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Vorhaben

Novelle zum Pflegefondsgesetz

2016
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -664.275

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Pflegefondsgesetz (PFG) ist am 30. Juli 2011 in Kraft getreten. Darin ist vorgesehen, den Ländern zur teilweisen Abdeckung der Mehrausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen in der Langzeitpflege in den Jahren 2011 bis 2014 einen jährlichen Zweckzuschuss zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherstellung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus soll der Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016 nunmehr mit insgesamt weiteren 650 Mio. Euro dotiert werden.

Mit diesen Mitteln sollen die Länder und Gemeinden auch weiterhin bei der Sicherung und dem Aus- und Aufbau sozialer Dienstleistungen unterstützt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 wird im Kapitel „Länger gesund leben und arbeiten“ zum Themenbereich des Pflegefonds die folgenden Ziele und Maßnahmen festgelegt:

· Vorrang mobiler vor stationärer Betreuung: Der Pflegefonds setzt Schwerpunkte zum flächendeckenden Ausbau von mobilen Diensten und der Tagesbetreuung sowie Maßnahmen zur Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger;

· Ausbau von anwendungsorientierten Ambient Assisted Living Programmen (Technologien, Produkte und Dienstleistungen) mit dem Fokus auf deren nachhaltige Implementierung;

· Das Pflegegeld und der Pflegefonds werden als zentrale Säulen der Pflegefinanzierung durch den Bund beibehalten und weiterentwickelt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen mit leistbaren Betreuungs- und Pflegedienstleistungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erreichung des vorgesehenen Richtversorgungsgrades in allen Ländern

Ausgangszustand 2013:

Der Versorgungsgrad im Jahr 2013 ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch

Zielzustand 2016:

Der Versorgungsgrad soll in der Mehrzahl der Bundesländer das Ausmaß des Richtversorgungsgrades erreicht haben

Istzustand 2016:

Der für das Berichtsjahr 2015 vorgesehene Richtversorgungsgrad von 55 vH wurde von allen Ländern erreicht bzw. überschritten.

Datenquelle:
Erklärungen der Länder über die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 2: Schaffung der Rahmenbedingungen für zeitgerechtes Reagieren auf sich ändernde Anforderungen in der Pflegelandschaft mit neuen Lösungsansätzen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erweiterung des über den Pflegefonds abrechenbaren Leistungsangebotes um Innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen

Ausgangszustand :

Leistungen können nur im Umfang der sechs im Pflegefondsgesetz genannten Pflege- und Betreuungsdienste verrechnet werden.

Zielzustand 2016:

Die Erweiterung des abrechenbaren Leistungsumfangs schafft Anreize, innovative Projekte und qualitätssichernden Maßnahmen zu setzen, um auf neue Anforderungen in der Langzeitpflege reagieren zu können

Istzustand 2016:

Für das Berichtsjahr 2015 wurden aus Mitteln des Pflegefonds auch innovative Projekte und begleitende qualitätssichernde Maßnahmen gefördert.

Datenquelle:
Erklärungen der Länder über die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Harmonisierung des Angebotes an Pflege-und Betreuungsdiensten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Bundesweite Harmonisierung des Pflegedienstleistungsangebotes

Ausgangszustand 2013:

Der Versorgungsgrad in den Bundesländern ist sehr unterschiedlich.

Zielzustand 2016:

Die Annäherung der Versorgungsgrade in den Bundesländern ist erreicht. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass die regionalen Erfordernisse in den Bundesländern bei der Ausgestaltung des Betreuungs- und Beratungsangebotes mitberücksichtigt werden.

Istzustand 2016:

Seitens der Länder wurde das Pflegedienstleistungsangebot unter Berücksichtigung des Prinzips mobil vor stationär weiter ausgebaut. Trotz der historisch und regional bedingten Unterschiede bei der Angebotsstruktur trägt das Pflegefondsgesetz langfristig zur Harmonisierung des Leistungsangebotes in der Langzeitpflege bei.

Datenquelle:
Daten aus der Pflegedienstleistungsstatistikdatenbank sowie Erklärungen der Länder über die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Ziel 4: Flexibilisierung der Mittelverwendung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Mittelübertrag- bzw. vorgriff

Ausgangszustand :

Der Zweckzuschussanteil ist zur Gänze im Abrechnungszeitraum widmungsgemäß zu verwenden. Allerdings erfordert die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung, zum Aus- und Aufbau von Dienstleitungen im Langzeitpflegebereich längerfristige Planungs- und Realisierungszeiträume.

Zielzustand 2016:

Ein Teil des Zweckzuschussanteils kann in das jeweilige Folgejahr übertragen werden, damit ist berücksichtigt, dass längerfristige Maßnahmen weiterfinanziert und somit auch umgesetzt werden können.

Istzustand 2016:

Für das Jahr 2014 wurde der Mittelvorgriff durch das Land Wien (€ 4,8 Mio. aus 2015) in Anspruch genommen.

Datenquelle:
Erklärungen der Länder über die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 5: Erhöhung der Finanzierungssicherheit für die Länder und Gemeinden für die Jahre 2015 und 2016

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Bereitstellung der Pflegefondsmittel für 2015 - 2016

Ausgangszustand 2011:

Zusätzliche Mittel aus dem Pflegefonds für die Länder stehen nur für die Jahr 2011 bis 2014 zur Verfügung.

Zielzustand 2016:

Die Zweckzuschüsse für die Jahr 2015 und 2016 stehen den Ländern zur Verfügung.

Istzustand 2016:

Für das Jahr 2015 standen aus Mitteln des Pflegefonds € 300 Mio., für das Jahr 2016 € 350 Mio. bereit. Die bereitgestellten Zweckzuschüsse wurde in voller Höhe den Ländern ausbezahlt und deren zweckgemäße Verwendung nachgewiesen.

Datenquelle:
Pflegefondsgesetz i.d.F. BGBl. I Nr. 173/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jahre 2015 und 2016

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Ausgaben von Ländern und Gemeinden im Bereich der Langzeitpflege steigen nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung seit 2010 ständig an. Der Pflegefonds unterstützt die Länder bei der Finanzierung der Maßnahmen in der Langzeitpflege, wobei bis zum Jahr 2014 insgesamt 685 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Zur Erhöhung der Finanzierungssicherheit werden weitere Mittel in der Höhe von 650 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 bereitgestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Festlegung eines Richtversorgungsgrades

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In Österreich soll für alle pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen ein bedarfsgerechtes und leistbares Angebot an Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Das Ausmaß der Versorgung ist zwischen den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Durch die Einführung eines gemeinsamen Richtversorgungsgrades für mobile, stationäre und teilstationäre Dienste soll eine Harmonisierung des Angebotes österreichweit herbeigeführt werden, wobei allerdings gleichzeitig die regionalen Bedürfnisse mitberücksichtigt werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung des Beratungs- und Betreuungsangebotes soll weiterhin von den Ländern bestimmt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Mittelvortrag im Ausmaß von bis zu 40 Prozent des Zweckzuschusses in das Folgejahr möglich

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zweckzuschussanteile müssen nicht zur Gänze im Abrechnungszeitraum verbraucht werden. Nicht verbrauchte Mittel dürfen im Ausmaß von bis zu 40 Prozent in das jeweilige Folgejahr übertragen werden. Dadurch soll den Ländern die Möglichkeit zur längerfristigen Planung und Umsetzung geplanter Maßnahmen gegeben und eine Flexibilisierung der Mittelverwendung herbeigeführt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verstärkte Förderung des Case- und Caremanagements

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Verbesserung der bedarfsgerechten Versorgung ist eine Anpassung der jeweiligen Angebote an den individuellen Bedarf der betroffenen Personen notwendig. Dazu soll in Österreich flächendeckend ein Angebot an Case-und Caremangement zur Verfügung stehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Fördermöglichkeit für innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Ausgestaltung der Angebote in der Langzeitpflege ist nicht nur durch die demographische Entwicklung und die wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen vor große Herausforderungen gestellt. Neue Krankheitsbilder, die wachsende Nachfrage nach professionellen Diensten oder der Bedarf nach flexibleren Angeboten stellen neue Anforderungen an das Pflegesystem. Durch die Möglichkeit der Finanzierung innovativer Projekte und qualitätsverbessernder Maßnahmen soll rechtzeitig auf diese Anforderungen reagiert werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2016
2013
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-664.275

Tsd. Euro

Plan

-664.275

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

664.275

Tsd. Euro

Plan

664.275

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

664.275

Tsd. Euro

Plan

664.275

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.275

Tsd. Euro

Plan

-14.275

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.275

Tsd. Euro

Plan

14.275

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.275

Tsd. Euro

Plan

14.275

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-300.000

Tsd. Euro

Plan

-300.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

300.000

Tsd. Euro

Plan

300.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

300.000

Tsd. Euro

Plan

300.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-350.000

Tsd. Euro

Plan

-350.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

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0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

350.000

Tsd. Euro

Plan

350.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

350.000

Tsd. Euro

Plan

350.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Mittel für den Pflegefonds wurden wie gesetzlich festgelegt zu 1/3 von den Ländern durch Vorwegabzug der Ertragsanteile (lt. FAG 2008 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2011) und zu 2/3 vom Bund finanziert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen
  • Pflegegeld

Pflegedienstleistungsstatistiken bieten eine gute Datenübersicht, um ein gleichwertiges österreichweites Dienstleistungsangebot planen und entwickeln zu können und um bedarfsgerechte Angebotsformen abzuleiten.

Wie in den Vorjahren (2011 – 2014) wurden auch im Berichtsjahr 2015 in denselben 5 Bundesländern (Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien) alle 6 Betreuungs- und Pflegedienste angeboten. In 3 Bundesländern war jeweils 1 Dienst (alternative Wohnformen: Niederösterreich, Salzburg, Tirol; Case- und Caremanagement: Burgenland) nicht im Angebot vertreten; hier hat sich insofern eine Veränderung gegenüber den Vorjahren ergeben, als in letzterem Bundesland 2011 und 2012 die Kurzzeitpflege und 2011 bis 2013 die alternativen Wohnformen noch nicht zum Leistungsangebot gezählt hatten. Mobile, teilstationäre und stationäre Dienste sowie die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen gab es (wie 2014) im gesamten Bundesgebiet, Case- und Caremanagement in 8, alternative Wohnformen in 5 Bundesländern.

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 145.723 Personen durch mobile Dienste (+4.949 bzw. +3,5% Steigerung gegenüber dem Vorjahr) und 75.632 Personen in stationären Einrichtungen (+1.792 bzw. +2,4% Steigerung gegenüber dem Vorjahr) mit finanzieller Unterstützung der Sozialhilfe/Mindestsicherung der Länder und Gemeinden betreut.

In Österreich stieg im Jahr 2015 sowie im Zeitraum 2011 – 2015 die Anzahl der betreuten Personen im nichtstationären Bereich deutlich stärker an als im stationären Bereich:
– Nichtstationärer Bereich:
-2015: (+2,7%, +6.995 Personen)
-2011 – 2015: (+21,3%, +48.908 Personen)
-Stationärer Bereich:
-2015: (+2,4%, +1.792 Personen)
-2011 – 2015: (+4,6%, +3.335 Personen)

Im Jahr 2015 entfielen für gesamt Österreich
• 73% der Nettoausgaben auf stationäre Einrichtungen,
• 20% auf mobile Dienste und
• 7% auf sonstige Dienste (teilstationäre Dienste, Kurzzeitpflege, Case- und Caremanagement und alternative Wohnformen)

Im Jahr 2015 sind die Nettoausgaben Österreichs im nicht-stationären Bereich (+5,5%) prozentuell stärker angestiegen als im stationären Bereich (+4,8%).

Der prozentuelle Anstieg der Nettoausgaben fiel in den Bundesländern sehr unterschiedlich aus und reichte von 20,2% in Wien bis 59,7% im Burgenland.

Die mobilen Betreuungs- und Pflegedienste erbrachten im Jahr 2015 rund 16,4 Mio. Leistungsstunden (+2%). Im Bereich der stationären Betreuungs- und Pflegedienste wurden in Summe ca. 20,2 Mio. Bewohntage verrechnet (+1%). Im Zeitraum 2011 – 2015 sind die Leistungseinheiten im nicht-stationären Bereich stärker angestiegen (+24,2%) sind als im stationären Bereich (+2,6%).

Gesamtbeurteilung

Mit der Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Pflegefonds unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Sicherung und dem bedarfsgerechten Aus- und Aufbau von sozialen Dienstleistungen im Bereich der Langzeitpflege. Die Versorgungssituation für pflegebedürftige Menschen wird laufend evaluiert. Bislang wurden aus dem Pflegefonds seit dem Jahr 2011 finanzielle Zweckzuschüsse in Gesamthöhe von € 1.335 Mrd. bereitgestellt.

Im Regierungsprogramm der XXV. Legislaturperiode ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Pflegefonds über das Jahr 2016 hinaus vorgesehen. So ist eines der Ziele der Ausbau sozialer Dienstleistungen (z.B. im Bereich Pflege). Auch gilt es, den Betroffenen die Sicherheit zu geben, dass für die individuelle Pflegebedürftigkeit unabhängig von der sozialen Situation eine gute Pflege und Betreuung geboten werden. Die Wahlfreiheit des Pflegesettings, von der häuslichen Pflege durch Angehörige und professionelle Dienste, über betreute Wohnformen bis hin zu Pflegeheimen muss bedarfsgerecht abgestufte Pflege- und Betreuungsangebote beinhalten. Der Verbleib in der gewohnten Umgebung ist bestmöglich zu fördern, um den Anteil der nichtstationär betreuten Pflegegeldanspruchsberechtigte weiterhin zu forcieren. Zu diesem Zweck wurde der Pflegefonds mit der Novelle BGBl. I Nr. 22/2017 entsprechend weiterentwickelt.

Die im Rahmen des Pflegefonds an Länder und Gemeinden gewährten Zweckzuschüsse verfolgen das langfristige Ziel der österreichweiten Harmonisierung des Pflegedienstleistungsangebotes, dies unter Berücksichtigung historisch gewachsener Strukturen und regionaler Gegebenheiten. Da dieses Ziel zum Zeitpunkt der Evaluierung nicht in allen Bereichen als „gänzlich erreicht“ bewertet werden kann, wurde dies im Rahmen der gegenständlichen Evaluierung entsprechend dargestellt.


Verbesserungspotentiale

Im Rahmen der Gespräche zum Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern bildeten die Überlegungen zur Dotierung des Pflegefonds, zu möglichen Qualitätskriterien bei der Erbringung der Sachleistungen und zur Harmonisierung des Dienstleistungsangebots im Bereich der Langzeitpflege wesentliche Themen und fanden insbesondere die nachstehenden Punkte Eingang in das PFG 2017:

– Stärkung des Steuerungselements des Pflegefonds durch die Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes und weitere Maßnahmen zur Harmonisierung des Angebotes an Pflegedienstleistungen im Bundesgebiet
– Anhebung des Richtversorgungsgrades
– Verbesserungen beim Berichtswesen


Weitere Evaluierungen

Wie im Regierungsprogramm der XXV. Legislaturperiode vorgesehen, wurde das Pflegefondsgesetz zur weiteren Bereitstellung der finanziellen Zweckzuschüsse über das Jahr 2016 hinaus novelliert und wurde die Novelle zum Pflegefondsgesetz in BGBl. I Nr. 22/2017 kundgemacht.

Eine weitere Evaluierung dieses Vorhabens ist für das Jahr 2021 vorgesehen.