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KENNZAHL

Verfahrensdauer

Verfahrensdauer

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Arbeitsbelastung war auch im Jahr 2023 hoch. Im Berichtsjahr konnte die Verfahrensdauer gegenüber dem Vorjahr auf knapp über drei Monate gesenkt werden. Dies stellt einen Bestwert dar. Zu beachten ist, dass sich eine überdurchschnittliche Verfahrensdauer im Einzelfall insbesondere aus der Notwendigkeit der Durchführung eines inzidenten Normenkontrollverfahrens oder eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Gerichtshof der Europäischen Union ergeben kann. Die deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer ab dem Berichtsjahr 2015 ist vor allem auf eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes zurückzuführen, die es dem Verfassungsgerichtshof nunmehr ermöglicht, in Verfahrenshilfeangelegenheiten auch außerhalb einer Session zu entscheiden. Auch in diesem Berichtsjahr hat sich gezeigt, dass der Verfassungsgerichtshof seine Kernaufgabe ohne Abstriche erfüllen konnte.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung