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Vorhaben

Lehrberufspaket 2015

Lehrberufspaket 2015

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -4.383

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Aufgrund der Weiterentwicklung von Technologie und Arbeitsmethoden ist eine regelmäßige Modernisierung der Berufsbilder für die Lehrlingsausbildung erforderlich. Anforderungen an neue Berufsbilder werden von den betroffenen Branchen festgestellt; die Ausarbeitung neuer Berufsbilder erfolgt gemeinsam mit Fachexperten und Fachexpertinnen der Sozialpartner und mit wissenschaftlicher Begleitung.
Weiters entstehen durch neue Berufsbereiche neue Ausbildungserfordernisse:
– Für den Medizinproduktehandel mit rund 2.700 Handelsbetrieben fehlt derzeit eine geeignete Ausbildung.
– In den Lehrberufen Labortechnik (bisher Chemielabortechnik) und Mechatronik wurden für die Bereiche Lackerzeugung, Biochemie, Alternative Antriebstechnik, Medizingerätetechnik neue und spezifischere Ausbildungsanforderungen identifiziert.
– Im Bereich der Hotellerie fehlt eine Ausbildungsschiene, insb. für die Stadthotellerie, für die das Berufsbild für den Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in nicht passt. Dazu wurde der Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau entwickelt.
– Es besteht ein Bedarf an doppelt qualifizierten Fachkräften in den Berufsfeldern Hafner/in sowie Platten- und Fliesenleger/in. Dieser kann durch eine neue Ausbildungsordnung für Ofenbau- und Verlegetechnik besser gedeckt werden.
– Im Bereich Zimmerei/Zimmereitechnik fehlt derzeit eine Ausbildungsschiene für komplexere technische Tätigkeiten.
– Der Ausbildungsversuch Hufschmied läuft aus; die durchgeführte Evaluierung empfiehlt eine Überleitung in einen Regellehrberuf.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 sah ua unter dem Titel „Beschäftigung“ die Schwerpunkte „Aufwertung der Lehre“ (Seite 9) vor, um mit einem umfassenden Maßnahmenpaket die Lehrlingsausbildung auch in den nächsten Jahrzehnten attraktiv und erfolgreich zu gestalten.
Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist allen Personen über 15 Jahren zugänglich. Weiters ist die Lehrlingsausbildung insb. durch die direkte Arbeitsmarkteinmündung ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Sicherung des Fachkräftebedarfs und trägt zur im internationalen Vergleich relativ niedrigen Jugendarbeitslosigkeit bei. Um die Lehrausbildung zukunftsfit zu gestalten ist daher die laufende Überarbeitung der Lehrberufslandschaft notwendig.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung des Fachkräftebedarfs in Österreich. Attraktives Ausbildungsangebot/moderne Berufsbilder für Lehrlinge durch moderne Ausbildungsordnungen. Möglichkeit zur Heranbildung des eigenen Fachkräftenachwuchses für weitere Branchen durch die Schaffung von neuen Lehrberufen

Beschreibung des Ziels

Die duale Ausbildung trägt wesentlich zur im europäischen Vergleich guten Beschäftigungssituation in Österreich bei. Damit das duale System dieser Aufgabe weiterhin gerecht werden kann, müssen die Rahmenbedingungen, zu welchen insb. auch die Ausbildungsordnungen zählen, regelmäßig an den aktuellen Bedarf von Wirtschaft und Arbeitsmarkt angepasst werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Lehrlinge im Lehrberuf Einzelhandel [Anzahl]

Istwert

12.881

Anzahl

Zielzustand

14.900

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik [Anzahl]

Istwert

91

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik [Anzahl]

Istwert

113

Anzahl

Zielzustand

90

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Platten- und Fliesenleger [Anzahl]

Istwert

489

Anzahl

Zielzustand

580

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Prozesstechnik [Anzahl]

Istwert

896

Anzahl

Zielzustand

1.040

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Reinigungstechnik [Anzahl]

Istwert

90

Anzahl

Zielzustand

150

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Stuckateur und Trockenausbauer [Anzahl]

Istwert

115

Anzahl

Zielzustand

150

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Textilgestaltung [Anzahl]

Istwert

19

Anzahl

Zielzustand

15

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Zimmerei [Anzahl]

Istwert

1.498

Anzahl

Zielzustand

1.460

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Zimmereitechnik [Anzahl]

Istwert

213

Anzahl

Zielzustand

480

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau [Anzahl]

Istwert

149

Anzahl

Zielzustand

400

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Geoinformationstechnik [Anzahl]

Istwert

23

Anzahl

Zielzustand

20

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit von Lehrabsolvent/innen 18 Monate nach Lehrabschluss [%]

Istwert

76,9

%

Zielzustand

76,5

%

Datenquelle: Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring

Lehrlinge im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in [Anzahl]

Istwert

28

Anzahl

Zielzustand

25

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Hafner/in [Anzahl]

Istwert

71

Anzahl

Zielzustand

250

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Hufschmied/in [Anzahl]

Istwert

17

Anzahl

Zielzustand

30

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Labortechnik [Anzahl]

Istwert

590

Anzahl

Zielzustand

700

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge Land- und Baumaschinentechnik [Anzahl]

Istwert

1.431

Anzahl

Zielzustand

1.350

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Mechatronik [Anzahl]

Istwert

2.884

Anzahl

Zielzustand

2.400

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik

Lehrlinge im Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/-frau [Anzahl]

Istwert

67

Anzahl

Zielzustand

150

Anzahl

Datenquelle: Lehrlingsstatistik


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einzelhandel-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der österreichische Handel hat sowohl gesellschaftspolitisch (Garant für Nahversorgung, Sicherung der Lebensqualität) als auch volkswirtschaftlich (Erhaltung von Arbeitsplätzen, Schaffung von Wertschöpfung) eine wesentliche Funktion. Er ist bedeutender Arbeitgeber für 570.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Österreich. Gemessen an der Zahl der ausgebildeten Lehrlinge liegen die Unternehmen der Sparte Handel der WKO nach jenen der Sparte Handel und Gewerbe auf Platz 2. Über 5.000 Unternehmen im Handel beschäftigen mit knapp 19.000 die zweithöchste Anzahl an Lehrlingen. Davon wurden mit 31.12.2014 ca. 14.800 Lehrlinge allein im Einzelhandel ausgebildet.
Entwicklungen in der Arbeitspraxis und die Berücksichtigung von für die Berufsausübung wesentlichen Schlüsselqualifikationen machen eine Aktualisierung der Ausbildungsordnung erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Geoinformationstechnik-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Geoinformationen sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Daher ist eine fachgerechte Bearbeitung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen erforderlich. Die geltenden Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kartograph stammen aus dem Jahr 1994. Durch technische Entwicklungen, wie die verstärkte digitale Verarbeitung von Geoinformationen oder die Entwicklung von der analogen Papierkarte hin zur multimedialen bzw. multifunktionalen Darstellung von raumbezogenen Informationen wurde eine inhaltliche Anpassung des Berufsbildes erforderlich. Die Ausbildungsvorschriften sowie die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Kartograph werden daher unter Änderung der Bezeichnung des Lehrberufes in „Geoinformationstechnik“ neu geregelt und modernisiert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in – Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geltende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelierin stammt aus 1976. Durch die Entwicklungen der Technik und der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsordnung dieses Lehrberufes zu aktualisieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Hafner/in Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zweck der Maßnahme ist eine geringere inhaltliche Aktualisierung des Lehrberufes Hafner/in (auf Grund der erst 2009 neu verordneten Ausbildungsordnung) sowie, begleitend zum neuen Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik, der Ausschluss der Doppellehre sowie der Entfall der eingeschränkten Zusatzprüfung im Verhältnis zum Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in. Damit soll sicherheitstechnischen Überlegungen Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die Lehrlingszahlen sind nicht zu erwarten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verordnung, mit der die Hufschmied/in-Ausbildungsordnung geändert wird

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der dreijährige Lehrberuf Hufschmied wurde mit der Verordnung BGBl. II Nr. 186/2010 als befristeter Ausbildungsversuch mit der Möglichkeit des Eintritts in die Ausbildung bis zum 30. Juni 2016 eingerichtet und damit für diesen Bereich ein spezifischer Lehrberuf geschaffen. Mit der Einführung des Lehrberufs Hufschmied/in wurde der stetig steigenden Nachfrage an Hufschmieden mit dem erforderlichen Ausbildungsniveau Rechnung getragen. Heute gibt es in Österreich wieder an die 100.000 Pferde, von denen viele als Sport- und Freizeitpferde gehalten werden. Der neue Lehrberuf Hufschmied/Hufschmiedin soll Hufschmiedebetrieben eine zielgerichtete Ausbildung ermöglichen.
Die gemäß § 12 der Hufschmied/in – Ausbildungsordnung vorgeschriebene Evaluierung der Zweckmäßigkeit der Ausbildung wurde vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft durchgeführt. Dabei haben sich die in die Evaluierung eingebundenen Institutionen, nämlich Ausbildungsbetriebe, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Lehrlingsstellen und Berufsschulen deutlich für eine Weiterführung des Lehrberufs Hufschmied ausgesprochen. Der Lehrberuf hat positive Auswirkungen auf den gesamten Berufsstand. Eine Auslaufen wäre daher kontraproduktiv für die weitere Entwicklung in diesem Beruf und hätte auch negative Auswirkungen auf den internationalen Ruf der österreichischen Hufschmiede und Hufschmiedinnen.
Die befragten Unternehmen gehen davon aus, dass die Anzahl der Lehrstellen auch weiterhin steigen wird. Die Arbeitsmarktchancen der Hufschmiede und Hufschmiedinnen werden als sehr gut bewertet, da die Qualität der Lehrausbildung ein sehr hohes Niveau aufweist und der Markt in vielen Regionen noch nicht gesättigt ist. Auf Grund der positiven Evaluierungsergebnisse soll der Ausbildungsversuch Hufschmied in einen Regellehrberuf übergeführt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Labortechnik-Ausbildungsordnung (Modulberuf)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die derzeit bestehende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Chemielabortechnik (609 Lehrlinge mit 31.12.2014) stammt aus dem Jahr 2000. Entwicklungen im Laborbereich und auch in den betroffenen Branchen machen es notwendig, für spezielle Bereiche der Industrie eigene und speziellere Ausbildungsinhalte zu formulieren, da diese durch die derzeit geltende Ausbildungsordnung nicht abgedeckt werden. Die Branchen Lack- und Anstrichmittel sowie Biochemie haben Bedarf nach Ergänzungen im Berufsbild bekundet. Der Lehrberuf Chemielabortechnik soll daher in einen Modullehrberuf transformiert werden und zwei neue Hauptmodule (Lack- und Anstrichmittel; Biochemie) sowie ein Spezialmodul (Laborautomatisation) erhalten.
– Die Produkte der österreichischen Lackunternehmen sind international gefragt, die Branche beschäftigt ca. 3.000 Mitarbeiter und braucht laufend neue qualifizierte Fachkräfte. Für die Produktion von Lacken sind spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. Kompetenzen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Farbmetrik, Rheologie, Prüfmethoden für Beschichtungsstoffe, Applikationsmethoden, Rezeptierung usw. Im derzeitigen Lehrberuf Chemielabortechnik werden diese Kompetenzen nicht abgebildet. Es besteht daher Bedarf nach einem zusätzlichen Hauptmodul „Lack- und Anstrichmitteltechnik“, in dem pro Jahr etwa 30 Lehrlinge ausgebildet werden könnten.
– Biochemische Produktionsverfahren finden in Österreich vorwiegend in der biopharmazeutischen Industrie Anwendung, die mehr als 9.000 Mitarbeiter beschäftigt und eine sehr innovative Branche mit sehr hohem Exportanteil ist. Zur Abdeckung der in der Biochemie erforderlichen speziellen Kompetenzen soll das Hauptmodul „Biochemie“ eingerichtet werden. Das Lehrstellenpotential beträgt etwa 30 Lehrlinge pro Jahr.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Land- und Baumaschinentechnik-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geltende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Baumaschinentechnik stammt aus dem Jahr 2000 bzw. für den Lehrberuf Landmaschinentechniker aus dem Jahr 1998. Durch technische Entwicklungen in den vergangenen Jahren, aber auch durch abzusehende Entwicklungen (zB Elektroantriebe) in dem kommenden Jahren ist es notwendig, die Ausbildungsordnungen zu aktualisieren. Weiters sollen auf Grund der sich immer mehr überschneidenden Berufsbildinhalte die beiden Ausbildungsordnungen in einen Schwerpunktlehrberuf zusammengeführt werden.

Durch die Aktualisierung und Zusammenfassung dieser Lehrberufe werden grundsätzlich keine zusätzlichen Lehrstellen erwartet. Zur besseren Berufsinformation sowie aus inhaltlichen Gesichtspunkten war es aber notwendig, die bestehenden Ausbildungsordnungen einer Überarbeitung zuzuführen, um neue Anreize für Lehrlinge und Betriebe zu schaffen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Mechatronik-Ausbildungsordnung (Modulberuf)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Lehrberufe im Bereich des Berufsfeldes Mechatronik zählen zu gefragten technischen Ausbildungen bei den Jugendlichen und den Ausbildungsunternehmen, wobei diese auf Grund der raschen technischen Entwicklung einem steten Wandel unterliegen. Das gesamte Berufsfeld der Mechatronik umfasst derzeit die drei Lehrberufe EDV-Systemtechnik, Elektromaschinentechnik und Mechatronik mit ca. 2.200 Lehrlingen in Einfachlehren.
Die Mechatronik wird in den nächsten Jahren zusätzlich an Bedeutung gewinnen, da die Kombination aus Mechanik, Elektronik, Elektrotechnik sowie Informatik eine gute Basis für viele Tätigkeitsfelder bietet. Neben den bereits angeführten Lehrberufen, die in den neuen Modulberuf als Hauptmodule aufgenommen werden, sollen mit den Hauptmodulen Medizingerätetechnik und Alternative Antriebstechnik neue Ausbildungsinhalte aufgenommen werden.
Der vorliegende Entwurf der Ausbildungsordnung sieht folgende Modulstruktur vor:
-Grundmodul Mechatronik
-Hauptmodul Automatisierungstechnik
-Hauptmodul Elektromaschinentechnik
-Hauptmodul Fertigungstechnik
-Hauptmodul Büro- und EDV-Systemtechnik
-Hauptmodul Alternative Antriebstechnik
-Hauptmodul Medizingerätetechnik
-Spezialmodul Robotik
-Spezialmodul SPS-Technik
Die strukturierte Gliederung in Grundmodul, Haupt- und Spezialmodule ermöglicht den unkomplizierten Zugang zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen im Berufsbereich und trägt zur Verbesserung der beruflichen Mobilität bei. Durch die Modularisierung und Flexibilisierung kann sich der Lehrberuf leichter an veränderte Marktbedingungen anpassen. Die Unternehmen der beiden neu aufgenommenen Branchen Alternative Antriebstechnik und Medizingerätetechnik erhalten die Möglichkeit, geeignetes Fachpersonal selbst auszubilden. Die Spezialmodule Robotik und SPS-Technik ermöglichen den Erwerb vertiefter Qualifikationen in diesen Spezialgebieten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Medizinproduktekaufmann/frau-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Zahl der am europäischen Markt befindlichen Medizinprodukte wird zwischen 500.000 und einer Million (bei ungefähr 8.000 verschiedenen Arten) geschätzt. Aufgrund dieser großen Vielfalt an unterschiedlichen Medizinprodukten und den daraus resultierenden möglichen Risiken und Gefährdungen bei deren Verwendung durch den Konsumenten, ist eine besonders hohe Beratungs- und Servicequalität erforderlich. Der Medizinproduktehandel in Österreich bedient im Wesentlichen alle Einrichtungen des Gesundheitsmarktes wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, und Diagnostiklabors; aber auch Physiotherapie und Wellness gehören begleitend zu den stetig wachsenden Märkten. Die Nachfrage von Servicequalität wird nicht zuletzt auch wegen der demografischen Entwicklung und der stetig steigenden Zahl älterer Konsumenten künftig weiter zunehmen.
Auf Grund der Spezifika von Medizinprodukten kommt der Kundenberatung und -information besondere Bedeutung zu. Ein wesentliches Aufgabengebiet ist weiters die Marktbeobachtung und Beschaffung neuer innovativer Produkte.
Eine fundierte Ausbildung ist weiters notwendig, um insbesondere auch der Informationspflicht laut Medizinproduktegesetz (MPG) im vollen Umfang nachzukommen (z. B. im Verkaufsgespräch, etc.) und um bei Reklamationen oder Meldungen zu Zwischenfällen rasch und richtig zu reagieren. Um daher Nachwuchs für die Branche zu gewinnen, ist es bildungspolitisch und branchenpolitisch erforderlich, den Jugendlichen eine moderne, attraktive aber auch zukunftssichere Ausbildung in Form des neuen Lehrberufes Medizinproduktekaufmann/-frau anzubieten, der zunächst als Ausbildungsversuches eingerichtet wird.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geltende Ausbildungsvorschrift bzw. Prüfungsordnung für den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser stammen aus dem Jahr 1974 mit Anpassungen 1980 bzw. 1992. In den letzten Jahren wurde dieser Lehrberuf nur mehr von einem Lehrbetrieb in der Steiermark ausgebildet, dies aber kontinuierlich.
Der nun vorliegende Entwurf einer Ausbildungsordnung enthält alle Ausbildungsinhalte und Anforderungen an zukünftige Fachkräfte der Metallurgie und Umformtechnik wie insbesondere das Bedienen und Überwachen von Produktions- und Umformanlagen der Eisen-, Stahl- oder Nichteisenmetallherstellung samt der dazu notwendigen Instandhaltung und Wartung.
Der Lehrberuf erhält den neuen Namen „Metallurgie und Umformtechnik“, da die bisherige Bezeichnung „Hüttenwerkschlosser“ nichts mehr die heutigen Anforderungen an Fachkräfte zum Ausdruck bringt. Wie bei allen anderen produktionstechnischen Lehrberufen wurde die Lehrzeit auf 3,5 Jahre verlängert. Auf Grund der geplanten Neuordnung des Lehrberufes haben wieder mehr potentielle Lehrbetriebe ihr Interesse an der Ausbildung von Lehrlingen zum Ausdruck gebracht, sodass zusätzliche Lehrstellen erwartet werden. Eine Umfrage unter den möglichen Ausbildungsbetrieben, die sich alle in der Steiermark befinden, ergab ein Potential von 40 bis 50 Lehrstellen pro Jahr.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Ofenbau- und Verlegetechnik-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der neue Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik gibt der Branche die Möglichkeit der kombinierten Ausbildung in den Bereichen Hafner/in sowie Platten- und Fliesenleger/in in einer transparenteren Form als bisher (im Vergleich zur Doppellehre).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Platten- und Fliesenleger-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zweck der Maßnahme ist eine geringere inhaltliche Aktualisierung des Lehrberufes Platten- und Fliesenleger/in (auf Grund der erst 2009 neu verordneten Ausbildungsordnung) sowie, begleitend zum neuen Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik, der Ausschluss der Doppellehre sowie der Entfall der eingeschränkten Zusatzprüfung im Verhältnis zum Lehrberuf Hafner/in. Damit soll sicherheitstechnischen Überlegungen Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die Lehrlingszahlen sind nicht zu erwarten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Prozesstechnik-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geltende Ausbildungsordnung des Lehrberufes Produktionstechnik stammt aus 1998. Seit seiner Einführung hat sich dieser Lehrberuf als sehr interessant für die ausbildenden Lehrbetriebe erwiesen. Auf Grund der technischen Entwicklung ist es notwendig geworden, das Berufsbild neu zu konzeptionieren. Weiters zeigen die Erfahrungen der ausbildenden Betriebe, dass eine Anpassung der Ausbildungsinhalte hin zu Kompetenzen zur Aufrechterhaltung von „Fertigungsprozessen“ notwendig geworden ist. Die Ausgestaltung erfolgte in der Weise, dass die Ausbildungsordnung branchenneutral formuliert wurde und daher nun eine Ausbildungsmöglichkeit für alle Betriebe bzw. Branchen gemäß ihren Bedürfnissen und Erfordernissen gegeben ist (sofern für bestimmte Bereiche nicht ohnehin schon branchenspezifische produktionstechnische Lehrberufe bestehen, wie z. B. die Lehrberufe Papiertechnik, Holztechnik, Lebensmitteltechnik). Durch die Neugestaltung wird der Lehrberuf umfassender einsetzbar.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Reinigungstechnik-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geltenden Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger stammen aus 1989 und die dazugehörende Prüfungsordnung aus dem Jahre 1990. Durch die Entwicklungen im Bereich der Reinigung (neue Werkstoffe und Materialien, Reinigungsmittel, Qualitätsmanagement und Dokumentation), der Leistungen und Angebote der Branche und der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsvorschriften und die Prüfungsordnung dieses Lehrberufes zu aktualisieren und dabei die Lehrzeit von zweieinhalb Jahren auf drei Jahre zu erhöhen.
Zweck der Neuordnung ist u.a. eine Aufwertung und Attraktivitätssteigerung. Mit der Lehrzeitverlängerung finden zusätzliche technisch anspruchsvolle Tätigkeiten Eingang ins Berufsbild.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Stuckateur/in und Trockenausbauer/in – Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geltenden Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Stuckateur und Trockenausbauer stammen aus 1994. Durch die Entwicklungen der Technik und materialtechnische Weiterentwicklungen (ua die Einführung umweltschonender Produkte) wie auch durch Entwicklungen in der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsordnung dieses Lehrberufes zu aktualisieren. Neue Technologien, neue Arbeitsweisen sowie der Umgang mit Kundinnen und Kunden wurden in eigenen Berufsbildpositionen formuliert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Textilgestaltung-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit bestehen in der Textilbranche folgende „gewerblich-handwerklich“ geprägte Lehrberufe mit Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen aus den Jahren 1976 bis 1989: Maschinsticker, Posamentierer, Strickwarenerzeuger und Weber. Es handelt sich um traditionelle Lehrberufe des Textilbereiches, welche nicht mehr in großen Lehrlingszahlen ausgebildet werden. Trotzdem werden immer wieder Fachkräfte in diesem Bereich benötigt. Die neue Verordnung dient daher der Erhaltung und Neuorientierung dieser Lehrberufe, die im Lehrberuf „Textilgestaltung“ zusammengefasst werden und folgende Ausbildungsschwerpunkte erhalten sollen:
-Posamentiererei
-Stickerei
-Strickwaren
-Weberei.
Weiters wird mit der Neustrukturierung neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Zimmerei-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geltende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Zimmerei stammt aus 2000. Das Berufsbild der Zimmerei ist so aufgebaut, dass durch die dreijährige Ausbildung eine solide und breite Basis für den Einsatz der Fachkräfte in allen Bereichen der Branche gegeben ist. Technische Gesichtspunkte machen es dabei notwendig, die bestehenden Ausbildungsvorschriften einer Überarbeitung durchzuführen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Zimmereitechnik-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die technischen Entwicklungen und die geänderten Anforderungen vor allem im Bereich des mehrgeschossigen Holzbaus wurde es notwendig, im Holzbereich einen neuen Lehrberuf Zimmereitechnik (Ausbildungsversuch) mit 4 Lehrjahren zu schaffen.
Dadurch wird den Anforderungen des Ingenieurholzbaus, insbesondere dessen Bearbeitungs- und Montagetechnik, entsprochen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Hotelkaufmann/-frau-Ausbildungsordnung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Ausbildungsversuch „Hotelkaufmann/frau“ soll als dreijähriger kaufmännischen Lehrberuf einen seit langem angesprochenen Bedarf der Hotelbranche decken. Zentrale Elemente des neuen Berufsbildes ist die Ausbildung in den Bereichen Office und Rezeption und den davon umfassten kaufmännisch-administrativen Tätigkeiten.
Dieser Lehrberuf ergänzt das Ausbildungsangebot in der Tourismus-Branche, insb. für die Stadthotellerie. Mittel- bis langfristig ist damit zu rechnen, dass der neue Beruf rund 30 Prozent der HGA-Lehrlinge (rund 400 Personen) abdecken kann und dadurch dazu beiträgt, dass die Lehrlingszahlen in der Branche mittel- bis langfristig stabil bleiben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-4.383

Tsd. Euro

Plan

-4.239

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.172

Tsd. Euro

Plan

1.974

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

2.211

Tsd. Euro

Plan

2.265

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.383

Tsd. Euro

Plan

4.239

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-61

Tsd. Euro

Plan

-61

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

61

Tsd. Euro

Plan

61

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

61

Tsd. Euro

Plan

61

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-264

Tsd. Euro

Plan

-270

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

84

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

186

Tsd. Euro

Plan

186

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

264

Tsd. Euro

Plan

270

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-582

Tsd. Euro

Plan

-604

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

265

Tsd. Euro

Plan

287

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

317

Tsd. Euro

Plan

317

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

582

Tsd. Euro

Plan

604

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.209

Tsd. Euro

Plan

-1.169

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

579

Tsd. Euro

Plan

539

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

630

Tsd. Euro

Plan

630

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.209

Tsd. Euro

Plan

1.169

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.267

Tsd. Euro

Plan

-2.135

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.250

Tsd. Euro

Plan

1.064

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.017

Tsd. Euro

Plan

1.071

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.267

Tsd. Euro

Plan

2.135

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Personalkosten für den Bund:
Der Bund refundiert die Hälfte (50%) der gesamten Personalkosten in den Berufsschulen an die Länder. Die Höhe der Ausgaben für Lehrpersonen an Berufsschulen ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die finanziellen Auswirkungen der neu eingeführten Lehrpläne können daher nicht direkt gemessen, sondern nur indirekt bestimmt werden. Die Zahl der Berufsschulklassen ist zwischen den Schuljahren 2014/15 und 2018/19 insgesamt um 3,9% zurückgegangen. Veränderungen bei den Berufsschulklassen ergeben sich insbesondere durch neu eingeführte Berufe/Module. Demzufolge sind nur die mit dem Lehrberufspaket 2015 neu eingeführten Lehrberufe (Hufschmied, Medizinproduktekaufmann/-frau, Ofen- und Verlegetechnik sowie Zimmereitechnik) sowie die neuen Haupt- und Spezialmodule (Mechatronik und Labortechnik) und die längere Lehrzeit im Lehrberuf Reinigungstechnik zu berücksichtigen. Da es durch die demographische Entwicklung einen allgemeinen Rückgang der Lehrlingszahlen von rund 5% im Beobachtungszeitraum zwischen 2015 und 2019 (jew. zum Stichtag 31.12.) gegeben hat und somit der zusätzliche Bedarf an Berufsschulklassen kompensiert wurde, ergeben sich daher keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Personalkosten in den Berufsschulen durch das Lehrberufspaket 2015. Sachkosten werden durch die Länder finanziert, wobei aufgrund der Möglichkeit von Umstrukturierungen bzw. laufend notwendiger Anschaffungen im Berufsschulbetrieb, Kosten, die speziell durch das Lehrberufspaket 2015 entstanden sind, nicht abgrenzbar sind.

Transferaufwand:
Gemäß §§ 19c Abs. 1 iVm 19c Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) kann die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Richtlinien zur Festlegung von Beihilfen und ergänzenden Unterstützungsstrukturen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen erlassen. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 13e Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zur Gänze aus Mitteln, die aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche finanzielle Auswirkungen betreffen die UG 20. Budgetäre Mittel der UG 40 sind nicht betroffen. Demnach wird aus dem IEF dem Bund jährlich zum Zweck der besonderen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher Mittel im Ausmaß der bei einem Zuschlag in der Höhe von 0,2% erzielten jährlichen Einnahmen (entspricht Bruttolohnsumme) aus den Zuschlägen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können zur Gewährung von Beihilfen gemäß § 19c BAG, BGBl. Nr. 142/1969 i.d.g.F., durch die Lehrlingsstellen (§ 19 BAG) verwendet werden.
Bezüglich der Darstellung der zusätzlichen Kosten durch das Lehrberufspaket 2015 sind nur die neu eingeführten Lehrberufe (Hufschmied, Medizinproduktekaufmann/-frau, Ofen- und Verlegetechnik sowie Zimmereitechnik) sowie die neuen Haupt- und Spezialmodule (Mechatronik und Labortechnik) und die längere Lehrzeit im Lehrberuf Reinigungstechnik relevant (siehe auch WFA). Da die betriebliche Lehrstellenförderung insb. in den Jahren 2014, 2015 und 2017 überarbeitet wurde, hat sich das Fördervolumen je Lehrling (ausbezahltes Gesamtvolumen/Anzahl der Lehrlinge) zwischen 2015 und 2019 um rund 18% erhöht. Die Lehrlingszahlen in den relevanten Lehrberufen/Modulen (siehe oben) entwickelten sich weitgehend so, wie in der WFA erwartet wurde. Bezogen auf den Transferaufwand liegen daher in den Jahren 2018 und 2019, aufgrund der Steigerung des Fördervolumens pro Lehrling, die Ist-Kosten über den Plan-Kosten.

Gesamtbeurteilung

Ein Schlüsselelement der dualen Ausbildung ist die unmittelbare Einmündung der Ausbildung in den Arbeitsmarkt. Die insgesamt günstige und unmittelbare Integration der Lehrabsolvent/innen in den Arbeitsmarkt zeigt sich insbesondere im Vergleich mit anderen (Aus-)Bildungsabschlüssen. Der Anteil 2019 von 76,9% aller Lehrabsolvent/innen des Schuljahres 2016/17, die 18 Monate nach Abschluss erwerbstätig sind (siehe Kennzahl 20), war mit Abstand der höchste (vgl. AHS 7,1%, BMS 44,8%, BHS 46,1%, Hochschule 45,3%). Um dies weiterhin gewährleisten zu können, müssen einzelne Ausbildungsordnungen (inkl. Berufsbilder, etc.) laufend erneuert bzw. neue Lehrberufe geschaffen werden. Durch die laufenden Modernisierungsprozesse wird sichergestellt, dass sowohl aus sozialer als auch arbeitsmarkt- und standortpolitischer Sicht die hohe Qualität und insbesondere Aktualität der Lehrlingsausbildung gewährleistet bleibt und auf diese Weise ein wichtiger Beitrag gegen den Fachkräftemangel geleistet wird.
Insbesondere aufgrund der Weiterentwicklung von Technologie und Arbeitsmethoden ist eine regelmäßige Modernisierung der Berufsbilder für die Lehrlingsausbildung erforderlich. Anforderungen an neue Berufsbilder werden von den betroffenen Branchen festgestellt; die Ausarbeitung neuer Berufsbilder erfolgt gemeinsam mit Fachexperten und Fachexpertinnen der Sozialpartner und mit wissenschaftlicher Begleitung. Damit wird die Praxisnähe und die damit verbundene unmittelbare Arbeitsmarkteinmündung der Lehrausbildung gewährleistet.
Da bei einigen im Rahmen des Lehrberufspakets 2015 umgesetzten neu eingeführten bzw. modernisierten Lehrberufen die Auswirkungen auf die Zahl der Lehrlinge (zum Stichtag 31.12.2019) zu optimistisch angenommen wurden (wie zB bei den neuen Lehrberufen „Hufschmied/-in“ oder „Medizinproduktekaufmann/-frau“), bei anderen jedoch die Lehrlingszahlen die Erwartungen übertroffen haben (wie zB im Lehrberuf „Ofenbau- und Verlegetechnik“ bzw. dem modernisierten Lehrberuf „Mechatronik“), kann – insbesondere auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung (sinkende Zahl der 15-Jährigen seit 2007) – das Gesamtvorhaben „Lehrberufspaket 2015“ als zumindest „überwiegend erreicht“ betrachtet werden. Die gesetzten Maßnahmen brachten durchwegs positive Entwicklungen, sind für die Weiterentwicklung des dualen Systems essentiell und stärken den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen