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Vorhaben

Rahmenlehrpläne für Berufsschulen

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Aufgrund des technologischen Fortschrittes und der Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden wurden seitens des Wirtschaftsressorts Anpassungen von Ausbildungsordnungen an die aktuellen Erfordernisse nötig. Diese Anpassungen bedingen, dass auch die Berufsschulrahmenlehrpläne, um den Ansprüchen der Dualen Ausbildung nachkommen zu können, anzupassen sind. Die von diesem Lehrplanpaket erfassten Lehrberufe wurden als Schulversuche geführt und sollen nunmehr ins Regelschulwesen übernommen werden. Mit Stichtag 31.12.2013 gab es insgesamt 2.097 Lehrlinge, die in einem der von diesem Lehrplanpaket betroffenen Lehrberuf ausgebildet wurden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Durch das gegenständliche Vorhaben wurden u.a. die damaligen Landesschulräte (seit 1.1.2019 Bildungsdirektionen) ermächtigt, durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, die den besonderen beruflichen und/oder regionalen Bedarfslagen entsprechen, in die Lehrpläne für Berufsschulen aufzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ein spezifisches Angebot an Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen an Berufsschulen nur über den Umweg eines Schulversuchs möglich. Dies führte dazu, dass im Berufsschulbereich in Ermangelung einer Möglichkeit Freigegenstände und Unverbindliche Übungen im Rahmen der Autonomie festzulegen zahlreiche Schulversuche geführt wurden, die streng genommen nicht der Zielsetzung des § 7 Schulorganisationsgesetz (Erprobung besonderer pädagogischer oder schulorganisatorischer Maßnahmen) entsprochen haben. Diese Praxis wurde auch in einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2015 kritisiert. In diesem Bericht wurde empfohlen, stattdessen die autonomen Möglichkeiten auszubauen. Dieser Empfehlung wurde durch das gegenständliche Vorhaben entsprochen und damit ein Beitrag zur Reduktion der Anzahl von Schulversuchen sowie zum Ausbau der autonomen Möglichkeiten im Berufsschulbereich gesetzt. Diese Zielsetzungen stehen im Einklang mit mittel- und langfristigen Strategien des BMBWF zum Ausbau der Schulautonomie, die sich auch im Bildungsreformgesetz des Jahres 2017 widerspiegeln.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Gewährleistung einer zeitgemäßen, den wirtschaftlichen Erfordernissen und branchenspezifischen Entwicklungen entsprechenden schulischen Ausbildung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Lehrlinge im 1. Lehrjahr in Relation zum Altersjahrgang der 15-Jährigen [%]

Istwert

40,0

%

Zielzustand

39,9

%

Datenquelle: Altersjahrgang der 15-Jährigen: STATcube – Statistische Datenbank von STATISTIK AUSTRIA, Bevölkerung zum Jahresdurchschnitt 1952 bis 2100 (Hauptszenario); Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr: Lehrlingsstatistik der WKO


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Flächendeckendes Inkrafttreten der Lehrplanverordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit den neuen Berufsschulrahmenlehrplänen sollen Entwicklungen in den Branchen, in der Technik und in der Berufspraxis berücksichtigt und formaler Teil der Ausbildung werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2018
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Plan

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Plan

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Durch das gegenständliche Vorhaben wurden die Schulversuchslehrpläne für die Lehrberufe Betriebsdienstleistung, Betriebslogistikkaufmann/-frau, Binnenschifffahrt, Drogist/in, EDV-Systemtechnik, Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, Finanz- und Rechnungswesenassistenz, Lebensmitteltechnik, Mobilitätsservice, Pharmatechnologie sowie Transportbetontechnik in das Regelschulwesen übernommen. Da bei der Verordnung der ehemals als Schulversuch geführten Lehrpläne keine Änderungen an der Stundentafel vorgenommen wurden, sind keine finanziellen Auswirkungen eingetreten, die ursächlich auf das gegenständliche Vorhaben zurückzuführen sind. Dieser Umstand stimmt mit der Planung zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA überein.

Gesamtbeurteilung

Um auf neue technologische Entwicklungen sowie veränderte Arbeitsmethoden zu reagieren, wurden seitens des Wirtschaftsressorts neue Ausbildungsordnungen für die Lehrberufe Betriebsdienstleistung, Betriebslogistikkaufmann/-frau, Binnenschifffahrt, Drogist/in, EDV-Systemtechnik, Finanzdienstleistungskaufmann/-frau, Finanz- und Rechnungswesenassistenz, Lebensmitteltechnik, Mobilitätsservice, Pharmatechnologie sowie Transportbetontechnik in Kraft gesetzt. Dadurch wurde es erforderlich auch die entsprechenden Berufsschulrahmenlehrpläne anzupassen bzw. neu zu entwickeln, um weiterhin den Ansprüchen der Dualen Ausbildung sowie der Aufgabe der Berufsschule gem. § 46 Schulorganisationsgesetz (SchOG) nachkommen zu können und eine optimale Abstimmung zwischen berufsschulischer und betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.
Die entsprechenden Berufsschulrahmenlehrpläne wurden von Expert/innen aus dem Berufsschulbereich unter Einbeziehung von Vertreter/innen der Sozialpartner sowie unter Berücksichtigung der Berufsbilddispositionen der novellierten Ausbildungsordnungen entwickelt und vorerst als Schulversuche geführt. Mit dem gegenständlichen Vorhaben wurden diese Schulversuche mit dem Schuljahr 2015/16 in das Regelwesen übernommen. Die beabsichtigte Maßnahme konnte damit zur Gänze umgesetzt werden. Durch die Berücksichtigung neuer Technologien und Arbeitsmethoden in den Lehrplänen konnte der berufsschulische Unterricht die veränderten beruflichen Anforderungen am Arbeitsmarkt besser abbilden, die betriebliche Ausbildung besser als bisher ergänzen und zur Schaffung einer modernen dualen Ausbildung beitragen wodurch das gesetzte Ziel des Vorhabens zur Gänze erfüllt wurde. Zentral für die Erreichung und die Weiterverfolgung des gesetzten Ziels ist sowohl die enge Kooperation mit Vertreter/innen der Sozialpartner als auch die engen Kontakte zwischen den Berufsschullehrer/innen und der Wirtschaft. Durch die langjährige Berufserfahrung der Berufsschullehrer/innen in der Wirtschaft wurde zudem die Umsetzung eines praxisorientierten Unterrichts geschaffen.
Darüber hinaus wurden die Landesschulräte (nunmehr Bildungsdirektionen) durch die gegenständliche Verordnung ermächtigt, nach den örtlichen Erfordernissen Lehrpläne für Freigegenstände und Unverbindliche Übungen zu erlassen. Bis dahin war dieses wichtige bedarfskonforme Zusatzangebot nur über die Führung von Schulversuchen möglich. Der Rechnungshof bemängelte allerdings in seinem Bericht betreffend Schulversuche aus dem Jahr 2015, dass diese Praxis nicht den Intentionen des § 7 SchOG entsprach und empfahl stattdessen den schulautonomen Rahmen zu erweitern und so die Anzahl der Schulversuche zu reduzieren. Diese Empfehlung des Rechnungshofs wurde durch das vorliegende Vorhaben zur Gänze umgesetzt (im Schuljahr 2018/19 wurden an Berufsschulen keine Schulversuche zu Freigegenständen und Unverbindlichen Übungen mehr geführt).
Neben der Erreichung der qualitativen Ziele des Vorhabens konnte auch das definierte Ziel für die Kennzahl „Lehrlinge im 1. Lehrjahr in Relation zum Altersjahrgang der 15-Järhigen“ erreicht werden. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Umstand unter anderem auch dem generellen konjunkturellen Aufschwung zuzuschreiben ist. Für die Zukunft ist geplant, Kennzahlen für die Zielerreichung zu finden, die weniger volatil auf Entwicklungen außerhalb des berufsschulischen Teils der Dualen Ausbildung reagieren und maßgeblich vom Vorhaben beeinflusst werden können.


Verbesserungspotentiale

Aufgrund geänderter Arbeitsmarktanforderungen und Ausbildungsordnungen ist es notwendig Berufsschullehrpläne laufend weiterzuentwickeln. Insbesondere wurde kurz nach Inkrafttreten des vom gegenständlichen Vorhaben umfassten Lehrplans für den Lehrberuf EDV-Systemtechnik, die Ausbildung in diesem Lehrberuf neu geordnet und in das Hauptmodul „Büro- und EDV-Systemtechnik“ im Lehrberuf „Mechatronik“ übergeführt. Diese Änderung musste auch im Berufsschullehrplan nachvollzogen werden.
Darüber hinaus kam es durch die häufigen Lehrplannovellierungen im Berufsschulbereich zu einer sehr heterogenen Struktur der Lehrplanverordnungen. Um diesen Umstand zu korrigieren, wurden in den Jahren 2016 und 2017 alle Berufsschulrahmenlehrpläne, einschließlich der vom gegenständlichen Vorhaben betroffenen, novelliert. Dabei wurden alle Lehrpläne lernergebnis- und kompetenzorientiert formuliert, wodurch sowohl nationale als auch internationale Entwicklungen im Bildungsbereich stärker als bisher berücksichtigt wurden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen