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Vorhaben

Maßnahmen aufgrund der Änderung des e-Government Gesetzes

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -20.560

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Auf Grundlage der europäischen eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt wurde am 7. Juni 2017 ein Antrag im Nationalrat betreffend eines Bundesgesetzes, mit dem das e-Government-Gesetz geändert wird, eingebracht und im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens beschlossen. Die Kundmachung der Änderung der Novelle zum e-Government-Gesetzes erfolgte am 31. Juli 2017 (BGBl. I Nr. 121/2017).

Die eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) schafft den Rechtsrahmen zur gegenseitigen Anerkennung der verschiedenen elektronischen Identifizierungsmittel unter bestimmten normierten Voraussetzungen. Mit dem e-Government-Gesetz wurden die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um notifizierte elektronische Identifizierungsmittel anderer EU-Mitgliedstaaten für österreichische Online-Services gleichwertig verwenden zu können, sofern dazu die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Die wesentlichen Eckpunkte des e-Government-Gesetzes sind:
. Schaffung der Voraussetzungen für die Notifizierung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems und für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer MS im Sinne der eIDAS-VO
. Implementierung eines umfassenden elektronischen Identifizierungssystems
. Erstellung einer umfassend prüfbaren Personenbindung bei zentraler Stelle
. Eintragung der Personenidentifikationsdaten des verwendeten elektronischen Identifizierungsmittels eines anderen MS in das Ergänzungsregister
. Schaffung eines behördlichen Prozesses für die Registrierung eines e-ID
. Erweiterung des Funktionsumfangs des e-ID, insbesondere durch die Möglichkeit der Einfügung weiterer Merkmale in die Personenbindung
Diese Ziele sind gemäß der Vorgaben des E-Government-Gesetzes umzusetzen.

Erst infolge der Novellierung des e-Government-Gesetzes wurde es ermöglicht, das bestehende Bürgerkartenkonzept zu einem behördlich gesicherten und zukunftsweisenden elektronischen Identitätsmanagement weiter zu entwickeln.
Die bewährte Funktion der österreichischen Bürgerkarte (nunmehr: e-ID), insbesondere in ihrer Ausprägung als Handy-Signatur, bleibt somit grundsätzlich bestehen und erfährt im Hinblick auf die künftige rechtliche Anerkennung in den anderen EU-Mitgliedstaaten eine deutliche Ausweitung ihrer bisherigen Einsatzmöglichkeiten.
Wesentlicher und integraler Bestandteil des neuen e-ID-Systems ist der hoheitliche Registrierungsprozess. Die Vornahme der Registrierung bei inländischen Behörden, die üblicherweise mit der Überprüfung von Identitätsdokumenten betraut sind, trägt maßgeblich zur Feststellung der eindeutigen Identität und damit zu einem sicheren Registrierungsprozess bei. Dabei wird im ersten Schritt vor allem der Nachweis von Daten aus dem Zentralen Melde-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister des Bundesministeriums für Inneres ermöglicht. Um die fortschreitende Weiterentwicklung der e-ID zu gewährleisten, sollen in weiterer Folge auch andere Register am System teilnehmen. So wäre etwa der Nachweis der Lenkerberechtigung oder der Nachweis über das Bestehen einer Sozialversicherung via e-ID denkbar.
Dies ist vor allem auch im Hinblick auf eine Modernisierung der Verwaltung und Förderung der Wirtschaft eine wesentliche Verbesserung, da diese darauf aufbauend praktische Services anbieten und neue innovative Geschäftsideen und sichere, gegebenenfalls auch grenzüberschreitende, Prozesse entwickeln können.

Daraus resultierend ist auch mit einer wesentlichen Steigerung der Anzahl der tatsächlichen NutzerInnen des elektronischen Identifizierungssystems zu rechnen, von derzeit 850.000 BürgerInnen, auf rd. 2,0 Millionen BürgerInnen im Jahr 2022.

Dadurch soll den österreichischen Bürgerinnen und Bürgern, der Privatwirtschaft und auch der öffentlichen Verwaltung eine Teilnahme an neuen innovativen elektronischen Geschäftsprozessen mittels elektronischer Identitätsmanagementsysteme im EU-Binnenmarkt in Österreich ermöglicht werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die hohe Sicherheit in der Verwendung des e-ID-Systems, welches den Bürgerinnen und Bürgern Schutz vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl bietet.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben dient der Strategie des Ressorts, die Digitalisierung verantwortungsvoll voranzutreiben und die Cybersicherheit zu erhöhen. Daher wurden seitens BMI die Rahmenbedingungen für ein sicheres, modernes, digitales Identitätsmanagement geschaffen.
Des Weiteren trägt das Vorhaben zur Erfüllung des Arbeitsprogrammes der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2020-2024 im Kapitel „Innere Sicherheit“ mit der Weiterentwicklung der mobilen Anwendungen zur Erleichterung von Behördenwegen durch gesicherte und nachvollziehbare elektronische Identitätsfeststellungen bei. Ebenso werden die im Kapitel „Digitalisierung & Innovation“ als zentrale Maßnahme der Digitalisierung angeführte Einführung einer Digitalen Identität sowie die Möglichkeit zur Übermittlung weiterer Merkmale aus Registern von Auftraggebern des öffentlichen Bereichs zur Nutzung im öffentlichen und privaten Bereich umgesetzt. Dabei werden sämtliche Datenschutzbestimmungen und Persönlichkeitsrechte berücksichtigt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicheres, modernes, elektronisches Identitätsmanagement in Österreich

Beschreibung des Ziels

Implementierung sowie Betrieb eines elektronischen Identifizierungssystems. Weiters die Schaffung aller Voraussetzungen für die Notifizierung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems und für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) um notifizierte elektronische Identifizierungsmittel anderer EU-Mitgliedstaaten für österreichische Online-Services gleichwertig verwenden zu können, sofern dazu die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

eID-Nutzer [Anzahl]

Istwert

2.003.000

Anzahl

Zielzustand

2.000.000

Anzahl

Datenquelle: Statistik des Vertrauensdiensteanbieters (A-Trust)

Meilenstein 1: Notifizierung des E-ID-Systems durch die Europäische Kommission

Ausgangszustand 2018:

Derzeit liegen die Voraussetzungen zur Notifizierung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems und für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) nicht vor.

Zielzustand 2023:

Das österreichische elektronischen Identifizierungssystem für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) wird seitens der Europäischen Kommission notifiziert.

Istzustand 2023:

Notifizierung veröffentlicht

Datenquelle:
Amtsblatt der EU vom 27.4.2022 (C 173 I/6)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Behördliche Registrierung

Ausgangszustand 2018:

Bürgerkarte oder Handysignatur wird derzeit nur auf Verlangen ausgestellt. Die Registrierung erfolgt nicht hoheitlich.

Zielzustand 2023:

Der E-ID wird in einem hoheitlichen Registrierungsprozess von Amts wegen bei der Ausstellung eines Reisedokumentes oder auf Verlangen des Betroffenen ausgestellt.

Istzustand 2023:

Amtswegige Registrierung gem E-GovG ab 05.12.2023 erreicht

Datenquelle:
Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/A/5/a

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten

Ausgangszustand 2018:

Die Bürgerkarte verbindet derzeit eine qualifizierte elektronische Signatur mit einer Personenbindung, wodurch der Nachweis der eindeutigen Identität derzeit auf die Elemente Vorname, Nachname und Geburtsdatum beschränkt ist.

Zielzustand 2023:

Durch die Implementierung eines neuen Identitätsmanagementsystems sind die Nutzungsmöglichkeiten eines elektronischen Identitätsnachweises maßgeblich erweitert. Der Nachweis der eindeutigen elektronischen Identität (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) sowie darüber hinaus die Übermittlung weiterer Merkmale, aus Registern von Auftraggebern des öffentlichen Bereichs, an Dritte sowie eine Ausweisfunktionalität auf mobilen Geräten wird ermöglicht.

Istzustand 2023:

Das neue E-ID-System ermöglicht neben Vorname, Familienname, Geburtsdatum den Nachweis weiterer Merkmale, sowie die Nutzung elektr. Identitätsnachweise. In der eAusweise-App stehen seit 19.10.2022 der digitale Führerschein und seit 10.09.2023 der digitale Altersnachweis zur Verfügung.

Datenquelle:
Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für Finanzen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Implementierung eines elektronischen Identifizierungssystems in Österreich

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Registrierungsprozess der e-ID wird auf ein ausschließlich behördliches Verfahren umgestellt und im Zuge des Antrags auf Ausstellung eines Reisedokumentes von Amts wegen oder auf Verlangen des Bürgers oder der Bürgerin angestoßen. Durch eine hoheitliche Registrierung wird die eindeutige Identität des Betroffenen festgestellt. Weiters erfolgt die Erstellung einer umfassend prüfbaren Personenbindung bei zentraler Stelle sowie die Erweiterung des Funktionsumfangs des e-ID, insbesondere durch die Möglichkeit der Einfügung weiterer Merkmale in die Personenbindung.

Der Aufbau eines funktionierenden E-ID Systems erfolgt durch die technische und organisatorische Umsetzung des Architekturkonzepts.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Notifizierung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-VO

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Schaffung aller Voraussetzungen für die Errichtung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems soll dieses auf Grund der Erfüllung der Kriterien der eIDAS-VO durch die Europäische Kommission notifisziert werden, sodass dieses für die innerstaatliche Verwendbarkeit mit anderen Mitgliedsstaaten eingesetzt werden darf.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-20.560

Tsd. Euro

Plan

-40.752

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

18.027

Tsd. Euro

Plan

27.078

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.747

Tsd. Euro

Plan

7.559

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

786

Tsd. Euro

Plan

6.115

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.560

Tsd. Euro

Plan

40.752

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.201

Tsd. Euro

Plan

-2.963

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.110

Tsd. Euro

Plan

1.655

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

72

Tsd. Euro

Plan

345

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

963

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.201

Tsd. Euro

Plan

2.963

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.833

Tsd. Euro

Plan

-12.582

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.402

Tsd. Euro

Plan

11.555

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

354

Tsd. Euro

Plan

45

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

77

Tsd. Euro

Plan

982

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.833

Tsd. Euro

Plan

12.582

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.459

Tsd. Euro

Plan

-11.730

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.851

Tsd. Euro

Plan

8.004

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

529

Tsd. Euro

Plan

2.396

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

79

Tsd. Euro

Plan

1.330

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.459

Tsd. Euro

Plan

11.730

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.678

Tsd. Euro

Plan

-7.606

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.966

Tsd. Euro

Plan

3.797

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

463

Tsd. Euro

Plan

2.403

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

249

Tsd. Euro

Plan

1.406

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.678

Tsd. Euro

Plan

7.606

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.389

Tsd. Euro

Plan

-5.871

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

698

Tsd. Euro

Plan

2.067

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

329

Tsd. Euro

Plan

2.370

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

362

Tsd. Euro

Plan

1.434

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.389

Tsd. Euro

Plan

5.871

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Personalaufwand BMI:
2018: 18.898,74 €
2019: 77.106,86 €
2020: 78.649,00 €
2021: 248.791,89 €
2022: 362.456,92 €
Die Abweichungen im Bereich Personalaufwand 2018 – 2020 resultieren insbes. daraus, dass die für die Entwicklung erforderlichen Ressourcen durch externe Leistungen (siehe Werkleistungen), sowie durch entsprechende Projektarbeitsplätze abgedeckt worden sind.
Fallzahlen für den Registrierungsprozess bei den Landespolizeidirektionen:
2021: 769, 2022: 2.763

Betrieblicher Sachaufwand:
2018: 72.211,00 € – BMI: Betrieb E-ID-System
2019: 354.157,57 € – BMI: Anpassungen IDR 333.399,57 €, Betrieb E-ID-System 20.758,00
2020: 528.602,41 € – BMI: Betrieb E-ID-System 251.652,00 €, E-ID-Wartung 276.950,41 €
2021: 462.894,09 € – BMI: Betrieb E-ID-System 318.650,00 €, E-ID-Wartung 144.244,09 €
2022: 329.220,28 € – BMI: Betrieb E-ID-System 269.692,00 €, E-ID-Wartung 59.528,28 €

Werkleistungen:
2018: 1.109.758,90 €
davon BMI-Anteil 320.909,10 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 788.849,80 € für die Entwicklung des Frontend
2019: 5.401.988,14 €
davon BMI-Anteil 825.665,84 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 4.576.322,30 € für die Entwicklung des Frontend
2020: 6.850.544,29 €
davon BMI-Anteil 2.747.648,59 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 4.102.895,70 € für die Entwicklung des Frontend
2021: 3.965.630,00 €
davon BMI-Anteil 1.519.721,50 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 2.445.908,50 € für die Entwicklung des Frontend
2022: 697.852,32 €, BMI: Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems 697.116,58 €, Duale Zustellung A-Trust: 735,74 €

Rundungsdifferenzen aufgrund der Eintragungen in Tsd. € sind möglich.

Insbesondere im Bereich des E-ID (elektronischer Identitätsnachweis) bestand eine enge Kooperation zwischen BMDW (nunmehr BMF-Zuständigkeit) und BMI. Seitens BMDW wurden daher auch Kosten iHv 11,914 Mio. EUR von der BMI-WFA abgerufen. Die weiteren Umsetzungen im Bereich des E-ID wurden seitens BMF in einer eigenen WFA „oesterreich.gv.at eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Phase 1 (2018-2019) gebündelt mit Phase 2 Basiskomponente und erste Behördenwege gebündelt mit Kampagne Kommunikation E-Government-Service-Innovationen“ berücksichtigt.

Die Abweichung der finanziellen Auswirkungen Plan : Ist begründet sich insbesondere folgendermaßen:
Die Planung der finanziellen Auswirkungen in der WFA hat sich auf das gesamte Vorhaben bezogen, wurde aufgrund der Erkenntnisse einer vorangegangenen Pilotierung erstellt und bezog sich auf die finanziellen Auswirkungen sowohl für die Umsetzung des Backends als auch des Frontends. Durch die technische Implementierung und den Betrieb des E-ID Frontends durch das BMDW (BMF) im Rahmen von oesterreich.gv.at waren bei der Umsetzung wesentliche Synergien und somit auch Kosteneinsparungen zu erwarten.
Durch den effizienten Einsatz und Steuerung des Entwicklerteams konnten auch wesentliche Einsparungen bei der Umsetzung des E-ID Backends erzielt werden.
Da die finanziellen Auswirkungen für die weitere Umsetzung im Bereich des E-ID Frontends seitens BMF in einer eigenen WFA gebündelt wurden, erfolgten von der gegenständlichen WFA diesbezüglich keine weiteren Abrufe durch das BMF.

Gesamtbeurteilung

Im Jahr 2020 wurde eine Pilotphase gestartet, die eine längere Übergangsphase bis zur Aufnahme des Vollbetriebs ermöglichte.
In der Verantwortung des BMI lag die Etablierung eines sicheren behördlichen Registrierungsprozesses des elektronischen Identitätsnachweises.
Nur durch eine sichere und gesicherte Zuordnung der physischen Person zu ihren staatlichen Identitätsdaten bei der Behörde kann ein verlässlicher und gesicherter Identitätsnachweis garantiert und entsprechendes Vertrauen begründet werden. Beim Vorgänger der ID Austria, der Handy-Signatur/Bürgerkarte, konnten auch Private die Digitale Identität „ausstellen“.
Die Registrierung hat bei den gesetzlich vorgesehenen Registrierungsbehörden (Passbehörden im In- und Ausland, zur Entgegennahme des Passantrags ermächtigte Gemeinden, Landespolizeidirektionen) sowie bei weiteren geeigneten Behörden (seit 2022 im Pilotbetrieb auch bei den Dienststellen des Finanzamtes Österreich) zu erfolgen.
Die Registrierung einer ID Austria war für BürgerInnen während der Pilotierung bei ausgewählten behördlichen Registrierungsstellen möglich. In der Pilotphase wurden Handysignatur und ID Austria parallel betrieben. Die aus der Pilotphase resultierenden Erkenntnisse wurden bei der weiteren Entwicklung berücksichtigt. Weiters wurde ein intensiver Austausch im Rahmen der BLSG (Bund-Länder-Städte-Gemeinden) betrieben, um die Inbetriebnahme über Verwaltungsebenen hinweg bestmöglich durchführen zu können.
Am 5. Dezember 2023 startete die ID-Austria in den regulären Betrieb und hat damit die Handy-Signatur ersetzt. Als zentrale staatliche digitale Identität macht die ID Austria eine sichere digitale Online-Identifikation, sichere digitale Ausweisleistungen und die einfache Nutzung digitaler Services möglich. Auf Seiten des BMI waren für die Umsetzung der eIDAS-VO und der entsprechenden Regelungen im E-GovG zur Schaffung eines sicheren digitalen Identitätsmanagements die Entwicklung des E-ID Backends, die Etablierung eines behördlichen Registrierungsprozesses und eines Akkreditierungsprozesses für Service Provider vorzunehmen. Wobei der Identity-Provider (BMF) vereinfacht formuliert das „Frontend“ und das „Online-Personenbindungsservice“ (BMI) das „Backend“ umfasst.
Mit der elektronischen Identität können über 200 Behördenwege online erledigt werden. Sie ist somit der Schlüssel zu sicheren digitalen Services der Republik. Services über ID Austria werden nicht nur für den öffentlichen Sektor ermöglicht, sondern gemäß den gesetzlichen Grundlagen auch für private Serviceanbieter. Aktuell verfügen rd. 2,0 Mio. Personen über eine ID-Austria und können damit bereits über 400 angebundene Dienste nutzen. In der Ausweisplattform sind mit Stand 23.12.2023 rd. 500.000 digitale Führerscheine und rd. 100.000 Altersnachweise aktiviert worden.
Die Notifizierung des E-ID Systems gemäß Art. 9 Abs. 3 eIDAS-VO wurde abgeschlossen und am 27.04.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Darüber hinaus wurden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den digitalen Führerschein und den digitalen Altersnachweis geschaffen und produktiv gesetzt.
Die Planung der finanziellen Auswirkungen in der WFA hat sich auf das gesamte Vorhaben bezogen, wurde aufgrund der Erkenntnisse einer vorangegangenen Pilotierung erstellt und bezog sich auf die finanziellen Auswirkungen sowohl für die Umsetzung des Backends als auch des Frontends. Durch die technische Implementierung und den Betrieb des E-ID Frontends durch das BMDW (nunmehr BMF-Zuständigkeit) im Rahmen von oesterreich.gv.at waren bei der Umsetzung wesentliche Synergien und somit auch Kosteneinsparungen zu erwarten.
Durch den effizienten Einsatz und Steuerung des Entwicklerteams konnten auch wesentliche Einsparungen bei der Umsetzung des E-ID Backends erzielt werden.


Verbesserungspotentiale

Keine.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen