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KENNZAHL

Verfahrensdauer

2022
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Arbeitsbelastung blieb auch im Jahr 2022 hoch, die Zahl der durch Entscheidung beendeten Verfahren bewegte sich ebenso wie die im internationalen Vergleich sehr kurze Verfahrensdauer, trotz der geringen Zunahme, weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Angemerkt sei, dass sich eine über dem Durchschnitt liegende Verfahrensdauer im Einzelfall insbesondere wegen der Notwendigkeit ergeben kann, ein inzidentes Normenprüfungsverfahren durchzuführen oder ein Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen. Die deutliche Verringerung der Verfahrensdauer ab dem Berichtsjahr 2015 ist vor allem auf eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes zurückzuführen, die es dem Verfassungsgerichtshof nun ermöglicht, auch Entscheidungen in Verfahrenshilfeangelegenheiten außerhalb einer Session zu treffen. Auch in diesem Berichtsjahr wurde deutlich, dass der Verfassungsgerichtshof seine Kernaufgabe ohne Abstriche erfüllen konnte, auch wenn das Jahr 2022 weiterhin von der COVID-19-Pandemie beeinflusst war.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung