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Vorhaben

Förderprogramm für Sicherheitsforschung - KIRAS

Förderprogramm für Sicherheitsforschung – KIRAS

2023
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.126

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Gewährleistung und Erhöhung der Sicherheit Österreichs und seiner Bevölkerung ist eine Kernaufgabe des Staates. Jenseits der klassischen Verteidigungsforschung stellt sich die zivile Sicherheitsforschung der Herausforderung einer sich rasch ändernden Welt, in der Innovation und Forschung eine zentrale Rolle spielen, um technologische, wie auch gesellschaftspolitische Antworten auf sich dynamisch entwickelnde Sicherheitsfragen geben zu können. Darüber hinaus bietet das junge Forschungsthema Sicherheit Österreich die Möglichkeit, sich in einem global rasch wachsenden, antizyklischen Markt zu etablieren.
Der Begriff Sicherheitsforschung:
Sicherheitsforschung ist aus nationaler Sicht im Sinne von multidimensional, langfristig, multidisziplinär und integrativ zu verstehen. Umfassende Sicherheit („Comprehensive Security“) bedeutet die dauerhafte Gewährleistung eines hohen Niveaus an Lebensgrundlagen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle Mitglieder der Gesellschaft. Um diesem Ziel zu entsprechen, müssen zeitlich, regional, geschlechtsspezifisch und sozio-kulturell unterschiedliche Gefährdungspotenziale, Risikowahrscheinlichkeiten und Risikodimensionen einbezogen werden. Somit ergibt sich ein breites Forschungsspektrum, das von Sicherheits- und Bedrohungsanalysen bis hin zu innovativen Technologien und Dienstleistungen, sowie Beratungsangeboten zur Gefahrenvorbeugung und -abwehr reicht.
Ziele:
– Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger
– Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens
– Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen
– Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft
– Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung
– Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung

Thematischer Fokus:
Der Schwerpunkt der Förderaktivitäten in KIRAS liegt im Schutz kritischer Infrastrukturen. Zusätzlich werden innerhalb dieses generellen Schwerpunkts für jede Ausschreibung spezifische Forschungsschwerpunkte durch die sicherheitspolitisch verantwortlichen Ressorts festgelegt. Diese Spezifizierung erlaubt es den Einreicherinnen und Einreichern, zielgerichtet den aktuellen Bedarf anzusprechen. Sie unterstützt darüber hinaus die Transparenz sowie die effiziente und effektive Durchführung des Auswahlprozesses.
Die Sektoren, die als kritische Infrastruktur gelten, sind vielfältig und netzwerkartig strukturiert und miteinander verbunden:
– Energie
– Kommunikation und Information
– Wissenschaftliche Infrastruktur
– Finanzwesen
– Gesundheitswesen
– Lebensmittel
– Wasser
– Verkehr und Transport
– Erzeugung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Güter
– Behörden, Verwaltung und Justiz

Akteurinnen und Akteure:
KIRAS richtet sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
– Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit Unternehmensstandort oder Forschungsstätte in Österreich, sowie
– Forschungseinrichtungen, Forschende aus dem universitären und außeruniversitären Bereich, Fachhochschulen;
– Österreichische öffentliche und private Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger.
KIRAS wendet sich inhaltlich auch an Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung. Diese Einrichtungen können zwar nicht als Förderungswerberinnen und Förderungswerber auftreten, sind jedoch ermutigt, sich im Rahmen von Konsortialbildungen an Vorhaben im Rahmen von KIRAS zu beteiligen.
Einbeziehung der Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger:
Um zu verhindern, dass am zukünftigen Markt „vorbeigeforscht“ wird oder Vorhaben gefördert werden, die nicht mit bestehenden Infrastrukturen kompatibel sind, ist es in KIRAS grundsätzlich zwingend (Ausnahme: F&E-Dienstleistungen) vorgeschrieben, mindestens eine Bedarfsträgerin bzw. einen Bedarfsträger als Konsortialpartnerin bzw. Konsortialpartner mit einzubinden. Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger sind öffentliche oder private Institutionen, die (Mit-)Verantwortung für die Gewährleistung von Sicherheit (im Sinne von „security“) als öffentliches Gut tragen und Bedarf an Ergebnissen der Sicherheitsforschung (Technologien, Studien, etc.) haben bzw. diese anwenden.

Dazu zählen insbesondere:
– Sicherheitspolitisch verantwortliche Bundesministerien („Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger der Sicherheitspolitik“)
– weitere Bundesministerien
– Bundesagenturen
– Bundes- und Landesbehörden
– Städte und Gemeinden
– Infrastrukturbetreiber
– Blaulichtorganisationen
– Vereine und Nicht-Regierungsorganisationen
Integration von GSK – Aspekten (GSK=Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften)

In allen Projekten (Ausnahme: F&E-Dienstleistungen) sind geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Aspekte durch die verpflichtende Teilnahme einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der GSK als Konsortialpartnerin bzw. Konsortialpartner oder zumindest als Subauftragnehmerin bzw. Subauftragnehmer des Konsortiums integriert zu behandeln. Die verpflichtende Einbindung von GSK-Expertise in jedem einzelnen Projekt gewährleistet, dass KIRAS auf einer breiten Basis steht und technologische Forschungsergebnisse von Beginn an auf ihre Angemessenheit, gesellschaftliche Akzeptanz und Anwendbarkeit (z. B. Nutzerperspektive) geprüft werden.
Auf Grund des Übergangs der Zuständigkeit vom ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf das nunmehrige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bildet das angegebene Wirkungsziel nur einen geringen Teil des Beitrages ab, den das Programm KIRAS zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung beiträgt. Mit BMG Novelle 2022 wechselte die Kompetenz für das Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS/Verteidigungsforschungsprogramm FORTE in das BMF.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMF jedenfalls der Ministerratsvortrag 101/56 über Stand und Vorgangsweise im Bereich der Sicherheitsforschung in Österreich vom 8. August 2005, die FTI-Strategie 2030 der Bundesregierung (Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation aus 2020) und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich. 2020–2024“.

Durch die Einbeziehung aller relevanten Stakeholder in die Sicherheitsforschung wird ein breiter politischer Kontext verfolgt, in dem die gesamtstaatlich wesentlichen Bereiche beforscht werden, um die großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft (u. a. Sicherheit als Grand Challenge) zu meistern.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsbewusstseins der Bürgerinnen und Bürger

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger mit wahrgenommenen positiven Auswirkungen auf die Sicherheit im öffentlichen Raum - 2021 [%]

Istwert

80

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022

Ziel 2: Generierung sicherheitspolitisch erforderlichen Wissens

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der beteiligten Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträger zur Anzahl der geförderten „Kooperativen F&E-Projekte“ - 2021 [Verhältnis]

Istwert

1,9

Verhältnis

Zielzustand

1,5

Verhältnis

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022

Ziel 3: Erzielung von Wissens-, Verfahrens- und Technologiesprüngen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der beteiligten Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche - 2021 [%]

Istwert

89

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022

Anteil der beteiligten Unternehmen mit wahrgenommener Erschließung neuer Forschungsbereiche - 2021 [%]

Istwert

92

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022

Ziel 4: Wachstum der heimischen Sicherheitswirtschaft

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wertschöpfung-Fördersumme - 2021 [Verhältnis]

Istwert

2,84

Verhältnis

Zielzustand

2,00

Verhältnis

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022

Ziel 5: Auf- und Ausbau von Exzellenz im Bereich Sicherheitsforschung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil beteiligter Forschungseinrichtungen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen - 2021 [%]

Istwert

98

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022

Anteil beteiligter Unternehmen mit wahrgenommener Aneignung von neuen Kompetenzen - 2021 [%]

Istwert

94

%

Zielzustand

80

%

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022

Ziel 6: Berücksichtigung gesellschaftlicher Fragestellungen in allen Aspekten der Sicherheitsforschung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der beteiligten Einrichtungen der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften zur Anzahl der geförderten „Kooperativen F&E-Projekte“ - 2021 [Verhältnis]

Istwert

1,12

Verhältnis

Zielzustand

1,00

Verhältnis

Datenquelle: Evaluation der österreichischen Sicherheitsklammer – Bericht 2022


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung von Kooperativen F&E-Projekten

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C4 E-I Kooperationsprojekt lt. dem Instrumentenkoffer der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (2020):
Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Kooperationen mehrerer Konsortialpartnerinnen und Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E-Zielen zusammenarbeiten. Das F&E-Projekt kann entweder als Industrielle Forschung (marktferner) oder Experimentelle Entwicklung (marktnäher) aufgesetzt werden.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzierung von F&E-Dienstleistungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3
Beitrag zu Ziel 4
Beitrag zu Ziel 5
Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C17 F&E Dienstleistungen lt. FFG-Instrumentenkoffer (2020):
F&E-Dienstleistungen (F&E DL) sind definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum. Die Leistungserbringung erfolgt durch F&E-Tätigkeiten. Die Leistung steht im öffentlichen Interesse und ist in geteilten Rechten durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer und durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber zu verwerten. Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E DL, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt.
siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2023
2021
2022
2023

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.126

Tsd. Euro

Plan

-10.160

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

426

Tsd. Euro

Plan

710

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.700

Tsd. Euro

Plan

9.450

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.126

Tsd. Euro

Plan

10.160

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-142

Tsd. Euro

Plan

-142

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

142

Tsd. Euro

Plan

142

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

142

Tsd. Euro

Plan

142

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-142

Tsd. Euro

Plan

-2.967

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

142

Tsd. Euro

Plan

142

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.825

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

142

Tsd. Euro

Plan

2.967

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.842

Tsd. Euro

Plan

-2.967

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

142

Tsd. Euro

Plan

142

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.700

Tsd. Euro

Plan

2.825

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.842

Tsd. Euro

Plan

2.967

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMLRT/BMF an die FFG dar. Betrachtet wird der im Jahr 2021 abgeschlossene Ausführungsvertrag für das gegenständliche Förderprogramm zum Thema Sicherheit.
Jährliche Abweichungen der Plan- und Istwerte ergeben sich aufgrund verschiedener Projektverläufe (z. B. unterschiedliche Laufzeiten pro Förderinstrument, Möglichkeit der kostenneutralen Laufzeitverlängerung), weshalb die jährlichen Mittelbedarfe durch die FFG gemäß der tatsächlich anfallenden Projektkosten verrechnet werden.

Auf Grund von Umschichtungen von bereits bei der FFG befindlichen Budgetmitteln aus früheren Ausschreibungen, die nicht abgerufen wurden, verringert sich der Transferaufwand im Jahr 2022 entsprechend. Da die bei der FFG bereits gebundenen Mittel zuerst verwendet werden, war ein Transfer erst ab 2023 erforderlich.

Nach Verwendung der bei der FFG befindlichen umgeschichteten Mittel werden sich die Aufwendungen in den Jahren 2024 und 2025 voraussichtlich plangemäß darstellen.

Gesamtbeurteilung

Das zivile Sicherheitsforschungsförderprogramm KIRAS wurde im Jahr 2005 gegründet und ist das älteste seiner Art in Europa. Das Programm fördert angewandte Forschungsprojekte zum Thema „Security“ (nicht „Safety“). Rein militärische Sicherheitsforschungsprojekte (= Verteidigungsforschung) sind ausgeschlossen, Dual-use-Themen (d. h. jene, die eine zivile Forschungsausrichtung haben, aber dennoch auch militärisch relevant sein können) dagegen sind förderbar. Die vorliegende WFA-Evaluierung umfasst das Jahr 2021, auf welches sich die dargestellte Indikatorik bezieht, die Werte kommen aus der begleitenden Sicherheitsklammer-Wirkungsevaluierung 2022.

Dabei nutzt KIRAS zwei sich ergänzende Förder-Instrumente: Mit dem Instrument „Kooperative F&E-Projekte“ werden Projekte der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung und mit dem Instrument „F&E-Dienstleistungen“ Studien und studienähnliche Vorhaben gefördert. Der Schwerpunkt von KIRAS liegt dabei auf dem Bereich der Industriellen Forschung und Experimentellen Entwicklung, was sich auch im tatsächlichen Programmverlauf bzw. der Verteilung der Beteiligung auf die beiden Instrumente widerspiegelt. Die beiden Instrumente „Kooperative F&E-Projekte“ und „F&E- Dienstleistungen“ weisen charakteristische Unterschiede hinsichtlich der Akteur-Struktur und der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung auf. Die Aufteilung in diese zwei sich ergänzenden Instrumente überzeugt daher.

Die geförderten Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind strukturell und inhaltlich breit aufgestellt und weisen durchwegs gute Qualitätsmerkmale auf. Eine Analyse von in der Bewilligungsrunde 2021 beteiligten Akteurinnen und Akteuren zeigt eine relativ ausgewogene und stabile Vernetzungsstruktur, bei der den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren bzw. Akteurstypen verschiedene Rollen zukommen und es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen etablierten und neuen Akteurinnen und Akteuren gibt.

Eine Besonderheit von KIRAS stellt die verpflichtende Einbindung von Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträgern („Produzentinnen“ bzw. „Produzenten“ von öffentlicher Sicherheit wie das Bundesministerium für Inneres (BMI), Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV), Bundeskanzleramt (BKA), Bundesministerium für Justiz (BMJ), Länder aber auch öffentlich regulierte Betreiberinnen und Betreiber kritischer Versorgungsinfrastrukturen wie Verkehr, Energie, Wasser und Telekommunikation) sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Geistes-, Sozial-, und Kulturwissenschaften (GSK) in jedes Kooperative Projekt dar. Ersteres soll dabei versichern, dass nicht am akuten Sicherheitsbedarf vorbeigeforscht wird und Zweiteres soll sicherstellen, dass nur gesellschaftlich akzeptable Sicherheitslösungen entwickelt werden.

Die Maßnahmen „Förderungen von Kooperativen F&E-Projekten“ und „Finanzierung von F&E-Dienstleistungen“ haben sich als erfolgsversprechende Instrumente etabliert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der sechs strategischen Ziele.

Der Erfolg des Forschungsförderprogramms KIRAS wird am Beitrag zur Erreichung von sechs strategischen Zielen gemessen, aus denen sich die, der WFA zugrundeliegenden Indikatoren ableiten. Auf Grund der oberhalb angeführten Programmausrichtung induziert KIRAS Innovation, insbesondere Produkt-, Dienstleistungs- und organisatorische Innovationen und fördert neue Ideen und Aktivitäten, was zur deutlichen Erreichung und teilweisen Übererfüllung der Ziele führt.

Die gesamte Bandbreite jener Forschungsbereiche, Themen und Kompetenzen, welche die in KIRAS teilnehmenden Institutionen und Organisationen erwerben/erschließen, ist in den sogenannten KIRAS Projektbänden sowie KIRAS Studienbänden, welche in wiederkehrenden Zeitabständen erstellt und publiziert werden, ersichtlich.

Da fünf der sechs strategischen Ziele überplanmäßig erfüllt wurden, werden die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens ebenfalls als überplanmäßig eingetreten beurteilt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen