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MASSNAHME

Einbringen und Förderung von Initiativen zur Stärkung Menschen/Frauen/ Kinderechten auf bi- und multilateraler Ebene

2016
Massnahme überplanmäßig erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der Initiativen zur Stärkung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Frauen und Kindern, die Österreich eingebracht oder an denen Österreich aktiv mitgearbeitet hat

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

40

Anzahl

Zielzustand

35

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

davon 5 betreffend die Rechte von Kindern und 8 betreffend die Rechte von Frauen

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

29


Quelle

Statistik des BMEIA, Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der VN-SR-Resolution 1325

Berechnungsmethode

Ermittlung der Gesamtzahl