Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Patentanmeldungen und Markt

Patentanmeldungen und Markt

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Kennzahl Patentanmeldungen und Markt, die die Anzahl der von Österreicherinnen und Österreichern angemeldeten Patente, gewichtet mit dem BIP des jeweiligen Landes, für das die Patentanmeldung erfolgt, abbildet, ist nach einem vorübergehenden Rückgang im Jahr 2021 um 8% in den letzten beiden Jahren wieder sehr stark angestiegen: im Jahr 2022 um 11%, im Jahr 2023 um 13%. Damit konnte der gesetzte Zielwert für das Jahr 2023 überplanmäßig erreicht werden. In die Entwicklung fließen sehr viele Faktoren mit ein, die über die Innovationsaktivitäten in Österreich und deren Patentierbarkeit hinausgehen. Die wirtschaftliche Lage sowohl im In- als auch im Ausland, die Stabilität internationaler Handelsbeziehungen, die Attraktivität ausländischer Märkte sowie Preise (für Energie, Transport, etc.) und schlicht die Größe der jeweiligen Volkswirtschaft für die eine Patentanmeldung erfolgt beeinflussen die Kennzahl. Die größten Beiträge zur Kennzahl haben Patentanmeldungen in den USA (43%), der Europäische Union (rund 30%) und in China (rund 22%) geleistet. Diese Anteile sind über die Jahre hinweg in etwa konstant geblieben.


Quelle

ÖPA, WIPO, Weltbank

Berechnungsmethode

Das Marktpotenzial von Innovation wird anhand der Anzahl von Patentanmeldungen von Österreicher:innen und der Größe der Märkte, in denen Patentschutz beantragt wird, gemessen. Als Indikator für die Marktgröße wird das BIP des jeweiligen Landes der Patentanmeldung als Vielfaches des BIP Österreichs herangezogen. Die Kennzahl berechnet sich aus der Multiplikation des derart normierten BIP des Anmeldeziellandes mit der Anzahl der Anmeldungen im Anmeldezielland und Summierung dieser Werte für alle Länder, für die jeweils die Daten der Anmeldezahlen und des BIP vorhanden sind. Da Anmeldungen am europäischen Patentamt (EPA) üblicherweise nicht in all seinen Mitgliedsländern Gültigkeit erlangen, werden zur Berücksichtigung der EPA-Anmeldungen die BIP der Mitgliedsländer anhand des durchschnittlichen Validierungsverhaltens der Österreicher:innen gewichtet.