MASSNAHME
Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: EK Vorschlag zur Änderung mehrerer Verbraucherrecht-Richtlinien (insb. VerbraucherrechteRL, Unlaut. GeschäftspraktikenRL)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
2019 wurde unter rumänischer Präsidentschaft ein Teil des New Deals (OmnibusRL) abgeschlossen. Der zweite Teil (Sammelklagen) hat im November 2019 den General Approach erreicht und ist derzeit in Trilogverhandlungen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die EK hat nach der Überprüfung des Verbraucherrechts (REFIT) angekündigt, am 11.4.2018 einen horizontalen Richtlinienvorschlag mit Änderungen mehrerer Richtlinien vorzulegen, der anschließend im Rat verhandelt wird.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMASGK konnte in den anschließenden Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe in Brüssel den Verbraucherstandpunkt bis zum Beschluss der Richtlinie erfolgreich einbringen.
Erläuterung der Entwicklung
Es ist davon auszugehen, dass dieses Jahr mit den Verhandlungen zur OmnibusRL auf nationaler Ebene begonnen wird. Das BMSGPK wird den verbraucher/innenpolitischen Standpunkt einbringen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
2019 wurden die Verhandlungen abgeschlossen und die Umsetzungsperiode begann zu laufen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
EK hat den Vorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und andere Formen des Fernabsatzes von Waren beschlossen (09.12.2015). 2017 wurde der Vorschlag auf den gesamten Warenhandel (auch offline) erweitert. Dadurch wird sich die Beschlussfassung auf Sommer 2019 verschieben.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2019
Zielzustand (Beschreibung)
BMASGK konnte den Verbraucherstandpunkt in die Verhandlungen der Ratsarbeitsgruppe bis zum Beschluss der Richtlinie erfolgreich einbringen.
Erläuterung der Entwicklung
Das BMJ hat auf nationaler Ebene mit den Verhandlungen begonnen. Es liegt ein Rohentwurf als Diskussionsgrundlage vor. Das BMSGPK bringt den Verbraucher/innenpolitischen Standpunkt ein. Das BMSGPK setzt sich unter anderem für eine Herstellerhaftung und für eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Zusammenhang mit langlebigen Gütern ein.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: EK Vorschlag zur Änderung der Unterlassungsklagen-Richtlinie
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Der Unterlassungsklagenentwurf wird seit Dezember 2019 nun im Rahmen der Sammelklage (Collective Redress Directive) verhandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die EK hat nach der Überprüfung des Verbraucherrechts (REFIT) angekündigt, am 11.4.2018 einen geänderten Vorschlag der Unterlassungsklagenrichtlinie vorzulegen, der anschließend im Rat verhandelt wird.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMASGK konnte in den anschließenden Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe in Brüssel den Verbraucherstandpunkt bis zum Beschluss der Richtlinie erfolgreich einbringen.
Erläuterung der Entwicklung
Mit einer Finalisierung ist unter dem Deutschen Ratsvorsitz (2. Hälfte 2020) zu rechnen und auch da wird das BMSGPK wieder den verbraucher/innenpolitischen Standtpunkt einbringen. Hier bietet das Regierungsübereinkommen eine solide Basis.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend