Vorhaben
Maßnahmen aufgrund der Änderung des e-Government Gesetzes
Maßnahmen aufgrund der Änderung des e-Government Gesetzes
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -20.560
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicheres, modernes, elektronisches Identitätsmanagement in Österreich
Beschreibung des Ziels
Implementierung sowie Betrieb eines elektronischen Identifizierungssystems. Weiters die Schaffung aller Voraussetzungen für die Notifizierung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems und für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) um notifizierte elektronische Identifizierungsmittel anderer EU-Mitgliedstaaten für österreichische Online-Services gleichwertig verwenden zu können, sofern dazu die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
eID-Nutzer [Anzahl]
Istwert
2.003.000Anzahl
Zielzustand
2.000.000Anzahl
Datenquelle: Statistik des Vertrauensdiensteanbieters (A-Trust)
Meilenstein 1: Notifizierung des E-ID-Systems durch die Europäische Kommission
Ausgangszustand 2018:
Derzeit liegen die Voraussetzungen zur Notifizierung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems und für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) nicht vor.
Zielzustand 2023:
Das österreichische elektronischen Identifizierungssystem für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO) wird seitens der Europäischen Kommission notifiziert.
Istzustand 2023:
Notifizierung veröffentlicht
Datenquelle:
Amtsblatt der EU vom 27.4.2022 (C 173 I/6)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Behördliche Registrierung
Ausgangszustand 2018:
Bürgerkarte oder Handysignatur wird derzeit nur auf Verlangen ausgestellt. Die Registrierung erfolgt nicht hoheitlich.
Zielzustand 2023:
Der E-ID wird in einem hoheitlichen Registrierungsprozess von Amts wegen bei der Ausstellung eines Reisedokumentes oder auf Verlangen des Betroffenen ausgestellt.
Istzustand 2023:
Amtswegige Registrierung gem E-GovG ab 05.12.2023 erreicht
Datenquelle:
Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/A/5/a
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 3: Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten
Ausgangszustand 2018:
Die Bürgerkarte verbindet derzeit eine qualifizierte elektronische Signatur mit einer Personenbindung, wodurch der Nachweis der eindeutigen Identität derzeit auf die Elemente Vorname, Nachname und Geburtsdatum beschränkt ist.
Zielzustand 2023:
Durch die Implementierung eines neuen Identitätsmanagementsystems sind die Nutzungsmöglichkeiten eines elektronischen Identitätsnachweises maßgeblich erweitert. Der Nachweis der eindeutigen elektronischen Identität (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) sowie darüber hinaus die Übermittlung weiterer Merkmale, aus Registern von Auftraggebern des öffentlichen Bereichs, an Dritte sowie eine Ausweisfunktionalität auf mobilen Geräten wird ermöglicht.
Istzustand 2023:
Das neue E-ID-System ermöglicht neben Vorname, Familienname, Geburtsdatum den Nachweis weiterer Merkmale, sowie die Nutzung elektr. Identitätsnachweise. In der eAusweise-App stehen seit 19.10.2022 der digitale Führerschein und seit 10.09.2023 der digitale Altersnachweis zur Verfügung.
Datenquelle:
Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für Finanzen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Implementierung eines elektronischen Identifizierungssystems in Österreich
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Registrierungsprozess der e-ID wird auf ein ausschließlich behördliches Verfahren umgestellt und im Zuge des Antrags auf Ausstellung eines Reisedokumentes von Amts wegen oder auf Verlangen des Bürgers oder der Bürgerin angestoßen. Durch eine hoheitliche Registrierung wird die eindeutige Identität des Betroffenen festgestellt. Weiters erfolgt die Erstellung einer umfassend prüfbaren Personenbindung bei zentraler Stelle sowie die Erweiterung des Funktionsumfangs des e-ID, insbesondere durch die Möglichkeit der Einfügung weiterer Merkmale in die Personenbindung.
Der Aufbau eines funktionierenden E-ID Systems erfolgt durch die technische und organisatorische Umsetzung des Architekturkonzepts.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Notifizierung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems für die innerstaatliche Verwendbarkeit notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel anderer Mitgliedsstaaten im Sinne der eIDAS-VO
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Schaffung aller Voraussetzungen für die Errichtung des österreichischen elektronischen Identifizierungssystems soll dieses auf Grund der Erfüllung der Kriterien der eIDAS-VO durch die Europäische Kommission notifisziert werden, sodass dieses für die innerstaatliche Verwendbarkeit mit anderen Mitgliedsstaaten eingesetzt werden darf.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Personalaufwand BMI:
2018: 18.898,74 €
2019: 77.106,86 €
2020: 78.649,00 €
2021: 248.791,89 €
2022: 362.456,92 €
Die Abweichungen im Bereich Personalaufwand 2018 – 2020 resultieren insbes. daraus, dass die für die Entwicklung erforderlichen Ressourcen durch externe Leistungen (siehe Werkleistungen), sowie durch entsprechende Projektarbeitsplätze abgedeckt worden sind.
Fallzahlen für den Registrierungsprozess bei den Landespolizeidirektionen:
2021: 769, 2022: 2.763
Betrieblicher Sachaufwand:
2018: 72.211,00 € – BMI: Betrieb E-ID-System
2019: 354.157,57 € – BMI: Anpassungen IDR 333.399,57 €, Betrieb E-ID-System 20.758,00
2020: 528.602,41 € – BMI: Betrieb E-ID-System 251.652,00 €, E-ID-Wartung 276.950,41 €
2021: 462.894,09 € – BMI: Betrieb E-ID-System 318.650,00 €, E-ID-Wartung 144.244,09 €
2022: 329.220,28 € – BMI: Betrieb E-ID-System 269.692,00 €, E-ID-Wartung 59.528,28 €
Werkleistungen:
2018: 1.109.758,90 €
davon BMI-Anteil 320.909,10 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 788.849,80 € für die Entwicklung des Frontend
2019: 5.401.988,14 €
davon BMI-Anteil 825.665,84 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 4.576.322,30 € für die Entwicklung des Frontend
2020: 6.850.544,29 €
davon BMI-Anteil 2.747.648,59 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 4.102.895,70 € für die Entwicklung des Frontend
2021: 3.965.630,00 €
davon BMI-Anteil 1.519.721,50 € für die Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems
davon BMF-Anteil 2.445.908,50 € für die Entwicklung des Frontend
2022: 697.852,32 €, BMI: Entwicklung und Implementierung des E-ID-Systems 697.116,58 €, Duale Zustellung A-Trust: 735,74 €
Rundungsdifferenzen aufgrund der Eintragungen in Tsd. € sind möglich.
Insbesondere im Bereich des E-ID (elektronischer Identitätsnachweis) bestand eine enge Kooperation zwischen BMDW (nunmehr BMF-Zuständigkeit) und BMI. Seitens BMDW wurden daher auch Kosten iHv 11,914 Mio. EUR von der BMI-WFA abgerufen. Die weiteren Umsetzungen im Bereich des E-ID wurden seitens BMF in einer eigenen WFA „oesterreich.gv.at eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Phase 1 (2018-2019) gebündelt mit Phase 2 Basiskomponente und erste Behördenwege gebündelt mit Kampagne Kommunikation E-Government-Service-Innovationen“ berücksichtigt.
Die Abweichung der finanziellen Auswirkungen Plan : Ist begründet sich insbesondere folgendermaßen:
Die Planung der finanziellen Auswirkungen in der WFA hat sich auf das gesamte Vorhaben bezogen, wurde aufgrund der Erkenntnisse einer vorangegangenen Pilotierung erstellt und bezog sich auf die finanziellen Auswirkungen sowohl für die Umsetzung des Backends als auch des Frontends. Durch die technische Implementierung und den Betrieb des E-ID Frontends durch das BMDW (BMF) im Rahmen von oesterreich.gv.at waren bei der Umsetzung wesentliche Synergien und somit auch Kosteneinsparungen zu erwarten.
Durch den effizienten Einsatz und Steuerung des Entwicklerteams konnten auch wesentliche Einsparungen bei der Umsetzung des E-ID Backends erzielt werden.
Da die finanziellen Auswirkungen für die weitere Umsetzung im Bereich des E-ID Frontends seitens BMF in einer eigenen WFA gebündelt wurden, erfolgten von der gegenständlichen WFA diesbezüglich keine weiteren Abrufe durch das BMF.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.