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Vorhaben

AgrarInvestitionsKredit 2016 - Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020

2021
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -3.629

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

-Abwanderung und Betriebseinstellungen (2010-2013 rund 7.000 weniger Betriebe von 173.317 auf 166.317)
-Unterstützungsbedarf, wegen
–Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft – derzeit rückläufige Einkommensentwicklung von 5 % (2013 zu 2014)
–Sicherstellung der Bewirtschaftung von benachteiligten Gebieten (derzeit rund 64.000 Bergbauernbetriebe die eine Fläche von rund 2,3 Mio. ha bewirtschaften)
–Hoher Investitionskosten, erschwerter Strukturveränderung und Bewirtschaftung
–Mangelnder Produktionsalternativen für BergbäuerInnen und Abhängigkeit von der Tierhaltung



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Entsprechend dem „Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums“ wird mit der Maßnahme 4 (Investitionen in materielle Vermögenswerte) auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (Artikel 17) eine Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben festgelegt. Ziel dieser Förderung ist z. B: eine Verbesserung und Stabilisierung des landwirtschaftlichen Einkommens, eine Modernisierung zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit, eine Erhöhung der Produktivität, die Absicherung benachteiligter Gebiete, eine Erhöhung der Resilienz für zukünftige Herausforderungen und Krisensituationen, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Tierschutzes und Verbesserung der Hygiene und Qualität zu erreichen.
Grundsätzliche Information zu Agrarinvestitionskredite (AIK) :
Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskrediten können allein oder in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen (Maßnahme 4) im Rahmen der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 gewährt werden, soweit dies im Besonderen Teil vorgesehen ist. Wird ein Zinsenzuschuss zusätzlich zu einem Direktzuschuss gewährt, liegt eine „zusätzliche nationale Förderung“ im Sinne von Artikel 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vor (Punkt. 1.11 Zusätzliche Bestimmungen für Agrarinvestitionskredite (AIK)).
Daher gelten für AIK die gleichen Rahmenbedingungen wie für Direktzuschüsse zu Investitionen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Gesamtleistung der Betriebe

Beschreibung des Ziels

Mit der Erstellung eines Betriebsplanes soll eine Steigerung des landwirtschaftlichen Einkommens erreicht werden. Grundlage dafür sind Prüfung von Rationalisierungsmaßnahmen, die Modernisierung des Betriebes, eine Senkung der Produktionskosten, eine bessere Nutzung von Nebenerzeugnissen und auch Umstellung der Erzeugung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnitt genehmigter Anträge pro Jahr im Zeitraum 2016-2021 [Anzahl]

Istwert

1.600

Anzahl

Zielzustand

1.500

Anzahl

Datenquelle: Aufzeichnungen im BMLRT


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Investitionen zur Modernisierung in materielle Vermögenswerte in Kombination mit einem Zinsenzuschuss zu einem Agrarinvestitionskredit (AIK)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderung von Investitionen zur Modernisierung dient sowohl der Belebung und Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors als auch der Wirtschaft des ländlichen Raums insgesamt.
National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist. Deshalb sollen geförderte Investitionen sich auch in eine längerfristige Strategie wie z.B. durch das Betriebskonzept ausgedrückt – eingliedern.
Vor allem auch nicht-einkommenschaffende – also nicht betriebswirtschaftlich bewertbare oder nur gering einkommenswirksame – Investitionen würden ohne die Intervention durch dieses Programm nicht oder nur in viel eingeschränkterem Rahmen umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2020
2016
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-3.629

Tsd. Euro

Plan

-20.966

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

374

Tsd. Euro

Plan

374

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.188

Tsd. Euro

Plan

19.525

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

1.067

Tsd. Euro

Plan

1.067

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.629

Tsd. Euro

Plan

20.966

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.465

Tsd. Euro

Plan

-4.885

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

72

Tsd. Euro

Plan

72

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.188

Tsd. Euro

Plan

4.608

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

205

Tsd. Euro

Plan

205

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.465

Tsd. Euro

Plan

4.885

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-282

Tsd. Euro

Plan

-4.531

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

73

Tsd. Euro

Plan

73

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

4.249

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

209

Tsd. Euro

Plan

209

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

282

Tsd. Euro

Plan

4.531

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-288

Tsd. Euro

Plan

-4.180

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

75

Tsd. Euro

Plan

75

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3.892

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

213

Tsd. Euro

Plan

213

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

288

Tsd. Euro

Plan

4.180

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-294

Tsd. Euro

Plan

-3.863

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

76

Tsd. Euro

Plan

76

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3.569

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

218

Tsd. Euro

Plan

218

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

294

Tsd. Euro

Plan

3.863

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-300

Tsd. Euro

Plan

-3.507

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

78

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

3.207

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

222

Tsd. Euro

Plan

222

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

300

Tsd. Euro

Plan

3.507

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Genehmigung von AIK erfolgt auf Grundlage der im Titel angeführten Sonderrichtlinie. Der tatsächliche Vertragsabschluss eines AIK zwischen Antragsteller und Kreditinstitut erfolgt meist zeitversetzt aufgrund der vorgegebenen Abwicklung und Genehmigung einer Auszahlungsbestätigung erst nach Abnahme der Investition durch die „Bewilligende Stelle“. Daher ergibt sich eine zeitliche Verzögerung der Inanspruchnahme des zur Verfügung gestellten AI-Kreditvolumens und der Ausnützung.
Festgehalten wird, dass zum Zeitpunkt der WFA Erstellung zur Berechnung des Transferaufwandes folgende Ausgangswerte berücksichtigt wurden: gesamt aushaftendes Kreditvolumen 1,08 Mrd Euro (Plan), durchschnittliche Laufzeit 15 Jahre, ein Zinssatz von 1,44 % , ein Zinsenzuschuss von 50 % (30 % Bundesanteil und 20 % Bundeslandanteil).
Der verringerte Ist-(Aufwand für Zinsenzuschüsse) ist mit einem deutlich geringeren tatsächlichen (Brutto)Zinssatz zu begründen, als im Plan (WFA Erstellung) anzunehmen war.
Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen und der im BMLRT involvierten Sachbearbeiter entspricht der geplante Personal- und Sachaufwand dem Ist-Aufwand.

Gesamtbeurteilung

Problemdefinition – Gesamtbeurteilung

Abwanderung und Betriebseinstellungen: Entsprechend der vorläufigen Daten zur Agrarstrukturerhebung 2020 ist die tendenzielle Verringerung der Betriebe von 162.018 (2016) auf 155.754 (2020) festzuhalten. Dies bedeutet eine Verringerung um rund 6.300 Betriebe (3,9 %). Der Betriebsrückgang setzt sich weiter fort, hat sich gegenüber den Vorjahren etwas verlangsamt.

Einkommensentwicklung (Einkünfte): Gemäß den Ausführungen des Grünen Berichtes hat sich die Einkommenssituation zwischen 2016 (27.361,00 Euro) und 2020 (28.368,00) kaum verändert.

Bergbauernbetriebe: Im Zeitraum 2016 bis 2019 ist die Verringerung der Betriebsanzahl von 59169 auf 56777 und Verminderung der Flächen von 902.740 ha auf 879.473 ha festzustellen. Im Vergleich der Jahre 2013 bis 2016 und 2016 bis 2019 ist eine Reduktion der Abnahme der Betriebe und Flächen nachvollziehbar.

Allgemeines:
Zinsenzuschüsse zu Agrarinvestitionskredite (AIK) werden hauptsächlich in Zusammenhang mit einem Direktzuschuss für Investitionen im Rahmen des Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 gewährt und sind somit ein Teil dieses Programms. Wird zu einem Direktzuschuss ein Zinsenzuschuss genehmigt, begründet sich dadurch eine zusätzliche nationale Förderung (gem. Art. 81 Abs. 2 und 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

National finanzierte Zuschläge (top-ups) in Form von Zinsenzuschüsse in Kombination von Investitionszuschüsse führen zu einer Liquiditätsverbesserung zu dem Zeitpunkt, wo erhöhter Liquiditätsbedarf besteht, nämlich dem Zeitpunkt der Investition. Dabei ist bereits die Inaussichtstellung bzw. die Gewährung der Förderung ein deutliches Signal mit Anreizwirkung, auch wenn die eigentliche Förderung erst nach der Investitionstätigkeit bzw. Rechnungsstellung erfolgt. Weiters haben Investitions- und Zinsenzuschüsse abschreibungs- bzw. fixkostensenkende Wirkung, was insbesondere für die längerfristige Entwicklung von Betrieben von Bedeutung ist.

Da aufgrund der Rahmenbedingungen für die Jahre 2014 und 2015 nur sehr wenige AIK genehmigt werden konnten, wurde für 2016 eine verstärkte Nachfrage registriert. Für 2016 wurden rund 2.300 Anträge genehmigt und ein Kreditvolumen von rund 206 Mio. Euro ausgeschöpft.

Wegen der langen Laufzeiten (10 Jahre für technische Investitionen und 20 Jahre für bauliche Investitionen) und des geregelten Zinssatzes hat der AIK die Wirkung eines langfristigen, stabilen und kalkulierbaren Finanzierungsinstrumentes. Zusätzlich hat der vorgegebene AIK Zinssatz eine Leitfunktion auf weitere normalverzinsliche Kredite eines landwirtschaftlichen Betriebes.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen