Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens ist einer der Grundpfeiler einer funktionierenden und verlässlichen Justiz. Das Wirkungsziel 1 leistet damit einen Beitrag zur Erreichung des SDG-Unterziels 16.3 („Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigen Zugang aller zur Justiz gewähren“). Im EU-weiten Vergleich des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz (übernommen aus dem EU-Justizbarometer) belegt Österreich den hervorragenden dritten Platz, nach Spitzenreiter Dänemark und Finnland. Die Anzahl der Vernehmungen unter Beiziehung eines Verteidigers in Bereitschaft hat sich erneut erhöht, begünstigt durch die Bekanntheit. Beide Kennzahlen wurden „überplanmäßig erreicht“. Ebenso zeigt der gewählte SDG-Indikator zum Anteil der Untersuchungshäftlinge an allen inhaftierten Personen (angelehnt an SDG 16.3.2) weiterhin einen guten Zielerreichungsgrad.
Das Wirkungsziel kann daher insgesamt als „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden.
Ein essentieller Teil des Wirkungsziels sind die Maßnahmen zur Erarbeitung legistischer Maßnahmen, aber auch die Prävention und Hilfe für vulnerable Gruppen.
Eine Maßnahme dazu ist die Reform des Maßnahmenvollzugs nach § 21 StGB, die in zwei Teile gesplittet wurde. Der erste Teil des Pakets, der Entwurf eines Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes, wurde aus Gründen der Dringlichkeit vorgezogen und beinhaltet Änderungen im Bereich des StGB, der StPO und des JGG. Dieses wurde am 30. Dezember 2022 als BGBl. Nr. 223/2022 kundgemacht.
Im zweiten Teil des Pakets, soll insbesondere der Vollzug der strafrechtlichen Unterbringung in einem eigenen Maßnahmenvollzugsgesetz (MVG) geregelt werden.
Im Rahmen der Legistik für das Datenschutzgesetz konnte die Neuregelung des Medienprivilegs nach § 9 DSG umgesetzt werden.
Die Arbeiten in Bezug auf die Modernisierung und Vereinfachung des Kindschaftsrechts in Bereichen des Unterhalts-, des Obsorge- und des Kontaktrechtes sollen fortgesetzt werden.
Die politische Koordinierung zu der Generalstaatsanwaltschaft konnte in der vergangenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden, unter Zugrundelegung des Regierungsprogramms wird ein neuer Entwurf auf Fachebene erarbeitet.
Das Pilotprojekt Gewaltambulanzen verfolgt das Ziel flächendeckend niederschwellig erreichbaren Einrichtungen zu schaffen, in denen sich Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt rund um die Uhr verfahrensunabhängig und kostenlos untersuchen lassen können. Gleichzeitig stellen die Gewaltambulanzen für das Strafverfahren verwertbare Befundaufnahmen sicher, und sind unmittelbar mit Opferschutzangeboten verbunden. Zur raschen Pilotierung des Projekts wurden in den Modellregionen Ost und Süd erste Pilotambulanzen in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Universitäten Wien und Graz eingerichtet. Zudem wurde mit dem GewaltAFG eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von Gewaltambulanzen geschaffen. Die bundesweite Ausrollung ist angestrebt.
Zur Bekämpfung von Korruption wird ein ressortweites Compliance Management-System (CMS) aufgebaut, wobei ein Großteil bereits umgesetzt ist. Das Netzwerk der Compliance Beauftragten konnte bis Ende 2024 weiter ausgebaut werden (Stand 2021: 58 Mitglieder; Stand 12/2024: 66 Mitglieder). Weiters steht die interne Meldestelle des Justizressorts Bediensteten der Justiz zur Verfügung, die Informationen über allfällige im Raum stehende Verstöße gegen die Compliance Leitlinien oder über Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) erlangt haben.
Abgerundet werden die Maßnahmen durch ständige Optimierung der Öffentlichkeitsarbeit des BMJ, um das Verständnis für die Rechtpflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, ihre Einrichtungen und Entscheidungen zu stärken.