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MASSNAHME

Weiterentwicklung der wirkungsorientierten Steuerung und der Verwaltungsinnovation

2022
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Umsetzungsgrad steuerungsrelevanter Empfehlungen des BMKÖS zu Wirkungsangaben in Bundesvoranschlägen

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

61

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Die gegenständliche – für den Bundesvoranschlag (BVA) 2018 erstmals erhobene – Kennzahl stellt einen Indikator für die Qualitätsentwicklung der Wirkangaben in den Bundesvoranschlägen dar. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle im BMKÖS prüft die Wirkangaben der Ressorts und obersten Organe auf ihre Übereinstimmung mit den im Bundeshaushaltsgesetz festgelegten Qualitätskriterien (beispielsweise Überprüfbarkeit, inhaltliche Konsistenz etc.) und spricht bei Abweichungen entsprechende Empfehlungen aus – somit lässt die Kennzahl auch Rückschlüsse auf die Treffsicherheit sowie die Akzeptanz dieser Empfehlungen zu. Zumal die Ressorts und obersten Organe Empfehlungen mittels schriftlicher Begründung auch ablehnen können, stellen die beim BVA 2022 erreichten 61 % einen augezeichneten Wert dar (BVA 2018 und 2019: jeweils 50 %; BVA 2020: 47 %; BVA 2021: 51 %). Von 355 ausgesprochenen – für die gegenständliche Kennzahl relevanten – Empfehlungen wurden beim BVA 2022 in Summe 215 Empfehlungen umgesetzt bzw. deren Umsetzung in Folgejahren zugesagt. Bereits im Jahr 2019 (BVA 2020) wurde der ursprüngliche Zielwert von 40 % um 10 Prozentpunkte angehoben. Dieser Wert wurde im Zuge der Qualitätssicherung des BVA 2021 somit erstmalig überschritten und das Ergebnis konnte beim BVA 2022 nochmalig deutlich gesteigert werden. Dass die gegenständliche Kennzahl gewissen Schwankungsbreiten unterliegt, zeigt sich jedoch an dem bereits vorliegenden Wert für den BVA 2023; hier beträgt der Umsetzungsgrad 56 % – ein Wert, welcher noch immer deutlich den angehobenen Zielwert übersteigt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Berechnungsmethode

Anteil der Empfehlungen welche umgesetzt / teilweise umgesetzt / in folgenden Bundesvoranschlägen umgesetzt werden.

Meilenstein: Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zustimmung zur Wirkungsorientierung

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Das WFA-IT-Tool (Webanwendung) wurde fertiggestellt, ausgerollt, Schulungen durchgeführt und wird bereits von einem Großteil der Ressorts und obersten Organge für die Erstellung von Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen verwendet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein Prototyp der überarbeiteten Web-Version des IT-Tools mit welchem Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen erstellt werden, liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Das WFA-IT-Tool (Webanwendung) wurde fertiggestellt, ausgerollt, Schulungen durchgeführt und wird flächendeckend verwendet.

Erläuterung der Entwicklung

Ziel der neuen Webanwendung war es, die Erstellung und Qualitätssicherung von Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen (WFAs) für alle betroffenen Akteur:innen (sämtliche haushaltsleitende Organe) zu vereinfachen. Die Anwendung sollte die Transparenz im WFA-Prozess fördern und die Speicherung an einem zentralen Ort ermöglichen. Ein weiteres Ziel war die stärkere Einbindung der „Wirkungsdimensions-Ressorts“. Nach dem erfolgreichen Abschluss der 1. Entwicklungsphase (Jahr 2020) sollten die Erfahrungen der Nutzer:innen aller Ressorts in die Weiterentwicklung (Jahre 2021 und 2022) einfließen und damit v.a. die Usability und die Effizienz der Anwendung weiter erhöht werden. Diese Zielsetzungen konnten erreicht werden. Der Onlinegang der Webanwendung ist mit Beginn des zweiten Quartals 2022 erfolgt. Der ressortübergreifende Mehrwert wird sich mit der flächendeckenden Anwendung der Applikation im Jahr 2023 bei sämtlichen haushaltsleitenden Organe zeigen. Zu nennen wäre der nunmehr vereinfachte WFA-Erstellungsprozess, die Möglichkeit zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit, die digitalisierten Prozesse, die Erleichterungen im Zuge der Evaluierung sowie die zentrale Speicherung von Folgenabschätzungen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Projekt "Better Regulation in Austria ll"

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Das Projekt „Better Regulation in Austria ll – using agent based modelling and behavorial insights for public administration, strengthening Performance Management and stakeholder engagement“ befasste sich mit einer strategischen Weiterentwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, die im Jahr 2013 in Österreich eingeführt wurde. Das Projekt wurde zu 100 % von der EU gefördert. Im Rahmen des Projektes wurden zwei wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Projektstart des EU-geförderten Projektes "Better Regulation in Austria ll".

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Projektabschluss des EU-geförderten Projektes "Better Regulation in Austria ll".

Erläuterung der Entwicklung

Das Projekt bestand aus drei Subprojekten mit unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten. Der erste Entwicklungsschwerpunkt, der im Subprojekt 1 bearbeitet wurde, ist eine agentenbasierte Modellierung/Simulation als Basis evidenzbasierter Politikgestaltung, welche zum Ziel hat, die effektive Vergabe von Förderungen durch staatliche Stellen weiterzuentwickeln. Die agentenbasierte Modellierung/Simulation erlaubt es, Effekte von zukünftigen Förderungs-Maßnahmen im Vorhinein zu simulieren. Des Weiteren ermöglicht es die agentenbasierte Modellierung/Simulation, eine Evaluierung der getätigten Maßnahmen in kurzer Zeit durchzuführen. Der zweite Entwicklungsschwerpunkt, der im Subprojekt 2 bearbeitet wurde, ist die Anwendung verhaltensökonomischer Ansätze in der öffentlichen Verwaltung. Ziel des Subprojekts 2 war es, Bewusstsein zu schaffen und Wissen zu vermitteln in Bezug auf Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der Verhaltensökonomie und Instrumenten des Experimentierens, um Verwaltungshandeln noch effektiver zu gestalten. Das Wissen in Bezug auf Verhaltensökonomie wurde mittels Workshops vermittelt. Neben der Bewusstseins- und Wissensvermittlung, zielten die Workshops darauf ab, Bedienstete in der öffentlichen Verwaltung dabei zu unterstützen, Themengebiete und Herausforderungen zu identifizieren, im Rahmen derer verhaltensökonomische Ansätze Lösungsmöglichkeiten anbieten. Der dritte Entwicklungsschwerpunkt, der im Subprojekt 3 bearbeitet wurde, ist die digitale Darstellung von Managementinformationen für Politik und Verwaltungsentscheider:innen (Cockpit). Subprojekt 3 entwickelte ein nutzer:innenzentriertes, visuelles Dashboard, um Verwaltungsbedienstete in Entscheidungspositionen mit datenbasierten Fakten in digitaler Aufbereitung auszustatten. Dabei wurde das Regierungsprogramm visualisiert und als Controllinginstrument gestaltet.
Neben den Subprojekten 1 bis 3 bestand, als inhaltliche Klammer über diese, das Subprojekt 0. Es hatte die Funktion die Synergien zwischen den Subprojekten zu fördern und für eine nachhaltige Implementierung und/oder Upscaling der entwickelten und getesteten Instrumente zu sorgen. Dazu wurde im Subprojekt 0 der Inception Report gestaltet, der den Projektauftrag präzisiert hat und Schnittstellen ersichtlich gemacht hat. Des Weiteren wurden zwei Gremien zur Zielerreichung des Subprojekts 0 etabliert. Zum einem das Steering Committee und zum anderen das Sounding Board. Die Ergebnisse der Diskussionen im Steering Committee sind in einer konsolidierten Präsentation festgehalten. Die Diskussionen im Sounding Board zu den Themenschwerpunkten Implementierung, Daten-Management und Wissensintegration wurden in einem Bericht integriert. Des Weiteren war im Subprojekt 0 die Verbreitung ein zentrales Thema. Dazu wurde der Ansatz des Evidence-based Policy-Making im Rahmen einer internationalen Bühne, des europäischen Forum Alpbachs, diskutiert. Abschließend war das Subprojekt 0 für die Aufbereitung der zentralen Projektabschlussdokumente verantwortlich. Hierbei handelt es sich um den Closure Report, der die Ergebnisse, Best Pratices, Lessons Learnt und Herausforderungen aller Subprojekte zusammenfasst. Des Weiteren enthält der Closure Report Follow-up Aktivitäten und Strategien zur langfristigen Implementierung der entwickelten Tools.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Entwicklung eines Konzepts zur Messung von Innovation in der öffentlichen Verwaltung inkl. Indikatorensystem

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Ein Konzept (inkl. Indikatorik) zur Messung von Innovation in öffentlicher Verwaltung liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Unterschiedliche Ansätze zur Innovationsmessung im öffentlichen Sektor liegen vor.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Konzept (inkl. Indikatorik) zur Messung von Innovation in öffentlicher Verwaltung liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Mit der Veröffentlichung des „Copenhagen Manuals“, unter der Mitwirkung Österreichs durch das GovLabAustria, konnte ein wichtiger Schritt auf internationaler Ebene zur Messung von Innovation in der öffentlichen Verwaltung gesetzt werden. Beim „Copenhagen Manual“ handelt es sich um ein Handbuch für repräsentative Innovationsbefragungen im öffentlichen Sektor. Das Handbuch bietet die Möglichkeit, die Innovationskraft der öffentlichen Hand anhand international vergleichbarer Daten abzubilden.
Die Lernerfahrungen aus diesem Projekt sowie das durch die OECD entwickelte Facettenmodell der Innovation werden seitens des BMKÖS herangezogen, um eine eigene Lösung zur Innovationsentwicklung und -messung für die öffentliche Verwaltung anzubieten. Ziel ist dabei die Erstellung eines Fragebogens, welcher durch Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung auf Bundesebene beantwortet werden kann und einen entsprechenden Innovationsindikator liefern bzw. Entwicklungen im Bereich der Verwaltungsinnovation aufzeigen kann.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend