MASSNAHME
Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche kritischer Infrastrukturen
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
223
Zielzustand
250
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
Administrative Aufzeichnungen DSN
Berechnungsmethode
Summe der Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche
Kennzahl: Bewertung der Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche kritischer Infrastrukturen
Details zur Kennzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
1,04
Zielzustand
1.5
Messgrößenangabe
Note
Quelle
Administrative Aufzeichnungen DSN
Berechnungsmethode
Bewertung nach Notensystem (Skala 1-4)
Kennzahl: Anzahl Täteridentifizierungen mittels Gesichtserkennungssystem (ad Maßnahme 3 Stärkung von Ermittlungs- und Fahndungsmethoden; neu ab 2022)
Details zur Kennzahl
Ausgangspunkt der Planung
0
Zielzustand
100
Messgrößenangabe
Anzahl
Quelle
Auswertung Gesichtserkennungssystem Bundeskriminalamt
Berechnungsmethode
Summe bestätigte Identifizierungen von unbekannten Tätern durch Abfragen mit dem Gesichtserkennungssystem