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KENNZAHL

In RH-Ausschüssen behandelte Querschnittsprüfungen

In Rechnungshof-Ausschüssen behandelte Querschnittsprüfungen

2017
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Es handelt sich um eine weitere Kennzahl, bei der die Erreichung des Zielwertes nicht vollständig im Einflussbereich des Rechnungshofs liegt. Auch hier ist die Unterschreitung des Zielwerts im Jahr 2017 auf die geringe Anzahl an Ausschüssen und Plenarsitzungen zurückzuführen.
Querschnittsprüfungen sind vergleichende Gebarungsüberprüfungen, z.B. zwischen Gebietskörperschaften, die mit einem hohen Mehrwert durch das Aufzeigen von strukturellen Defiziten und das Ableiten von Benchmarks verbunden sind. Um die Einflussnahme des Rechnungshofs auf die Zielerreichung bei dieser wichtigen Kennzahl zu erhöhen, erfolgte im Bundesvoranschlag 2018 eine Anpassung: Anstelle der in Rechnungshof-Ausschüssen behandelten Querschnittsprüfungen werden nunmehr die veröffentlichten Querschnittsprüfungen ausgewiesen.


Quelle

Rechnungshof, Nationalrat, Landtage

Berechnungsmethode

Gesamtsumme der in einem Jahr inhaltlich behandelten gebietskörperschaftenübergreifenden Querschnittsprüfungen