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Vorhaben

Mobile Polizei Kommunikation (MPK)

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -62.840

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Derzeit ergibt sich für die österreichische Polizei das Problem, dass Fahndungsabfragen per Funk abgewickelt und Beweismittel (z.B. Fotos von Tätern aus Überwachungskameras) von Bürgerinnen und Bürgern zu einer Dienststelle gebracht werden müssen. Weiters ist eine rasche Bereitstellung zusätzlicher Informationen für die Exekutivbediensteten oder die Bereitstellung von Checklisten bei seltenen Amtshandlungen nicht möglich und die Einsatzdokumentation (Notizen, Ergebnisse aus Personen- und Fahrzeugkontrollen, Dokumentation der Dienstverrichtung bei Observationen, usw.) findet überwiegend in der Einsatznachbereitung statt.

Daher erfolgt die Bereitstellung von Smartphones für ca. 30.000 Bedienstete, 3.500 Tablets inkl. Managed Services durch einem Provider (Abruf über die BBG) sowie die Entwicklung von Apps für Personen- und Fahrzeugkontrollen (ca. 25.000 Exekutivbedienstete betroffen).

Für die österreichische Polizei wird in Zukunft die Mobile Polizei Kommunikation (MPK) eine immer wichtigere Rolle spielen. Mit dem Einsatz von neuen Medien und mobilen Endgeräten (mobile Devices) werden bestehende Prozesse optimiert und damit die Polizeiarbeit effizienter und effektiver gestaltet.

Bei den Terroranschlägen in Frankreich 2015 hat sich gezeigt, dass die französische Polizei das Foto eines Verdächtigen innerhalb von 5 Minuten allen Pariser Polizisten zustellen kann und ein Ermittlungserfolg nur durch eine mobile Ausstattung und eigene Messengerdienste möglich ist. Darüber hinaus hat das Projekt „Gemeinsam Sicher“ gezeigt, dass eine moderne Kommunikation zwischen Bürgerinnen/Bürgern und der Polizei nicht mehr zu 100 % durch persönliche Kontaktaufnahme erfolgt, sondern vielfach mit mobilen Lösungen umgesetzt wird.
Des Weiteren hat die Flüchtlingswelle 2016 gezeigt, dass eine Kontrolle vor Ort über den rechtmäßigen Aufenthalt und allfällige Verstöße zu umfangreichen Anfragen über die Leitstelle führt und aufgrund zeitlicher Überforderungen die Antwortzeiten sehr lange ausfallen.
Durch die fehlende Ausstattung könnten die Polizisten ihre privaten Smartphones für die Aufnahme und Versendung dienstlicher Fotos nutzen. Um diesen rechtswidrigen Zustand zu verhindern, ist die Ausstattung der Exekutive mit Smartphones und Tablets dringend notwendig.
Langfristig ist die Bearbeitung von Amtshandlungen vor Ort direkt bei den Bürgern geplant – im Verkehrsbereich sollte ein Großteil aller Fälle direkt auf der Straße erledigt werden. Dadurch werden auch Wege und Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger verkürzt.
In vielen Bundesländern Deutschlands, sowie den Ländern Schweden, Schweiz, Holland, Frankreich, Estland und Lettland wurde die Ausstattung mit mobilen Devices bereits vor einigen Jahren umgesetzt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Regierungsprogramm 2020: Schwerpunktsetzung zum Bürokratieabbau, der weiteren Vereinfachung von Arbeitsabläufen und der Reduktion von Doppelgleisigkeiten insbesondere bei der Umsetzung und Dokumentation von Aufgaben (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/regierungsdokumente.html).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit

Beschreibung des Ziels

Durch Nutzung von MPK (Mobile Devices und dienstliche Applikationen) können die Bediensteten ohne Abhängigkeit auf die Verfügbarkeit der Bediensteten der Leitstelle (derzeit Abfrage per Funk an Leitstelle) die Abfragen nach Personen und Kennzeichen durchführen. Dadurch wird gleichzeitig die Qualität der Abfragen (keine Schnittstelle) und des Abfrageergebnisses erhöht.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale

Ausgangszustand 2017:

Abfragen per Funk über die Leitstelle

Zielzustand 2020:

Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale

Istzustand 2020:

Durch die Einführung (Sept. 2017) und permanente Weiterentwicklung der App .MPK Abfragen können alle Exekutivbedienstete mobil (Smartphone oder Tablet) direkt am Einsatzort Datenbankabfragen durchführen. Dadurch entfallen die Anfragen per Funk über die Leitstelle. Die App erhöht die Eigensicherung, da die Ergebnisse (Fahndungen, wichtige Personeninformationen oder auch Lichtbilder) direkt am Einsatzort angesehen werden können. Die Auswertungen ergeben, dass zwischen 1,5 Mio und 2,0 Mio Datenbankanfragen pro Monat mobil durchgeführt werden. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht, weil die Notwendigkeit der Abfrage per Datenbank per Funkt entfällt.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I, BM.I Erlass

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Kürzere Bearbeitungsdauer

Ausgangszustand 2017:

Bearbeitung durch Bediensteten vor Ort und Bediensteten der Leitstelle

Zielzustand 2020:

Bearbeitung durch Bedienstete vor Ort führt zu einer kürzeren Bearbeitungsdauer (keine Wartezeit bis zur Bearbeitung und schnellere Dateneingabe)

Istzustand 2020:

Durch die mobile Bearbeitung mittels der App .MPK Abfragen direkt am Einsatzort entfallen etwaige Wartezeiten am Funkkanal. Die Bediensteten sind davon nicht mehr abhängig. Durch die Integration von Scan-Modulen ist es möglich die Dateneingabe noch schneller und einfacher durchzuführen (funktioniert bei Dokumenten mit MRZ- maschinenlesbaren Zeilen, österr. Scheckkartenführerschein und Kennzeichen). Die mobile Abfragemöglichkeit verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich, bindet keine Ressourcen in der Landesleitzentrale und ermöglicht zudem auch die Speicherung der abgefragten Daten über einen gesicherten, verschlüsselten Bereich in das BMI-interne System zu übertragen, wo es für weitere Dokumentationspflichten zur Verfügung gestellt wird. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht, weil die Bearbeitungsdauer erheblich reduziert wurde und die digitale Weiterverarbeitung auch in der administrativen Nachbearbeitung eine massive Aufwandsreduzierung darstellt.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Effizienz bei der Dokumentation

Ausgangszustand 2017:

Nachträgliche Dokumentation der Abfrage durch Bediensteten der Amtshandlung

Zielzustand 2020:

Wegfall dieser zusätzlichen Dokumentation durch Übernahme des Abfrageergebnisses auf einen zentralen Speicherort

Istzustand 2020:

In der App .MPK Abfragen besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der Datenbanken via .MPK Ablage (Upload) direkt in das BMI System zu speichern. Die Bediensteten können die Daten als PDF-Datei im internen BMI System für die weitere Dokumentation verwenden. Eine handschriftliche Erfassung der Daten am Einsatzort ist dadurch nicht mehr (oder reduziert) erforderlich. Der Meilenstein ist zur Gänze erreicht, weil die handschriftliche Erfassung von Daten bei einer Amtshandlung, wo mobil Datenbankabfragen durchgeführt wurden, nicht mehr erforderlich ist. Sämtliche Ergebnisse aus den Registern können per Knopfdruck über eine gesicherte Verbindung in das BMI-interne System übertragen und dort für weitere Dokumentationspflichten verwendet werden.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 4: Digitale Dokumentation

Ausgangszustand 2017:

Dokumentation in Notizbüchern

Zielzustand 2020:

Notizen werden direkt in einem elektronischen Notizblock aufgezeichnet – keine Übertragungsprobleme/-fehler

Istzustand 2020:

Durch die App „Content“ können die Bediensteten mobil auf ihren BMI-File-Ordner zugreifen, Dateien bearbeiten und speichern. Zudem ist es möglich, direkt in der App ein neues Dokument als Notiz anzulegen und abzuspeichern. Durch die Möglichkeit direkt am Einsatzort Notizen elektronisch anzufertigen werden Übertragungsfehler/-probleme reduziert und gewährleisten die Möglichkeit zur Weiterbearbeitung der Daten für Dokumentationspflichten nach Abschluss der Amtshandlung. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 5: Direkte, zentrale Speicherung von Dokumentationsbildern

Ausgangszustand 2017:

Nutzung privater Smartphones für Aufnahme von Bildern zur Verbesserung der Beschreibung (z.B. zerkratzte Fahrzeuge)

Zielzustand 2020:

Handlungssicherheit – direkte Speicherung von Dokumentationsbildern an einem zentralen Speicherort

Istzustand 2020:

Durch die Bereitstellung der App .MPK-Foto können Bedienstete Foto-Aufnahmen, die zur Dokumentation erforderlich sind, mobil mit der BMI-internen App durchführen. Die Fotos werden innerhalb der App in einem gesicherten Bereich gespeichert. In dieser Galerie besteht die Möglichkeit, die Bilder anzusehen und, falls erforderlich, via .MPK Ablage (wie bei .MPK Abfrage-App durch einen Upload) in das BMI-System zu speichern und dort für etwaige weitere Dokumentationen zu verwenden. Im Schnitt werden täglich ca. 2.000-2.500 Bilder pro Tag in das BMI System gespeichert. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht, weil einerseits die Speicherung der aufgenommen Bilder an einem zentralen Speicherort und andererseits die Handlungssicherheit der Bediensteten durch die eigens entwickelte App gewährleistet wird.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 6: App für die Personen- oder Fahrzeugkontrolle

Ausgangszustand 2017:

Keine App für die Personen- oder Fahrzeugkontrolle vorhanden.

Zielzustand 2020:

Möglichkeit für ca. 25.000 Exekutivbedienstete geschaffen, mittels einer eigens entwickelten App rasch Personen- und Fahrzeugkontrollen durchführen zu können. Dadurch wird gleichzeitig die Qualität der Abfragen (keine Schnittstelle) und des Abfrageergebnisses erhöht.

Istzustand 2020:

Die Funktionalitäten, wie bereits bei Meilenstein 1+2 beschrieben, ermöglichen durch die App .MPK Abfragen seit 2017, die für den exekutiven Außendienst relevanten Datenbanken mobil abzufragen und das Ergebnis für die weitere Amtshandlung zu nutzen. Die App wurde an alle- auch bereits im BMI-internen System berechtigten Bediensteten- zur Verfügung gestellt. Dies betrifft sowohl Personen- als auch Fahrzeugkontrollen, wodurch der Meilenstein zur Gänze erreicht wurde.

Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Entwicklung einer Messenger-App

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mittels des Polizei Messengers können die vor Ort einschreitenden Exekutivbediensteten in Echtzeit direkt auf ein mobiles Device einsatzrelevante Erkenntnisse, Informationen und schriftliche Anordnungen durch die Einsatzleitung erhalten. Den vor Ort einschreitenden Exekutivbediensteten ist es auch möglich Informationen, Daten (Fotos, Dokumente, etc.) und Ergebnisse direkt an die Einsatzleitung oder andere Bedienstete zu übermitteln. Die übermittelten Daten und Informationen sollen dem Beamten so einfach wie möglich bei der Einsatzdokumentation zur Verfügung stehen (z.B.: Programm „PAD-NG“).
Darüber hinaus wird der Dienst auch von Führungskräften im BMI eingesetzt, um bei Terrorwarnungen oder anderen Katastrophen rasch Informationen inkl. Dateien als Beilage austauschen zu können. Damit stellt der Messenger auch ein wichtiges Führungsinstrument dar.
Bürgerinnen und Bürger können Beweismittel (z.B. Fotos von Täter aus Überwachungskameras) ohne MPK nur zu einer Dienststelle bringen, von wo aus die Bediensteten die ausgedruckten Fotos mitnehmen müssen. Nachdem der Erfolg eines Aufgriffes von der zeitlichen Nähe der Fahndung abhängt, sind die Erfolge von Aufgriffen extrem gefährdet!
Die Dokumentation der Dienstverrichtung, insbesondere bei Observationen, wird erleichtert, da der Kommunikationsverlauf im Polizeimessenger herangezogen werden kann. Auch die Lokalisation der an Observationen mitbeteiligten Exekutivbediensteten wird ermöglicht und erweitert die einsatztaktischen Abstimmungsmöglichkeiten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Effizienzsteigerung bei der Kommunikation, Einsatzleitung, Protokollierung und Dokumentation

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die neben dem bestehenden Digitalfunk mögliche Nutzung des Telefons ergibt sich eine zusätzliche Erreichbarkeit. Die den Exekutivbediensteten bei Einsätzen zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen führen zu einer höheren Erfolgswahrscheinlichkeit. Eine neue, moderne und zeitnahe Möglichkeit der Informationsweitergabe verbessert die Informationsqualität und ermöglicht den Exekutivbediensteten im Sinne der Eigensicherung Anpassungen am einsatztaktischen Vorgehen vorzunehmen. Die Lokalisierung der eingesetzten Kräfte und ein besserer Überblick ermöglichen Ressourcen effektiver einsetzen zu können. Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel vor Ort führt zu einem raschen Ermittlungserfolg bei derartigen Anzeigen. Steigerung der Qualität der Tätigkeiten der Polizistinnen und Polizisten bei seltenen Amtshandlungen durch zur Verfügung Stellung von Checklisten und Information vor Ort (BMI Wissensnavigator, Kriminalistischer Leitfaden usw.).

Protokollierung und Dokumentation: In einer der nächsten Ausbauphasen ist die Möglichkeit von Eintragungen der Einsatzdokumentation geplant (Notizen, Ergebnisse aus der Personen- und Fahrzeugkontrolle usw.). Es wird die Möglichkeit der Nutzung dieser Daten und Informationen für Protokollierungen bestehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Sicherung des Betriebes und des benötigten Managements

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Etablierung einer sog. Retained Organisation (RTO), die die grundlegenden „Spielregeln“ im organisatorischen Sinne zwischen den Partnern (intern und externer provider) etabliert und dann operativ überwacht. Diese RTO agiert im Rahmen der Strategievorgaben.
Etablierung einer Einheit, welche sich primär mit aus der Strategie abgeleiteten organisatorischen und technischen Spezifikationen / Anleitungen / Vorgaben beschäftigt. Parallel dazu hat diese Einheit die Aufgabe, die Anforderungen aus dem Beschaffungsgeschäft und aus Gesetzen und Vorgaben zu managen. (Zentrale Stelle für die Umsetzung der MPK; Zentrale Stelle für Trendscouting; Entwicklung von Anforderungen und Mastering der Anforderungen im Rahmen der Strategie; Aufrechterhaltung des Betriebes inkl. Testing, Deployment; Wartung und User Support)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten mit Smartphones und Tablets

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für ca. 30.000 Bedienstete werden Smartphones und 3.500 Tablets inkl. Managed Services durch einen Provider (Abruf von der BBG) bereitgestellt. Nach 36 Monaten gehen die Devices in das Eigentum des BMI über, wobei aus heutiger Sicht allerdings davon ausgegangen werden muss, dass die eingesetzten Geräte nach 36 Monaten auszutauschen sind und damit die Kosten für neue Geräte anfallen. Das BM.I behält sich vorerst vor, ob die zertifiziert gelöschten Devices danach weitergegeben werden oder gegen Verkauf der beinhaltenden Werte kostenneutral vernichtet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Entwicklung der App - Personen- und Fahrzeugkontrolle

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für ca. 25.000 Exekutivbedienstete wird die Möglichkeit geschaffen so rasch wie möglich Personen- und Kraftfahrzeugabfragen mittels einer eigens entwickelten App durchzuführen. Dies abgestimmt auf die Größe des eingesetzten Devices und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Gestartet wird mit den Möglichkeiten das Kennzeichen oder die Namen einzugeben oder die Personendaten aus dem Reisepass (maschinenlesbare Zeile) zu übernehmen. Später soll auch die Übernahme der Personendaten aus allen anderen Ausweisen möglich sein. Daraus ergeben sich schnellere Ergebnisse und Übertragungsfehler werden vermieden.
Auswirkung dieser Maßnahme bei der Fahndung nach Tätern: Durch Einführung der MPK hat der Exekutivbedienstete ein Device zur Verfügung, mit welchem Fahndungsanfragen vor Ort und ohne Unterstützung der Leitzentrale möglich sind. Durch den Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale, eine daraus resultierende kürzere Bearbeitungsdauer (keine Wartezeit) und den Wegfall einer zusätzlichen Dokumentation durch die Übernahme des Abfrageergebnisses auf einen zentralen Speicherort werden Optimierungsmöglichkeiten genutzt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-62.840

Tsd. Euro

Plan

-72.013

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

62.840

Tsd. Euro

Plan

68.868

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3.145

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

62.840

Tsd. Euro

Plan

72.013

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.728

Tsd. Euro

Plan

-2.417

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.728

Tsd. Euro

Plan

2.417

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.728

Tsd. Euro

Plan

2.417

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-10.155

Tsd. Euro

Plan

-11.777

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

10.155

Tsd. Euro

Plan

11.014

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

763

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

10.155

Tsd. Euro

Plan

11.777

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-15.239

Tsd. Euro

Plan

-16.891

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

15.239

Tsd. Euro

Plan

16.113

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

778

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

15.239

Tsd. Euro

Plan

16.891

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-15.450

Tsd. Euro

Plan

-20.566

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

15.450

Tsd. Euro

Plan

19.772

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

794

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

15.450

Tsd. Euro

Plan

20.566

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden im betrieblichen Sachaufwand für die Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von € 49,316 Mio. gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 43,572 Mio. eingetreten. Gründe für die Abweichungen sind auf eine Umstellung auf ein neues Lizenzmodell im Jahr 2019 zurückzuführen. Des Weiteren konnte der beabsichtige Personalaufwand durch vorhandenes Personal abgedeckt werden. Für das Jahr 2021 werden die Kosten auf Basis der ursprünglichen Planungen, ohne Personal- und arbeitsplatzbezogene Sachaufwände, fortgeschrieben.

Gesamtbeurteilung

Im Zuge der Ausgabe der mobilen Geräte (ca. 33.000 Stück für Exekutivbedienstete) wurden mehrere mobile Applikationen entwickelt bzw. zur Verfügung gestellt (insgesamt schon mehr als 10). Im Zuge der Umsetzung standen vor allem Aspekte wie moderne und zeitgemäße Ausstattung, Datensicherheit, Erhöhung der Handlungssicherheit sowie der Eigensicherung der Bediensteten im Vordergrund. Seit Beginn an wurde im Zuge der Entwicklung und Umsetzung von Apps darauf Bedacht genommen, die Handhabung so einfach und intuitiv wie möglich zu gestalten. Die Nutzungsdaten der einzelnen Geräte zeigt, dass die Akzeptanz im BMI mit über 90 % (aktiv in den letzten 7 Tagen) sehr hoch ist und die Bediensteten die technische Ausstattung permanent nutzen.
Die Meilensteine und Maßnahmen wurden überwiegend positiv abgeschlossen, wobei erwähnt werden muss, dass sich in der digitalen, mobilen Welt in sehr kurzer Zeit sehr viel dynamisch ändert und ergibt, wodurch korrekterweise niemals von einem „Abschluss“ gesprochen werden kann. Die erforderlichen Anpassungen der Applikationen auf Änderungen im Betriebssystem oder Hardware sind permanent zu berücksichtigen.

Die Meilensteine wurden alle zur Gänze erreicht, ebenso die Maßnahmen 1,2 und 4.

Zum Meilenstein 1 „Abfragen per Funk über die Leitstelle“ darf ergänzend erläutert werden, dass durch die Einführung (Sept. 2017) und der permanenten Weiterentwicklung der App .MPK Abfragen alle Exekutivbedienstete mobil (Smartphone oder Tablet) direkt am Einsatzort Datenbankabfragen durchführen können. Die Auswertungen ergeben, dass zwischen 1,5 Mio. und 2,0 Mio. Datenbankanfragen pro Monat mobil durchgeführt werden.

Zum Meilenstein 2 darf hinsichtlich der verkürzten Bearbeitungszeit mitgeteilt werden, dass diese schwer bis gar nicht messbar ist, weil sehr viel von der Handhabung der Bediensteten sowie vom tatsächlichen zeitlichen Aufwand vor .MPK abhängt. Die Dauer, wie lange es im Endeffekt tatsächlich gedauert hat über Funk Abfragen durchzuführen, variierte je nach temporärem Anfall massiv. Diese Abhängigkeit und Wartezeiten am Funk entfallen durch die mobile Möglichkeit komplett. Bei intern durchgeführten Tests ergab sich eine „Durchlaufzeit“ vom Einloggen in die App bis zum Ergebnis der Datenbank zwischen 25 und 60 Sekunden.

Zum Meilenstein 5 „Direkte, zentrale Speicherung von Dokumentationsbildern“ darf ergänzend erläutert werden, dass die Bediensteten durch die Bereitstellung der App .MPK-Foto Bedienstete Foto-Aufnahmen, die zur Dokumentation erforderlich sind, mobil mit der BMI-internen App durchführen können. Im Schnitt werden täglich ca. 2.000-2.500 Bilder in das BMI System gespeichert.

Die Maßnahme 3 wurde überwiegend erreicht. Dazu ist zu erwähnen, dass es bundesweit einen polizeiinternen Messenger als App gibt. Dieser ermöglicht die Kommunikation zwischen allen Bediensteten. Auch das Versenden von Dateien und Bildern ist ebenso möglich wie die Verwendung über PC oder Notebook via Desktop Client. Diese Applikation weitet die Kommunikationsmöglichkeiten erheblich aus. In der Maßnahme drei wird auch die Übermittlung der Dokumentation an das polizeiinterne System PAD (Protokollieren Anzeigen Daten) angeführt. Dieser Schritt steht noch aus und wird im Zuge des für 2021-2022 geplanten Projekts .MFB – Mobile Fallbearbeitung umgesetzt. Ergänzend darf ausgeführt werden, dass dies keine Funktion ist, die BürgerInnen zur Verfügung steht! Durch die Möglichkeit der Exekutivbediensteten mit dem .MPK Messenger oder .MPK Foto direkt am Einsatzort Fotos (z.B. direkt von der Überwachungskamera) anzufertigen und gesichert in das BMI System zu übermitteln entfällt gegebenenfalls die Notwendigkeit, dass die BürgerInnen diese Daten zur Polizeiinspektion bringen „müssen“.

Bezüglich der Maßnahme 5- Etablierung einer RTO- Retained Organisation (steuernde Schnittstelle) im BMI- darf ergänzt werden, dass derzeit keine weiteren Schritte diesbezüglich gesetzt werden, da gerade im gesamten BMI eine diesbezügliche Evaluierung stattfindet. Es wurden, wie in der Maßnahme angeführt, technische und organisatorische Spezifikationen durchgeführt und diverse Anleitungen, auch per Video, erstellt.

Zur Akzeptanzsteigerung kann angegeben werden, dass die Nutzung derzeit bei knapp 90 % liegt. Zu Beginn lag dieser Wert bei etwa 65-70 %. Der Wert, der dafür herangezogen wird, ist die Kommunikation des Endgerätes mit den BMI-Servern in den letzten sieben Tagen. Warum dies zu Beginn deutlich weniger war, könnte daran liegen, dass zu Beginn nur wenige Apps und Funktionen zur Verfügung standen. Durch die mittlerweile breite Abdeckung von Anforderungen ergibt sich auch für viele Bedienstete mit speziellen Anforderungen/Aufgabengebieten die Möglichkeit diese mobil zu bearbeiten.

Die tatsächlichen Aufwendungen für das gegenständliche Vorhaben belaufen sich für den Zeitraum 2017 bis 2020 auf € 43,572 Mio..


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Umsetzung konnten weitere Anforderungen bzw. Verbesserungen identifiziert werden. Der nächste Schritt diesbezüglich wird die mobile Fallbearbeitung .MFB sein. Dabei wird eine App entwickelt, die eine digitale Datenaufnahme und Übermittlung an das polizeiliche Protokollierungssystem direkt am Einsatzort ermöglichen wird. Die Hauptvorteile dabei sind die Einmaldateneingabe, die Reduzierung von Übertragungsfehlern, die Verkürzung und Vereinfachung von Prozessen (Reduzierung von administrativen Tätigkeiten) sowie die Erhöhung der Handlungssicherheit.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.