MASSNAHME
(1) Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. (2) Monitoring und Novellierung des VZGK.
(1) Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen. (2) Monitoring und Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG).
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: (1) Alternative Streitbeilegungsgesetz (AStG) in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Gemäß § 26 Abs 2 Alternative Streitbelegung-Gesetz waren die Schlichtungsstellen verpflichtet bis zum 31.03.2020 einen Zweijahresbericht für die Jahre 2018/2019 gegenüber dem BMSGPK als zentrale Anlaufstelle zu legen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
13.08.2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das AStG wurde beschlossen und am 13.8.2015 (BGBl I Nr. 105/2015) kundgemacht.
Zielzustand (Datum)
1. Juli 2019
Zielzustand (Beschreibung)
BMASK hat als gem. § 24 AStG zuständige Behörde das Funktionieren der Alternativen Streitbeilegungsstellen evalueirt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Evaluierung der seitens der Schlichtungsstellen übermittelten Zweijahresberichte für die Jahre 2018/2019 ergibt eine sehr positive Bilanz. Steigende Fallzahlen belegen, dass das Schlichtungssystem in Österreich gut funktioniert und zunehmend angenommen wird. Vor allem die 2016 neu geschaffene „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ konnte die Anzahl ihrer Schlichtungsanträge im Vergleich zu den Jahren 2016/2017 um 50% steigern.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: (2) Bekanntheitsgrad des Basiskontos
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Der Bekanntheitsgrad des Basiskontos konnte ausgebaut werden, ist aber noch immer nicht so hoch wie er sein sollte.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Bekanntheitsgrad des Basiskontos in der Bevölkerung ist nur durchschnittlich.
Zielzustand (Datum)
30. November 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Der Bekanntheitsgrades des Basiskontos konnte durch Informationsmaßnahmen (Informationsveranstaltung und Medienarbeit) erhöht werden.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der politischen Gegebenheiten konnten keine öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen gesetzt werden. Die nationalen Kreditinstitute führen ebenfalls zuwenig aktive Bewerbung bezüglich des Basiskontos durch.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend