Vorhaben
Lehrberufspaket 2015
Lehrberufspaket 2015
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -4.383
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung des Fachkräftebedarfs in Österreich. Attraktives Ausbildungsangebot/moderne Berufsbilder für Lehrlinge durch moderne Ausbildungsordnungen. Möglichkeit zur Heranbildung des eigenen Fachkräftenachwuchses für weitere Branchen durch die Schaffung von neuen Lehrberufen
Beschreibung des Ziels
Die duale Ausbildung trägt wesentlich zur im europäischen Vergleich guten Beschäftigungssituation in Österreich bei. Damit das duale System dieser Aufgabe weiterhin gerecht werden kann, müssen die Rahmenbedingungen, zu welchen insb. auch die Ausbildungsordnungen zählen, regelmäßig an den aktuellen Bedarf von Wirtschaft und Arbeitsmarkt angepasst werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Lehrlinge im Lehrberuf Einzelhandel [Anzahl]
Istwert
12.881Anzahl
Zielzustand
14.900Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik [Anzahl]
Istwert
91Anzahl
Zielzustand
50Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik [Anzahl]
Istwert
113Anzahl
Zielzustand
90Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Platten- und Fliesenleger [Anzahl]
Istwert
489Anzahl
Zielzustand
580Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Prozesstechnik [Anzahl]
Istwert
896Anzahl
Zielzustand
1.040Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Reinigungstechnik [Anzahl]
Istwert
90Anzahl
Zielzustand
150Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Stuckateur und Trockenausbauer [Anzahl]
Istwert
115Anzahl
Zielzustand
150Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Textilgestaltung [Anzahl]
Istwert
19Anzahl
Zielzustand
15Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Zimmerei [Anzahl]
Istwert
1.498Anzahl
Zielzustand
1.460Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Zimmereitechnik [Anzahl]
Istwert
213Anzahl
Zielzustand
480Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau [Anzahl]
Istwert
149Anzahl
Zielzustand
400Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Geoinformationstechnik [Anzahl]
Istwert
23Anzahl
Zielzustand
20Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit von Lehrabsolvent/innen 18 Monate nach Lehrabschluss [%]
Istwert
76,9%
Zielzustand
76,5%
Datenquelle: Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring
Lehrlinge im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in [Anzahl]
Istwert
28Anzahl
Zielzustand
25Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Hafner/in [Anzahl]
Istwert
71Anzahl
Zielzustand
250Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Hufschmied/in [Anzahl]
Istwert
17Anzahl
Zielzustand
30Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Labortechnik [Anzahl]
Istwert
590Anzahl
Zielzustand
700Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge Land- und Baumaschinentechnik [Anzahl]
Istwert
1.431Anzahl
Zielzustand
1.350Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Mechatronik [Anzahl]
Istwert
2.884Anzahl
Zielzustand
2.400Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Lehrlinge im Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/-frau [Anzahl]
Istwert
67Anzahl
Zielzustand
150Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einzelhandel-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der österreichische Handel hat sowohl gesellschaftspolitisch (Garant für Nahversorgung, Sicherung der Lebensqualität) als auch volkswirtschaftlich (Erhaltung von Arbeitsplätzen, Schaffung von Wertschöpfung) eine wesentliche Funktion. Er ist bedeutender Arbeitgeber für 570.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Österreich. Gemessen an der Zahl der ausgebildeten Lehrlinge liegen die Unternehmen der Sparte Handel der WKO nach jenen der Sparte Handel und Gewerbe auf Platz 2. Über 5.000 Unternehmen im Handel beschäftigen mit knapp 19.000 die zweithöchste Anzahl an Lehrlingen. Davon wurden mit 31.12.2014 ca. 14.800 Lehrlinge allein im Einzelhandel ausgebildet.
Entwicklungen in der Arbeitspraxis und die Berücksichtigung von für die Berufsausübung wesentlichen Schlüsselqualifikationen machen eine Aktualisierung der Ausbildungsordnung erforderlich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Geoinformationstechnik-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Geoinformationen sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Daher ist eine fachgerechte Bearbeitung durch qualifizierte Mitarbeiter/innen erforderlich. Die geltenden Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kartograph stammen aus dem Jahr 1994. Durch technische Entwicklungen, wie die verstärkte digitale Verarbeitung von Geoinformationen oder die Entwicklung von der analogen Papierkarte hin zur multimedialen bzw. multifunktionalen Darstellung von raumbezogenen Informationen wurde eine inhaltliche Anpassung des Berufsbildes erforderlich. Die Ausbildungsvorschriften sowie die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Kartograph werden daher unter Änderung der Bezeichnung des Lehrberufes in „Geoinformationstechnik“ neu geregelt und modernisiert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in – Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geltende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelierin stammt aus 1976. Durch die Entwicklungen der Technik und der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsordnung dieses Lehrberufes zu aktualisieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Hafner/in Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zweck der Maßnahme ist eine geringere inhaltliche Aktualisierung des Lehrberufes Hafner/in (auf Grund der erst 2009 neu verordneten Ausbildungsordnung) sowie, begleitend zum neuen Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik, der Ausschluss der Doppellehre sowie der Entfall der eingeschränkten Zusatzprüfung im Verhältnis zum Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in. Damit soll sicherheitstechnischen Überlegungen Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die Lehrlingszahlen sind nicht zu erwarten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Verordnung, mit der die Hufschmied/in-Ausbildungsordnung geändert wird
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der dreijährige Lehrberuf Hufschmied wurde mit der Verordnung BGBl. II Nr. 186/2010 als befristeter Ausbildungsversuch mit der Möglichkeit des Eintritts in die Ausbildung bis zum 30. Juni 2016 eingerichtet und damit für diesen Bereich ein spezifischer Lehrberuf geschaffen. Mit der Einführung des Lehrberufs Hufschmied/in wurde der stetig steigenden Nachfrage an Hufschmieden mit dem erforderlichen Ausbildungsniveau Rechnung getragen. Heute gibt es in Österreich wieder an die 100.000 Pferde, von denen viele als Sport- und Freizeitpferde gehalten werden. Der neue Lehrberuf Hufschmied/Hufschmiedin soll Hufschmiedebetrieben eine zielgerichtete Ausbildung ermöglichen.
Die gemäß § 12 der Hufschmied/in – Ausbildungsordnung vorgeschriebene Evaluierung der Zweckmäßigkeit der Ausbildung wurde vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft durchgeführt. Dabei haben sich die in die Evaluierung eingebundenen Institutionen, nämlich Ausbildungsbetriebe, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Lehrlingsstellen und Berufsschulen deutlich für eine Weiterführung des Lehrberufs Hufschmied ausgesprochen. Der Lehrberuf hat positive Auswirkungen auf den gesamten Berufsstand. Eine Auslaufen wäre daher kontraproduktiv für die weitere Entwicklung in diesem Beruf und hätte auch negative Auswirkungen auf den internationalen Ruf der österreichischen Hufschmiede und Hufschmiedinnen.
Die befragten Unternehmen gehen davon aus, dass die Anzahl der Lehrstellen auch weiterhin steigen wird. Die Arbeitsmarktchancen der Hufschmiede und Hufschmiedinnen werden als sehr gut bewertet, da die Qualität der Lehrausbildung ein sehr hohes Niveau aufweist und der Markt in vielen Regionen noch nicht gesättigt ist. Auf Grund der positiven Evaluierungsergebnisse soll der Ausbildungsversuch Hufschmied in einen Regellehrberuf übergeführt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Labortechnik-Ausbildungsordnung (Modulberuf)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die derzeit bestehende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Chemielabortechnik (609 Lehrlinge mit 31.12.2014) stammt aus dem Jahr 2000. Entwicklungen im Laborbereich und auch in den betroffenen Branchen machen es notwendig, für spezielle Bereiche der Industrie eigene und speziellere Ausbildungsinhalte zu formulieren, da diese durch die derzeit geltende Ausbildungsordnung nicht abgedeckt werden. Die Branchen Lack- und Anstrichmittel sowie Biochemie haben Bedarf nach Ergänzungen im Berufsbild bekundet. Der Lehrberuf Chemielabortechnik soll daher in einen Modullehrberuf transformiert werden und zwei neue Hauptmodule (Lack- und Anstrichmittel; Biochemie) sowie ein Spezialmodul (Laborautomatisation) erhalten.
– Die Produkte der österreichischen Lackunternehmen sind international gefragt, die Branche beschäftigt ca. 3.000 Mitarbeiter und braucht laufend neue qualifizierte Fachkräfte. Für die Produktion von Lacken sind spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. Kompetenzen erforderlich, insbesondere in den Bereichen Farbmetrik, Rheologie, Prüfmethoden für Beschichtungsstoffe, Applikationsmethoden, Rezeptierung usw. Im derzeitigen Lehrberuf Chemielabortechnik werden diese Kompetenzen nicht abgebildet. Es besteht daher Bedarf nach einem zusätzlichen Hauptmodul „Lack- und Anstrichmitteltechnik“, in dem pro Jahr etwa 30 Lehrlinge ausgebildet werden könnten.
– Biochemische Produktionsverfahren finden in Österreich vorwiegend in der biopharmazeutischen Industrie Anwendung, die mehr als 9.000 Mitarbeiter beschäftigt und eine sehr innovative Branche mit sehr hohem Exportanteil ist. Zur Abdeckung der in der Biochemie erforderlichen speziellen Kompetenzen soll das Hauptmodul „Biochemie“ eingerichtet werden. Das Lehrstellenpotential beträgt etwa 30 Lehrlinge pro Jahr.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Land- und Baumaschinentechnik-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geltende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Baumaschinentechnik stammt aus dem Jahr 2000 bzw. für den Lehrberuf Landmaschinentechniker aus dem Jahr 1998. Durch technische Entwicklungen in den vergangenen Jahren, aber auch durch abzusehende Entwicklungen (zB Elektroantriebe) in dem kommenden Jahren ist es notwendig, die Ausbildungsordnungen zu aktualisieren. Weiters sollen auf Grund der sich immer mehr überschneidenden Berufsbildinhalte die beiden Ausbildungsordnungen in einen Schwerpunktlehrberuf zusammengeführt werden.
Durch die Aktualisierung und Zusammenfassung dieser Lehrberufe werden grundsätzlich keine zusätzlichen Lehrstellen erwartet. Zur besseren Berufsinformation sowie aus inhaltlichen Gesichtspunkten war es aber notwendig, die bestehenden Ausbildungsordnungen einer Überarbeitung zuzuführen, um neue Anreize für Lehrlinge und Betriebe zu schaffen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Mechatronik-Ausbildungsordnung (Modulberuf)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Lehrberufe im Bereich des Berufsfeldes Mechatronik zählen zu gefragten technischen Ausbildungen bei den Jugendlichen und den Ausbildungsunternehmen, wobei diese auf Grund der raschen technischen Entwicklung einem steten Wandel unterliegen. Das gesamte Berufsfeld der Mechatronik umfasst derzeit die drei Lehrberufe EDV-Systemtechnik, Elektromaschinentechnik und Mechatronik mit ca. 2.200 Lehrlingen in Einfachlehren.
Die Mechatronik wird in den nächsten Jahren zusätzlich an Bedeutung gewinnen, da die Kombination aus Mechanik, Elektronik, Elektrotechnik sowie Informatik eine gute Basis für viele Tätigkeitsfelder bietet. Neben den bereits angeführten Lehrberufen, die in den neuen Modulberuf als Hauptmodule aufgenommen werden, sollen mit den Hauptmodulen Medizingerätetechnik und Alternative Antriebstechnik neue Ausbildungsinhalte aufgenommen werden.
Der vorliegende Entwurf der Ausbildungsordnung sieht folgende Modulstruktur vor:
-Grundmodul Mechatronik
-Hauptmodul Automatisierungstechnik
-Hauptmodul Elektromaschinentechnik
-Hauptmodul Fertigungstechnik
-Hauptmodul Büro- und EDV-Systemtechnik
-Hauptmodul Alternative Antriebstechnik
-Hauptmodul Medizingerätetechnik
-Spezialmodul Robotik
-Spezialmodul SPS-Technik
Die strukturierte Gliederung in Grundmodul, Haupt- und Spezialmodule ermöglicht den unkomplizierten Zugang zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen im Berufsbereich und trägt zur Verbesserung der beruflichen Mobilität bei. Durch die Modularisierung und Flexibilisierung kann sich der Lehrberuf leichter an veränderte Marktbedingungen anpassen. Die Unternehmen der beiden neu aufgenommenen Branchen Alternative Antriebstechnik und Medizingerätetechnik erhalten die Möglichkeit, geeignetes Fachpersonal selbst auszubilden. Die Spezialmodule Robotik und SPS-Technik ermöglichen den Erwerb vertiefter Qualifikationen in diesen Spezialgebieten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Medizinproduktekaufmann/frau-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Zahl der am europäischen Markt befindlichen Medizinprodukte wird zwischen 500.000 und einer Million (bei ungefähr 8.000 verschiedenen Arten) geschätzt. Aufgrund dieser großen Vielfalt an unterschiedlichen Medizinprodukten und den daraus resultierenden möglichen Risiken und Gefährdungen bei deren Verwendung durch den Konsumenten, ist eine besonders hohe Beratungs- und Servicequalität erforderlich. Der Medizinproduktehandel in Österreich bedient im Wesentlichen alle Einrichtungen des Gesundheitsmarktes wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehabilitationszentren, und Diagnostiklabors; aber auch Physiotherapie und Wellness gehören begleitend zu den stetig wachsenden Märkten. Die Nachfrage von Servicequalität wird nicht zuletzt auch wegen der demografischen Entwicklung und der stetig steigenden Zahl älterer Konsumenten künftig weiter zunehmen.
Auf Grund der Spezifika von Medizinprodukten kommt der Kundenberatung und -information besondere Bedeutung zu. Ein wesentliches Aufgabengebiet ist weiters die Marktbeobachtung und Beschaffung neuer innovativer Produkte.
Eine fundierte Ausbildung ist weiters notwendig, um insbesondere auch der Informationspflicht laut Medizinproduktegesetz (MPG) im vollen Umfang nachzukommen (z. B. im Verkaufsgespräch, etc.) und um bei Reklamationen oder Meldungen zu Zwischenfällen rasch und richtig zu reagieren. Um daher Nachwuchs für die Branche zu gewinnen, ist es bildungspolitisch und branchenpolitisch erforderlich, den Jugendlichen eine moderne, attraktive aber auch zukunftssichere Ausbildung in Form des neuen Lehrberufes Medizinproduktekaufmann/-frau anzubieten, der zunächst als Ausbildungsversuches eingerichtet wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geltende Ausbildungsvorschrift bzw. Prüfungsordnung für den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser stammen aus dem Jahr 1974 mit Anpassungen 1980 bzw. 1992. In den letzten Jahren wurde dieser Lehrberuf nur mehr von einem Lehrbetrieb in der Steiermark ausgebildet, dies aber kontinuierlich.
Der nun vorliegende Entwurf einer Ausbildungsordnung enthält alle Ausbildungsinhalte und Anforderungen an zukünftige Fachkräfte der Metallurgie und Umformtechnik wie insbesondere das Bedienen und Überwachen von Produktions- und Umformanlagen der Eisen-, Stahl- oder Nichteisenmetallherstellung samt der dazu notwendigen Instandhaltung und Wartung.
Der Lehrberuf erhält den neuen Namen „Metallurgie und Umformtechnik“, da die bisherige Bezeichnung „Hüttenwerkschlosser“ nichts mehr die heutigen Anforderungen an Fachkräfte zum Ausdruck bringt. Wie bei allen anderen produktionstechnischen Lehrberufen wurde die Lehrzeit auf 3,5 Jahre verlängert. Auf Grund der geplanten Neuordnung des Lehrberufes haben wieder mehr potentielle Lehrbetriebe ihr Interesse an der Ausbildung von Lehrlingen zum Ausdruck gebracht, sodass zusätzliche Lehrstellen erwartet werden. Eine Umfrage unter den möglichen Ausbildungsbetrieben, die sich alle in der Steiermark befinden, ergab ein Potential von 40 bis 50 Lehrstellen pro Jahr.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ofenbau- und Verlegetechnik-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der neue Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik gibt der Branche die Möglichkeit der kombinierten Ausbildung in den Bereichen Hafner/in sowie Platten- und Fliesenleger/in in einer transparenteren Form als bisher (im Vergleich zur Doppellehre).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Platten- und Fliesenleger-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zweck der Maßnahme ist eine geringere inhaltliche Aktualisierung des Lehrberufes Platten- und Fliesenleger/in (auf Grund der erst 2009 neu verordneten Ausbildungsordnung) sowie, begleitend zum neuen Lehrberuf Ofenbau- und Verlegetechnik, der Ausschluss der Doppellehre sowie der Entfall der eingeschränkten Zusatzprüfung im Verhältnis zum Lehrberuf Hafner/in. Damit soll sicherheitstechnischen Überlegungen Rechnung getragen werden. Auswirkungen auf die Lehrlingszahlen sind nicht zu erwarten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Prozesstechnik-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geltende Ausbildungsordnung des Lehrberufes Produktionstechnik stammt aus 1998. Seit seiner Einführung hat sich dieser Lehrberuf als sehr interessant für die ausbildenden Lehrbetriebe erwiesen. Auf Grund der technischen Entwicklung ist es notwendig geworden, das Berufsbild neu zu konzeptionieren. Weiters zeigen die Erfahrungen der ausbildenden Betriebe, dass eine Anpassung der Ausbildungsinhalte hin zu Kompetenzen zur Aufrechterhaltung von „Fertigungsprozessen“ notwendig geworden ist. Die Ausgestaltung erfolgte in der Weise, dass die Ausbildungsordnung branchenneutral formuliert wurde und daher nun eine Ausbildungsmöglichkeit für alle Betriebe bzw. Branchen gemäß ihren Bedürfnissen und Erfordernissen gegeben ist (sofern für bestimmte Bereiche nicht ohnehin schon branchenspezifische produktionstechnische Lehrberufe bestehen, wie z. B. die Lehrberufe Papiertechnik, Holztechnik, Lebensmitteltechnik). Durch die Neugestaltung wird der Lehrberuf umfassender einsetzbar.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Reinigungstechnik-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geltenden Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger stammen aus 1989 und die dazugehörende Prüfungsordnung aus dem Jahre 1990. Durch die Entwicklungen im Bereich der Reinigung (neue Werkstoffe und Materialien, Reinigungsmittel, Qualitätsmanagement und Dokumentation), der Leistungen und Angebote der Branche und der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsvorschriften und die Prüfungsordnung dieses Lehrberufes zu aktualisieren und dabei die Lehrzeit von zweieinhalb Jahren auf drei Jahre zu erhöhen.
Zweck der Neuordnung ist u.a. eine Aufwertung und Attraktivitätssteigerung. Mit der Lehrzeitverlängerung finden zusätzliche technisch anspruchsvolle Tätigkeiten Eingang ins Berufsbild.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Stuckateur/in und Trockenausbauer/in – Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geltenden Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Stuckateur und Trockenausbauer stammen aus 1994. Durch die Entwicklungen der Technik und materialtechnische Weiterentwicklungen (ua die Einführung umweltschonender Produkte) wie auch durch Entwicklungen in der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsordnung dieses Lehrberufes zu aktualisieren. Neue Technologien, neue Arbeitsweisen sowie der Umgang mit Kundinnen und Kunden wurden in eigenen Berufsbildpositionen formuliert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Textilgestaltung-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Derzeit bestehen in der Textilbranche folgende „gewerblich-handwerklich“ geprägte Lehrberufe mit Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen aus den Jahren 1976 bis 1989: Maschinsticker, Posamentierer, Strickwarenerzeuger und Weber. Es handelt sich um traditionelle Lehrberufe des Textilbereiches, welche nicht mehr in großen Lehrlingszahlen ausgebildet werden. Trotzdem werden immer wieder Fachkräfte in diesem Bereich benötigt. Die neue Verordnung dient daher der Erhaltung und Neuorientierung dieser Lehrberufe, die im Lehrberuf „Textilgestaltung“ zusammengefasst werden und folgende Ausbildungsschwerpunkte erhalten sollen:
-Posamentiererei
-Stickerei
-Strickwaren
-Weberei.
Weiters wird mit der Neustrukturierung neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Zimmerei-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geltende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Zimmerei stammt aus 2000. Das Berufsbild der Zimmerei ist so aufgebaut, dass durch die dreijährige Ausbildung eine solide und breite Basis für den Einsatz der Fachkräfte in allen Bereichen der Branche gegeben ist. Technische Gesichtspunkte machen es dabei notwendig, die bestehenden Ausbildungsvorschriften einer Überarbeitung durchzuführen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Zimmereitechnik-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die technischen Entwicklungen und die geänderten Anforderungen vor allem im Bereich des mehrgeschossigen Holzbaus wurde es notwendig, im Holzbereich einen neuen Lehrberuf Zimmereitechnik (Ausbildungsversuch) mit 4 Lehrjahren zu schaffen.
Dadurch wird den Anforderungen des Ingenieurholzbaus, insbesondere dessen Bearbeitungs- und Montagetechnik, entsprochen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Hotelkaufmann/-frau-Ausbildungsordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Ausbildungsversuch „Hotelkaufmann/frau“ soll als dreijähriger kaufmännischen Lehrberuf einen seit langem angesprochenen Bedarf der Hotelbranche decken. Zentrale Elemente des neuen Berufsbildes ist die Ausbildung in den Bereichen Office und Rezeption und den davon umfassten kaufmännisch-administrativen Tätigkeiten.
Dieser Lehrberuf ergänzt das Ausbildungsangebot in der Tourismus-Branche, insb. für die Stadthotellerie. Mittel- bis langfristig ist damit zu rechnen, dass der neue Beruf rund 30 Prozent der HGA-Lehrlinge (rund 400 Personen) abdecken kann und dadurch dazu beiträgt, dass die Lehrlingszahlen in der Branche mittel- bis langfristig stabil bleiben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Personalkosten für den Bund:
Der Bund refundiert die Hälfte (50%) der gesamten Personalkosten in den Berufsschulen an die Länder. Die Höhe der Ausgaben für Lehrpersonen an Berufsschulen ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die finanziellen Auswirkungen der neu eingeführten Lehrpläne können daher nicht direkt gemessen, sondern nur indirekt bestimmt werden. Die Zahl der Berufsschulklassen ist zwischen den Schuljahren 2014/15 und 2018/19 insgesamt um 3,9% zurückgegangen. Veränderungen bei den Berufsschulklassen ergeben sich insbesondere durch neu eingeführte Berufe/Module. Demzufolge sind nur die mit dem Lehrberufspaket 2015 neu eingeführten Lehrberufe (Hufschmied, Medizinproduktekaufmann/-frau, Ofen- und Verlegetechnik sowie Zimmereitechnik) sowie die neuen Haupt- und Spezialmodule (Mechatronik und Labortechnik) und die längere Lehrzeit im Lehrberuf Reinigungstechnik zu berücksichtigen. Da es durch die demographische Entwicklung einen allgemeinen Rückgang der Lehrlingszahlen von rund 5% im Beobachtungszeitraum zwischen 2015 und 2019 (jew. zum Stichtag 31.12.) gegeben hat und somit der zusätzliche Bedarf an Berufsschulklassen kompensiert wurde, ergeben sich daher keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Personalkosten in den Berufsschulen durch das Lehrberufspaket 2015. Sachkosten werden durch die Länder finanziert, wobei aufgrund der Möglichkeit von Umstrukturierungen bzw. laufend notwendiger Anschaffungen im Berufsschulbetrieb, Kosten, die speziell durch das Lehrberufspaket 2015 entstanden sind, nicht abgrenzbar sind.
Transferaufwand:
Gemäß §§ 19c Abs. 1 iVm 19c Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) kann die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Richtlinien zur Festlegung von Beihilfen und ergänzenden Unterstützungsstrukturen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen erlassen. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 13e Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zur Gänze aus Mitteln, die aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche finanzielle Auswirkungen betreffen die UG 20. Budgetäre Mittel der UG 40 sind nicht betroffen. Demnach wird aus dem IEF dem Bund jährlich zum Zweck der besonderen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher Mittel im Ausmaß der bei einem Zuschlag in der Höhe von 0,2% erzielten jährlichen Einnahmen (entspricht Bruttolohnsumme) aus den Zuschlägen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können zur Gewährung von Beihilfen gemäß § 19c BAG, BGBl. Nr. 142/1969 i.d.g.F., durch die Lehrlingsstellen (§ 19 BAG) verwendet werden.
Bezüglich der Darstellung der zusätzlichen Kosten durch das Lehrberufspaket 2015 sind nur die neu eingeführten Lehrberufe (Hufschmied, Medizinproduktekaufmann/-frau, Ofen- und Verlegetechnik sowie Zimmereitechnik) sowie die neuen Haupt- und Spezialmodule (Mechatronik und Labortechnik) und die längere Lehrzeit im Lehrberuf Reinigungstechnik relevant (siehe auch WFA). Da die betriebliche Lehrstellenförderung insb. in den Jahren 2014, 2015 und 2017 überarbeitet wurde, hat sich das Fördervolumen je Lehrling (ausbezahltes Gesamtvolumen/Anzahl der Lehrlinge) zwischen 2015 und 2019 um rund 18% erhöht. Die Lehrlingszahlen in den relevanten Lehrberufen/Modulen (siehe oben) entwickelten sich weitgehend so, wie in der WFA erwartet wurde. Bezogen auf den Transferaufwand liegen daher in den Jahren 2018 und 2019, aufgrund der Steigerung des Fördervolumens pro Lehrling, die Ist-Kosten über den Plan-Kosten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.