MASSNAHME
Sicherstellung des rechtskonformen Gesetzgebungsprozesses in der Interimslokation
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Planmäßige Durchführung von Ausschuss- und Plenarsitzungen wie im Parlamentsgebäude
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Ausschuss- und Plenarsitzungen wurden ab September 2017 planmäßig in der Interimslokation durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Durchführung von Ausschuss und Plenarsitzungen in der Interimslokation in Planung
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Planmäßige Durchführung von Ausschuss- und Plenarsitzungen wie im Parlamentsgebäude
Erläuterung der Entwicklung
Ausschuss- und Plenarsitzungen wurden ab September 2017 planmäßig in der Interimslokation durchgeführt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze