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Ressort - Untergliederung 04

Verwaltungsgerichtshof

UG 04 - Verwaltungsgerichtshof

2013

Leitbild der Untergliederung

Nach Art. 129 der Österreichischen Bundesverfassung ist der Verwaltungsgerichtshof in Wien zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen. Er überprüft die Gesetzmäßigkeit von Bescheiden und bietet Rechtsschutz bei Verletzung der Entscheidungspflicht von Verwaltungsbehörden.

Wirkungsziele 2013

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Kennzahlen

Maßnahmen

Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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