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MASSNAHME

Verbesserung der Steuerung und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie

Verbesserung der Steuerung des Schulsystems und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume

2022
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Bildung von Schulclustern

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

30

Anzahl

Zielzustand

28

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Mit 30 eingerichteten Schulclustern (31.12.2022) wurde das Ziel für das Jahr 2022 (28) überplanmäßig erreicht. Die Bildung von Schulclustern wurde im Bildungsreformgesetz 2017 zur „Rettung“ und Verbesserung der Qualität der Kleinschulen mit Blick auf die autonome Schulentwicklung und eine flexible, stärkenorientierte Nutzung von Personalkapazitäten eingeführt. Schulen im Schulcluster verfügen über ein Begleitkonzept, erhalten Ressourcen für administratives Personal und können Infrastruktur und Unterrichtsmaterialien gemeinsam nutzen. Mit einer pro Schuljahr steigenden Anzahl an Schulclustern ist die Erwartung von positiven Effekten für die Schulqualität verbunden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

20


Quelle

Schulen-Online, Personalbewirtschaftung, Bildungsdirektion

Berechnungsmethode

Anzahl der Clusterleiter/innen des Schuljahres

Meilenstein: Flexible Gestaltung der Unterrichtsorganisation

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Gesetzliche Grundlagen sind geschaffen, AHS-Lehrpläne zur Überführung von Schulversuchen befinden sich im legistischen Prozess.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.05.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Neue bzw. weiterreichende Modelle der flexiblen Unterrichtsorganisation (insbesondere jene, die für den österreichischen Schulpreis eingereicht wurden) sind in Diskussion.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Legistische Anpassungen im Sinne einer erweiterten Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation sind vollzogen und werden von Schulen genutzt.

Erläuterung der Entwicklung

Im Zuge des 5. Schulrechtspakets 2022 (BGBl. I Nr. 96/2022) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation sowie zur Stärkung der Individualisierung geschaffen. Im Herbst/Winter 2022 wurden im Sinne einer gelingenden Implementierung Workshops für Schulleitungen und SQM angeboten. Dieses Angebot wurde gut angenommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Entwicklung eines Bildungsmonitorings- und controllingsystems

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Der Entwicklungsprozess der neuen IT-Infrastruktur Bildungsinformationssystem (BILIS) und der Konzepte der neuen Berichtsformate ist noch nicht abgeschlossen. Die ersten (Pilot-) Datenblätter liegen noch nicht vor. Die Implementierung der Kennzahlen des Bildungscontrollings und des RZL-Plans der Bildungsdirektionen in die IT-Infrastruktur BILIS erfolgt verzögert. Die Verordnung zum Bildungscontrolling wurde noch nicht kundgemacht. Der Bildungscontrollingbericht wurde als Teil des Nationalen Bildungsberichts dem Nationalrat vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.05.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Vorarbeiten zum Entwicklungsprozess der neuen IT-Infrastruktur Bildungsinformationssystem (BILIS) sind abgeschlossen; die Umsetzung startet mit Juli 2021. Das Konzept der neuen Berichtsformate (Schuldatenblätter) liegt vor. Die Instrumente, die dem Bildungscontrolling dienen, konnten aufgrund der COVID-19 Pandemie nur mit Verzögerung weiterentwickelt werden. Die Verordnung zum Bildungscontrolling befindet sich in Vorbereitung. Der Bildungscontrollingbericht liegt in einer Entwurfsversion vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Eine Testversion der neuen IT-Infrastruktur (BILIS) liefert bereits Daten und Auswertungen für die datengestützte und effiziente Steuerung des Bildungswesens. Die ersten (Pilot-) Datenblätter für Schulen sind erfolgreich implementiert und werden von den Akteur/innen genutzt, um datengestützte Schulentwicklung zu betreiben. Die Verordnung zum Bildungscontrolling wurde kundgemacht. Der Bildungscontrollingbericht wurde als Teil des Nationalen Bildungsbericht dem Nationalrat vorgelegt.

Erläuterung der Entwicklung

Die mit der Covid-19 und Ukraine-Krise verbundenen Aufgaben des Ressorts führten dazu, dass sich die betroffenen Organisationseinheiten nicht vollends der Entwicklung der neuen Berichtsformate und des Bildungsinformationssystems widmen konnten. Des Weiteren hat auch ein nicht erwartbar hoher Bedarf an Konzeptionsarbeit zur definitiven Festlegung der Kennzahlen zu einer Verzögerung der tatsächlichen Implementierung der Kennzahlen in BILIS geführt.
Aufgrund von anderen inhaltlichen Prioritäten des Ressorts, konnte die Bildungscontrolling-Verordnung zwar finalisiert, jedoch noch nicht kundgemacht werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Bedarfsorientierte Auswahl von administrativem und pädagogischem Unterstützungspersonal an Schulen

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Gemäß § 4 Abs. 9 FAG ersetzt der Bund den Ländern ab 1.9.2023 66,67% der Kosten (Aktivbezüge) für die Bereitstellung von administrativem Unterstützungspersonal an allgemein bildenden Pflichtschulen (APS). Ein Modell für pädagogisches Unterstützungspersonal wurde inhaltlich ausgearbeitet. Eine dauerhafte Verankerung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Finanzausgleichs (§ 4 Abs. 10 FAG) konnte erreicht werden. Der Bund ersetzt den Ländern ab 1.9.2022 50% der Kosten (Aktivbezüge) für die Bereitstellung von psychosozialem Unterstützungspersonal (Schulsozialarbeit) an APS.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.05.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die ressortinterne Projektstruktur, der Projektplan sowie die Unterstützungspersonalkategorien wurden festgelegt und seitens der Ressortleitung genehmigt. Ein Entwurf für ein Umsetzungsmodell inklusive Ressourcenmodell liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Das Modell wurde umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Betreffend administratives Unterstützungspersonal wird an die bis Ende des SJ 2022/23 laufende Maßnahme des Arbeitsmarktservices angeknüpft, mit der bisher ca. 445 VBÄ bzw. 740 Köpfe an Schulen vermittelt werden konnten. Die gesetzliche Verankerung ermöglicht einen Ausbau auf bis zu 650 VBÄ österreichweit.
Im Rahmen der Erarbeitung eines Modells für pädagogisches Unterstützungspersonal wurden Ländergespräche mit Kärnten/NÖ/Tirol/Wien sowie Vorgespräche mit der Gewerkschaft geführt; die schul-, dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für die Assistenzpädagog/innen liegen vor. Die Ausgestaltung der pädagogisch-inhaltlichen Vorgaben (z.B. Betreuungsplan ganztägige Schule (GTS)) wurde parallel hierzu gestartet.
Betreffend Schulsozialarbeit konnte an die bis Ende des SJ 2021/22 mögliche Finanzierung aus dem Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) angeschlossen werden. Im Vergleich zum letzten Schuljahr ist damit eine Verdoppelung von 120 auf bis zu 240 Schulsozialarbeiter/innen möglich.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Nutzung der Bildungsregionen als Steuerungseinheit, Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems auf Ebene der Bildungsdirektion

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Entwicklungsgruppe des Qualitätsrahmens für den Bereich Pädagogischer Dienst hat sich im Rahmen von Workshops mit Fragen zur Struktur und Ausgestaltung des Qualitätsrahmens auseinandergesetzt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.05.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Planungen für das Qualitätsmanagement (QM) auf Ebene der Bildungsdirektion/ Bildungsregion sind angelaufen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Kernelemente des QM für die Bildungsdirektion sind erarbeitet und pilotiert.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2021 haben sich die Arbeiten für das QM auf Ebene der Bildungsdirektion aufgrund der COVID-19 Krise und der starken Beanspruchung der Schulaufsicht zunächst verzögert. Im neu aufgesetzten Projekt wird nun an einem Qualitätsrahmen für den Bereich Pädagogischer Dienst der Bildungsdirektion gearbeitet, der in Qualitätsdimensionen, Qualitätsbereichen und Qualitätskriterien die Merkmale der Arbeit der Akteure in diesem Bereich beschreibt. Er bildet die Grundlage für das Qualitätsmanagementsystem des Pädagogischen Dienstes und orientiert sich in seiner inhaltlichen Ausgestaltung am 2021 eingeführten Qualitätsrahmen für Schulen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise