KENNZAHL
Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)
Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen (Wildbach, Lawine)
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Mit der Erhebung der Liegenschaften in der Roten Gefahrenzone wurde erst im Jahr 2019 in nachvollziehbarer Weise (strukturiert) im digitalen Wildbach- und Lawinenkataster begonnen.
Die Gefahrenzonenplanung konnte im Jahr 2020 zwar als Planungszustand in den Sektionen der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgreich weitergeführt werden, allerdings verhinderte die COVID-19-Pandemie oftmals den ordnungsgemäßen Abschluss der formalen Prozesse. Ohne Einschränkungen durch die Pandemie wäre die Zahl der Liegenschaften auf tatsächliche Verhältnisse zurückzuführen. Lockdown-bedingt konnten keine kommissionellen Überprüfungen vor Ort durchgeführt werden. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass eine gemäß § 11 Forstgesetz ordnungsgemäße Auflage zur allgemeinen Einsicht und Stellungnahme durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht möglich war. Der Anstieg der Zahlen an Liegenschaften in Roten Gefahrenzonen liegt einerseits an einem erhöhten Bauaufkommen in den Gemeinden. Andererseits wurden von 2019 auf 2020 Flächen der Wasserbauverwaltung (dicht besiedelte Gebiete) übernommen, wodurch auch die Anzahl der Liegenschaften in der roten Zone gestiegen ist. Weiters bestanden aufgrund der COVID-19-Pandemie nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der kommissionellen Überprüfung von Gefahrenzonenplänen und damit einer Aktualisierung der Gefährdungen von Liegenschaften. Durch entsprechendes COVID-Management innerhalb des Betriebs der Wildbach- und Lawinenverbauung war es allerdings möglich, weitere negative Auswirkungen hintanzuhalten.
Quelle
Gebäude- und Wohnungsregister (Statistik Austria) und digitale Katastermappe (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen), harmonisiert
Berechnungsmethode
Verschneidung der Gefahrenzonen Rot (Geodatenanalyse, Wildbach- und Lawinenkataster) mit dem Bestand der Liegenschaften; die rote Gefahrenzone umfasst jene Flächen, die durch Wildbäche oder Lawinen derart gefährdet sind, dass ihre ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.