Vorhaben
Änderung der Richtlinie zur betrieblichen Lehrstellenförderung (2014, 2016, 2017) gem. § 19c Abs.1 Z 1-8 Berufsausbildungsgesetz (BAG)
Änderung der Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 1-8 BAG 2014, 2016, 2017
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -58.443
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erfolgreicher Lehrabschluss (bzw. alternativ Abschluss auf der Sekundarstufe II) für alle Lehrlinge und damit Erhöhung ihrer Arbeitsmarktchancen
Beschreibung des Ziels
Derzeit beträgt die Drop Out Quote von Lehrlingen 14,5 Prozent. Insbesondere die gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 Berufsausbildungsgesetz eingerichteten Unterstützungsstrukturen sollen dazu beitragen, die Drop Out Quote zu senken und die Erfolgsquote bei der Lehrabschlussprüfung zu erhöhen. Im Programm Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe wurden dazu zusätzlich als zielgruppenspezifische Schwerpunkte „Lehrlinge und Unternehmen mit Migrationshintergrund (ethnische Ökonomien)“, „junge Frauen in für sie untypischen Lehrberufen“ sowie „Ausbildung in Klein- und Mittelbetrieben“ definiert (WFA 2014).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Drop Out Quote von Lehrlingen [%]
Istwert
18,6%
Zielzustand
15,5%
Datenquelle: Bericht "Qualitätsmanagement Lehre für den Beobachtungszeitraum 2018 - 2019" (veröffentlicht 2020)
Ziel 2: Erhöhung der Zahl an erfolgreichen Lehrabschlussprüfungen sowie zur Qualitätssicherung Weiterentwicklung der österreichweiten Standards bei Lehrabschlussprüfungen
Beschreibung des Ziels
Vorhandene Prüfungsfragen und Beispiele für die Lehrabschlussprüfung werden auf Praxisrelevanz und Eignung zur validen Überprüfung der zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz von einer zentralen „Clearingstelle Lehrabschlussprüfung“ geprüft und neue bzw. aktualisierte Fragen und Beispiele, unter Beiziehung von Expertinnen und Experten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, ausgearbeitet. Die von der „Clearingstelle Lehrabschlussprüfung“ positiv geprüften oder erstellten Fragen und Beispiele werden mit einem „Qualitätssiegel“ gekennzeichnet und von den Lehrlingsstellen den Prüfungskommissionen zur Verfügung gestellt.
Weiters ist eine Wiederholung einer negativen Lehrabschlussprüfung kostenfrei möglich. Damit ist ein Scheitern bei der Lehrabschlussprüfung nicht mit (unmittelbaren) Kostennachteilen für die Betroffenen verbunden (WFA 2015).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erfolgsquote bei der Lehrabschlussprüfung [%]
Istwert
90,1%
Zielzustand
90,2%
Datenquelle: Bericht "Qualitätsmanagement Lehre für den Beobachtungszeitraum 2018 - 2019" (veröffentlicht 2020)
Positive Lehrabschlussprüfungen (gesamt) [Anzahl]
Istwert
39.598Anzahl
Zielzustand
47.046Anzahl
Datenquelle: WKO-Lehrabschlussprüfungsstatistik
Positive Lehrabschlussprüfungen (weiblich) [Anzahl]
Istwert
15.727Anzahl
Zielzustand
18.835Anzahl
Datenquelle: WKO-Lehrabschlussprüfungsstatistik
Positive Lehrabschlussprüfungen (männlich) [Anzahl]
Istwert
23.871Anzahl
Zielzustand
28.211Anzahl
Datenquelle: WKO-Lehrabschlussprüfungsstatistik
Ziel 3: Fachkräfte für die österreichischen Unternehmen
Beschreibung des Ziels
Der (zukünftige) Fachkräftebedarf in Österreich steht nicht nur in einem starken Zusammenhang mit dem Qualifikationsbedarf der Wirtschaft, sondern auch mit dem verfügbaren Fachkräfteangebot, das stark von der demographischen Entwicklung beeinflusst wird. Ab dem Jahr 2015 wird die Zahl der 60-Jährigen in Österreich höher sein als jene der 20-Jährigen. Am Höhepunkt der prognostizierten demographischen „Lücke“ im Jahr 2024 werden 135.049 60-Jährigen lediglich 91.658 20-Jährige in Österreich gegenüberstehen, d.h. die Zahl der 60-Jährigen wird jene der 20-Jährigen um mehr als 40.000 Personen überragen. (Quelle: Statistik Austria). Damit den Unternehmen dennoch ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen, muss allen in Ausbildung befindlichen Jugendlichen – zielgruppengerecht und entsprechend den individuellen Talenten und Bedürfnissen – ein Abschluss ermöglicht werden.
Als Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung bieten sich dazu vor allem Daten mit Aussagekraft zur Arbeitsmarkteinmündung von Lehrabsolvent/innen an (WFA 2014).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Lehrabsolvent/innen mit Erwerbstätigkeit 18 Monate nach Ausbildungsende [%]
Istwert
77%
Zielzustand
76%
Datenquelle: Statistik Austria: Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring (BiBer)
Beschäftigungsniveaus von Lehrabsolvent/innen [%]
Istwert
91,8%
Zielzustand
92,4%
Datenquelle: Statistik Austria (Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung)
Arbeitslosenquote von Lehrabsolvent/innen mit Lehrabschlussprüfung als höchster abgeschlossener Ausbildung [%]
Istwert
4,5%
Zielzustand
4,0%
Datenquelle: Statistik Austria (Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung)
Ziel 4: Erhöhung der Antritts- und Erfolgsquote bei Lehrabschlussprüfungen
Beschreibung des Ziels
Durch die Ausweitung der Unterstützungsmöglichkeiten bei der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung werden Kandidat/innen umfassend auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet (WFA 2017).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Erfolgsquote bei der Lehrabschlussprüfung 2014/2015 – Lehrlinge in Ausbildungsbetrieben [%]
Istwert
90,7%
Zielzustand
93,0%
Datenquelle: Bericht "Qualitätsmanagement Lehre für den Beobachtungszeitraum 2018 - 2019" (veröffentlicht 2020)
Anteil an Nicht-Antritten bei Lehrabschlussprüfungen – Lehrlinge in Ausbildungsbetrieben [%]
Istwert
4,3%
Zielzustand
3,5%
Datenquelle: Bericht "Qualitätsmanagement Lehre für den Beobachtungszeitraum 2018 - 2019" (veröffentlicht 2020)
Ziel 5: Erhöhung der Teilnahme an einer betrieblichen Lehrausbildung insb. von Personen mit Integrationsschwierigkeiten und Senkung des regionalen Skills-Mismatch
Beschreibung des Ziels
Durch die Verbreiterung des Angebots an Unterstützungsleistungen insbesondere für Personen mit Integrationsschwierigkeiten wie zB Personen mit Migrationshintergrund, Asylberechtigte, Personen mit Lernschwierigkeiten sowie bei einer überregionalen Lehrstellenvermittlung wird die Zahl an Jugendlichen in einer Lehrausbildung erhöht und deren Verbleib in der Ausbildung sichergestellt.
Dieses Ziel erfolgt in Umsetzung des Beschlusses des Arbeitsmarktgipfels vom 30.10.2015 „Lehrlingsprogramm“ (WFA 2015).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Offene Lehrstellen [Anzahl]
Istwert
10.534Anzahl
Zielzustand
4.000Anzahl
Datenquelle: AMS-Lehrstellenmarkt zum Stichtag 30.09.
Ziel 6: Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zur dualen Ausbildung
Beschreibung des Ziels
Verringerung der geschlechterspezifischen Verteilung bei der Lehrlingsausbildung.
Dieses Ziel entspricht der Zielvorgabe im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, Kapitel „Beschäftigung“, „Ziel: Aufwertung der Lehre – Begleitmaßnahmen für Mädchen, die männerdominierte Lehrberufe ergreifen“ (WFA 2015).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der drei häufigsten Lehrberufe an der Gesamtzahl der weiblichen Lehrlinge [%]
Istwert
41,5%
Zielzustand
47,4%
Datenquelle: WKÖ-Lehrlingsstatistik
Anteil weiblicher Lehrlinge im Lehrberuf Metalltechnik [%]
Istwert
9,9%
Zielzustand
7,1%
Datenquelle: WKÖ-Lehrlingsstatistik
Anteil weiblicher Lehrlinge im Lehrberuf Elektrotechnik [%]
Istwert
4,8%
Zielzustand
3,4%
Datenquelle: WKÖ-Lehrlingsstatistik
Ziel 7: Förderung der Internationalisierung der betrieblichen Lehrlingsausbildung
Beschreibung des Ziels
Die Attraktivität der betrieblichen Lehrlingsausbildung wird durch die Möglichkeit, Auslandserfahrung zu gewinnen, gefördert. Daher wird langfristig ein möglichst unbürokratischer Zugang zu Auslandspraktika – insb. auch für KMUs – sichergestellt.
Weiters wird die Darstellung und Entwicklung des österreichischen Berufsausbildungssystems durch die österreichische Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben in der erforderlichen Qualität langfristig gewährleistet.
Dieses Ziel erfolgt in Umsetzung der Zielvorgabe des Regierungsprogramms der Bundesregierung 2013-2018 im Kapitel „Wachstum und Beschäftigung in Europa“ Ziel: „Verbreiten des erfolgreichen österreichischen dualen Ausbildungssystems als Musterbeispiel unter Einbeziehung der Sozialpartner“ (WFA 2015).
Steigerung der ausbildungsbezogenen internationalen Attraktivität von Lehrlingen (insbesondere mit Fokus auf Ausweitung der Fördermöglichkeiten bei Auslandspraktika) (WFA 2017).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betriebliche Auslandspraktika von Lehrlingen im Programm Erasmus Plus [Anzahl]
Istwert
770Anzahl
Zielzustand
850Anzahl
Datenquelle: OeAD
Meilenstein 1: Arbeitsmarkteinmündung von Lehrabsolvent/innen
Ausgangszustand 2011:
Die Wirkung der Internationalisierung der dualen Ausbildung lassen sich am ehesten mittelbar durch Outcome-Indikatoren darstellen: - Anteil der Lehrabsolvent/innen des Abschlussjahres 2010/2011 die 18 Monate nach Abschluss erwerbstätig sind: 75 % - Anteil der Lehrabsolvent/innen des Abschlussjahres 2010/2011 deren Bruttoeinkommen 18 Monate nach Abschluss über € 1.800,- lag: 59 % Anmerkung: Die Daten stammen vom 2011 beschlossenen "bildungsbezogenen Erwerbsmonitoring" der Statistik Austria. Die aktuellsten Daten sind für das Abschlussjahr 2010/2011 verfügbar.
Zielzustand 2020:
Im Vergleich zu anderen Ausbildungen zeigt sich bei der Lehre eine vergleichsweise günstige Integration der Absolvent/innen in die Lehre. Daher ist das Ziel, diese Ergebnisse nachhaltig abzusichern.
Istzustand 2020:
- Anteil der Lehrabsolvent/innen des Abschlussjahres 2016/2017 die 18 Monate nach Abschluss erwerbstätig sind: 76,9 % - Anteil der Lehrabsolvent/innen des Abschlussjahres 2015/2016 deren Bruttoeinkommen 18 Monate nach Abschluss über € 1.800,- lag: 74,1 % Anmerkung: Die Daten stammen vom 2011 beschlossenen "bildungsbezogenen Erwerbsmonitoring" der Statistik Austria. Die aktuellsten Daten sind für das Abschlussjahr 2016/2017 verfügbar.
Datenquelle:
Statistik Austria: Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring (BiBer)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ausbau und österreichweite Ausrollung des Programms "Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Jahr 2012 startete – zunächst als Pilotversuch in den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien – das Programm „Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe“ als Unterstützungsinstrument für Lehrlinge und Unternehmen, vorrangig mit den Zielen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und den Abschluss der begonnenen Berufsausbildung zu unterstützen. Das Programm ergänzt die bestehenden, qualitätsbezogenen Förderinstrumente der betrieblichen Lehrstellenförderung (zB Ausbildungsverbünde, Weiterbildungen für Lehrlinge und Ausbilder, Kurse für lernschwache Lehrlinge, Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung), bietet eine individuelle, auf die Bedürfnisse und Talente der Lehrlinge eingehende Unterstützung und ist damit stärkenorientiert ausgerichtet. Die Coaching-Einheiten beginnen mit einem Erstgespräch und werden, je nach Bedarf, fortgesetzt (in der Pilotphase bis max. 41 Einheiten bzw. beim Coaching für Lehrbetriebe max. 11 Einheiten); hinsichtlich des Beratungselements des Programms wurde die bis dahin bestehende Struktur der Lehrstellenberater einbezogen (zielgruppenorientierte Beratungsleistungen zur Ausbildungsgestaltung), um eine gute Abstimmung beider Unterstützungsleistungen auch systematisch abzubilden.
Das Pilotprogramm wurde vom Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung evaluiert. Als wesentlichstes Ergebnis kann festgehalten werden, dass bei mehr als 3/4 der abgeschlossenen Coaching- Fälle ein Verbleib im dualen Ausbildungssystem erreicht werden konnte. Auch bei den meisten anderen abgeschlossenen Fällen konnte eine individuelle Lösung gefunden werden. Alle Lehrlingsstellen berichten von positiven Rückmeldungen durch Betriebe und Lehrlinge bzw. ihren Familien. Die enge Verknüpfung von Betrieb und Lehrling wird als innovativ und als wichtige Ergänzung zum bestehenden Unterstützungsangebot für Lehrlinge und Betriebe geschätzt. Der Evaluierungsbericht wurde im BMWFW im Rahmen einer Enquete am 20. Jänner 2014 präsentiert und ist auf der Website des BMWFW veröffentlicht.
Auf Basis dieser Evaluierungsergebnisse wurden für die österreichweite Ausrollung zusätzlich „Jugendliche und Unternehmen mit Migrationshintergrund“, „Frauen in untypischen Berufen“ und „Ausbildung in KMUs“ als zielgruppenspezifische Schwerpunkte definiert. Zur Unterstützung der Steuerung des Programms und zur Koordination insb. zielgruppenadäquater Einzelmaßnahmen sowie zur Vernetzung mit anderen Unterstützungsstrukturen (insb. sonstige Maßnahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung, AMS, Länder, Jugendcoaching) wird eine Koordinationsstelle eingerichtet (WFA 2014).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Ausbildungsleitfäden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um den Unternehmen eine praxistaugliche Unterlage zur Gestaltung ihrer Ausbildung zur Verfügung zu stellen, wurden auf Grundlage der 2012 erlassenen Richtline gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 BAG für zentrale Lehrberufe Ausbildungsleitfäden für Lehrbetriebe erstellt (publiziert u.a. auf der Website www.ausbilder.at). Die Leitfäden bestehen aus einem lehrberufsübergreifenden allgemeinen und einen lehrberufsbezogenen spezifischen Teil und beinhalten Best Practice Beispiele, Hilfsmittel zur Reflexion und Gestaltung der eigenen Ausbildungspraxis sowie zur Handhabung von Berufsbildpositionen im Betrieb. Die Rückmeldungen aus den Unternehmen sind durchwegs positiv. Um für weitere Lehrberufe Ausbildungsleitfäden zur Verfügung zu stellen, soll dieses Vorhaben inhaltlich fortgeführt werden (WFA 2014).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Evaluierung der betrieblichen Lehrstellenförderung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gemäß dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung ist die Wirksamkeit der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz zu evaluieren. Die Evaluierung soll alle Förderarten, die damit verbundenen Zielsetzungen sowie ihr Zusammenwirken umfassen und eine fundierte Grundlage für die systemische Weiterentwicklung des Förder- und Unterstützungssystems bieten (WFA 2014).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in die Lehrlingsausbildung und in den Arbeitsmarkt (RL gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG, Punkt 10) (Unterstützende Integrationsmaßnahmen)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für Personen mit besonderen Herausforderungen bei der Integration in die Berufsausbildung oder in den Arbeitsmarkt, wie zB Personen mit Migrationshintergrund, Asyl- bzw. Subsidiär Schutzberechtigte oder Personen mit Lernschwierigkeiten, werden ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten benötigt. Diese Maßnahmen und Angebote, die gezielt auf die individuellen Bedürfnisse fokussieren, sollen bei der Lösung der differenzierten Problemlagen unterstützen und durch längerfristige Begleitmaßnahmen den Verbleib – auch bei einer überregionalen Vermittlung in Lehrstellen – in der dualen Ausbildung sicherstellen.
Diese Unterstützungsleistungen können in folgende thematische Unterbereiche untergliedert werden:
– 50% der für die Maßnahmen reservierten finanziellen Ressourcen sollen für zielgruppenspezifische Unterstützungsleistungen im Rahmen des Programms „Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe“, für die Organisation und Bereitstellung von begleitendenden Unterstützungsmaßnahmen sowie, bei Bedarf, psychosozialer Betreuung und unterstützende Projekte, die der betrieblichen Lehrlingsausbildung unmittelbar vorgelagert sind wie zB Vorbereitungskurse, verwendet werden.
– 50% der reservierten Mittel sollen für Projekte zur betrieblichen Ausbildung von jungen Erwachsenen mit dem Ziel der Ablegung der Lehrabschlussprüfung verwendet werden.
Ein konkreter Umsetzungsplan für einzelnen Vorhaben iR dieser Fördermöglichkeit wird derzeit ausgearbeitet.
Die Festlegung der einzelnen Projekte erfolgt durch das BMWFW im Einvernehmen mit dem BMASK gem. § 19c Abs. 2 BAG. Zur Unterstützung sowie zur Herstellung von Synergien soll der Aufgabenbereich der Koordinationsstelle des Programms „Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe“ erweitert werden. Zu diesem Zweck kann dazu ein/eine zusätzliche/n Mitarbeiter/in aufgenommen werden. Zur Qualitätssicherung wird ein Projektmonitoring eingeführt (s. Punkt 11 der Richtlinie).
Diese Maßnahme soll insb. das beim Arbeitsmarktgipfel der Bundesregierung vom 30.10.2015 beschlossene „Lehrlingsprogramm“ erfüllen (WFA 2015).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Fortsetzung des Programms "Clearingstelle Lehrabschlussprüfung" bis 2020 (RL gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG, Punkt 3.1) (Fortsetzung Clearingstelle LAP)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dieser Maßnahme werden vorhandene Prüfungsfragen und Beispiele für die Lehrabschlussprüfung auf Praxisrelevanz und Eignung zur validen Überprüfung der zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz von einer geeigneten Einrichtung mit Erfahrung und Kompetenz in der Entwicklung von Berufsbildern und der betrieblichen Lehrlingsausbildung geprüft und bei positiver Prüfung approbiert.
Das Programm „Clearingstelle Lehrabschlussprüfung“ soll daher nach Abschluss der ersten Phase im Jahr 2016 fortgesetzt werden. Per 07.09.2015 wurden 1.587 geprüfte bzw. neue oder überarbeitete Beispiele erstellt und den Prüfungskommissionen zur Verfügung gestellt (gecleart). Weiters wurden zu diesem Stichtag zehn Prüfungsleitfäden zur Prüfungsvorbereitung erstellt. Die Rückmeldungen zur bisherigen Maßnahme aus der Praxis waren generell sehr positiv (WFA 2015).
Zur Sicherung der Qualität von Prüfungsbeispielen wurde mit RL 1/2012 für alle Lehrlingsstellen eine zentrale „Clearingstelle LAP“ eingerichtet, mit der Aufgabe, vorhandene Prüfungsfragen und Beispiele für die Lehrabschlussprüfung auf Praxisrelevanz und Eignung zur validen Überprüfung der zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu prüfen und neue bzw. aktualisierte Fragen und Beispiele auszuarbeiten. Aufgrund laufender technischer sowie wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen ist eine Fortführung dieses Programms notwendig.
Dieses Programm soll als Systemelement zur Sicherung der Qualität der Ausbildung (Lehrabschlussprüfung) im Kontext des „Qualitätsmanagement Lehre“ (siehe dazu auch § 1a Berufsausbildungsgesetz) fortgesetzt werden.
Für die gesamten Leistungen waren bis zum Jahr 2020 insgesamt € 750.000,- vorgesehen. Diese Mittel werden bis Ende 2017 aufgebraucht sein. Daher sollen für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 jeweils € 240.000 für die Fortführung der Clearingstelle LAP bereitgestellt werden. Die Vergabe dieser Leistungen erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (WFA 2015+WFA 2017).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Unterstützung des gleichmäßigen Zugangs von jungen Frauen und Männern zum dualen System (RL gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG, Punkt 9) (Genderförderung)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Koordinationsstelle des Programms „Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe“ kann Projekte zur Unterstützung eines gleichmäßigen Zugangs von Frauen und Männern zur Lehrausbildung in Form von „Förder-Calls“ initiieren und abwickeln. Die Finanzierung der einzelnen Projekte erfolgt aus Mitteln, die im IEF bereits vorgesehen sind (vgl. RL gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7, Punkt III. 7). Zweck dieser Maßnahme ist die verbesserte Abwicklung und Abstimmung von Projekten (WFA 2015).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Fortsetzung der Förderart "Übernahme der Kosten des wiederholten Antritts zur Lehrabschlussprüfung" bis 2020 (RL gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG, Punkt 6) (Fortsetzung Zweit- und Drittantritt LAP)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gemäß § 9 Abs. 7 BAG hat der Lehrberechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe für die Lehrabschlussprüfung für das erstmalige Antreten zu ersetzen. Bei Nicht-Bestehen der Prüfung besteht keine Verpflichtung zum Ersatz der Prüfungstaxe für weitere Antritte. Diese Regelung kann dazu führen, dass Personen ohne erstmalige erfolgreiche Prüfung nicht mehr zur Wiederholungsprüfung antreten und somit keinen Lehrabschluss erhalten.
Daher wird die Förderart „Übernahme der Kosten des wiederholten Antritts zur Lehrabschlussprüfung“ fortgesetzt, womit die Verpflichtung zur Zahlung der Prüfungstaxe für den Zweit- oder Drittantritt entfällt.
Diese Maßnahme wurde mit 01.09.2013 eingeführt, 2014 wurden knapp 8.000 Zweit- und Drittantritte unterstützt und damit die Zahl der Nicht-Antritte zur LAP gesenkt (WFA 2015).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Förderung der Internationalisierung der dualen Ausbildung (RL gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG, Punkt 4) (Internationalisierung)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Förderung von Service- und Koordinationseinrichtungen für die Organisation von Auslandspraktika für Lehrlinge im Rahmen des Programms Erasmus+ (zB des Vereins für internationalen Fachkräfteaustausch) sowie Förderungen von Auslandspraktika ergänzend zu Erasmus+ sofern Bedarf von Lehrlingen besteht.
– Förderung der Durchführung von World Skills und Euro Skills sowie der österreichischen (Vor)Bewerbe zur Qualifizierung („Staatsmeisterschaften“) (WFA 2015).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Förderung von Sprachkursen in Verbindung mit betrieblichen Auslandspraktika
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Gefördert werden die (zusätzlichen) Aufenthaltskosten und gegebenenfalls zusätzliche Reisekosten sowie die Kosten für den Sprachkurs.
Weiters erhält der Lehrbetrieb den auf den Zeitraum des Sprachkurses aliquot entfallenden Teil der Lehrlingsentschädigung ersetzt.
Die Mindestdauer je Sprachkurs ist mit 20 Wochenstunden festgelegt. Die maximale Aufenthaltsdauer für einen Sprachkurs beträgt 2 Wochen.
Diese Maßnahme ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsleistungen gem. RL § 19c Abs. 1 Z 8 Punkt 4 (WFA 2017).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Prämie für die Absolvierung betrieblicher Auslandspraktika sowie von Sprachkursen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Als Anreiz sowie als Zuschuss für eigene Kosten für den Aufenthalt erhalten Lehrlinge für die Absolvierung betrieblicher Auslandspraktika sowie von Sprachkursen eine Prämie in Höhe von € 15,00 pro Tag der Teilnahme an der geförderten Maßnahme.
Diese Maßnahme wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungsleistungen gem. RL § 19c Abs. 1 Z 8 Punkt 4 eingeführt (WFA 2017).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Erhöhung des Budgetrahmens für den aliquoten Ersatz der Lehrlingsentschädigung bei Teilnahme an internationalen Berufswettbewerben
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
2015 und 2016 wurden die zur Verfügung stehenden Mittel zur Gänze ausgeschöpft. Durch das weiterhin steigende Interesse österreichischer Unternehmen an der Teilnahme an World- und Euro Skills (insbesondere auch aufgrund der Austragung der Euro Skills 2020 in Österreich) werden die jährlichen Mittel für die Auszahlung der aliquot entfallenden Lehrlingsentschädigung für die vorgesehene (externe) Vorbereitungszeit (Expertentrainings u.ä.) sowie die Wettkampftage von derzeit € 70.000 um € 30.000 auf € 100.000 pro Jahr angehoben (WFA 2017).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Fortsetzung der Prämie für Ausbildung von Lehrlingen aus einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung bis 31.12.2020 (RL gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7 BAG, Punkt III.10) (Fortsetzung ÜBA Prämie)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Auszahlung einer Prämie iHv € 1.000,- für Lehrbetriebe, die Lehrlinge, die die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung gemäß § 30 BAG oder § 30b BAG begonnen haben, in ein betriebliches Lehrverhältnis übernehmen, wird bis 31.12.2020 befristet fortgesetzt.
Diese Förderung ist seit dem Jahr 2015 im Vollausbau. Die Zahl der Förderfälle ist seit Einführung am stetig gestiegen (WFA 2015).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Anhebung der maximalen Förderhöhen in der RL gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7 Punkt III (Anhebung der Deckelungen)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die bisherigen Erfahrungen mit den Deckelungen haben gezeigt, dass mit diesen in einem Großteil der Fälle das Auslangen gefunden werden kann. Allerdings kann dadurch eine betriebliche Maßnahme in besonderen Fällen uU nicht gefördert werden (bspw. bei Jugendlichen mit einem höheren Integrationsbedarf). Um insb. in diesen Fällen über mehr Flexibilität zur verfügen, sollen die Deckelungen für einzelne Fördermaßnahmen erhöht werden.
1.) Anhebung der Deckelung in Punkt III. 6. „Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten“ – Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule bzw. auf die theoretische Lehrabschlussprüfung sowie für Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund – von max. € 1.000,- auf max. € 3.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb.
2.) Anhebung der Deckelungen in Punkt III. 3.:
– für Lehrlinge über die gesamte Ausbildungsdauer bei einem Lehrbetrieb für „Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen“ – Kurskosten für Ausbildungsverbundmaßnahmen gemäß § 2a BAG, freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen und berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen von max. € 1.000,- auf max. € 2.000,- pro Lehrling und für Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfungen von max. € 250,- auf max. € 500,-
– für Lehrbetriebe („Betriebsdeckelung“) für „Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen“ – Kurskosten für Ausbildungsverbundmaßnahmen gemäß § 2a BAG, freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen und berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen von bis 40 Lehrlinge pro Kalenderjahr von max. € 10.000,- auf max. € 20.000,-; bei Lehrbetrieben mit über 40 Lehrlingen steigt die Deckelung um weitere max. € 2.000,- und je 10 weitere Lehrlinge um zusätzliche max. € 2.000,- (bisher jeweils max. € 1.000,-); bei zwischenbetrieblicher Ausbildung wird die Höchstgrenze von max. € 40,00 auf max. € 80,00 pro Tag und für Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfungen von max. € 2.500,- auf max. € 5.000,- pro Kalenderjahr angehoben;
– für Ausbilder/innen pro Kalenderjahr – Punkt III. 4. „Weiterbildung der Ausbilder“ – wird die Deckelung von max. € 1.000,- auf max. € 2.000,- angehoben (WFA 2015).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Aufhebung der Deckelung bei der Förderung der Teilnahme an Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Bisher waren Kosten für die Teilnahme an Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis zu einem maximalen Betrag von € 250,- förderbar. Dieser maximale Förderbetrag wird aufgehoben. Der Bund ersetzt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die aufgrund der Teilnahmegebühr (Kursgebühr) entstandenen Kosten. Die Preis- und Kostenentwicklung der einzelnen Kurse wird im Rahmen des laufenden Fördercontrollings beobachtet.
Diese Maßnahmen erweitert die bestehenden Unterstützungsleistungen der RL gem. § 19c Abs. 1 Z 1-7 Punkt 5 (WFA 2017).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Gemäß §§ 19c Abs. 1 iVm 19c Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) kann die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Richtlinien zur Festlegung von Beihilfen und ergänzenden Unterstützungsstrukturen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen erlassen. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 13e Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zur Gänze aus Mitteln, die aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche finanzielle Auswirkungen betreffen die UG 20. Budgetäre Mittel der UG 40 sind nicht betroffen. Demnach wird aus dem IEF dem Bund jährlich zum Zweck der besonderen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher Mittel im Ausmaß der bei einem Zuschlag in der Höhe von 0,2% erzielten jährlichen Einnahmen (entspricht Bruttolohnsumme) aus den Zuschlägen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel können zur Gewährung von Beihilfen gemäß § 19c BAG, BGBl. Nr. 142/1969 i.d.g.F., durch die Lehrlingsstellen (§ 19 BAG) verwendet werden.
Dis IST-Kosten der betrieblichen Lehrstellenförderung für die o.g. 14 Maßnahmen des gesamten Evaluierungsvorhabens über alle Jahre des Beobachtungszeitraums lagen um rund 8,3 Mio. Euro unter den geschätzten Plan-Kosten. Insbesondere im Bereich der Förderung der „Unterstützenden Integrationsmaßnahmen“ lagen die Ist-Kosten im Jahr 2019 unter den budgetierten Plankosten (10 Mio. Euro), da die für das Nachfolgeprojekt für die Stiftung Aufleb budgetierten Mittel iHv. 3 Mio. Euro nicht zur Auszahlung gekommen sind, weil noch nicht abgerufene Restmittel aufgebraucht worden sind. Des Weiteren sind einige Projekte im Jahr 2019 ausgelaufen, wobei bei allen das maximal zur Verfügung gestandene Fördervolumen nicht ausgeschöpft wurde. Zudem wurde auch bei den laufenden Projekten weniger als geplant ausbezahlt, da genügend Fördermittel zur Verfügung standen bzw. sich teilweise der Start der Projekte verschoben hat.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Insgesamt wurden durch die eingeführte Förderart in der Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z 8 BAG Punkt 10: „Ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in die Lehrlingsausbildung und in den Arbeitsmarkt“ bis zum Stichtag 30.9.2020 fast 3.000 Jugendliche und junge Erwachsene sowie über 1.000 Unternehmen erreicht. 886 Personen wurden erfolgreich an eine Lehrstelle bzw. in den Arbeitsmarkt vermittelt.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die gesetzten Maßnahmen trugen dazu bei, dass der kontinuierliche Rückgang der Lehrlingszahlen gestoppt werden konnte. Seit 2017 sind die Lehrlingszahlen insb. in Ausbildungsbetrieben wieder gestiegen. 2020 wurden (trotz Corona-Krise) 38.967 Lehrbetriebe gefördert (+7,1% gegenüber 2019). Die Verfügbarkeit von ausreichend qualifizierten Fachkräften ist ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Die direkte Arbeitsmarkteinmündung der Lehrlingsausbildung zeigt sich insbesondere auch bei der Beschäftigtenquote 18 Monate nach Ausbildungsabschluss im Vergleich zu anderen Ausbildungen. Demnach befanden sich 76,9% der Lehrabsolvent/innen des Schuljahres 2016/17 in Beschäftigung (vgl. zu anderen Ausbildungen: BMS 44,8%, AHS 7,1%, BHS 73,1%; Universität: 45,3%).
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
In den Jahren 2017, 2018 und 2019 sind insgesamt fast 40.000 Lehrlinge im Rahmen der „Förderung von Vorbereitungskursen zur Lehrabschlussprüfungen“ unterstützt worden, wodurch die Kandidatinnen und Kandidaten inhaltlich besser vorbereitet sowie Unsicherheiten vor dem Prüfungsantritt reduziert werden konnten. Weiters wurden über 2.400 Auslandspraktika gefördert, wodurch bei Lehrlingen neben Fachqualifikationen auch sprachliche und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und die internationale Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefördert wurde.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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