MASSNAHME
Ausbau der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch weitere Datenübermittlungen
Ausbau der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch weitere Datenübermittlungen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ausbau der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung durch weitere Datenübermittlungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Die Datenanbindung der Spenden und Kirchenbeträge wurde umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Übermittlung von ausgewählten Daten Dritter an die Finanzverwaltung ist umgesetzt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Weitere Datenübermittlungskandidaten sind identifiziert, gesetzliche Grundlagen werden vorbereitet.
Erläuterung der Entwicklung
Die Datenanbindung der Spenden und Kirchenbeträge wurde umgesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze