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Vorhaben

Bündelung: Pilotierung des Once Only-Prinzips - Reduktion Informationsverpflichtungen für Unternehmen bzw. Bürgerinnen und Bürger

Bündelung: Pilotierung des Once Only-Prinzips – Teilbereich Unternehmen (Phase 1) gebündelt mit Produktivsetzung der Kommunikationsinfrastruktur (Phase 2)

2023
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -5.469

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Unternehmen wie auch Behörden sind gegenwärtig mit hohen finanziellen und organisatorischen Aufwänden und Belastungen konfrontiert, die diesen im Zusammenhang mit bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen auferlegt werden. Derzeit müssen Unternehmen jährlich etwa 230 Mio. Mal bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen nachkommen. Gemäß einer Basiserhebung des Bundesministeriums für Finanzen von 2006 verursachen rund 5.700 bundesrechtliche Informationsverpflichtungen jährliche Verwaltungskosten für Unternehmen in Höhe von ca. 4,3 Mrd. Euro.

Die Belastungen sind vielfältig. Auf Unternehmensseite zeigen sich diese vor allem durch erhöhten Personalaufwand, erhöhte Infrastrukturkosten sowie durch Kosten für berufsmäßige Parteienvertreterinnen und Parteivertreter. Auch auf Seiten der Behörden ist das Potenzial hoch die Belastungen durch den Personalaufwand sowie durch Infrastrukturkosten für die Bearbeitung und Verarbeitung der Daten und deren Verspeicherung zu senken. Das Unternehmensserviceportal leistet in diesem Zusammenhang bereits einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen. Im Zuge der Digitalisierung entstehen jedoch laufend neue Technologien, welche ein Ausschöpfen weiterer Optimierungspotentiale in diesem Bereich ermöglichen.

Es bestehen daher zurecht Forderungen aus Wirtschaft und Verwaltung, die Effizienz bei der Erhebung und der Nutzung der Daten innerhalb der Behörden zu steigern. Gefordert wird unter anderem, dass bereits bei den Behörden vorhandene Daten untereinander wiederverwendet und nicht mehrmals vom selben Unternehmen abgefragt werden sollen.

Parallel dazu wurden in der Europäischen Kommission und auf Ebene der Mitgliedsstaaten der EU Stimmen laut, die Umsetzung dieser Datenwiederverwendung zu forcieren. Daraus entstand das europäische Once Only-Prinzip („Once Only steht für die einmalige Bereitstellung und Erfassung von Daten – Unternehmen übermitteln sämtliche Daten nur einmal an eine Behörde und diese ergreift ihrerseits Maßnahmen zum internen Austausch dieser Daten“). Die Europäische Union verfolgt mit dem TOOP (The Once Only Principle)-Projekt die Umsetzung dieses Prinzips. Zahlreiche Mitgliedsstaaten haben ihrerseits bereits Projekte gestartet, um das Prinzip auf mitgliedsstaatlicher Ebene umzusetzen.

Wenngleich die grundlegenden Technologien für die Schaffung weiterer Entlastungsmaßnahmen grundsätzlich am Markt verfügbar sind, gestaltet sich deren Umsetzung im Bereich der behördenübergreifenden Datenwiederverwendung bisher durchwegs schwierig. Es mangelt an einem einheitlichen bundesweiten Gesamtüberblick über grundlegende Informationen zu den Informationsverpflichtungen, der im Zusammenhang damit abgefragten Datenfelder, der Verspeicherung dieser Informationen sowie darüber, wie diese Daten anderen Behörden zugänglich gemacht werden können.

Österreich muss sich, wie auch von der Europäischen Kommission gefordert, dieser Problematik stellen. Ein klarer und umfassender Überblick über die von den Behörden erhobenen und gehaltenen Daten sowie ein effizienter behördenübergreifender Austausch dieser Daten sind die grundlegende Voraussetzung für weitere nachgelagerte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Once Only-Prinzips.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit den Angaben auf den Seiten 64 und 221 des Regierungsprogrammes 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ (Once Only für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Bürgerinnen und Bürger) und unterstützt die Vorgaben der Single Digital Gateway (SDG)-Verordnung (VO (EU) 2018/1724).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen mit Fokus auf Unternehmen

Beschreibung des Ziels

Aufbau einer automationsgestützten Datenlandkarte der Informationsverpflichtungen, der dazugehörigen Datenfelder, der in den Behörden verspeicherten Daten sowie Beginn der bundesweiten Befüllung der entsprechenden Informationen in Zusammenarbeit mit den Ressorts. Dabei werden im Rahmen einer Pilotierungsphase auf Ebene einzelner Anwendungsfälle Doppel- und Mehrfachmeldungen von Unternehmen an die Behörden erkannt, Entlastungspotentiale festgestellt und in der Folge umgesetzt. Eine Entlastung der Unternehmen kann dabei auf mehreren Wegen erreicht werden, wie durch eine Reduktion von Stammdaten, Anhängen und Datenfeldern in den Formularen, durch eine Senkung der Intervalle der Meldungen, durch das Tell Us Once-Prinzip (Das Prinzip, dass Daten nur an einer Stelle gemeldet werden, die Behörden ihrerseits verteilen die Informationen an die zuständigen Stellen) oder durch Eliminierung von obsoleten Informationsverpflichtungen.

Erreicht wird dies durch die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage sowie durch die Umsetzung von systematischen Reduktionen und Impulsprojekten im Rahmen der Pilotierungsphase. Die Pilotierung dient der Vorbereitung eines nachgelagerten Vorhabens zur strukturellen Entlastung der Unternehmen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Jährliche Entlastung der Unternehmen bei der Informationsverpflichtungserfüllung [Mio. EUR]

Istwert

18

Mio. EUR

Zielzustand

18

Mio. EUR

Datenquelle: Projektdokumentationen, interne Evaluierung

Ziel 2: Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen mit Fokus auf die Behörden

Beschreibung des Ziels

Auf Grundlage der automationsgestützten Datenlandkarte werden im Rahmen einer Pilotierung des zu etablierenden Once Only-Prozesses die bei den Behörden verspeicherten Daten auf Ebene einzelner Anwendungsfälle analysiert sowie Entlastungspotentiale festgestellt und in der Folge umgesetzt werden. So wie Unternehmen von Doppel- und Mehrfachmeldungen betroffen sind, haben auch die Behörden durch das Einholen von Doppel- und Mehrfachmeldungen Mehraufwendungen. Das Ziel ist es, die Behörden durch effizientere Meldeprozesse, Verringerung von Mehrfachbearbeitungen, einer Erhöhung der Datenqualität sowie durch die damit verbundene Reduktion von Fehlbearbeitungen zu entlasten.

Erreicht wird dies durch die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage sowie durch die Umsetzung von systematischen Reduktionen und Impulsprojekten im Rahmen der Pilotierungsphase. Die Pilotierung dient der Vorbereitung eines nachgelagerten Vorhabens zur strukturellen Entlastung der Behörden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Jährliche Entlastung der Behörden durch Reduktion der Informationsverpflichtungen (am Beispiel Gewerbeanmeldung)

Ausgangszustand 2018:

5.700 Informationsverpflichtungen müssen die Behörden von Unternehmen einheben, verarbeiten und überwiegend verspeichern. Oftmals werden in diesem Zuge Daten mehrfach abgefragt.

Zielzustand 2023:

Für die Behörden wurde eine deutliche Entlastung erreicht. Durch die Umsetzung der Datenlandkarte, der systematischen Reduktionen (Stammdaten und Anhänge) sowie durch die Umsetzung von Impulsprojekten und der Kommunikationsinfrastruktur wurde die Bürokratie deutlich gesenkt. Die Behörden profitieren von der Zurverfügungstellung der für die Meldeprozesse notwendigen Daten der Unternehmen, durch eine einheitliche Kommunikationsinfrastruktur. Dies führt dazu, dass Behörden bereits in anderen Registern vorhandene Daten abfragen und verarbeiten können. Auch der Zugang zu den Daten hat sich verbessert und die Qualität der Daten hat sich erhöht. Der Zielzustand kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden, wird allerdings am Ende der Pilotierungsphase und nach Vorliegen der initial befüllten Datenlandkarte vorgenommen.

Istzustand 2023:

Im Rahmen von Gewerbeanmeldungen erfolgt statt einer manuellen Registerprüfung eine automatisierte Registerprüfung. Dadurch reduzieren sich die Aufwände seitens der Behörden pro Fall um durchschnittlich 15 Minuten. Dadurch wird der Gewerbeanmeldungsprozess verkürzt, wodurch die Unternehmen durchschnittlich einen Tag früher ihre Tätigkeit aufnehmen können (Produktivitätszuwachs). Bei jährlich durchschnittlich 90.000 Gewerbeanmeldungen ergibt sich eine Einsparung in Höhe von jährlich 22.500 Stunden.

Datenquelle:
Projektdokumentationen, interne Evaluierung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erstellen einer Datenlandkarte

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es soll eine automationsgestützte Datenlandkarte der Informationsverpflichtungen, der dazugehörigen Datenfelder und der in den Behörden verspeicherten Daten geschaffen werden und deren bundesweite Befüllung in Zusammenarbeit mit den Ressorts begonnen und vorangetrieben werden. Durch diese bundesweite Detailerhebung der Informationsverpflichtungen bei den Ressorts und durch eine kontinuierliche Ergänzung bzw. Aktualisierung der korrelierenden Datenfelder (Felder, die in Formularen durch die Behörden abgefragt werden) sowie durch Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Aktualität dieser Daten, soll die Grundlage für eine effiziente behördenübergreifende Datenhandhabung (Austausch) zwischen den Behörden und die Ausgangslage für die Umsetzung des Once Only-Prozesses in der österreichischen Verwaltung in einem nachgelagerten Vorhaben geschaffen werden.

Im Zuge dessen sollen führende Datenquellen (Register bzw. Behördenanwendungen) definiert werden, denen im Rahmen der Umsetzung des Once Only-Prozesses in einem nachgelagerten Vorhaben das alleinige Recht zur Erhebung einer bestimmten Information beim Unternehmen zukommen sollen, die derzeit doppelt oder mehrfach von Unternehmen erhoben werden, wobei diese zeitgleich auch dazu verpflichtet sein sollen, die jeweilige Information im Einklang mit den Gesetzen all jenen Behörden zur Verfügung zu stellen, die sie für die Erfüllung ihrer hoheitlichen Tätigkeit benötigen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Legistik

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Datenlandkarte und die darin enthaltenen Datenkataloge müssen, um diese auch in Zukunft bestimmungsgemäß weiterverwenden zu können, kontinuierlich am aktuellen Stand gehalten werden. Hierfür bedarf es einer entsprechenden legistischen Grundlage, die vom BMDW erarbeitet wird.

Diese beinhaltet jedenfalls auch die für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens essentiellen Prinzipien, wie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Datenaustauschs, das Prinzip der führenden Datenquellen, das Need to Know-Prinzip (Das Prinzip, dass nur jene Informationen übermittelt werden, die von einer Behörde auch tatsächlich benötigt werden, anstatt eines vollen Datensatzes) sowie das Tell Us Once-Prinzip. Zusätzlich wird hiermit die Grundlage für den einheitlichen und effizienten Datenaustausch über eine zentrale Kommunikationsinfrastruktur geschaffen.

Die für die anwendungsfallbasierte Entlastung der Unternehmen und Behörden im Rahmen der Pilotierungsphase erforderlichen gesetzlichen Grundlagen sind von den jeweils für die betroffenen Informationsverpflichtungen zuständigen Ressorts zu schaffen. Die Auswahl der Pilotierungsanwendungsfälle und die Schlussfolgerung auf die dadurch betroffenen Ressorts wird im Q4 2019 getroffen. Die betroffenen Ressorts werden zeitnahe nach der Auswahl in Gespräche eingebunden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Pilot der Kommunikationsinfrastruktur

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um einen einheitlichen und effizienten Datenaustausch zwischen den Behörden zu gewährleisten, wird eine einheitliche Kommunikationsinfrastruktur geschaffen. Über diese sollen die Behörden Daten im Einklang mit den Gesetzen beziehen und auch verteilen können.

Im Rahmen der Pilotierungsphase soll diese Kommunikationsinfrastruktur vorrangig für die systematische Reduktion sowie für die Umsetzung der Impulsprojekte zum Einsatz gelangen. Die Perspektive im nachgelagerten Vorhaben zur Umsetzung des Once Only-Prozesses ist der bundesweite effiziente und einheitliche Datenaustausch über die Kommunikationsinfrastruktur.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Pilotierung Systematische Reduktion

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Auf Basis der automationsgestützten Datenlandkarte werden kontinuierlich doppelt bzw. mehrfach von Unternehmen gemeldete bzw. von Behörden erhobene Daten identifiziert. Die Analyseergebnisse dienen im Rahmen der Pilotierungsphase als Ausgangspunkt für erste Maßnahmen zur systematischen Reduktion, bei der Formulare des Bundes im Sinne des Once Only-Prinzips einer Überprüfung unterzogen und bei entsprechendem Optimierungspotential Entlastungsmaßnahmen durch die Reduktion erhobener Datenfelder bzw. Anhänge umgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Pilotierungsphase liegt der Fokus der Maßnahme auf den Stammdaten und Anhängen, die bereits in bestehenden österreichischen Registern geführt werden. Diese sollen von den Behörden über die Kommunikationsinfrastruktur bezogen werden können, wodurch die entsprechenden Angaben in den jeweiligen Formularen der jeweiligen Behörden entfallen können.

Im Rahmen eines nachgelagerten Folgevorhabens soll die Maßnahme auf eine umfassende bundesweite systematische Reduktion erweitert werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Pilotierung Impulsprojekte

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufbauend auf den Ergebnissen der Datenlandkarte werden doppelt bzw. mehrfach von Unternehmen gemeldete bzw. von Behörden erhobene Daten auf Basis von Unternehmenssituationen (das sind oftmals behördenübergreifende Meldeverpflichtungen mit denen ein Unternehmen im Laufe seiner Lebensdauer konfrontiert ist) identifiziert. Dies dient als Ausgangspunkt für Verwaltungskosten senkende Initiativen, die im Rahmen des Once Only-Projekts vom BMDW angestoßen und koordiniert werden.

Diese Verwaltungskosten senkenden Initiativen werden jeweils pro Themengebiet bzw. Unternehmenssituation umgesetzt werden, wobei neben legistischen auch bloß behördeninterne organisatorische Maßnahmen zur Entlastung denkbar sind. Forciert wird die Entwicklung von sog. One Stop Shops oder No Stop Shops. Die im Zuge des Projektes konzipierte Kommunikationsinfrastruktur ermöglicht eine Umsetzung auf Behördenplattformen wie z.B. usp.gv.at und oesterreich.gv.at. Damit der Verwaltungsplattform usp.gv.at eine im Unternehmensumfeld bereits etablierte eGovernment-Lösung gegeben ist, sollen im Rahmen der Pilotierungsphase initiale Umsetzungen auf dieser Plattform erfolgen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Produktivsetzung der Kommunikationsinfrastruktur

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Um einen einheitlichen und effizienten Datenaustausch zwischen den Behörden zu gewährleisten, wird eine einheitliche Kommunikationsinfrastruktur geschaffen. Über diese sollen die Behörden Daten im Einklang mit den Gesetzen beziehen und auch verteilen können. Dazu wird auch eine standardisierte Schnittstelle geschaffen, mit der unter der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, bundesweit einheitlich Daten ausgetauscht werden können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-5.469

Tsd. Euro

Plan

-8.350

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

5.469

Tsd. Euro

Plan

8.350

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.469

Tsd. Euro

Plan

8.350

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-324

Tsd. Euro

Plan

-1.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

324

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

324

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.365

Tsd. Euro

Plan

-2.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

3.365

Tsd. Euro

Plan

2.500

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.365

Tsd. Euro

Plan

2.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.780

Tsd. Euro

Plan

-4.050

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.780

Tsd. Euro

Plan

4.050

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.780

Tsd. Euro

Plan

4.050

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-150

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-150

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die in der Tabelle unter „Betrieblicher Sachaufwand“ angeführten Aufwendungen enthalten sowohl Projekt- als auch Betriebskosten.
Die Aufwendungen, die für das Jahr 2018 geplant waren, sind aufgrund eines verzögerten Projektstartes (Projektauftrag) großteils im Jahr 2019 angefallen. Hier wurde ein Großteil der Pilotierungsleistungen erbracht.

Die für das Jahr 2020 geplante Unternehmensserviceportalgesetz-Novelle erfolgte im Jahr 2021. Daher konnten viele Umsetzungsprojekte noch nicht im Jahr 2020 gestartet werden.

Die sich in den Jahren 2021ff ergebenden Betriebskosten wurden in das Folgevorhaben aufgenommen (USPG-Novelle 2021).

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Im Zuge der Planung dieses Vorhabens wurden Zeit- und Kosteneinsparungen für Unternehmen bei konsequenter Umsetzung des Once Only Prinzips bei bereits bestehenden Meldungsverpflichtungen von Unternehmen angenommen. Aufgrund der nunmehr ermöglichten schnelleren Antragsbearbeitung im Rahmen der vereinfachten Gewerbeanmeldung, kann die unternehmerische Tätigkeit früher aufgenommen werden. Dies ist ein exemplarischer Impuls für die Vereinfachung von verwaltungsinternen Prüfschritten und steht auch weiteren Behörden zur Verfügung und könnte in weiteren Kontexten verwendet werden (generelle Validierungen). Weiters konnten durch die Unterstützung der Unternehmensdatenanzeige am Unternehmensserviceportal (USP) sowie den Fall des Entfalls des Firmenbuchauszugs bei der Gründung der Ein-Personen-GmbH weitere Effekte erzielt werden. Weitere Anwendungsfälle sind die elektronische Gründung und die Unterstützung der Unternehmensdatenanzeige am Unternehmensserviceportal (USP). In Summe konnten daher die angegebenen Auswirkungen erreicht werden.

Unternehmen

Im Zuge der Planung dieses Vorhabens wurden Zeit- und Kosteneinsparungen für Unternehmen bei konsequenter Umsetzung des Once Only-Prinzips bei bereits bestehenden Meldungsverpflichtungen von Unternehmen angenommen. Diese betreffen potentiell alle Unternehmen in Österreich. Im Rahmen des umgesetzten Anwendungsfalles „Erleichterung zur Gewerbeanmeldung“ wurden rund 90.000 Unternehmen dadurch entlastet, dass die behördeninterne Prüfung durch automatisierte Registerabfragen erleichtert und beschleunigt wurde. Es ergeben sich nunmehr Prüfaufwandsreduktionen in Höhe von ca. 0,25 Stunden pro Fall, somit ergeben sich zeitliche Ersparnisse allein in diesem Bereich von 22.500 Stunden pro Jahr. Die unternehmerische Tätigkeit kann dadurch im Regelfall einen Tag früher aufgenommen werden. Dadurch ergeben sich wesentliche ökonomische Vorteile (Produktivitätseffekte).

Gesamtbeurteilung

Hintergrund des Vorhabens ist die Bestrebung, dass bereits innerhalb der Verwaltung vorhandene Daten bei der Erfüllung von Informationsverpflichtungen nicht wiederholt abgefragt werden (sowohl von Unternehmen als auch von Bürgerinnen und Bürgern), da dies bei allen Beteiligten (Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden) hohe Aufwendungen verursacht. Zudem werden die Vorgaben der Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (SDG-Verordnung) unterstützt.

Zur Umsetzung des Vorhabens wurde die Once-Only-Plattform, bestehend aus Register- und Systemverbund sowie Informationsverpflichtungsdatenbank (IVDB), konzeptioniert und eine Novellierung des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG) vorbereitet. Es erfolgte die Pilotierung der Plattform, jedoch verzögerte sich die Produktivsetzung aufgrund eines erhöhten Abstimmungsbedarfes im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses.

Das Ziel der Maßnahme 1 „Erstellen einer Datenlandkarte“ wurde teilweise erreicht, da die initiale Datenlandkarte zwar plangemäß erstellt, aber ausschließlich mit den Informationsverpflichtungen des damaligen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vollständig befüllt wurde. Auf Basis deren Erkenntnisse wurde die Informationsverpflichtungsdatenbank aufgebaut. Da bislang keine Verpflichtung zur Befüllung bestand, wurde diese nicht vollständig von allen Ressorts befüllt. Die Ressorts sind allerdings ab dem 1.1.2024 dazu verpflichtet, die Informationsverpflichtungsdatenbank zu befüllen. Ohne Verpflichtung zur Befüllung sind auch keine konkreten Daten zur Anzahl bestehender Informationsverpflichtungen, die von wie vielen Unternehmen, wie oft nachgekommen werden müssen und welche Kosten dadurch verursacht werden, verfügbar.

Um eine einheitliche Befüllung zu gewährleisten, sind eine entsprechende Verordnung gem. USPG und organisatorische Maßnahmen (zentrale Ansprechstelle) erforderlich, welche sich zum Zeitpunkt der Evaluierung in Vorbereitung befinden.

Das Ziel der Maßnahme 2 „Legistik“ wurde als zur Gänze erreicht bewertet, da mit der Novelle des Unternehmensserviceportalgesetzes die wesentlichen Ziele der Maßnahme geregelt werden konnten, nämlich die Errichtung, die Bereitstellung und der Betrieb der Once Only-Plattform. Die Erlassung eines einheitlichen Gesetzes zur Regelung aller notwendigen Maßnahmen und Prinzipien konnte nicht realisiert werden, da dies einen tiefgreifenden Eingriff in die Zuständigkeitsbereiche der Organisationseinheiten bedeutet hätte. Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens wurde erkannt, dass die Zurverfügungstellung der Once Only-Plattform und eine freiwillige Anbindung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der realisierbare erste Schritt ist und es wird dabei ein kooperativer behördenübergreifender Ansatz verfolgt.

Die weiteren geplanten Maßnahmen konnten erfolgreich umgesetzt werden.

Die im Zuge der Planung identifizierten 23 Anwendungsfälle wurden im Zuge der iterativen Umsetzung sukzessive näher definiert (die Anzahl der Anwendungsfälle wurde im Rahmen des Vorhabens „Novelle des Unternehmensserviceportalgesetzes (Ausbaustufe „Once-Only“-Prinzip für Unternehmen)“ im Jahr 2021 auf 16 reduziert). Bisherige Umsetzungen fokussierten sich auf die Bereiche Gewerbeanmeldung, Unternehmensdatenanzeige (sämtliche bestehende Unternehmensidentifikatoren, wie Firmenbuchnummer, zentral am USP angezeigt), elektronische Unternehmensgründung und Bestätigung für automatischen Weiterbezug Familienbeihilfe (Familienlastenausgleichsgesetz). Die nächsten Anwendungsfälle und Anwendungsbereiche werden derzeit evaluiert und konkretisiert.

Rückblickend betrachtet konnte mit der Etablierung der Once Only-Plattform und der Umsetzung der ersten Impulsprojekte festgestellt werden, dass die Once Only-Plattform wegweisend sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Anwendungsfälle bei der Digitalisierung von Verwaltungsprojekten im Sinne des Once Only-Prinzips ist.

Dabei ist auch hervorzuheben, dass der im Vorhaben vorgesehene Budgetrahmen eingehalten wurde und die zentralen Ziele erreicht wurden.

Im Ergebnis wird der Erfolg des Gesamtvorhabens als „überwiegend eingetreten“ bewertet, da zwar die wesentlichen Ziele erfüllt werden konnten und die bisherigen Ergebnisse gut angenommen wurden und einen nachhaltigen Effekt in der österreichischen Verwaltung erzielen konnten, aber nicht alle Maßnahmen zur Gänze umgesetzt werden konnten. Allerdings konnten wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, wie die weitere Verfolgung der Ziele effizient erreicht werden kann.


Verbesserungspotentiale

Im Bereich der Querschnittsmaterie Digitalisierung wurden erhöhte Abstimmungserfordernisse im Gesetzwerdungsprozess der materiell-rechtlich notwendigen Grundlagen festgestellt, deren Ausmaß bei der Vorhabensplanung nicht ausreichend akkurat vorhersehbar war. Zukünftig wird ein erhöhter Zeitaufwand dafür berücksichtigt werden müssen.

Aufgrund der mannigfaltigen Zuständigkeiten und rechtlichen Vorgaben im Bereich der Register- und Datenquellenlandschaft Österreichs, ist eine Anpassung oder Neuschaffung verpflichtender materiell-rechtlicher Vorgaben notwendig, um eine einheitliche Anbindung bestehender oder neu entstehender Datenquellen an den Register- und Systemverbund zu erreichen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen