechenden Kennzahl „Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub“ bestätigt. Das Nationale Luftreinhalteprogramm befindet sich zurzeit in Überarbeitung, Verzögerungen sind pandemiebedingt sowie den intensiven Verhandlungen bezüglich Ammoniakreduktion geschuldet.
Aufgrund unterschiedlicher durch die quellverantwortlichen Behörden durchgeführten Modellierungen und zu Grunde gelegter Verkehrsmodelle lieferte die Lärmkartierung 2017 in der finalen Auswertung eine Erhöhung der errechneten Betroffenenzahlen. Eine Überprüfung des Ziels wird daher auf Basis der nächsten Lärmkartierung im Jahre 2022 notwendig sein. Dabei sind auch die Auswirkungen der Pandemie zu bewerten.
Die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie 2020+ ist im Laufen. Die Projekte der Biodiversitäts-Initiative vielfaltleben wurden erfolgreich weitergeführt. So konnte die Anzahl der Partner-Gemeinden im vielfaltleben-Gemeindenetzwerk auch 2020 erhöht werden.
Der fortschreitende Klimawandel beeinflusst die Biodiversität Österreichs sowohl hinsichtlich räumlicher Verteilung als auch quantitativ sowie qualitativ. Andererseits ist biologische Vielfalt auch ein wichtiger Faktor für die Anpassung an den Klimawandel.
Durch die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ wurde der Rahmen für vielfältige Maßnahmen geschaffen und ein 8-Punkte-Programm zur Umsetzung der Strategie erstellt. 2019 wurde der „Biodiversitätsdialog 2030“ mit dem Ziel der Entwicklung einer Biodiversitäts-Strategie 2030 für Österreich gestartet. Von 3. August bis 27. September 2020 konnte man sich an einer öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums zu von Expert:innen vorgeschlagenen möglichen Elementen einer Biodiversitäts-Strategie 2030 äußern. Das Interesse an dieser Konsultation war enorm. Insgesamt wurden mehr als 2200 Einzelkommentare zu den Elementen abgegeben. Fast 900 Mal wurde ein Fragebogen mit allgemeinen Fragen ausgefüllt. Die nächsten Schritte waren eine Auswertung aller Kommentare durch die Expert:innen des Bundesministeriums und des Umweltbundesamtes. Darauf aufbauend wird ein erster Entwurf für eine nationale Biodiversitäts-Strategie 2030 erarbeitet und der Nationalen Biodiversitäts-Kommission zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden. Parallel dazu sollen von Jugendlichen im Rahmen eines Wettbewerbs Vorschläge für eine 2050 Vision zu Biodiversität in Österreich gemacht werden. http://biodiversitätsdialog2030.at/.
Der Erhalt und die Wiederherstellung der Biodiversität ist eine der Prioritäten des Österreichischen Programms zur Ländlichen Entwicklung 2014–2020. Zahlreiche Projekte im Rahmen der Ländlichen Entwicklung wurden umgesetzt bzw. gestartet, die auf den Erhalt der Biodiversität abzielen. Durch Schutzprogramme konnte der Zustand zahlreicher gefährdeter Arten verbessert bzw. auch Wiederansiedlungsprojekte erfolgreich umgesetzt werden (z. B. Großtrappe, Huchen, Seeadler, Wildkatze).
Eine nationale Datenbank zu den Umsetzungsmaßnahmen zur Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ ist seit 2017 in Betrieb und es werden laufend Projekte eingepflegt, die zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie und Erreichung ihrer Ziele beitragen.
Projekte zum Mainstreaming der Biodiversität in Sektoren (Biodiversität & Business, Biodiversität & Gesundheit) wurden durchgeführt. Ein Projekt zur Darstellung und Beurteilung der Leistungen der Ökosysteme in Österreich wurde durchgeführt. Eine Strategie zur Lebensraumvernetzung in Österreich liegt vor. Die Website www.neobiota-austria.at gibt Informationen zur EU Verordnung, deren Relevanz und Umsetzung in Österreich sowie zur Thematik generell. Das Monitoring der Biodiversität in der offenen Kulturlandschaft wurde weitergeführt. Die Rahmenbedingungen für die Anwendung der Verordnung der Europäischen Union zu gebietsfremden invasiven Arten Nr. 1143/2014 wurden im Wesentlichen geklärt. Nationale Behörden für die Anwendung der Verordnung in Österreich wurden ernannt. Eine nationale Invasive Alien Species-Plattform wurde errichtet. Ein erster nationaler Bericht wurde an die Europäische Kommission geschickt. Managementpläne wurden entwickelt und Einschleppungspfade identifiziert. Nach erfolgreicher öffentlicher Konsultation wurde der finale Aktionsplan zu den Einschleppungspfaden im Wege der ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union an die Europäische Kommission übermittelt und mit 8. März 2021 seitens der Europäischen Kommission bestätigt.
Mit den laufenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung und den zahlreichen Biodiversitätsaktivitäten trägt das Wirkungsziel insbesondere zu den SDG-Unterzielen 3.9 „Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern“ und 15.5 „Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern“ bei.