MASSNAHME
Weiterentw. von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter bes. Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen.
Weiterentwicklung von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bundesweite Ausrollung und Weiterentwicklung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Basierend auf den Pilotierungsergebnissen wurde die Weiterentwicklung und Überführung von begleitenden Kontrollen (HM) in den Linienbetrieb veranlasst.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Pilotierung Horizontal Monitoring endet mit 30.6.2016. Nach Evaluierung der Pilotierung erfolgt eine Entscheidung hinsichtlich einer bundesweiten Ausrollung
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Bundesweite Ausrollung und Weiterentwicklung aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung des Projektes
Erläuterung der Entwicklung
Entsprechend dem Regierungsprogramm kommt die Maßnahme der begleitenden Kontrollen ab 1.1.2019 zur Anwendung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze