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WIRKUNGSZIEL

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den RH auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den Rechnungshof auf Basis von Gebarungsüberprüfungen zur Umsetzung von Reformen

2017
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der öffentliche Mitteleinsatz mit seinen zahlreichen Querschnittsthemen ist insbesondere bei gebietskörperschaftenübergreifenden Themen vielfach durch Aufgabenverflechtungen und eine geringe Transparenz bei Zahlungsflüssen gekennzeichnet. Auch Doppelgleisigkeiten und Ineffizienzen stellen aus Sicht des Rechnungshofs ein hohes Risiko dar. Nach Ansicht des Rechnungshofs fehlen – wie schon in den Vorjahren aufgezeigt – die Abstimmung und der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften sowie eine ausreichende Transparenz bei den Zahlungsströmen. Deshalb ist für den Rechnungshof die Verstärkung der gesamtstaatlichen Betrachtungsweise hinsichtlich des öffentlichen Mitteleinsatzes in Verbindung mit einer wirkungsvollen Beratung des Nationalrates und der Landtage ein wesentliches Anliegen.
Der Rechnungshof verfolgt sein Ziel, die Wirksamkeit seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit zu erhöhen, mit fundierten und aktuellen Berichten. Indem er immer wieder bestehende Verbesserungspotenziale aufzeigt und lösungsorientierte Empfehlungen anbietet, unterstreicht er seinen Beratungsansatz und schafft einen Mehrwert für die überprüften Stellen. Zur Verstärkung seiner Wirkung verfolgt der Rechnungshof den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen. In diesem Bereich finden sich stabile Rahmenbedingungen: Die Empfehlungen der Berichte des Vorjahres werden bei den jeweiligen überprüften Stellen auf ihren Umsetzungsstand abgefragt. In der Folge verifiziert der Rechnungshof bei ausgewählten Berichten – im Rahmen sogenannter Follow-up-Überprüfungen – die Angaben der überprüften Stellen.

Die Kernleistungen des Rechnungshofs sind das Prüfen und das Beraten im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen. Seit dem Jahr 2017 verfolgt der Rechnungshof das Wirkungsziel, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper durch seine Berichte wirkungsvoll und qualitativ hochwertig zu informieren bzw. zu beraten. Als ersten Schritt führte der Rechnungshof dazu eine Befragung der Abgeordneten zur Zufriedenheit mit seinen Leistungen durch, um auf Basis des Ergebnisses Verbesserungen aufzugreifen und umzusetzen. In einem weiteren Schritt legte er einen Fokus auf seine zentralen Empfehlungen und hob diese in seinen Berichten hervor.
Mit zahlreichen aktuellen Berichten zu relevanten, budgetintensiven Themen sorgte der Rechnungshof für Transparenz und schuf fundierte Entscheidungsgrundlagen. So zeigte er beispielsweise im Gesundheitsbereich die unübersichtliche, verzweigte und aufgesplitterte Finanzierung über mehrere Institutionen und Einrichtungen auf und wies darauf hin, dass auch nach der Gesundheitsreform 2013 die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung weiterhin auseinanderfallen. Um öffentliche Leistungen mittel- bis langfristig sicherzustellen, empfahl der Rechnungshof außerdem die Einleitung von Reformmaßnahmen (z.B. Mindestsicherung).
Zur Bewusstseinsschaffung und als Impulsgeber hielt der Rechnungshof im Jahr 2017 fest, was aus seiner Sicht getan werden muss. Dazu erarbeitete er für die aus seiner Sicht zehn wichtigsten Themen eine Darstellung der relevantesten Handlungsfelder.
Seine Berichte stellt der Rechnungshof nunmehr barrierefrei zur Verfügung und zum Teil erfolgt eine elektronische Zustellung. Mit modernen Grafiken ist er bestrebt, auch komplexe Sachverhalte leicht verständlich darzustellen.
Der Rechnungshof widmete im Jahr 2017 einen hohen Ressourcenanteil der Verfolgung des Wirkungszieles. Mit seinen 90 veröffentlichten Berichten und zahlreichen darüber hinaus gesetzten relevanten Maßnahmen leistete er einen wesentlichen Beitrag zur wirkungsvollen Beratung des Nationalrates und der Landtage.