Vorhaben
Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 Berufsausbildungsgesetz aufgrund der COVID-19 Krise "Lehrlingsbonus 2020" Bündelung mit "Kleinunternehmerbonus 2020
Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 Berufsausbildungsgesetz aufgrund der COVID-19 Krise "Lehrlingsbonus 2020" Bündelung mit "Kleinunternehmerbonus 2020"
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2020
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020
Nettoergebnis in Tsd. €: -56.094
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verringerung des Rückgangs an Lehrstellen aufgrund der COVID-19 Krise
Beschreibung des Ziels
Der erwartete Rückgang an verfügbaren Lehrstellen aufgrund der COVID-19-Krise im Jahr 2020 und insbesondere jener an Lehrstellen in Kleinst- und Kleinunternehmen wird deutlich abgeschwächt. In weiterer Folge kann dadurch der zu erwartende steigende Bedarf an Lehrlingen in der Aufschwungphase der Wirtschaft nach der Rezession 2020 besser abgedeckt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Lehrlinge im 1. Lehrjahr in Ausbildungsbetrieben zum Stichtag 30. April 2021 [Anzahl]
Istwert
27.969Anzahl
Zielzustand
26.200Anzahl
Datenquelle: WKÖ Lehrlingsstatistik
Übernommene Lehrlinge aus überbetrieblicher Ausbildung zwischen Sept. 2020 – März 2021 [Anzahl]
Istwert
1.436Anzahl
Zielzustand
1.413Anzahl
Datenquelle: AMS - Verbleibsmonitoring
Lehrlinge im 1. Lehrjahr in Lehrbetrieben bis maximal 49 Beschäftigte zum Stichtag 30. April 2021 [Anzahl]
Istwert
11.841Anzahl
Zielzustand
11.200Anzahl
Datenquelle: WKÖ Lehrlingsstatistik und WKÖ Beschäftigungsstatistik in der Kammersystematik
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Lehrlingsbonus 2020
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderung kann von allen Lehrbetrieben gemäß Berufsausbildungsgesetz sowie Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz in Anspruch genommen werden und beinhaltet zwei alternative Varianten: Aufnahme eines Lehrlings (Abschluss des neuen Lehrvertrages) im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 31. Oktober 2020 und Beginn der Lehrzeit im Jahr 2020 (1. Variante) oder Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Ausbildung bis 31. März 2021 (2. Variante).
Um die nachhaltige Integration in das duale Ausbildungssystem zu unterstützen, ist als weitere Fördervoraussetzung festgelegt, dass die Ausbildung über die gesetzliche Probezeit von drei Monaten hinaus erfolgt.
Die Förderhöhe beträgt jeweils 2.000 Euro pro neuem betrieblichen Lehrverhältnis wobei der Lehrbetrieb 50 Prozent der Fördersumme nach Eintragung des Lehrvertrages und 50 Prozent der Fördersumme nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit erhält. Bereits ausbezahlte Förderbeträge sind zurückzuzahlen, wenn das Lehr- oder Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit gelöst wird.
Die Förderung ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern zu beantragen. Zur Qualitätssicherung werden bei der Abwicklungsstelle folgende Maßnahmen ergriffen:
– Testung und Abnahme des Push-Systems (Übermittlung von bereits vorausgefüllten Anträgen)
– Ex-Post-Prüfung (flächendeckende Abfrage), ob alle geförderten LV zum Ende der Probezeit noch aufrecht waren
– Stichprobenprüfung der Fördervoraussetzungen
Weiters ist eine Prüfung des BMDW als Aufsichtsbehörde gemäß §§ 19d, 19e Berufsausbildungsgesetz vorgesehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Kleinunternehmerbonus 2020
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zusätzlich zu den 2.000 Euro für die Neuaufnahme bzw. Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Ausbildung gem. Maßnahme 1 „Lehrlingsbonus 2020“ erhalten Kleinstbetriebe bis max. 9 Beschäftigte 1.000 Euro und Kleinbetriebe zwischen 10 und max. 49 Beschäftigte 500 Euro. Die Auszahlung der zusätzlichen Unterstützungsleistung ist direkt an die Förderbarkeit im Rahmen der Maßnahme 1 „Lehrlingsbonus 2020“ gekoppelt. Zur Feststellung der Beschäftigtenzahl gelten die in der erweiterten Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z8 – „Erweiterung „Lehrlingsbonus 2020 – Kleinunternehmerbonus 2020“ festgelegten Grundlagen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Auszahlung der Förderung setzt voraus, dass der neu aufgenommene Lehrling die gesetzliche 3-monatige Probezeit (§ 15 Berufsausbildungsgesetz) absolviert hat. Da der Lehrvertrag zwar 2020 angemeldet und damit auch die Förderung beantragt wurde, der tatsächliche Lehrbeginn aber erst im Jahr 2021 erfolgte, sind teilweise Auszahlungen für Anträge, die im Jahr 2020 gestellt wurden, deswegen zeitversetzt erst im Jahr 2021 erfolgt. Zudem war die Beantragung des „Lehrlingsbonus plus Kleinunternehmerbonus“ für Übernahmen von Lehrlingen aus einer überbetrieblichen Ausbildung – ÜBA (siehe RL Lehrlingsbonus – Variante 2) bis 31. März 2021 möglich. Die Erhöhung der Mittel für die Werkleistungen (Abwicklungskosten) ist auf die Ausweitung des Lehrlingsbonus durch den Kleinunternehmerbonus und den damit zusammenhängenden Adaptierungen u.a. im Bereich IT-Infrastruktur begründet.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Durch die Maßnahme konnte der am Anfang der COVID-19 Krise prognostizierte Einbruch von 20 % an neuen Lehrstellen (entspricht rd. 7.000 Lehrlinge bezogen auf die Zahl der Lehranfänger/innen zum 31.12.2019) wesentlich abgeschwächt werden und trug somit zu einer mittel- bis langfristigen Reduzierung des Fachkräftemangels bei. Im Rahmen des Lehrlingsbonus plus Kleinunternehmerbonus wurden neue betriebliche Ausbildungsplätze für über 25.163 Lehrlinge gefördert.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Durch die Maßnahme wurden Unternehmen gezielt gefördert, die trotz COVID-19 Krise in die Ausbildung von Fachkräften investiert haben. Insgesamt wurden 11.603 Betriebe (davon 5.905 Klein- und Kleinstbetriebe bis 49 Mitarbeiter/innen) unterstützt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.