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Vorhaben

BÜNDELUNG: COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen, Verlängerung der Förderung

BÜNDELUNG: COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen – Verordnung UND COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen – Richtlinie inkl. Abwicklungsvertrag gebündelt mit Verlängerung der COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Richtlinie inkl. Abwicklungsvertrag) gebündelt mit einer Budgetaufstockung von EUR 2,5 Mio.

2022
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -135.347

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Teststrategie der Bundesregierung sieht eine Unterstützung für Unternehmen vor, die SARS-CoV-2 Testungen durchführen. Durch den breitflächigen Einsatz von Antigen-Test, sollen Infektionsketten unterbrochen und die Infektionszahlen niedrig gehalten werden. Dazu ist eine möglichst flächendeckende und wiederkehrende Testung aller in Österreich lebenden und arbeitenden Personen notwendig. Hierzu sollen auch Unternehmen, gesetzlich eingerichtete berufliche Interessensvertretungen sowie sonstige Organisationen, deren Aufgabe die Vertretung der Wirtschaft, der Industrie oder der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist und die häufig gesetzlich eingerichteten Kommissionen und Beiräten gehören.
Es ist von zentraler Bedeutung, dass die österreichische Wirtschaft entsprechende Maßnahmen institutionalisiert, damit die ökonomischen Abläufe, insbesondere Wertschöpfungs- und Lieferketten, intakt bleiben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden.

Der durch die Delta-Variante verschärften Situation, die zum 4. Lockdown geführt hat, wird durch die Verlängerung der COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen Rechnung getragen.

In Anbetracht der weiter aufrechten Pandemie-Situation wird die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen bis 31. März 2022 verlängert. Zudem wird das Förderprogramm erweitert. Bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) kann eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgellösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als am Betriebsstandort des Unternehmens durchgeführt werden.

Die Unternehmen haben entgegen den Erwartungen im 1. Quartal 2022 vermehrt betriebliche Testungen durchgeführt und zur Förderung eingereicht. Um alle Förderanträge einer Genehmigung zuführen zu können, wird das Budget für die operativen Mittel um EUR 2,5 Mio. aufgestockt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Förderungsmaßnahme „COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen“ steht im Zusammenhang mit der Österreichischen Teststrategie SARS-Cov-2 des Bundes.

Mit der Umsetzung der Maßnahme „Covid-19 Förderung für betriebliche Testungen“ wird ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der nationalen Ziele als auch des SDG-Unterzieles 8.8 („Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern“) geleistet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Absicherung von Wertschöpfungs- und Lieferketten und Aufrechterhaltung von Produktionskapazitäten

Beschreibung des Ziels

Ziel dieser Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 durchzuführen und die Anzahl der teilnehmenden Einrichtungen an der Österreichischen Teststrategie SARS-Cov-2 des Bundes zu steigern. Dadurch sollen in erster Linie Arbeiternehmer/innen vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus geschützt und Wertschöpfungs- und Lieferketten intakt gehalten werden. Zweck dieser Förderung ist die Unterstützung der Österreichischen Teststrategie SARS-CoV-2 des Bundes sowie die frühzeitige Identifikation von Infektionsclustern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Am Förderprogramm teilnehmende Unternehmen [Anzahl]

Istwert

2.905

Anzahl

Zielzustand

2.500

Anzahl

Datenquelle: aws

Am Förderprogramm teilnehmende Unternehmen nach 2. und 3. Verlängerung [Anzahl]

Istwert

3.250

Anzahl

Zielzustand

3.100

Anzahl

Datenquelle: AWS

Am Förderprogramm teilnehmende Unternehmen nach 4. Verlängerung [Anzahl]

Istwert

3.556

Anzahl

Zielzustand

3.200

Anzahl

Datenquelle: AWS

Ziel 2: Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus

Beschreibung des Ziels

Durch umfangreiche, möglichst flächendeckende und wiederkehrende Testungen in Betrieben, soll der Schutz von in Österreich lebenden und arbeitenden Personen erhöht werden sowie das Risiko der Bildung von COVID-19 Clustern, durch frühzeitige und leicht zugängliche Testungen, minimiert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Einrichtung niederschwellig zugänglicher Testmöglichkeiten in Betrieben

Ausgangszustand 2021:

Es gibt keine von der öffentlichen Hand unterstützte Testmöglichkeiten in Betrieben und in Interessensvertretungen, um den Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus rechtzeitig festzustellen.

Zielzustand 2022:

Minimierung von COVID-19 Clustern in Betrieben durch frühzeitige und niederschwellig zugängliche Testungen in Betrieben.

Istzustand 2022:

Durch die von der öffentlichen Hand unterstützte Testmöglichkeit in Betrieben, um den Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus rechtzeitig festzustellen, konnten durch die frühzeitigen und niederschwellig zugänglichen Testungen in Betrieben die COVID-19 Cluster verhindert werden. Es sind keine COVID-19 Cluster bei Unternehmen bekannt, die an der Maßnahme "COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen" teilgenommen haben.

Datenquelle:
AWS

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Bezuschussung von betrieblichen Testungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die SARS-CoV-2 Testungen, die vom Förderungswerber an dessen Sitz oder Betriebsstätte in dokumentierter Form durchgeführt wurden, werden unterstützt.
Förderungswerber können Unternehmen und Interessensvertretungen sein, die die SARS-CoV-2 Testungen an Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern und auch an betriebsfremden Personen wie Familienangehörige, Kunden und Kundinnen durchführen.
Für die Förderung darf an einer Person höchstens ein Mal pro Tag ein Test durchgeführt werden. Bei Antigen-Tests kann davon in Ausnahmefällen abgegangen werden, um etwa mit einem neuerlichen Test ein allenfalls invalides Testergebnis nachzuprüfen.
Pro durchgeführter und dokumentierter SARS-CoV-2 Testung werden pauschal 10 EUR in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Pauschalbetrag deckt dabei folgende Kosten ab: Materialkosten des COVID-19 Tests sowie die direkt im Zusammenhang mit der Durchführung der Testung anfallenden Nebenkosten. Unter Nebenkosten fallen insbesondere Kosten für medizinisches Personal, Kosten für Laborauswertungen von PCR-Tests sowie Kosten für den Betrieb allfälliger Teststraßen.
Die Kosten der durchgeführten Tests dürfen nicht bereits durch anderweitige Unterstützungen der öffentlichen Hand (zum Beispiel Zuschüsse, Zuwendungen anderer öffentlicher Institutionen) oder durch andere Personen (zum Beispiel Versicherungen) gefördert oder gedeckt worden sein.
Wie die förderungsfähigen Testungen im Detail zu erfolgen haben, ist in der Förderungsrichtlinie COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen definiert.

Ab dem 1. Quartal 2022 wird die Förderungsmaßnahme dahingehend erweitert, als bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgellösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als am Betriebsstandort des Unternehmens durchgeführt werden kann.

Entgegen den ursprünglichen Erwartungen haben Unternehmen im 1. Quartal 2022 vermehrt betriebliche Testungen durchgeführt und zur Förderung bei der aws eingereicht. Um alle Förderanträge genehmigen zu können, ist eine Budgetaufstockung von EUR 2,5 Mio. erforderlich.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2022
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-135.347

Tsd. Euro

Plan

-136.431

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

647

Tsd. Euro

Plan

760

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

134.700

Tsd. Euro

Plan

135.671

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

135.347

Tsd. Euro

Plan

136.431

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-72.317

Tsd. Euro

Plan

-72.117

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

417

Tsd. Euro

Plan

417

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

71.900

Tsd. Euro

Plan

71.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

72.317

Tsd. Euro

Plan

72.117

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-63.030

Tsd. Euro

Plan

-64.314

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

230

Tsd. Euro

Plan

343

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

62.800

Tsd. Euro

Plan

63.971

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

63.030

Tsd. Euro

Plan

64.314

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig geringer ausgefallen als ursprünglich geplant. Aufgrund der durchgeführten Verlängerungen des Programms konnte der Mittelbedarf gut eingeschätzt werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Dieses Programm bot einen Kostenersatz für betriebliche Testungen, die ein Unternehmen im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer/innen vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 Virus und zur Absicherung von Wertschöpfungs- und Lieferketten und zur Aufrechterhaltung von Produktionskapazitäten durchgeführt hat. Die Förderung von betrieblichen Testungen leistete einen Beitrag zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie mit allen ihren positiven Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft.
Abgesehen vom Kostenersatz hat das Programm keine finanziellen Auswirkungen auf die unterstützten Unternehmen.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Verwaltungskosten für Unternehmen haben sich entsprechend der am Programm teilnehmenden Unternehmen entwickelt.

Gesamtbeurteilung

Die Österreichische Teststrategie SARS-Cov-2 der Bundesregierung sah vor, allen Menschen einen niederschwelligen Zugang zu COVID-19 Testungen zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund wurde die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen geschaffen, um umfangreiche, möglichst flächendeckende, regelmäßige Testungen aller in Österreich lebenden und arbeitenden Personen über betriebliche Strukturen durchführen zu können, um die weitere Ausbreitung vom SARS-CoV-2 Virus und seiner Mutationen einzudämmen. Die österreichische Wirtschaft und bestimmte Interessenvertretungen hatten großes Interesse, entsprechende Maßnahmen zu institutionalisieren, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden und die ökonomischen Abläufe, insbesondere Wertschöpfungs- und Lieferketten, intakt bleiben.

Zum Zeitpunkt der Konzeption der Maßnahme gab es keine Erfahrungen, wie viele Unternehmen sich an einer solchen Maßnahme beteiligen und in welchen Größenordnungen Testungen durchgeführt werden würden. Der Zugang zu dieser Maßnahme wurde daher für alle Unternehmen unabhängig von Branche, Betriebsgröße, Unternehmensalter und Unternehmensstandort geöffnet. Mit dem zur Verfügung gestellten Budgetvolumen konnten alle förderungsfähigen Förderungsanträge bedient werden. Die Maßnahme wurde bedarfsgemäß mehrmals verlängert und den aktuellen Standards der Testungen angepasst. Der Zugang und die Umsetzung wurden für die teilnehmenden Unternehmen einfach gestaltet. Es bestanden Vorkehrungen gegen Fördermissbrauch.
In Summe haben 3.556 Unternehmen an der Maßnahme teilgenommen. Es wurden über 13,4 Mio. Tests durchgeführt. Dafür wurde ein Budgetvolumen von EUR 134,7 Mio. zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen konnten in jeder Antragsphase neu einreichen. Die angeführte Zahl der Unternehmen wurde um Mehrfacheinreichungen bereinigt.

Die „COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen“ wurde sehr gut in Anspruch angenommen. Dies obwohl es neu geschaffene, niederschwellige Testprogramme, wie z.B. „Alles gurgelt“ oder die Einführung der „Wohnzimmertests“, gab, die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überaus positiv angenommen wurden.

54 % der teilnehmenden Unternehmen hatten mehr als 51 Beschäftigte, 46 % hatten bis zu 50 Beschäftigte.
Die drei Bundesländer mit den höchsten Teilnehmerzahlen waren Wien, Niederösterreich und Oberösterreich.
Die teilnehmenden Unternehmen kamen vornehmlich aus den Branchen: Dienstleistungen; Sachgüterproduktion; Handel, Instandhaltung, Reparatur; Nahrungs- und Genussmittel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft; Verkehr und Nachrichtenübermittlung; Tourismus; Energie- und Wasserversorgung, Abwasser.

Die Maßnahme COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen hat den Zugang zu Testungen erleichtert, was maßgeblich zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beigetragen hat. Bei den Unternehmen und Interessensvertretungen, die die Maßnahme durchgeführt haben, ist keine Bildung von COVID-19 Clustern bekannt. Wertschöpfungs- und Lieferketten konnten abgesichert werden und die Produktionskapazitäten wurden aufrechterhalten.


Verbesserungspotentiale


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen