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KENNZAHL

Gewährte Prozessbegleitungen (differenziert nach Geschlecht, Gleichstellungskennzahl) Gesamt

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Nach § 66b StPO haben Opfer bestimmter Delikte (vor allem von Gewalt- und Sexualdelikten) und in bestimmten Fällen auch deren Bezugspersonen sowie minderjährige Zeugen von Gewalt im sozialen Nahraum Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Die Prozessbegleitung wird von bewährten und geeigneten Opferhilfeeinrichtungen auf der Grundlage von Förderungsverträgen mit dem BMJ gewährt.
Die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung ist bis 2019 kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2020 kam es, bedingt durch die aufgrund der COVID-19 Pandemie verhängten Lockdown-Maßnahmen, zu einem leichten Rückgang der im Rahmen der Prozessbegleitung betreuten Personen. Im Jahr 2021 ist die Inanspruchnahme von Prozessbegleitung sowohl durch weibliche als auch durch männlichen Opfer wieder deutlich angestiegen. Dieser steigende Trend hat sich auch im Jahr 2022 fortgesetzt. Die aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre prognostizierten Zielwerte wurden daher zur Gänze erreicht.


Quelle

Bundesministerium für Justiz, Prozessbegleitungs-Datenbank

Berechnungsmethode

Anzahl der Personen, denen Prozessbegleitung gewährt wurde, differenziert nach Geschlecht