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KENNZAHL

Gewährte Prozessbegleitungen (differenziert nach Geschlecht, Gleichstellungskennzahl) Gesamt

2020
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach § 66b StPO haben Opfer bestimmter Delikte (vor allem von Gewalt- und Sexualdelikten) sowie in bestimmten Fällen auch deren Bezugspersonen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Die Prozessbegleitung wird von bewährten und geeigneten Opferhilfeeinrichtungen auf der Grundlage von Förderungsverträgen mit dem BMJ gewährt. Die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, sodass auch für 2020 mit einer (der durchschnittlichen Entwicklung der letzten fünf Jahre entsprechenden) weiteren Steigerung zu rechnen war.
Bedingt durch die aufgrund der COVID-19 Pandemie verhängten Lockdown-Maßnahmen ist es im Jahr 2020 aber zu einem leichten Rückgang der im Rahmen der Prozessbegleitung betreuten Personen gekommen. Dieser Rückgang betrifft sowohl weibliche als auch männliche Opfer. Ab 2021 ist insbesondere infolge der Ausweitung der Anspruchsberechtigung für die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung durch das am 1. Jänner 2021 in Kraft getretene Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz wieder mit einer deutlich steigenden Tendenz zu rechnen.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Prozessbegleitungs-Datenbank

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen, denen Prozessbegleitung gewährt wurde, differenziert nach Geschlecht