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KENNZAHL

Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“

Anzahl der Vernehmungen mit Beiziehung eines „Verteidigers in Bereitschaft“

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Entsprechend der vom Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) zur Verfügung gestellten Daten wurden im Jahr 2023 in insgesamt 3.565 Fällen ein Verteidiger aus dem Rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst beigezogen. Davon umfasst sind auch 32 Fälle, in denen nur ein persönliches Beratungsgespräch, jedoch keine Vertretung in Fällen des § 164 Abs. 1 oder § 174 Abs. 1 StPO stattgefunden hat. Somit ergeben sich 3.533 Fälle, in denen eine Vertretung bei Vernehmungen durch einen Verteidiger aus dem rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst erfolgt ist. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist moderat; es ist davon auszugehen, dass das Institut des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdiensts nunmehr weitgehende Bekanntheit besitzt. Das Institut des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdiensts richtet sich an festgenommene oder zur sofortigen Vernehmung vorgeführte Beschuldigte eines Strafverfahrens.


Quelle

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag und Bundesministerium für Justiz (Abt IV 3)

Berechnungsmethode

Zählung der Vernehmungen, an denen ein „Verteidiger in Bereitschaft“ teilgenommen hat