MASSNAHME
Anwendung strikter Bonitäts- und Governancekriterien bei kreditrisikobehafteten Transaktionen sowie laufendes Monitoring.
Anwendung strikter Bonitäts- und Governancekriterien bei der Auswahl von Vertragspartnern für kreditrisikobehaftete Transaktionen sowie laufendes Monitoring. Erlaubt sind Vertragspartner, die dem „Sektor Staat gem. ESVG“ angehören oder ein Investment Grade Rating aufweisen.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Bonitätskriterien für aktive Finanzinstrumente des Bundes
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
100%
Zielzustand
100%
Erläuterung der Entwicklung
Im Finanzjahr 2022 wurden die Bonitätskriterien für aktive Finanzinstrumente zu 100% erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
100
Quelle
Rechnungshof / Bundesrechnungsabschluss
Berechnungsmethode
Anteil der aktiven Finanzinstrumente des Bundes, der den Bonitätskriterien „Sektor Staat gemäß ESVG“ oder „Investment Grade“ entspricht, per Jahresende = 100%