Vorhaben
Breitband Austria 2020 Connect - Förderung von Anbindungen für KMUs und öffentliche Bildungseinrichtungen
Breitband Austria 2020 Connect (BBA2020_C) Anbindungsförderungsprogramm
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -5.122
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Versorgungssituation von Pflichtschulen und anderen öffentl. Bildungseinrichtungen
Beschreibung des Ziels
Die Versorgungssituation von Pflichtschulen und anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen soll durch die Anbindung mittels Glasfaser an das leistungsfähige Backbonenetz nachhaltig verbessert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Pflichtschulen mit Anschluss an Glasfaserleitungen [%]
Istwert
22,0%
Zielzustand
30,0%
Datenquelle: Kennzahlen der Abwicklungsstelle (FFG) zu den einzelnen Förderungsgewährungen
Ziel 2: Verbesserung der Versorgungssituation von KMU
Beschreibung des Ziels
Die Versorgungssituation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll durch die Anbindung mittels Glasfaser an das leistungsfähige Backbonenetz verbessert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
KMUs mit Anschluss von mehr als 100 Mbit/s (in %) [Anzahl]
Istwert
2.890Anzahl
Zielzustand
5.300Anzahl
Datenquelle: Kennzahlen der Abwicklungsstelle (FFG) zu den einzelnen Förderungsgewährungen
Ziel 3: Errichtung von Glasfaser-pops
Beschreibung des Ziels
Zur nachträglichen Weiterführung eines Access-Zugangsnetzes der nächsten Generation sollen Glasfaser-pops errichtet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Errichtung von Glasfaser-Zugangspunkten für Dritte [Anzahl]
Istwert
631Anzahl
Zielzustand
3.800Anzahl
Datenquelle: Anzahl der Glasfaser-PoPs aus den Daten des BMLRT-Förderungsportals
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlassung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 Connect
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es handelt sich um eine Einzelförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei deren Höhe sich nach der Förderungswürdigkeit und dem Förderungsbedarf des Projektes von der Abwicklungsstelle ermittelt wir (mind. € 2.000 bzw. max. € 50.000). Zweckzuschüsse des Bundes an Gemeinden können im Rahmen der SRL max. 90 % der förderungsfähigen Projektkosten betragen, Förderungen an außerhalb der Bundesverwaltung stehende Unternehmen mit Niederlassung in Österreich max. 50 % der förderungsfähigen Kosten der Anbindung. Nach dem Aufruf zur Einreichung erfolgt die Entgegennahme des Förderungsansuchens durch die Abwicklungsstelle. Die Entscheidung über das Förderungsansuchen erfolgt aber durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf Grundlage einer Empfehlung durch die Bewertungsjury, die bei der Abwicklungsstelle eingerichtet ist. Der abschließende Förderungsvertrag bedarf einer Annahme durch den Förderungswerber und ist an detaillierte Förderungsbedingungen sowie Förderungsauflagen geknüpft.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Transferaufwand (= operative Mittel Connect)
2020: 3.014.632 aus Guthaben (bereits überwiesene Mittel AV 2015, L 1. AS, AV 2015 A 1. AS sowie L 2. AS)
Zu den Abweichungen bei den Planwerten im Vergleich zu den Istwerten ist Folgendes anzumerken:
Beim Erstellen der WFAs ist man bei den Werten von den geplanten Verpflichtungen des ehem. BMVIT im Zuge der Breitbandinitiative ausgegangen.
Im Jahr 2017 fanden erst die ersten Ausschreibungen zum Förderungsprogramm BBA2020 Connect statt. Die Werte entsprachen den geplanten Verpflichtungen.
Es erfolgten im Jahr 2017 keine Auszahlungen, da Förderungsmittel laut Rahmenvertrag nur aufgrund des gegebenen Mittelbedarfs, der sich wiederum aus den abgeschlossenen Verträgen zu den eingereichten Projekten ergibt, angefordert werden dürfen. Die Auszahlung der Förderungsmittel an die Förderungsnehmer erfolgt aber erst nach Abrechnung der Projekte.
Weitere Änderungen gegenüber den Planwerten ergaben sich aufgrund des Übergangs des Förderungsprogrammes AT:net vom ehem. BMVIT an das BKA.
Bei den Transferzahlungen handelt es sich um Auszahlungen, die vom Bund an die FFG als Abwicklungsstelle erfolgt sind.
Werkleistungen (= Abwicklungskosten, Abwicklungskosten DIA, Werkleistungen, RTR Erstattungsbetrag, 5G-Playground)
Bei den Werkleistungen ging man bei Erstellung der WFA von den zur Abwicklung der Förderungen anfallenden Abwicklungskosten sowie von Kosten für bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen aus, welche im Sinne des Masterplans zur Breitbandförderung zur Verbesserung des Wissens über Chancen und Risiken von Breitbandtechnologien beitragen sollen, wie beispielsweise in Auftrag gegebene Werkleistungen zur Erstellung von Studien. Sowohl Abwicklungskosten als auch Kosten für begleitende Maßnahmen wurden mit max. 2 % der Förderungskosten nominiert. Die Abrechnung der Abwicklungskosten erfolgt jährlich über alle Programme. Die Aufteilung der bisher angefallenen administrativen Kosten auf die Programmlinien kann laut der Abwicklungsstelle wie folgt getroffen werden (Datenstand 18.1.2021):
Access 69%
Backhaul 13%
Leerrohr 15%
Connect 3%
1. Abwicklungskosten für Access, Backhaul, Leerrohr und Connect:
2016: 1.567.016,14 gesamt, Anteil Connect: 47.010,48 (3 %)
2017: 1.050.000,00 gesamt, Anteil Connect: 31.500,00 (3 %)
2018: 2 813 801,25 (beinhaltet auch die Überweisung 4.Qu. 2017) gesamt, Anteil Connect: 84.414,03 (3 %)
2019: 2.332.837,27 gesamt, Anteil Connect: 69.985,11 (3 %)
2020: 2.857.209,62 gesamt, Anteil Connect: 85.716,28 (3 %)
Die meisten der unten angeführten Werkleistungen betrafen, wie aus den Ausführungen ersichtlich ist, alle BBA 2020 Programme. Die Kosten müssen daher anteilsmäßig auf die 4 Programmlinien Access, Backhaul, Leerrohr und Connect aufgeteilt werden. Jene, die einem bestimmten Programm zugeordnet werden konnten, werden auch bei der Evaluierung nur bei diesem Programm berücksichtigt.
2. Werkleistungen:
2016: 243 978,92 (Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Access, Backhaul 242,46 und Leerrohr 242,46 , Alladin Webhosting 1.800,00 Pauschalsumme für Wartung, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 42.000,00, begl. Maßnahmen für BB-Büro und Overheadkosten d. Abwicklungskosten 199.694,00)
Werkleistungen Anteil Connect: 450,00 + 49.923,50 = 50.373,50
2017: 139 632,81 (Kundmachung Wr. Zeitung betr. Connect 290,95, Webhosting Alladin 1.800,00; 1.200,00; 600,00, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 1.440,00, WIK Evaluierung 3.360,00; 1.298,70; 57.000; 57.000,00; 4.017,22 AMA/ELER 11.625,90)
Werkleistungen Anteil Connect: 290,95 + 900,00 + 30.668,98 = 31.859,93
2018: 19 162,21 (Handelsw. Zur unentgelt. Abgabe = Druckkosten 939,60; 960,00; 889,20 Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Leerrohr 290,65; 242,46, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 15.840,00)
Werkleistungen Anteil Connect: 697,20
2019: 21 386,16 (shmp betr. Verhandlungsverfahren Evaluierung 15.581,56; 5.804,60)
Werkleistungen Anteil Connect: 5.346,54
2020: 94.140,00 (WIK Evaluierung 81.000,00, Kommunalnet 13.140,00)
Werkleistungen Anteil Connect: 23.535,00
Nicht vorhersehbar bei der Erstellung der WFA war die Finanzierung der Abwicklungskosten für die Digitalisierungsagentur, die Finanzierung des RTR Erstattungsbetrages sowie die Finanzierung von 5G Playground als Kosten, die nicht mit den Förderprogrammen BBA2020 in Zusammenhang stehen. Da es sich jedoch um Mittel aus der BB-Milliarde handelt, sind sie als Ausgaben zu berücksichtigen und anteilsmäßig auf alle Programme aufzuteilen.
3. Abwicklungskosten DIA
2018: 150.000,00 Anteil Connect: 37.500,00
2019: 2.361.115,63 Anteil Connect: 590.278,91
2020: 932.845,98 Anteil Connect: 233.211,50
4. 5G-Playground
2018: 800.000,00 (verbucht unter WL) Anteil Connect: 200.000,00
5. RTR Erstattungsbetrag
2019: 1.382.496,48 Anteil Connect: 345.624,12
2020: 1.115.512,19 Anteil Connect: 278.878,05
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
Die Beschäftigungsdaten der Statistik Austria weisen für den Zeitraum 2008 bis 2018 ein nahezu gleichbleibendes Ausmaß an weiblichen (rd. 13% – 2018: 40.946) und männlichen Beschäftigten (rd. 87% – 2018: 268.202) im zu betrachtenden ÖNACE-Teilbereich „F Bau“ aus. Per 2018 sind somit weit mehr Männer als Frauen beschäftigt. Dies bedeutet, dass für die Vergabe einer Leitungsposition oft mehr Männer als Frauen zur Verfügung stehen.
Nach dem allgemeinen Einkommensbericht des RH 2020 stiegen die mittleren Jahreseinkommen der unselbstständig Erwerbstätigen für Frauen von 14.551 EUR im Jahr 1998 auf 22.808 EUR im Jahr 2019 und damit relativ gesehen geringfügig stärker als jene der Männer, die von 24.006 EUR auf 35.841 EUR anwuchsen. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Bruttojahreseinkommen der Frauen betrug 2,2 %, während die Männereinkommen im Schnitt um 1,9 % wuchsen. Besonders in den Jahren ab 2009 war für Frauen ein höherer Anstieg der mittleren Bruttojahreseinkommen zu verzeichnen als für Männer. In Summe führte dies aber dennoch zu keiner wesentlichen Veränderung der relativen Einkommenssituation der Frauen. Im Jahr 1998 betrug das Bruttojahreseinkommen der Frauen 60,6 % des Medianeinkommens der Männer. Dieser Wert sank in der Folge bis zum Jahr 2008 auf 59,1 %. Im Jahr 2019 erreichte das mittlere Einkommen der Frauen 63,6 % des Vergleichswerts der Männer.
Durch die geförderten Breitband-Ausbauvorhaben der Maßnahme wird die digitalen Kluft zwischen Stadt und Land reduziert. Diese Entwicklungen standen jedoch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Maßnahme.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Von den Connect-Förderungsnehmern der Initiative Breitband Austria 2020 wurde in einem überwiegenden Ausmaß die Maximalgrenze des Förderungssatzes (50 % KMU, 90% öffentliche Bildungseinrichtungen) ausgeschöpft – siehe dazu die WIK/WIFO-Evaluierung 2015/2016 und 2017/2018 sowie den jährlich veröffentlichten Breitband-Evaluierungsbericht des BMLRT.
Nach den Evaluierungen von WIK/WIFO für 2015/2016 und 2017/2018 ergibt sich das für die bewilligte Förderung bspw. in Phase 2 in Höhe von 268 Mio. €, Investitionen in Höhe von (mindestens) 618 Mio. € initialisiert wurden. Insofern gibt es einen Multiplikator von 2,3 der Förderungsmittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen der Förderungsnehmer. Die Investitionen wurden von österreichischen Telekommunikationsbetreibern getätigt, und zeigen ebenso indirekte Effekte auf Bauunternehmungen, Materialhersteller sowie Zulieferunternehmen.
Infolge der initialisierten Investitionen verbessert sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage auch in entlegenen ländlichen Regionen.
Auf Basis der Auswertungen zu den Effekten des IKT-Sektors auf das BIP ist ein Beitrag – wenn auch in geringem Ausmaß – durch die initialisierten Investitionen angezeigt.
Der Förderungswerber ist verpflichtet, alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen beziehungsweise vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden, der Abwicklungsstelle oder der haushaltsführenden Stelle unverzüglich und aus eigener Initiative mitzuteilen. Zudem sind Förderungsnehmerinnen bzw. Förderungsnehmer verpflichtet, über die Durchführung der Leistung mittels Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu berichten.
Bei knapp der Hälfte (48%) aller 343 Projekte wurde die Projektlaufzeit verlängert, woraus sich ein Mehraufwand für die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer begründet.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Die Förderleistung des Bundes im Rahmen der Sonderrichtlinie bewirkt eine Erhöhung der Fremdmittel. Der Förderungssatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Investitionskostenzuschuss und förderungsfähigen Projektkosten. Förderungen des Bundes können im Rahmen dieser Sonderrichtlinie maximal 50 % für KMUs sowie 90% für Gemeinden als Erhalter von öffentlichen Bildungseinrichtungen der förderungsfähigen Projektkosten betragen. Auswirkungen auf die Kosten der Unternehmen ergeben sich insofern, als die Förderung unter der Voraussetzung einer angemessenen Eigenleistung des Förderungswerbers erfolgt.
Die Gesamtsumme an Projektkosten vertraglich geförderter Vorhaben im Förderungsprogramm BBA2020 Connect liegt bei etwas mehr als 14,5 Mio. Euro. Im Schnitt liegt der Förderungssatz über alle Projekte von BBA2020 Connect bei rund 75%, wobei überwiegend ein Satz von 50% für KMUs bzw. von 90% für öffentliche Bildungseinrichtungen vorliegt – vorbehaltlich des Erreichens der maximalen Förderungshöhe von 50.000,- Euro pro Projekt. In externen Evaluierungen durch das Konsortium WIK-Consult GmbH und WIFO für die Phase 1 (2015/2016) sowie Phase 2 (2017/2018) wird ein Multiplikator der Förderungsmittel aus der Breitbandinitiative bezogen auf die dadurch initialisierten Gesamtinvestitionen der Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerber in Höhe von 2,5 (2015/2016) bzw. 2,3 (2017/2018) ausgewiesen.
Aufgrund der Förderung sind gesteigerte Umsätze der geförderten Unternehmen zu erwarten. Jedoch sind solche Effekte infolge der langen Projektumsetzungs-Zeiten zum momentanen Zeitpunkt nicht seriös evaluierbar. Der extern durchgeführte Evaluierungsbericht für die Phase 2 (2017/2018) ergänzt dazu: „In den meisten Förderungsfällen steht die vollständige Einbringung der Förderung in abgeschlossene Investitionen noch aus. Erst diese entfalten aber die intendierten (bzw. unerwünschten Kollateral-) Effekte im Markt. Von daher kann die Wirkungsanalyse der Förderungsmaßnahmen derzeit erst eingeschränkt nach den methodischen Vorgaben der Kommission erfolgen.“
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.