MASSNAHME
Gewährleistung der Qualität der Rechtsspr. im BFG durch zeitnahe Entscheidungsdok., Kontakt zu Verfahrensparteien, Höchstgerichten, etc.
Gewährleistung der Qualität der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts (BFG) durch zeitnahe Finanzdokumentation (Findok)-Erfassung und Kontakt zu den Verfahrensparteien, Höchstgerichten, zur Wissenschaft sowie instanzenübergreifend
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2022 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2023 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zeitnahe Veröffentlichung der Entscheidungen in der Findok
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
30
Zielzustand
30
Messgrößenangabe
Tage
Quelle
Rechtsmittelinformationssystem und Findok
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Dauer vom Zeitpunkt des Vorliegens der Entscheidungen bis zu deren Veröffentlichung in der Findok