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MASSNAHME

Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Marktüberwachung des Online-Handels

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Die Marktüberwachungsverordnung für den harmonisierten Bereich wurde 2019 angenommen und tritt 2021 in Kraft. Erstmals wird der Onlinehandel expilzit erfasst. Die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordung werden in die künftigen Verhandlungen zur Novelle der Produktsicherheitsrichtlinie (voraussichtlich 2021) einfließen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Vor allem für den Bereich der Marktüberwachung des Online-Handels sind einige Veränderungen des Produktsicherheitsgesetzses (PSG) 2004 erforderlich. Angenommen wird, dass 2018 der Verordnungs-Vorschlag zur allgemeinen Marktüberwachung von der Europäischen Kommission vorgelegt wird.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Auf Grundlage des Verordnungs-Vorschlags der Europäischen Kommission zur allgemeinen Marktüberwachung erfolgten Verhandlungen im Europäischen Rat.

Erläuterung der Entwicklung

Die Entwicklung ist positiv im Sinne einer umfassenden Marktüberwachung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze