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Vorhaben

Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 Berufsausbildungsgesetz aufgrund der COVID-19 Krise "Lehrlingsbonus 2020" Bündelung mit "Kleinunternehmerbonus 2020

Richtlinie gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 Berufsausbildungsgesetz aufgrund der COVID-19 Krise "Lehrlingsbonus 2020" Bündelung mit "Kleinunternehmerbonus 2020"

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -56.094

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Aufgrund der durch die COVID-19-Krise verursachten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist für die gesamte österreichische Wirtschaft mit einem Rückgang der Zahl der Lehranfänger (Lehrlinge im ersten Lehrjahr) in Unternehmen um bis zu 20 Prozent zu rechnen. Anfang Mai 2020 waren 8.366 Jugendliche als sofort lehrstellensuchend gemeldet, 4.339 befanden sich in Schulungen des Arbeitsmarktservice und 10.063 in der vom Bund und den Ländern finanzierten überbetrieblichen Ausbildung. Somit suchten Anfang Mai in Summe 22.768 eine Lehrstelle in einem Lehrbetrieb. Demgegenüber meldeten Unternehmen 4.561 offene Lehrstellen. Daraus resultiert eine Lehrstellenlücke von 18.207 Ausbildungsplätzen in Lehrbetrieben. Weiters werden rund 43 % aller Lehrlinge in Kleinst- und Kleinunternehmen, welche insbesondere von der COVID-19-Krise betroffen sind, ausgebildet.
Nach dem Erholen der Wirtschaft ist davon auszugehen, dass auch der Bedarf an Lehrlingen und ausgebildeten Fachkräften wieder signifikant ansteigen wird, wobei – abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung – frühestens im Jahr 2021 mit spürbaren zusätzlichen Einstellungen von Arbeitskräften zu rechnen ist. Es ist daher wichtig, dass auch im Krisenjahr 2020 möglichst viele Personen mit einer dualen Ausbildung beginnen und sich im Lehrbetrieb über den Zeitraum der gesetzlichen Probezeit hinaus etablieren.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verringerung des Rückgangs an Lehrstellen aufgrund der COVID-19 Krise

Beschreibung des Ziels

Der erwartete Rückgang an verfügbaren Lehrstellen aufgrund der COVID-19-Krise im Jahr 2020 und insbesondere jener an Lehrstellen in Kleinst- und Kleinunternehmen wird deutlich abgeschwächt. In weiterer Folge kann dadurch der zu erwartende steigende Bedarf an Lehrlingen in der Aufschwungphase der Wirtschaft nach der Rezession 2020 besser abgedeckt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Lehrlinge im 1. Lehrjahr in Ausbildungsbetrieben zum Stichtag 30. April 2021 [Anzahl]

Istwert

27.969

Anzahl

Zielzustand

26.200

Anzahl

Datenquelle: WKÖ Lehrlingsstatistik

Übernommene Lehrlinge aus überbetrieblicher Ausbildung zwischen Sept. 2020 – März 2021 [Anzahl]

Istwert

1.436

Anzahl

Zielzustand

1.413

Anzahl

Datenquelle: AMS - Verbleibsmonitoring

Lehrlinge im 1. Lehrjahr in Lehrbetrieben bis maximal 49 Beschäftigte zum Stichtag 30. April 2021 [Anzahl]

Istwert

11.841

Anzahl

Zielzustand

11.200

Anzahl

Datenquelle: WKÖ Lehrlingsstatistik und WKÖ Beschäftigungsstatistik in der Kammersystematik


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Lehrlingsbonus 2020

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung kann von allen Lehrbetrieben gemäß Berufsausbildungsgesetz sowie Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz in Anspruch genommen werden und beinhaltet zwei alternative Varianten: Aufnahme eines Lehrlings (Abschluss des neuen Lehrvertrages) im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 31. Oktober 2020 und Beginn der Lehrzeit im Jahr 2020 (1. Variante) oder Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Ausbildung bis 31. März 2021 (2. Variante).
Um die nachhaltige Integration in das duale Ausbildungssystem zu unterstützen, ist als weitere Fördervoraussetzung festgelegt, dass die Ausbildung über die gesetzliche Probezeit von drei Monaten hinaus erfolgt.
Die Förderhöhe beträgt jeweils 2.000 Euro pro neuem betrieblichen Lehrverhältnis wobei der Lehrbetrieb 50 Prozent der Fördersumme nach Eintragung des Lehrvertrages und 50 Prozent der Fördersumme nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit erhält. Bereits ausbezahlte Förderbeträge sind zurückzuzahlen, wenn das Lehr- oder Ausbildungsverhältnis innerhalb der Probezeit gelöst wird.
Die Förderung ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern zu beantragen. Zur Qualitätssicherung werden bei der Abwicklungsstelle folgende Maßnahmen ergriffen:
– Testung und Abnahme des Push-Systems (Übermittlung von bereits vorausgefüllten Anträgen)
– Ex-Post-Prüfung (flächendeckende Abfrage), ob alle geförderten LV zum Ende der Probezeit noch aufrecht waren
– Stichprobenprüfung der Fördervoraussetzungen
Weiters ist eine Prüfung des BMDW als Aufsichtsbehörde gemäß §§ 19d, 19e Berufsausbildungsgesetz vorgesehen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Kleinunternehmerbonus 2020

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zusätzlich zu den 2.000 Euro für die Neuaufnahme bzw. Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Ausbildung gem. Maßnahme 1 „Lehrlingsbonus 2020“ erhalten Kleinstbetriebe bis max. 9 Beschäftigte 1.000 Euro und Kleinbetriebe zwischen 10 und max. 49 Beschäftigte 500 Euro. Die Auszahlung der zusätzlichen Unterstützungsleistung ist direkt an die Förderbarkeit im Rahmen der Maßnahme 1 „Lehrlingsbonus 2020“ gekoppelt. Zur Feststellung der Beschäftigtenzahl gelten die in der erweiterten Richtlinie gem. § 19c Abs. 1 Z8 – „Erweiterung „Lehrlingsbonus 2020 – Kleinunternehmerbonus 2020“ festgelegten Grundlagen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2021
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-56.094

Tsd. Euro

Plan

-62.700

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

176

Tsd. Euro

Plan

140

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

55.918

Tsd. Euro

Plan

62.560

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

56.094

Tsd. Euro

Plan

62.700

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-42.302

Tsd. Euro

Plan

-57.224

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

102

Tsd. Euro

Plan

100

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

42.200

Tsd. Euro

Plan

57.124

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

42.302

Tsd. Euro

Plan

57.224

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.792

Tsd. Euro

Plan

-5.476

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

74

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.718

Tsd. Euro

Plan

5.436

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.792

Tsd. Euro

Plan

5.476

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Auszahlung der Förderung setzt voraus, dass der neu aufgenommene Lehrling die gesetzliche 3-monatige Probezeit (§ 15 Berufsausbildungsgesetz) absolviert hat. Da der Lehrvertrag zwar 2020 angemeldet und damit auch die Förderung beantragt wurde, der tatsächliche Lehrbeginn aber erst im Jahr 2021 erfolgte, sind teilweise Auszahlungen für Anträge, die im Jahr 2020 gestellt wurden, deswegen zeitversetzt erst im Jahr 2021 erfolgt. Zudem war die Beantragung des „Lehrlingsbonus plus Kleinunternehmerbonus“ für Übernahmen von Lehrlingen aus einer überbetrieblichen Ausbildung – ÜBA (siehe RL Lehrlingsbonus – Variante 2) bis 31. März 2021 möglich. Die Erhöhung der Mittel für die Werkleistungen (Abwicklungskosten) ist auf die Ausweitung des Lehrlingsbonus durch den Kleinunternehmerbonus und den damit zusammenhängenden Adaptierungen u.a. im Bereich IT-Infrastruktur begründet.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Durch die Maßnahme konnte der am Anfang der COVID-19 Krise prognostizierte Einbruch von 20 % an neuen Lehrstellen (entspricht rd. 7.000 Lehrlinge bezogen auf die Zahl der Lehranfänger/innen zum 31.12.2019) wesentlich abgeschwächt werden und trug somit zu einer mittel- bis langfristigen Reduzierung des Fachkräftemangels bei. Im Rahmen des Lehrlingsbonus plus Kleinunternehmerbonus wurden neue betriebliche Ausbildungsplätze für über 25.163 Lehrlinge gefördert.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Durch die Maßnahme wurden Unternehmen gezielt gefördert, die trotz COVID-19 Krise in die Ausbildung von Fachkräften investiert haben. Insgesamt wurden 11.603 Betriebe (davon 5.905 Klein- und Kleinstbetriebe bis 49 Mitarbeiter/innen) unterstützt.

Gesamtbeurteilung

Insgesamt konnte durch die Maßnahme „Lehrlingsbonus plus Kleinunternehmerbonus“ der aufgrund der COVID-19 Krise zu erwartende Rückgang an Lehranfänger/innen von rund 20 % wesentlich abgeschwächt werden. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden Unternehmen, die trotz COVID-19 Krise eine Lehrstelle bereitgestellt haben, je nach Unternehmensgröße (Anzahl der Mitarbeiter/innen) mit bis zu 3.000 Euro pro neue Lehrstelle gefördert. Im Dezember 2020 betrug der Rückgang an Lehrlingen im 1. Lehrjahr in Unternehmen -8,2 % ggü. Dezember 2019. Seit September 2021 steigt die Zahl der Lehranfänger/innen in Ausbildungsbetrieben wieder an (Sept. 21 +4,4 %, Okt. 21: +3,8 %; Nov. 21: +3,8 %; Dez. 21: +4,7 %; Jän. 22: +6,8 %; Feb. 22: +7,6 % jew. ggü. Vorjahresmonat). Die Zahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr war im November 2021 im Vergleich zu November 2019 (Vorkrise) um -5,3 % niedriger.
Der Lehrlingsbonus wurde im 1. Quartal 2021 evaluiert. Auf Basis der Ergebnisse dieser Evaluierungsstudie können folgende Aussagen zusammengefasst werden:
*) Der Lehrlingsbonus wurde durch die Lehrlingsstellen (die allgemein für das Lehrbetriebsservice und die Lehrlingsförderung zuständig sind) abgewickelt; jeder Lehrbetrieb erhielt im Rahmen des Lehrvertragsservice eine entsprechende Information der Lehrlingsstelle. Damit wurde die Inanspruchnahme des Lehrlingsbonus möglichst niederschwellig gestaltet.
*) Insgesamt wurden rd. 25.000 (bis Ende der Maßnahme) neue Lehrstellen gefördert, das entspricht einer Förderabdeckung der generell in Frage kommenden Lehrverhältnisse von rund 89 Prozent.
*) Weiters weisen auf die positive Wirkung des Lehrlingsbonus einige Indikatoren hin:
-) eine Zunahme an neu begonnenen Lehrverhältnissen und abgeschlossenen Lehrverträgen im Jahreszeitablauf: während im April 2020 um rund 80 % weniger Lehrverhältnisse begonnen wurden als im April 2019, haben im Juni 2020 um 6 % mehr Lehrlinge (1. Tag der Lehrzeit im Juni) begonnen als noch im Juni 2019. In Summe haben in den Monaten Juni bis September 2020 nur um 2 % weniger neue Lehrverhältnisse begonnen als im selben Zeitraum 2019.
-) eine Zunahme der offenen beim AMS gemeldeten Lehrstellen: Während der Bestand an offenen Lehrstellen zwischen März 2020 bis Juni 2020 stetig unter dem Niveau der Monate März bis Juni 2019 lag (März -9,2 %, April -24,3 %, Mai -21,3 % und Juni -12,8 %), war das Lehrstellenagebot im Juli 2020 (+4,8 % ggü. Juli 2019) und im August (+5,2 % ggü. August 2019) größer als in den Vergleichsmonaten 2019.
-) ein im Vergleich zu Deutschland (-11,8 %) trotz schlechterer BIP-Entwicklung (Prognose reales BIP 2020 ggü. 2019: Deutschland -4,9 %; Österreich -6,6 %) geringerer Rückgang der betrieblichen Lehrstellen in Österreich (-9,1 %) im Jahr 2020.

Die österreichischen Lehrbetriebe, welche selbst unter schwierigsten und unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Ausbildung von Lehrlingen auf einem hohen Level weiterhin betreiben und damit sowohl Jugendlichen Qualifizierungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven bieten, konnten mit diesem Vorhaben in dieser schwierigen wirtschaftlichen Phase gestützt werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der „Lehrlingsbonus plus Kleinunternehmerbonus“, als wichtige und unmittelbare Maßnahme zur Reduktion der möglichen negativen Auswirkungen durch die COVID-19 Krise auf den österreichischen Lehrstellenmarkt erfolgreich gewirkt hat und die erwarteten Wirkungen zur Gänze eingetreten sind.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen