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MASSNAHME

Weiterentw. von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter bes. Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen.

Weiterentwicklung von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Bundesweite Ausrollung und Weiterentwicklung

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Basierend auf den Pilotierungsergebnissen wurde die Weiterentwicklung und Überführung von begleitenden Kontrollen (HM) in den Linienbetrieb veranlasst.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Pilotierung Horizontal Monitoring endet mit 30.6.2016. Nach Evaluierung der Pilotierung erfolgt eine Entscheidung hinsichtlich einer bundesweiten Ausrollung

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Bundesweite Ausrollung und Weiterentwicklung aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung des Projektes

Erläuterung der Entwicklung

Entsprechend dem Regierungsprogramm kommt die Maßnahme der begleitenden Kontrollen ab 1.1.2019 zur Anwendung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze