MASSNAHME
Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche kritischer Infrastrukturen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
241Anzahl
Zielzustand
250Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Bei den Sensibilisierungs- und Beratungsgesprächen mit Betreibern kritischer Infrastrukturen konnten insgesamt 241 durchgeführt werden, geplant waren 250. Der Zielwert wurde geringfügig unterschritten, jedoch ist das Ergebnis durchaus positiv zu beurteilen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
223
Quelle
Administrative Aufzeichnungen DSN
Berechnungsmethode
Summe der Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche
Kennzahl: Bewertung der Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche kritischer Infrastrukturen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
1Note
Zielzustand
1,5Note
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt von der Bewertung der TeilnehmerInnen der Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche und deren Qualität ab.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
1,04
Quelle
Administrative Aufzeichnungen DSN
Berechnungsmethode
Bewertung nach Notensystem (Skala 1-4)
Kennzahl: Anzahl Täteridentifizierungen mittels Gesichtserkennungssystem (ad Maßnahme 3 Stärkung von Ermittlungs- und Fahndungsmethoden; neu ab 2022)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
464Anzahl
Zielzustand
100Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl gibt an, wie viele Identifizierungen von unbekannten Tätern durch Abfragen mit dem Gesichtserkennungssystem durchgeführt wurden. 2023 konnten 464 Täteridentifizierungen mittels Gesichtserkennung durchgeführt werden, der Zielwert von 100 wurde somit weit überschritten.
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Auswertung Gesichtserkennungssystem Bundeskriminalamt
Berechnungsmethode
Summe bestätigte Identifizierungen von unbekannten Tätern durch Abfragen mit dem Gesichtserkennungssystem