Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Förderung Verein VertretungsNetz 2018

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -37.307

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) fördert seit dem Jahr 1984 Vereine für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung. Rechtsgrundlage ist das Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG), vormals VSPBG. § 1 ErwSchVG ermächtigt die Bundesministerin/den Bundesminister für Justiz, die Eignung eines Vereins, gemäß § 279 Abs. 3 und Abs. 4 ABGB zum Sachwalter bestellt zu werden, gemäß § 13 Abs. 1 UbG Patientenanwälte oder gemäß § 8 Abs. 3 HeimAufG Bewohnervertreter namhaft zu machen, mit Verordnung festzustellen.
Am 1. Juli 2018 tritt das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG), BGBl. I Nr. 59/2017, in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Aufgaben der Erwachsenenschutzvereine maßgeblich erweitert. Diese sollen zu einer „Drehscheibe der Rechtsfürsorge“ ausgebaut werden: Die Clearing-Aufgaben der Vereine (Abklärung im Auftrag des Gerichts) werden deutlich erweitert: eine solche Abklärung ist nun nicht mehr nur im Verfahren über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters, sondern auch in Verfahren über die Erneuerung, Erweiterung, Einschränkung und Beendigung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung sowie in Verfahren über einen Genehmigungsvorbehalt und über eine dauerhafte Wohnortänderung vorgesehen, und zwar in den meisten dieser Fälle obligatorisch. Ferner wurden die bisherigen Informations- und Beratungsaufgaben der Vereine sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Zielgruppe erweitert, und sind die Vereine ab 1. Juli 2018 auch für die Errichtung und Registrierung alternativer Vertretungsverhältnisse zuständig. Zudem wird der Geltungsbereich des HeimAufG und damit die Zuständigkeit der Bewohnervertretung auf Einrichtungen für Minderjährige erweitert.
Nach § 8 ErwSchVG in der Fassung des 2. ErwSchG hat das BMVRDJ den Vereinen den Aufwand, der mit den in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbaren Mittel zu ersetzen. Dabei ist eine ausreichende Versorgung der Betroffenen mit gerichtlichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern sicherzustellen.
Der sachliche und räumliche Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz, Forsthausgasse 16 – 20, 1200 Wien, umfasst nach der aktuellen Eignungsfeststellungsverordnung der Bundesministerin für Justiz BGBl. II Nr. 117/2007 in den Fachbereichen Sachwalterschaft (künftig: Erwachsenenvertretung) und Bewohnervertretung die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien sowie Teile der Bundesländer Niederösterreich und Salzburg, im Fachbereich Patientenanwaltschaft ganz Österreich mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg.
Mit Förderungsansuchen vom 22. Dezember 2017 hat der Verein VertretungsNetz um Gewährung einer Förderung für das Jahr 2018 in Höhe von 39.106.392 Euro ersucht.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Betroffenen mit Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern und einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearing-Aufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz.

Beschreibung des Ziels

Die gesetzlichen Aufgaben des Vereins werden von (bei diesem angestellten) hauptberuflichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern wahrgenommen. Zusätzlich kann der Verein auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als gerichtliche Erwachsenenvertreter bekannt geben, die aber von hauptberuflichen Mitarbeitern anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptberuflicher Erwachsenenvertreter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Die Umsetzung der den Vereinen mit dem 2. ErwSchG zusätzlich übertragenen Aufgaben setzt einen entsprechenden Personalausbau voraus. Nach der WFA zum 2. ErwSchG sind dafür österreichweit zusätzlich 145 Betreuungsstellen (113 Betreuungsstellen für die erweiterten Clearing-Aufgaben und 32 Betreuungsstellen für die erweiterten Aufgaben der Bewohnervertretung) erforderlich. Davon entfallen unter Berücksichtigung der räumlichen Zuständigkeit rund 116 Betreuungsstellen auf den Verein VertretungsNetz. Im Sinn eines sukzessiven Ausbaus müssen die personellen Kapazitäten des Vereins VertretungsNetz im Jahr 2018 um zumindest 80 Betreuungsstellen (im Jahresdurchschnitt) aufgestockt werden, um eine ordnungsgemäße Umsetzung des 2. ErwSchG ab 1.7.2018 sicherstellen zu können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsstellen [Anzahl]

Istwert

359

Anzahl

Zielzustand

330

Anzahl

Datenquelle: Controllingberichte des Vereins


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 37.307.000 Euro

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Verein VertretungsNetz wäre ein Förderungsvertrag für das Jahr 2018 in Höhe von 37.307.000 Euro abzuschließen. Eine Förderung in dieser Höhe ist zur Finanzierung des angestrebten Personalstandes durch den genannten Verein jedenfalls erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2019
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-37.307

Tsd. Euro

Plan

-37.307

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

37.307

Tsd. Euro

Plan

37.307

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

37.307

Tsd. Euro

Plan

37.307

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-37.307

Tsd. Euro

Plan

-37.307

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

37.307

Tsd. Euro

Plan

37.307

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

37.307

Tsd. Euro

Plan

37.307

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen der Planung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein in Österreich) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre persönlichen Rechte effektiv wahrnehmen konnten. Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter (bis 30.6.2018: Sachwalter) vertrat der Verein vor allem Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder ihrer Lebensumstände einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedürfen (im Jahr 2018 insgesamt 5.759 KlientInnen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Diese Abklärungsaufgaben („Clearing“) wurden mit dem 2. ErwSchG ab 1.7.2018 erheblich erweitert. Im Jahr 2018 hat der Verein VertretungsNetz insgesamt rund 7.600 Clearingberichte an die Gerichte erstattet, was einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Niveau vor dem 2. ErwSchG entspricht. Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und durch die Bewohnervertretung ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen nach dem HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2018 betraf dies im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die BewohnerInnen von 33 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen nach dem UbG und von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG (einschließlich der durch das 2. ErwSchG neu einbezogenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche). In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2018 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen rund 16.000 Personen betroffen. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 24.000 Unterbringungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der KlientInnen nicht feststellbar ist (tlw. Mehrfachzählungen). Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten KlientInnen im Jahr 2018 deutlich über der in der WFA angeführten Schätzung (17.000 Personen) lag.

Gesamtbeurteilung

Einer der Kernpunkte der am 1.7.2018 in Kraft getretenen Reform des Sachwalterrechts (2. ErwSchG) war es, die Erwachsenenschutzvereine zu einer „Drehscheibe der Rechtsfürsorge“ auszubauen. Deren Aufgaben wurden daher maßgeblich erweitert: Vor allem ist nun eine Abklärung durch den Verein im Auftrag des Gerichts nicht mehr nur im Verfahren über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters, sondern auch in einer Reihe weiterer Erwachsenenschutzverfahren vorgesehen, und zwar in den meisten Fällen obligatorisch. Ferner wurden die Informations- und Beratungsaufgaben der Vereine erweitert, und sind die Vereine nun auch für die Errichtung alternativer Vertretungsverhältnisse zuständig. Zudem wurden der Geltungsbereich des HeimAufG und damit die Zuständigkeit der Bewohnervertretung auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger erweitert.
Diese Erweiterung des Aufgabenbereichs der Erwachsenenschutzvereine machte Änderungen in der bisherigen Schwerpunktsetzung und Organisationsstruktur sowie vor allem einen massiven Personalausbau erforderlich. Beim größten Erwachsenenschutzverein, dem Verein VertretungsNetz, war zur Umsetzung der erweiterten Clearing-Aufgaben und der erweiterten Aufgaben der Bewohnervertretung eine Aufstockung um insgesamt rund 116 Betreuungsstellen vorgesehen, die ab dem Frühjahr 2018 bis Ende 2019 sukzessive realisiert werden sollte. Nach dieser ursprünglichen Planung sollten die Kapazitäten des Vereins im Jahr 2018 um 80 Betreuungsstellen (im Jahresdurchschnitt) und 2019 um weitere 36 Betreuungsstellen erhöht werden.
Dieses Ziel konnte 2018 jedoch trotz erheblicher Bemühungen des Vereins noch nicht zur Gänze erreicht werden, weil die Finanzierung des 2. ErwSchG – nachdem zwischenzeitig sogar eine Verschiebung des Inkrafttretens im Raum gestanden war – erst Ende Februar 2018 sichergestellt werden konnte und die wesentlichen Vorbereitungsmaßnahmen erst danach in Angriff genommen werden konnten, wodurch die ohnedies knapp bemessene Vorbereitungszeit noch weiter verkürzt wurde. Neben einer Verschiebung der (ersten) Personalaufnahmen hatte dies auch erhebliche Verzögerungen beim notwendigen Ausbau der Infrastruktur (insb. Erweiterung bzw. Neuanmietung von Standort-Büros) zur Folge. Insgesamt verzögerte sich damit der sukzessive Personalausbau gegenüber der Planung, sodass dem Verein VertretungsNetz im Jahresdurchschnitt 2018 nur rund 70 Betreuungsstellen mehr zur Verfügung standen als 2017.
Festzuhalten ist aber, dass bis 31.12.2018 ein Stand von rund 349 Betreuungsstellen (+ 96 gegenüber 2017) erreicht wurde, sodass im Ergebnis der zur Umsetzung des 2. ErwSchG insgesamt notwendige Ausbau um 116 Betreuungsstellen schon bis Ende 2018 zum Großteil realisiert werden konnte.
Die im Ergebnis nur geringfügige Verzögerung des geplanten Personalausbaus im Lauf des Jahres 2018 hatte letztlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Zielerreichung: Abgesehen von den erwartbaren Schwierigkeiten bei der Umstellung auf das neue Erwachsenenschutzrecht und bei der Implementierung der neuen Aufgaben des Vereins (vor allem der Errichtung von alternativen Vertretungsverhältnissen) konnte die Erbringung der Leistungen nach dem ErwSchVG durch den Verein VertretungsNetz schon im Jahr 2018 weitgehend sichergestellt werden.
Zusammengefasst stellt sich die Entwicklung der Gesamtzahl der von diesem Verein zur Verfügung gestellten Betreuungsstellen in den letzten drei Jahren wie folgt dar:
per 31.12.2017: rund 253 Betreuungsstellen
per 31.12.2018: rund 349 Betreuungsstellen
per 31.12.2019: rund 363 Betreuungsstellen
In den letzten Jahren wurden dem Verein VertretungsNetz vom BMJ folgende Förderungen gewährt:
2017: 29,107 Mio. €
2018: 37,307 Mio. €
2019: 40,756 Mio. €
Verbesserungspotenziale haben sich nicht ergeben: mittlerweile (bis Ende 2019) konnte die zur Umsetzung des 2. ErwSchG notwendige Personalaufstockung beim Verein VertretungsNetz, einschließlich der damit einhergehenden organisatorischen Änderungen, der Einschulung des neu aufgenommenen Personals und des notwendigen Ausbaus der Infrastruktur, zur Gänze planmäßig umgesetzt werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen