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MASSNAHME

Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).

2022
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2023 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2022 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden weitestgehend umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für 2021 wurde festgelegt. Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für 2020 wurde weitgehend umgesetzt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2023 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2022 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Trotz der COVID-19-Pandemie und der dadurch bedingten anderen Schwerpunktsetzung konnte die Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags weitestgehend zeitgerecht umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend