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Vorhaben

Bundesgesetz, mit dem das Zustellgesetz geändert wird (ZustG)

2023
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: 2.772

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit BGBl. I Nr. 40/2017 wurde ein Anzeigemodul im Zustellgesetz eingeführt, um aus den unterschiedlichen Zustellsystemen sowohl auf Basis des Zustellgesetzes (elektronische Zustelldienste, behördliche Kommunikationssysteme der Behörde) als auch fachspezifischen Systemen anderer Verfahrensgesetze (Elektronischer Rechtsverkehr gemäß Gerichtsorganisationsgesetz, FinanzOnline gemäß Bundesabgabenordnung) Empfängerinnen und Empfängern eine einheitliche Übersicht der für sie bereitgehaltenen elektronischen Schriftstücke zu ermöglichen. Derzeit ist ein einheitlicher Zugriff auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der elektronischen Zustellung verschiedener Zustellsysteme nicht möglich, wodurch das Einsparungspotential durch elektronische Zustellungen von Schriftstücken daher noch nicht erreicht wurde. Deswegen soll nun in konsequenter Fortführung des Ausbaus der elektronischen Zustellung auch die Versenderseite vereinfacht und die vollständige Erreichbarkeit der Empfängerinnen und Empfänger sichergestellt werden. Nur dadurch kann das gesamte Einsparungspotential elektronischer Zustellungen erreicht werden. Es soll daher mit den gegenständlichen Änderungen des Zustellgesetzes ein systemübergreifendes Teilnehmerverzeichnis sämtlicher Zustellsysteme eingeführt werden, um alle potentiellen Empfängerinnen und Empfänger erreichen zu können. Dies soll auch den Versenderinnen und Versendern die Möglichkeit der Auswahl des elektronischen Zustellsystems geben und nicht wie bisher an jenes System binden, bei dem die Nutzerin bzw. der Nutzer (Empfängerin bzw. Empfänger) angemeldet war.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit den Angaben auf der Seite 221 des Regierungsprogrammes 2020-2024. Ziel ist der Ausbau einer sicheren elektronischen Zustellung von Behördenkommunikation für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen („E-Zustellung“ auf freiwilliger Basis).
Weiters basiert das Vorhaben auf dem Digital Austria Act, Punkt 8.3. „Weitere Entbürokratisierung der Schulverwaltung durch digitale Elemente und Prozesse“ („Weitere Initiativen in diesem Bereich umfassen etwa die digitale Zustellung und Verfügbarkeit von Zeugnissen.“).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung der Anzahl von Unternehmen und Bürgerinnen sowie Bürgern (Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer) an der Zustellung auf elektronischem Weg (elektronische Zustellung)

Beschreibung des Ziels

Durch die elektronische Zustellung von Zustellstücken kann behördenseitig massiv an Portogebühren und Manipulationsaufwand gespart werden. Dieses Potential ist umso größer, je mehr Empfängerinnen und Empfänger elektronisch erreicht werden können.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Elektronisch erreichbare Teilnehmerinnen und Teilnehmer für sämtliche behördliche Verfahren

Ausgangszustand 2018:

Ca. 58.000 registrierte Personen sind über elektronische Zustelldienste bzw. ca. 30.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind über den Elektronischen Rechtsverkehr für sämtliche behördliche Verfahren erreichbar. Die Nutzerinnen und Nutzer der Databox von FinanzOnline sind lediglich für Zustellungen der Bundesabgabenordnung erreichbar.

Zielzustand 2023:

Alle registrierten Personen der elektronischen Zustelldienste, alle Elektronischer Rechtsverkehr-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer sowie ca. 455.000 Nutzerinnen und Nutzer von FinanzOnline und dem Unternehmensserviceportal sind über ein zentrales Verzeichnis für sämtliche behördliche Verfahren erreichbar.

Istzustand 2023:

Es wurde ein zentrales Teilnehmerverzeichnis geschaffen, somit gibt es im Gegensatz zu vorher keine multiplen Registrierungen bei einzelnen Zustelldiensten. Registrierte Teilnehmende aus den Vorgängersystemen des Teilnehmerverzeichnisses (in Summe ca. 73.000) wurden im Jahr 2019 vollständig in das Teilnehmerverzeichnis importiert. Alle juristischen Personen im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) sind für elektronische Zustellungen erreichbar. Durch die Übernahme der FinanzOnline (FON)-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer (ca. 500.000, Stand Jänner 2024) sind diese auch für andere behördliche Verfahren elektronisch erreichbar. Zusätzlich haben sich über das Unternehmensserviceportal (USP) ca. 60.000 (Stand Jänner 2024) Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die elektronische Zustellung registriert. Nach aktuellem Stand sind ca. 370.000 natürliche Personen für die elektronische Zustellung registriert. Stand aller registrierten Teilnehmenden der elektronischen Zustellung: ca. 960.000 (Stand Jänner 2024); davon sind ca. 430.000 für nachweisliche Zustellungen erreichbar und 530.000 für nicht-nachweisliche Zustellungen.

Datenquelle:
Kennzahlenreporting des Teilnehmerverzeichnisses

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überplanmäßig erreicht

Ziel 2: Reduktion der Kosten für die Zustellung

Beschreibung des Ziels

Durch die freie Auswahl des Zustellsystems durch die Behörde können niedrigere Preise für eine elektronische Zustellung erzielt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Kosten der Zustellungen für den Bund 2023 [Mio. €]

Istwert

99,6

Mio. €

Zielzustand

69,8

Mio. €

Datenquelle: Kennzahlenreporting des Teilnehmerverzeichnisses


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung eines zentralen Teilnehmerverzeichnisses

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit sind Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die bereit sind elektronische Zustellungen entgegenzunehmen, in unterschiedlichen Verzeichnissen gelistet und können technisch von den Behörden auch nur durch beinahe ebenso viele technische Schnittstellen adressiert werden. So führt der sog. Zustellkopf (Verzeichnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller elektronischen Zustelldienste) die Empfängerinnen und Empfänger der elektronischen Zustelldienste, das Verzeichnis des Elektronischen Rechtsverkehrs die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Elektronischen Rechtsverkehrs und die Grunddatenverwaltung die Nutzerinnen und Nutzer der Databox zusammen. Darüber hinaus sind die Nutzerinnen und Nutzer der Databox derzeit nur für die Zustellung betreffend Finanzverfahren erreichbar.
Durch das Zusammenspiel dieser Datenbanken kann ein zentrales Teilnehmerverzeichnis für elektronische Zustellungen zur Verfügung gestellt werden, welches durch eine einzige technische Schnittstelle angesprochen werden kann. Weiters kann dadurch die Datenqualität gehoben und die Databox-Nutzerinnen und -Nutzer können – mit deren Zustimmung – auch für andere behördliche Verfahren adressierbar gemacht werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Änderung des Ablaufprozesses der elektronischen Zustellung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit legt die potentielle Empfängerin bzw. der potentielle Empfänger mit der Registrierung bei einem Zustellsystem (Elektronischer Rechtsverkehr, Databox, Zustelldienst, Kommunikationssystem der Behörde) fest, über welches System sie bzw. er elektronisch erreicht werden kann. Im Falle der elektronischen Zustelldienste wählt die Empfängerin bzw. der Empfänger überdies einen konkreten privaten Betreiber aus. An diesen ist die versendende Behörde beim Zustellvorgang gebunden.
Um einen niedrigeren Preis erzielen zu können, muss es jedoch zwischen den einzelnen Betreibern von Zustellsystemen einen Wettbewerb geben. Dieser wird dadurch erreicht, dass sich die potentiellen Empfängerinnen und Empfänger nicht mehr bei einem konkreten Betreiber registrieren, sondern lediglich ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Zustellstücken gegenüber dem Teilnehmerverzeichnis bekannt geben. Die unmittelbare Bindung an einen privaten Betreiber ist somit nicht mehr gegeben.
Im Gegenzug darf bei einem Zustellvorgang der von der Behörde beauftragte Betreiber eines Zustellsystems (vgl. § 28 Abs. 3 neu ZustG) die erforderlichen Daten der registrierten Teilnehmerin bzw. des registrierten Teilnehmers für die Durchführung der elektronischen Zustellung verwenden. Damit ist auch die Voraussetzung geschaffen, dass jede registrierte Teilnehmerin bzw. jeder registrierte Teilnehmer im Auftrag der Behörde von jedem Betreiber serviciert werden kann und die Behörde nicht mehr an einen bestimmten Betreiber gebunden ist.
Kommunikationssysteme der Behörden werden verstärkt in die Gesamtarchitektur eingebunden und dementsprechend an die organisatorischen und technischen Maßnahmen angepasst.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung des Funktionsumfangs des Anzeigemoduls

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das Anzeigemodul soll um zusätzliche Funktionen erweitert werden, diese sind unter anderem die einheitliche Verständigung über neue Nachrichten durch das Anzeigemodul und die zentrale Anmeldung zur elektronischen Zustellung über das Anzeigemodul.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Auswahl des Zustellsystems für die elektronische Zustellung durch die Behörde

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Derzeit legt die potentielle Empfängerin bzw. der potentielle Empfänger mit ihrer bzw. seiner Registrierung bei einem Zustellsystem (Elektronischer Rechtsverkehr, Databox, Zustelldienst, Kommunikationssystem der Behörde) fest, über welches System sie bzw. er elektronisch erreicht werden kann. Im Falle der elektronischen Zustelldienste wählt die Empfängerin bzw. der Empfänger überdies einen konkreten privaten Betreiber aus. An diesen ist die versendende Behörde beim Zustellvorgang gebunden.
In Zukunft soll die Behörde den Betreiber auswählen können, um im Sinne des funktionierenden Wettbewerbs niedrigere Preise erzielen zu können.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2022
2018
2019
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

2.772

Tsd. Euro

Plan

30.145

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.205

Tsd. Euro

Plan

7.890

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-9.161

Tsd. Euro

Plan

-38.219

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

184

Tsd. Euro

Plan

184

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-2.772

Tsd. Euro

Plan

-30.145

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-29

Tsd. Euro

Plan

-679

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

150

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

29

Tsd. Euro

Plan

29

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

29

Tsd. Euro

Plan

679

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.839

Tsd. Euro

Plan

1.238

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.018

Tsd. Euro

Plan

2.890

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-275

Tsd. Euro

Plan

-4.224

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

96

Tsd. Euro

Plan

96

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.839

Tsd. Euro

Plan

-1.238

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-856

Tsd. Euro

Plan

7.894

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.187

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-2.350

Tsd. Euro

Plan

-9.413

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

856

Tsd. Euro

Plan

-7.894

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

3.180

Tsd. Euro

Plan

10.280

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-3.200

Tsd. Euro

Plan

-11.800

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-3.180

Tsd. Euro

Plan

-10.280

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

3.316

Tsd. Euro

Plan

11.412

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-3.336

Tsd. Euro

Plan

-12.932

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-3.316

Tsd. Euro

Plan

-11.412

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die ausgewiesene Tabelle lediglich auf die Ergebnisrechnung des Bundes beschränkt.
Die Zeile „Betrieblicher Sachaufwand“ gibt die Einsparungen aufgrund der elektronischen Zustellungen an. Die Zeile „Werkleistungen“ gibt die Kosten sowohl der Projekte als auch der Betriebe an.

Die den geplanten „Betrieblichen Sachaufwänden“ und „Werkleistungen“ im Jahr 2018 (damalige Ressortzuständigkeit BMDW) zugrunde liegenden Planungen können nicht mehr eingesehen werden. Daher sind die Details der ursprünglichen Planung nicht mehr nachvollziehbar. Die tatsächlichen IST-Kosten im Jahr 2018 belaufen sich auf € 0.

Im Jahr 2020 ergaben sich dadurch höhere Kosten als geplant, da sich im Laufe der Umsetzung die Anforderungen der Zustelldienste an technische Umsetzungen als weitaus höher und komplexer herausgestellt haben. Dies ergab sich insbesondere dadurch, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an den Zustellnachweis im Rahmen von elektronischen Zustellungen weitaus komplexer war als geplant. Weiters wurde in der Planung die Inflation nicht berücksichtigt.

Die Kosten ab dem Jahr 2021 wurden auf € 0 gesetzt, da die Kosten in dem überschneidenden Folgevorhaben („Elektronische Zustellung Vorhabensplanung 2021 – 2025“), für welches erneut ein Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen hergestellt wurde, berücksichtigt und realitätsnäher geplant wurden. Getrennte IST-Kosten innerhalb dieses Programmes (Projekte und Betriebe innerhalb dieser beiden Vorhaben) liegen nicht vor.

Die Minderaufwendungen ergeben sich aus der Differenz von postalischen und elektronischen Versandkosten, welche aus Preislisten des Bundesrechenzentrums (BRZ) für die jeweiligen Jahre übernommen wurden, multipliziert mit der durchgeführten Anzahl an Zustellungen. Die Minderaufwendungen gehen aus den Angaben der geschätzten Einsparungen (Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) hervor.

Insgesamt wurden die geplanten Einsparungen nicht erreicht, weil in der Planung noch von einer vollumfassenden Teilnahme aller Sozialversicherungsträger, Behörden der Länder und des Bundes an der Architektur der elektronischen Zustellung ausgegangen wurde.

Die Zuordnung der Einsparungen kann nicht gesichert erfolgen, da diese basierend auf dem Inhalt der einzelnen Zustellungen durchgeführt werden müsste, etwa auch im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung. Der Inhalt von Zustellungen kann nicht eingesehen werden. Welche Gebietskörperschaft schlussendlich die Kosten trägt, ist daher nicht eruierbar. Die Einsparungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger wurden basierend auf der jeweilig versendenden Behörde errechnet, zusätzlich wurde die Annahme getroffen, dass es sich dabei um 25 % nachweisliche und 75 % nicht-nachweisliche Zustellungen handelt. Dies ist relevant, da sich für diese beiden Zustellqualitäten nämlich unterschiedlichen Kosten ergeben.

Für das Jahr 2019 gibt es valide Daten ausschließlich für Dezember, da davor erst der Pilot- und Testbetrieb stattfand. Eine realistische Hochrechnung für das Jahr 2019 ist daher nicht möglich.

Die Einsparungen für Sozialversicherungsträger werden geschätzt wie folgt:
2019: € 5.700,-
2020: € 1.350.000,-
2021: € 2.500.000,-
2022: € 3.840.000,-
Die Einsparungen für Länder werden geschätzt wie folgt:
2019: € 7.500,-
2020: € 255.000,-
2021: € 480.000,-
2022: € 680.000,-
Die Einsparungen für Gemeinden werden geschätzt wie folgt:
2019: € 55,-
2020: € 475.000,-
2021: € 824.000,-
2022: € 1.210.000,-
Die Einsparungen für den Bund werden geschätzt wie folgt:
2019: € 275.000,-
2020: € 2.350.000,-
2021: € 3.200.000,-
2022: € 3.336.000,-

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Einsparungen werden nachfolgend die Kosten der postalischen und der elektronischen Zustellung nach den Preislisten der Bundesrechenzentrum GmbH für das Jahr 2022 für RSa- und RSb-Zustellungen gegenübergestellt.
Die Preise für elektronische Zustellung im Jahr 2022 betrugen für nachweisliche Zustellungen (RSa, RSb) € 0,182 pro erfolgreich eingeliefertem Zustellstück und für nicht nachweisliche Zustellungen € 0,03647 pro erfolgreich eingeliefertem Zustellstück.
Wohingegen für postalische Zustellungen Kosten für RSa-Briefe (Brief, Papier, Kuvert, Porto) € 7,09755 pro erfolgreich eingeliefertem Zustellstück und für RSb-Briefe (Brief, Papier, Kuvert, Porto) € 4,9005 pro erfolgreich eingeliefertem Zustellstück betrugen.

Die Kosten für die Länder und Sozialversicherungsträger für die Anbindung an die Architektur der elektronischen Zustellung und die Kosten für die Anpassung der eigenen Kommunikationssysteme sind nicht verfügbar.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Die Annahme (Auswirkungen der Wirkungsdimension Unternehmen) war, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich freiwillig registriert oder der Verpflichtung gemäß § 1b E-GovG entsprochen haben, vermehrt elektronische Zustellungen erhalten werden. Ausgehend von den Annahmen der WFA zum Ausgangszustand (keine Verpflichtung für Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung, geringe Anzahl an für die elektronische Zustellung registrierten Unternehmen, Verwaltung der registrierten Unternehmen in unterschiedlichen Registern, hohe Kosten für postalische Zustellung an Unternehmen) können folgende Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen beschrieben werden.
Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, die sich freiwillig registriert oder der Verpflichtung gemäß § 1b E-Government-Gesetz (E-GovG) entsprochen haben, erhielten tatsächlich vermehrt elektronische Zustellungen.
570.000 Unternehmen können elektronische Zustellungen erhalten, dadurch sind potentielle Ersparnisse durch das nicht mehr notwendige Scannen lukrierbar. Die genaue Höhe ist aufgrund der mannigfaltigen Prozesslandschaft der Unternehmen nicht eruierbar.

Für Zustelldienstleisterinnen und Zustelldienstleister besteht die Möglichkeit, sich als Zustelldienst für die eZustellung zu registrieren (davon hat z. B. die Österreichische Post AG Gebrauch gemacht). Bei Betätigung als Zustelldienst für elektronische Zustellung entstehen weniger Einnahmen für Zustelldienstleisterinnen und Zustelldienstleister (z. B. Wegfall Porto) allerdings auch weniger Kosten (z. B. Wegfall Verteilung und physische Zustellung).

Die Liste der zugelassenen Zustelldienste ist unter „https://www.bmf.gv.at/services/Elektronische-Zustellung/Technische-Informationen.html“ publiziert.

Gesamtbeurteilung

Die Annahmen über die Anzahl der eZustellungen beruhen auf gesetzlichen Verpflichtungen. Diese sind nur zum Teil eingetreten. Seit 1.1.2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gem. § 1a E-GovG in Kraft. Das bedeutet, dass alle Behörden, die Bundesgesetze umsetzen, ab diesem Zeitpunkt eZustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten an Bürgerinnen bzw. Bürger und Unternehmen ermöglichen müssen. Die Behörden sind allerdings nicht zur eZustellung verpflichtet. Ende des Jahres 2022 waren ~ 2.000 Behörden als Versenderinnen tätig, was bereits einen großen Teil der in Betracht kommenden Behörden darstellt. Unternehmen sind zur Teilnahme an der eZustellung gem. § 1b E-GovG verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger können sich freiwillig bei „Mein Postkorb“ registrieren, wovon immer mehr Menschen Gebrauch machen und die Zuwachsrate stetig steigt. Die elektronische Zustellung steht somit bereits allen Behörden zur Anbindung zur Verfügung und kann durch Behörden genutzt werden, so sie die elektronische Zustellung nutzen möchten oder zur Nutzung verpflichtet sind.

Zur Erreichung von Ziel 1 wurde ein zentrales Teilnehmerverzeichnis mit 556.503 FinanzOnline-Nutzerinnen und -Nutzern geschaffen (Maßnahme 1), in dem die 406.671 Teilnehmenden von Zustelldiensten im Jahr 2019 und den seither neu entstandenen Zustelldiensten, 59.802 Unternehmen und alle Teilnehmenden des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV), in einem einheitlichen System erreichbar sind. Damit stehen die Empfängeradressen einheitlich zur Verfügung. Auf Basis der gesetzlichen Grundlagen wurde dieses Ziel erreicht.

Ablaufprozess der eZustellung (Maßnahme 2) und Auswahl des Zustellsystems (Maßnahme 4) wurden geändert: Empfängerinnen bzw. Empfänger wählen nicht mehr das Zustellsystem aus, sondern geben die Bereitschaft zur Teilnahme bekannt; die Auswahl des Zustelldienstes trifft die Versenderin bzw. der Versender. Kommunikationssysteme der Behörden wurden verstärkt in die eZustellung eingebunden. Weiters wurde das Anzeigemodul in der Form eingerichtet, dass eine einheitliche Verständigung über neue Nachrichten und eine zentrale Anmeldung zur eZustellung bereitsteht (Maßnahme 3).

Zur Erreichung von Ziel 2 („Reduktion der Kosten für die Zustellung“) wurden für Versenderinnen und Versender (insb. Ministerien, Behörden, Gerichte, Sozialversicherungen) Einsparungen erreicht, weil postalische Zustellungen durch eZustellungen ersetzt werden. Im Jahr 2022 sind für Versenderinnen und Versender von eZustellungen Gebühren in der Höhe von rund 313.600 Euro angefallen. Bei postalischer Zustellung wären Gebühren in Höhe von rund 9.377.900 Euro angefallen (Faktor 30). Im Jahr 2023 war dieses Verhältnis 400.000 Euro zu 13,5 Mio. Euro. Es ist die Reduktion der Gesamtkosten der Gebühren durch die Verwendung von eZustellungen anstelle von postalischen Zustellungen in Höhe von 13 Mio. Euro bekannt. Bei einer angenommenen konstanten Höhe der Gebühren für Zustellungen des Bundes ergibt sich eine Reduktion in der Höhe 11,54 %. Die den Angaben aus dem Jahr 2018 („Im Jahr 2018 fallen für den Bund Kosten in der Höhe von 112,6 Mio. Euro an“ – Ausgangszustand Kennzahl 1) zugrunde liegenden Planungen können nicht mehr eingesehen werden. Daher ist nicht mehr nachvollziehbar, welcher Teil welcher Kosten in welchem Bereich anfällt bzw. was die Angabe von 112,6 Mio. Euro aussagt (außer dass die Kosten für postalische Zustellungen mit Kuvert und RSb, Databox, ERV und Zustelldienste addiert wurden). Aus diesen Gründen kann auch der ursprüngliche Zielwert von Kennzahl 1 (38 % Kostenreduktion Bund) nicht mehr nachvollzogen werden. Der Zielerreichungsgrad wird demnach als „nicht erreicht“ ausgewiesen, auch wenn der ermittelte Istwert 2023 für Kosten der Zustellungen des Bundes (99,6 Mio. Euro) unter dem Ausgangszustand 2018 (112,6 Mio. Euro) liegt.

In der WFA-Planung wurde ursprünglich von einer Verpflichtung zur Teilnahme an der eZustellung auch für Bürgerinnen und Bürger ausgegangen. Einzelne Rahmenbedingungen, wie z. B. das Erfordernis einer biometrischen Anmeldung auf privaten mobilen Geräten, haben diese Verpflichtung nicht zugelassen. Auch wenn die Zustellungen nicht die geplante Anzahl erreicht haben, wurden für Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger jährlich ansteigend im Jahr 2019 rund 290.000 Euro, 2020 rund 4,4 Mio. Euro, 2021 rund 7 Mio. Euro, 2022 rund 9 Mio. Euro und 2023 rund 13 Mio. Euro eingespart, weil Versendungen elektronisch statt postalisch erfolgt sind. Damit wurden von 2019-2023 in Summe 33,7 Mio. Euro eingespart. Diese Ersparnis bezieht sich gesamtheitlich auf alle Versenderinnen und Versender und gibt wieder, welche Kosten für alle Versenderinnen bzw. Versender in Summe angefallen wären, wenn diese Zustellungen postalisch statt elektronisch versendet worden wären – die in den einzelnen Jahren angegebenen Ersparnisse zeigen an, wie sich die Einsparungen (Summe aller Versenderinnen und Versender) über die Jahre entwickelt haben.


Verbesserungspotentiale

Die Auswahl von Kennzahlen zu Beginn einer Planung sollte für die Laufzeit der WFA so gewählt werden, dass sowohl die Ausgangs- als auch die Zielwerte aus geeigneten Datenquellen erfolgen – soweit dies möglich ist. Der Erfolg eines Vorhabens soll ausschließlich an einem Vergleich von Ausgangswerten mit messbaren und zugänglichen, nachvollziehbaren Zielwerten gemessen werden.

Ein höheres Maß an verbindlichen Vorgaben (Gesetz, Verordnung) kann dazu führen, dass im Ergebnis eine übergreifend einheitliche Gesamtlösung der eZustellung verfügbar ist, die von Ländern und Gemeinden, von allen Behörden und bestimmten Versendergruppen im öffentlichen Sektor genutzt werden kann.

Für die Bearbeitung der weiteren Verbesserungspotentiale soll in einem geplanten Folgevorhaben („Elektronische Zustellung Vorhabensplanung 2021 – 2025“) das Funktionsangebot der eZustellung erweitert werden, das System soll modernisiert werden und es sollen zielgerichtete Marketing- und Informationsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Registrierung zur und die Nutzung der elektronischen Zustellung attraktiver und einfacher zu gestalten.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen