Vorhaben
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz.
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -8.050
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung der Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin und damit Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse durch Einrichtung eines Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums an der Universität Linz
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Angebotene Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin an der Universität Linz [Anzahl]
Istwert
120Anzahl
Zielzustand
120Anzahl
Datenquelle: Datenmeldung der Universität Linz
Ziel 2: Stärkung des Forschungsstandortes Österreich
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Personals der Universität Linz Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften Kennzahl 3.B.1 Wissensbilanz [Anzahl]
Istwert
157,57Anzahl
Zielzustand
157,57Anzahl
Datenquelle: Kennzahl 3.B.1 gemäß Wissensbilanz-Verordnung
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Errichtung und Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz stellt eine Ergänzung der medizinischen Hochschullandschaft in Österreich dar und ermöglicht als Neugründung auch die Etablierung und Evaluierung neuer, innovativer Modelle in Verwaltung und Infrastruktur. Gleichzeitig
wird der Forschungsstandort Österreich durch die geplanten Forschungsschwerpunkte „Versorgungsforschung“ und „Klinische Altersforschung“ gestärkt. Durch die Etablierung eines neuen Standortes kann die Anzahl der angebotenen Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin erhöht werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Organisatorische und finanzielle Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und am Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genau festgelegt, wie die bei der Errichtung und beim Betrieb der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz anfallenden Kosten zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich aufgeteilt werden. In der Anlage 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG befinden sich Tabellen, die genau regeln, welche Gebietskörperschaft welche Kosten zu tragen hat. Die Anlage 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beinhaltet Grundsätze zur Berechnung des klinischen Mehraufwandes. Das Land Oberösterreich erfüllt seine Verpflichtungen unter anderem durch die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen, die zur Aufnahme des Betriebs einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz notwendig sind.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ab dem Studienjahr 2014/2015 sollen 60 Studienanfängerinnen und Studienanfänger und ab 2016/2017 bis zu 120 Studienanfängerinnen und Studienanfänger pro Studienjahr die ersten beiden (vorklinischen) Studienjahre – auf Grund einer Kooperation der Universität Linz mit der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung – nicht an der Universität Linz absolvieren. Im Rahmen dieser Kooperation werden auch die praktischen Sezierübungen in Anatomie für alle Studierenden an der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung erfolgen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Auszahlung der Beträge für Erstinvestition in Forschungsgroßgeräte laut Anlage 1 der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG. Hinweis: Die in der Vereinbarung nach Art 15a B-VG vorgesehene Valorisierung erfolgt jeweils im Folgejahr für die Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge und wird nicht für die einzelnen Teilbeträge einzeln ausgewertet
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz erfordert auch Investitionen in die Infrastruktur in Form von baulichen Maßnahmen wie Neuerrichtung von Gebäuden und Flächen für die neue Medizinische Fakultät. Durch die zu vergebenden Aufträge kommt es zu einer Stärkung der Baubranche und dadurch zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen zur Deckung des Bedarfs.
Zusätzlich kommt es durch die Erhöhung der Zahl der Studierenden zu einer Erhöhung der Nachfrage im Bereich Wohnen/Immobilien und allen weiteren betroffenen Branchen und Betrieben im Raum Linz.
Bei den neu auszuschreibenden Stellen an der Universität Linz im Zusammenhang mit der Errichtung der Medizinischen Fakultät sind die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetz zu beachten, wodurch eine Erhöhung der Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze für begünstigte Personen ermöglicht wird.
Subdimension(en)
- Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
Die Neuausschreibung von Stellen an der Universität Linz ermöglicht es, dort wo angezeigt, durch gezielte Ausschreibungen den Frauenanteil zu heben und so zur weiteren Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt beizutragen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.