MASSNAHME
Effektive Korruptionsbekämpfung
Effektive Korruptionsbekämpfung
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufbau eines ressortweiten Compliance Management-Systems (CMS)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2024)
- weitere jährliche Evaluierung der beiden e-Learning Programme (Compliance, IKT-Benutzungsrichtlinie) - Einrichtung einer AG-Zugriffsprotokolle in Bezug auf IT-Anwendungen der Justiz mit Mitte des Jahres 2024. - weitere jährliche Compliance Netzwerktreffen mit allen Compliance Beauftragten zu Compliance relevanten Themen (nächstes Treffen findet am 17.09.2025 statt) - Ausbau / Erweiterung des justizinternen Compliance Netzwerks durch die Namhaftmachung weiterer Compliance Beauftragten durch die Organisationseinheiten (besonders im Straf- und Maßnahmenvollzug) - Implementierung der internen Meldestelle des Justizressorts mit Anfang Juli 2023 (abrufbar im Intranet und im Internet samt Infoblatt) - Ressortstrategie zum Umgang mit sämtlichen Formen der Belästigung und Gewalt im Arbeitsumfeld der Justiz
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mittels Risikoanalyse wurden Themen identifiziert (z.B. Datensicherheit, Datenschutz, Interessenskonflikte) und entsprechende Maßnahmen für die Errichtung eines strukturierten CMS in Angriff genommen (z.B. durch Compliance Leitlinien, Entwicklung, Ausrollung und Evaluierung von e-Learning Tools). 2021 wurde ein ressortweites Netzwerk von Compliance Beauftragten (58 Mitglieder) eingerichtet, in dem alle Dienstbehörden der Justiz vertreten sind. Die Mitglieder dieses Netzwerks stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, (vertrauliche:r) Beraterinnen und Berater für und in Compliance-Fragen zur Verfügung. Sie haben die Aufgabe das Compliance Bewusstsein in die Kollegenschaft zu tragen und zu verfolgen. Neben diesem Netzwerk wurde auch ein Compliance Komitee eingerichtet, dem neben einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Dienstbehörden auch Vertreterinnen und Vertreter der Standes- und Personalvertretungen angehören. Mind. 1 mal jährlich wird eine Sitzung des Compliance Komitees einberufen. Dafür werden regelmäßig Compliance Risikoanalysen durchgeführt und darauf aufbauend das jährliche Compliance Programm festgelegt. Daneben gibt das Compliance Komitee Stellungnahmen zu Compliance relevanten Themen ab, die auch im Justizintranet veröffentlicht werden. Die Implementierung einer webbasierten internen Meldestelle ist in finaler Umsetzung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Implementierung eines CMS, das sich an den sieben Komponenten von Austrian Standards orientiert. Davon sind sechs Komponenten bereits umgesetzt. Im CMS erfolgen u.a. -jährliche Evaluierungen der e-Learning Programme (Compliance, IKT-Benutzungsrichtlinie) -Überarbeitung der Erlässe zum Abfrageverhalten von personenbezogenen Daten aus Datenverarbeitungen -mind. ein jährliches Compliance Netzwerktreffen mit sämtlichen Compliance-Beauftragen zu Compliance relevanten Themen (das nächste Treffen findet am 20.09.2023 statt; Schwerpunkt „Ethik“) -Erarbeitung eines Infoblatts zur internen Meldestelle des Justizressorts.
Erläuterung der Entwicklung
– Die Evaluierung der beiden e-Learning Programme wird jährlich im Compliance Komitee, besprochen. Darauf aufbauend wird das Compliance Programm für das kommende Jahr festgelegt. Das (weitere) Bewerben der beiden e-Learning Tools war in den letzten Jahren stets Inhalt des jährlichen Compliance Programms.
– Der AG-Zugriffsprotokolle in Bezug auf IT-Anwendungen der Justiz gehören neben den Fachabteilungen des BMJ auch namhaft gemachte Mitglieder aller Dienstbehörden an.
– Das Netzwerk der Compliance Beauftragten konnte bis Ende 2024 ausgebaut werden (Stand 2021: 58 Mitglieder; Stand 12/2024: 66 Mitglieder).
– Die interne Meldestelle des Justizressorts steht Bediensteten der Justiz zur Verfügung, die Informationen über allfällige im Raum stehende Verstöße gegen die Compliance Leitlinien oder über Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) erlangt haben.
– Die Ressortstrategie ist u.a. die Basis für weiterführende Aus- und Fortbildungen zum o.g. Thema.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend