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KENNZAHL

Gewährte Prozessbegleitungen - Gesamt

2021
Kennzahl überwiegend erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach § 66b StPO haben Opfer bestimmter Delikte (vor allem von Gewalt- und Sexualdelikten) sowie in bestimmten Fällen auch deren Bezugspersonen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Die Prozessbegleitung wird von bewährten und geeigneten Opferhilfeeinrichtungen auf der Grundlage von Förderungsverträgen mit dem BMJ gewährt. Die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung ist bis 2019 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2020 kam es bedingt durch die aufgrund der COVID-19 Pandemie verhängten Lockdown-Maßnahmen zu einem leichten Rückgang der im Rahmen der Prozessbegleitung betreuten Personen (sowohl bei weiblichen als auch bei männlichen Opfern). Im Jahr 2021 ist die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung, insbesondere infolge der Ausweitung der Anspruchsberechtigung durch das am 1. Jänner 2021 in Kraft getretene „Hass im Netz“-Bekämpfungsgesetz, sowohl durch weibliche als auch durch männlichen Opfer wieder deutlich angestiegen. Die aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre prognostizierten Zielwerte wurden daher nahezu erreicht.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Prozessbegleitungs-Datenbank

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen, denen Prozessbegleitung gewährt wurde, differenziert nach Geschlecht