MASSNAHME
Ausgewählte Meldeverpflichtungen reduzieren im Sinne des Once Only Prinzips
Gestaltung von ausgewählten Meldeverpflichtungen nach dem Once Only Prinzip - Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen an die Behörden. Dazu ist ein Register- und Systemverbund und eine Informationsverpflichtungsdatenbank als Grundlage für die Optimierung (Reduktion) von Informationsverpflichtungen aufgebaut und Anwendungsfälle laut Umsetzungsplanung umgesetzt.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Ausbau der Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB), um Einsparungspotenziale iZm Informationsverpflichtungen zu identifizieren.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) ist technisch fertiggestellt und die gesetzliche Grundlage für die Befüllung der IVDB ist vorbereitet. Die Auswertungsmöglichkeiten wurden evaluiert und die Kundmachung der Verfügbarkeit der IVDB im Bundesgesetzblatt vorbereitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
27.07.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aus der Datenlandkarte (DLK) wurde die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) entwickelt und diese stellt die Weiterentwicklung der DLK dar. Es wurde die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der IVDB und die Ermächtigung zur Erlassung von Verordnungen, die Erhebung von Informationsverpflichtungen in weiteren Ressorts vorsehen können, geschaffen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Die Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB) wurde um die Funktionalität für Auswertungsmöglichkeiten erweitert und die Möglichkeiten (per Verordnung) zur Erhebung von Informationsverpflichtungen anderer Ressorts geschaffen, um Datenredundanzen identifizieren zu können.
Erläuterung der Entwicklung
Die IVDB ist technisch produktiv einsatzbereit und mit den Daten aus der Piloterhebung der Datenlandkarte befüllt. Diese Daten dienen als inhaltliche Basis für die Vorbereitung der bundesweiten Erhebung der Informationsverpflichtungen. Die dafür notwendige Verordnung wurde vollinhaltlich vorbereitet. Die erforderlichen Ressourcen für eine einheitliche Erfassung mittels einer zentralen IVDB Geschäftsstelle sind in Klärung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Errichtung eines Register- und Systemverbunds, der ausgewählten Behörden die Abfrage gemeldeter Informationen (Once Only Prinzip) ermöglicht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Der Zielzustand wurde überplanmäßig erreicht. Insgesamt sind 6 Register mit 17 Schnittstellen an den RSV angebunden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
27.07.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Aus der Perspektive des Register- und Systemverbundes (RSV) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, die die ganzheitliche Anbindung von Registern an den RSV ermöglicht. Für einzelne Register werden weitere legistische Schritte notwendig sein. Bereits jetzt sind die behördenseitig benötigten Daten zum Anwendungsfall „Unternehmensgründung“, die normalerweise durch einen Firmenbuchauszug abgefragt werden, bereits aus dem Firmenbuch über den RSV abrufbar. Es werden der Behörde die benötigten Daten übermittelt, ohne dass ein Firmenbuchauszug als offizielles Dokument hochgeladen werden muss. Dadurch werden die Durchlaufzeit und der manuelle Aufwand bereits jetzt deutlich verringert.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Der Register- und Systemverbund (RSV) wurde dahingehend erweitert, dass das gesamte Firmenbuchregister abrufbar ist. Erste Schnittstellen des Unternehmensregisters sind bereits angebunden. Das Finanzstrafregister (FABE) ist zumindest im Anwendungsfall „Erteilung eines Gewerbescheins“ an den RSV angebunden. Weitere Register und/oder Anwendungsfälle befinden sich in der Anbindungsphase.
Erläuterung der Entwicklung
Die Register werden weiterhin UseCase-spezifisch angebunden. Das heißt für konkrete Once Only UseCases werden die Register bzw. Datenerfordernisse analysiert und soweit eine materiell-rechtliche Grundlage besteht die relevanten Register an den Register- und Systemverbund angebunden. Das Admin-Interface wird auch bereits für produktive UseCases eingesetzt. Insgesamt könnten bis Ende des Jahres 2023 21 Register mit über 60 Schnittstellen angebunden sein.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig