MASSNAHME
Verbesserung Qualitätssicherung, verbindliches Qualitätsmanagement
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Verhaltensvereinbarungen und Abbau von Schulpflichtverletzungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Das neue Verfahren ist seit dem Schuljahr 2018/19 im Einsatz. Eine Evaluierung wurde vorerst nicht vorgenommen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Fünfstufiges Verfahren zur Handhabung von Schulpflichtverletzung, das sich in der Praxis als sehr umständlich und nicht ausreichend wirksam erwiesen hat, liegt vor.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Evaluierung des neuen Verfahrens abgeschlossen.
Erläuterung der Entwicklung
Es gelten neue konsequentere Regeln für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht. Nach dem neuen § 25 Schulpflichtgesetz müssen Erziehungsberechtigte bereits mit einer Anzeige rechnen, wenn ihre schulpflichtigen Kinder an mehr als drei Schultagen fehlen. Durchrechnungszeitraum dafür ist nun die gesamte Pflichtschulzeit von der ersten bis zur neunten Schulstufe und nicht mehr nur ein Schuljahr bzw. das Schulsemester. In diesem Zusammenhang wird ein Fehlen dann als ungerechtfertigt gewertet, wenn weder die Schülerinnen und Schüler noch die Eltern in irgendeiner Form tätig werden und Kontakt mit der Schule aufnehmen. Neu ist auch, dass Klassenvorstände dazu angehalten sind, Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigte zu Beginn jedes Schuljahres klare Verhaltens- und Kommunikationsregeln zu bieten. Diese können auch nur für einzelne Klassen abgeschlossen werden und ebenso für konkrete Situationen.
2019 wurde mit den Bildungsdirektionen im Rahmen der RZL-Pläne unter Maßnahmen im Bereich Gewaltprävention vereinbart, dass bis Oktober 2020 mindestens 80% der Schulen schulpartnerschaftlich erarbeitete Verhaltensvereinbarungen erstellt haben sollen oder bereits im Prozess der Ausarbeitung solcher sind (Oktober 2020).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: 360 Grad-Feedback für Lehrerinnen und Lehrer
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Das Konzept befindet sich noch in Abstimmung. Rechtlich verankert sind die Instrumente des 360 Grad Feedbacks im § 5 BD-EG bzw. in den Erläuterungen S. 168.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es existieren keine standardisierten, generell gültigen Instrumente für das Feedback von Schülerinnen und Schülern an das Lehrpersonal.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Das Konzept ist mit den betroffenen Akteuren abgestimmt, ein Vorschlag zur rechtlichen Verankerung liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Entwicklung und Testung der Feedbackinstrumente – im Besonderen auch für die Primarstufe – hat mehr Zeit in Anspruch genommen. Die Abstimmung im BMBWF konnte daher erst im März 2020 gestartet werden und läuft noch. Die Bundesschülervertretung wurde im Juni und Oktober 2019 über den Stand der Entwicklungen informiert. Die Abstimmung mit weiteren Stakeholdern ist in Vorbereitung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Pädagogische Zielsteuerung und standardisierte Ergebnisdokumentation für jeden Schulstandort
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Das Bildungscontrolling ist in seinen wesentlichen Eckpunkten konzipiert bzw. etabliert. In den neun Bildungsdirektionen wurde beziehungsweise wird jeweils eine Stabstelle Bildungscontrolling, die sich den damit verbundenen Aufgaben widmet, eingerichtet. Die Instrumente des Bildungscontrollings (Qualitätsmanagement, Bildungsmonitoring und Ressourcencontrolling) sind in unterschiedlicher Ausprägung bereits im Einsatz. Bei der Umsetzung an Schulen mussten unter anderem aufgrund der COVID-19 Krise Verzögerungen in Kauf genommen werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die im Rahmen von SQA und QIBB existierenden QM-Instrumente sind zum Teil zu wenig verbindlich bzw. nicht ausreichend für Controlling-Maßnahmen nutzbar.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Das Bildungscontrolling ist in seinen wesentlichen Eckpunkten etabliert, für die sich daraus ergebenden Prozesse und Instrumente existiert ein allen Schulen bekannter Umsetzungs-Stufenplan.
Erläuterung der Entwicklung
Die Bildungscontrolling Verordnung soll mit Ende 2020 erlassen werden.
Aufgrund der COVID-19 Krise wird der Qualitätsrahmen und das zusammengeführte Qualitätsmanagement-System erst mit September 2020 an den Schulen eingeführt. Das Bildungsmonitoring wird für das Schuljahr 2022/23 in voller Ausbaustufe erwartet. Entsprechende Umsetzungs-Stufenpläne sind in Erarbeitung.
Das Ressourcencontrolling erfolgt bereits über den jährlichen Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan mit den Bildungsdirektionen seit 2019. Das Controlling des Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplans erfolgt halbjährlich durch das BMBWF ebenfalls seit 2019.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend