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Vorhaben

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -8.050

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Problemdefinition

Die vorliegende Art.-15a-B-VG-Vereinbarung bildet die Grundlage für eine auf Grund von § 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften (Finanz-Verfassungsgesetz 1948 – F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, erforderliche rechtliche Regelung, mit der – abweichend von § 12 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) – die Kostenaufteilung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich festgeschrieben wird. Diese Vorgehensweise soll die Einbeziehung aller betroffenen Gebietskörperschaften durch die vorherige Einbindung in den Abstimmungsprozess gewährleisten und somit auch eine von § 12 UG abweichende Regelung zur Finanzierung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz mit einer organisatorischen und finanziellen Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und dem Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz, sowie an der Durchführung des Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums, ermöglichen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem Ziel des Ausbaus der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin auf bis zu 2000 Studienplätze (§71c UG 2002). Mit dem Endausbau der Medizinischen Fakultät an der JKU Linz im Jahr 2022 wird die Zahl der Studienplätze für Human- und Zahnmedizin österreichweit auf 1800 erhöht, wobei derzeit eine Aufteilung von 1654 Studienplätze für Humanmedizin und 144 Studienplätze Zahnmedizin vorgesehen ist.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Anzahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin und damit Erhöhung der Anzahl der Bildungsabschlüsse durch Einrichtung eines Studiums der Humanmedizin in Form eines Bachelor-/Master-Studiums und eines PhD-Studiums an der Universität Linz

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Angebotene Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin an der Universität Linz [Anzahl]

Istwert

120

Anzahl

Zielzustand

120

Anzahl

Datenquelle: Datenmeldung der Universität Linz

Ziel 2: Stärkung des Forschungsstandortes Österreich

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Personals der Universität Linz Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften Kennzahl 3.B.1 Wissensbilanz [Anzahl]

Istwert

157,57

Anzahl

Zielzustand

157,57

Anzahl

Datenquelle: Kennzahl 3.B.1 gemäß Wissensbilanz-Verordnung


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Errichtung und Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz stellt eine Ergänzung der medizinischen Hochschullandschaft in Österreich dar und ermöglicht als Neugründung auch die Etablierung und Evaluierung neuer, innovativer Modelle in Verwaltung und Infrastruktur. Gleichzeitig
wird der Forschungsstandort Österreich durch die geplanten Forschungsschwerpunkte „Versorgungsforschung“ und „Klinische Altersforschung“ gestärkt. Durch die Etablierung eines neuen Standortes kann die Anzahl der angebotenen Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin erhöht werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Organisatorische und finanzielle Beteiligung des Landes Oberösterreich an der Errichtung und am Betrieb einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz.

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genau festgelegt, wie die bei der Errichtung und beim Betrieb der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz anfallenden Kosten zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich aufgeteilt werden. In der Anlage 1 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG befinden sich Tabellen, die genau regeln, welche Gebietskörperschaft welche Kosten zu tragen hat. Die Anlage 2 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG beinhaltet Grundsätze zur Berechnung des klinischen Mehraufwandes. Das Land Oberösterreich erfüllt seine Verpflichtungen unter anderem durch die Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen, die zur Aufnahme des Betriebs einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz notwendig sind.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung.

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ab dem Studienjahr 2014/2015 sollen 60 Studienanfängerinnen und Studienanfänger und ab 2016/2017 bis zu 120 Studienanfängerinnen und Studienanfänger pro Studienjahr die ersten beiden (vorklinischen) Studienjahre – auf Grund einer Kooperation der Universität Linz mit der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung – nicht an der Universität Linz absolvieren. Im Rahmen dieser Kooperation werden auch die praktischen Sezierübungen in Anatomie für alle Studierenden an der Medizinischen Universität Graz oder einer anderen österreichischen universitären medizinischen Einrichtung erfolgen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-8.050

Tsd. Euro

Plan

-8.050

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.050

Tsd. Euro

Plan

8.050

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.050

Tsd. Euro

Plan

8.050

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.300

Tsd. Euro

Plan

-2.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.300

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.300

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.300

Tsd. Euro

Plan

-2.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.300

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.300

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.450

Tsd. Euro

Plan

-3.450

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.450

Tsd. Euro

Plan

3.450

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.450

Tsd. Euro

Plan

3.450

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Auszahlung der Beträge für Erstinvestition in Forschungsgroßgeräte laut Anlage 1 der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG. Hinweis: Die in der Vereinbarung nach Art 15a B-VG vorgesehene Valorisierung erfolgt jeweils im Folgejahr für die Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge und wird nicht für die einzelnen Teilbeträge einzeln ausgewertet

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Soziales Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz erfordert auch Investitionen in die Infrastruktur in Form von baulichen Maßnahmen wie Neuerrichtung von Gebäuden und Flächen für die neue Medizinische Fakultät. Durch die zu vergebenden Aufträge kommt es zu einer Stärkung der Baubranche und dadurch zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen zur Deckung des Bedarfs.
Zusätzlich kommt es durch die Erhöhung der Zahl der Studierenden zu einer Erhöhung der Nachfrage im Bereich Wohnen/Immobilien und allen weiteren betroffenen Branchen und Betrieben im Raum Linz.

Soziales

Bei den neu auszuschreibenden Stellen an der Universität Linz im Zusammenhang mit der Errichtung der Medizinischen Fakultät sind die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetz zu beachten, wodurch eine Erhöhung der Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze für begünstigte Personen ermöglicht wird.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

Die Neuausschreibung von Stellen an der Universität Linz ermöglicht es, dort wo angezeigt, durch gezielte Ausschreibungen den Frauenanteil zu heben und so zur weiteren Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt beizutragen.

Gesamtbeurteilung

Die Errichtung der Medizinischen Fakultät an der Universität Linz findet laufend auf mehreren Ebenen statt und wird erst mit den Endausbau im Jahr 2022 abgeschlossen sein. Derzeit ist die Umsetzung der entsprechenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG im Zeitplan und wird weiter fortgesetzt.
Bisher konnten durch die mit dem Aufbau der Medizinischen Fakultät im Zusammenhang stehenden Investitionen in die Bau- und Infrastruktur erste Akzente für den Wirtschaftsstandort Linz gesetzt werden, wobei derzeit durch die Bautätigkeit in erster Linie die Bauwirtschaft und weitere verbundene Branchen profitieren. Da die Investitionen noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit die Gesamtauswirkung auf die Branche noch nicht beziffert werden. Bis zum Vollausbau der Medizinischen Fakultät 2028 sind durch die bis dahin weiter steigenden Zahlen an Studierenden, Lehrenden und sonstigen wissenschaftlichen bzw. nicht wissenschaftlichen Personals, weitere Positive Impulse nicht nur im Bereich Wohnen, sondern auch Branchenübergreifend im Dienstleistungsbereich zu erwarten. Die im Zuge der Errichtung abgeschlossene Kooperationsvereinbarung mit der Medizinischen Universität Graz setzt zusätzliche, sich gesamtwirtschaftlich auswirkende Impulse im Raum Graz, die sich vor allem durch zusätzlichen Kunden im Einzelhandel auswirken.
Für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Österreich führt die neue Medizinische Fakultät aufgrund der bis zum Endausbau steigenden Zahl der Studierenden, zu einer Stärkung der universitären Lehre und der Profilbildung in der universitären Landschaft. Für die Grundlagen- und die angewandte Forschung bedeutet die neue Medizinische Fakultät die Möglichkeit einer verstärkten Profilbildung und Spezialisierung auf einzelne Bereiche und somit eine Ergänzung zu den bestehenden Forschungsschwerpunkten an den anderen öffentlichen Medizinischen Universitäten. Für den Forschungsstandort Linz eröffnen sich insbesondere im Bereich Medizintechnik neue Möglichkeiten zur Stärkung der interuniversitären Kooperation mit der Technischen Universität und dem Fachholschulbereich.
In einer gesamten Betrachtung zeigt der bisherige Fortschritt der Errichtung der medizinischen Fakultät Linz den erwarteten positiven Effekt nicht nur für den Universitätsstandort Österreich, sondern auch jenen auf einer gesamtwirtschaftlichen Ebene im gesamten Bundesgebiet.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.