MASSNAHME
Hausinterne Ausbildungsmodule für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Hausinterne Ausbildungsmodule für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - als auch Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten und entsendete Juristinnen und Juristen der Landesverwaltung - um eine fachkundige und zügige Einsetzbarkeit in den Referaten sowie eine bedarfsorientierte, nachhaltige Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend geschult
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
7Wochen
Zielzustand
7Wochen
Erläuterung der Entwicklung
Auch im Berichtsjahr konnte die Dauer auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
8
Quelle
VfGH/Schulungsbericht
Berechnungsmethode
Durchschnittliche Dauer in Wochen bis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 90 % geschult sind