Vorhaben
Bündelung: Plattform oesterreich.gv.at
Bündelung: oesterreich.gv.at eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Phase 1 (2018-2019) gebündelt mit Phase 2 Basiskomponente und erste Behördenwege gebündelt mit Kampagne Kommunikation E-Government-Service-Innovationen
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022
Nettoergebnis in Tsd. €: -45.957
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Konsolidierung vorhandener digitaler Serviceangebote und Aufbau der Plattform oesterreich.gv.at mit einem einheitlichen Zugang – Basiskomponenten sowie Vereinfachung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu den digitalen Angeboten des E-Governments
Beschreibung des Ziels
Aufbau einer Plattform oesterreich.gv.at als einheitlicher Zugang zu den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung. Dabei sollen Verwaltungsverfahren als auch Informationsangebote einheitlich, gesammelt auf dieser Plattform online zugängig gemacht werden. Die Konsolidierung des Zugangs zu den dezentralen digitalen Angeboten soll damit erreicht werden.
Auch den Entwicklungen des Nutzerverhaltens in der heutigen Zeit von mobilen Endgeräten soll Rechnung getragen werden, E-Government soll sich zu einem mobile-Government hin entwickeln. Die Plattformen Help.gv und USP sollen in oesterreich.gv.at schrittweise integriert werden. In der ersten Ausprägung wird Help.gv auf die Plattform migriert. Auf Basis dieser Erfahrungen erfolgt in einem weiteren Schritt die Planung für das USP. Die Bürgerzentriertheit und Usability sollen hier eine zentrale Rolle einnehmen.
Phase 2:
Die ursprüngliche Zielformulierung und Beschreibung des Ziels wurden präzisiert. Im Fokus des Vorhabens steht und stand von Anfang an die Vereinfachung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu digitalen Services der Verwaltung. Dafür erschien es sinnvoll auf den vorhandenen digitalen Serviceangeboten aufzubauen und diese auf einer Plattform zusammenzufassen. Die ursprüngliche Zielformulierung stellte allerdings eine Maßnahme dar. Die neuen Formulierungen umfassen inhaltlich das ursprünglich Gewollte.
Bürgerinnen und Bürger können künftig über oesterreich.gv.at alle Informationen über Verfahren der öffentlichen Verwaltung auffinden, sich informieren und die notwendigen Online-Services starten. Damit ist die Plattform oesterreich.gv.at der digitale Kontaktpunkt zu den unterschiedlichsten Behörden und bietet einen einheitlichen Zugang zu den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung. Dabei sollen Verwaltungsverfahren als auch Informationsangebote einheitlich gesammelt auf oesterreich.gv.at online zugängig gemacht werden. Die Konsolidierung des Zugangs zu den dezentralen digitalen Angeboten soll damit erreicht werden. oesterreich.gv.at wird als Plattform konzipiert, um ein breites Angebot an digitalen Services sicherstellen zu können.
Die Bürgerzentriertheit und Benutzerfreundlichkeit sollen hier eine zentrale Rolle einnehmen. Insgesamt erfolgten seit dem Start im März 2019 297.789 App-Downloads. Von den bis Dezember 2020 insgesamt 30.153 Wohnsitzänderungen wurden 7.131 via App durchgeführt, von den insgesamt 25.753 Reisepass-Uploads im Rahmen des Reisepass-Erinnerungsservices wurden 16.702 via App durchgeführt und von den 47.391 Wahlkartenanträgen erfolgten 20.318 via App.
Kampagne Kommunikation:
Der Zulauf der Bürgerinnen und Bürger zu den digitalen Angeboten des E-Governments soll durch zielgruppengerechte Kommunikationsmaßnahmen gesteigert und erleichtert werden. Als einheitliche Informationsanlaufstelle soll „Digital Austria“ als Digitalisierungsdachmarke für die E- und mobile (m)-Government Services der österreichischen Verwaltung etabliert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: oesterreich.gv.at als Ausgangspunkt für die ersten digitalen Serviceangebote und Verfahren (bspw. Hauptwohnsitzänderung)
Ausgangszustand 2018:
Die verschiedenen Angebote elektronischer Services der öffentlichen Verwaltung sind je nach Zuständigkeit auf viele Portale verteilt. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen müssen erst das für sie und in ihrer Lebenslage relevante Online-Service finden.
Zielzustand 2023:
Mit Ende 2019 ist die Plattform oesterreich.gv.at in einer ersten Ausprägung (inkl. Help.gv Migration) umgesetzt. oesterreich.gv.at ist der Ausgangspunkt für die ersten digitalen Serviceangebote und einige angebundene Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, die dann bei den unterschiedlichsten Behörden zugängig sind. Ein Teil der Informationen und der Verfahren sind lebenslagenorientiert und für mobile Endgeräte geeignet über oesterreich.gv.at zugängig.
Istzustand 2023:
oesterreich.gv.at ist als Ausgangspunkt für die ersten digitalen Serviceangebote wie etwa Hauptwohnsitz ändern, digitaler Babypoint und Reisepass-Erinnerungsservice in Web und App umgesetzt. Für viele österreichische Verfahren bietet die Plattform einen einheitlichen Einstiegspunkt, wie etwa für FinanzOnline, meine Sozialversicherung ("Meine SV") und Strafregisterbescheinigungen.
Datenquelle:
Projektdokumentationen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: oesterreich.gv.at als Ausgangspunkt für weitere digitale Serviceangebote und Verfahren (bspw. Wahlkarte beantragen)
Ausgangszustand 2018:
Phase 2: Für einige zentrale Angebote elektronischer Services für Bürgerinnen und Bürger bietet oesterreich.gv.at einen Startpunkt.
Zielzustand 2023:
Phase 2: oesterreich.gv.at ist der Ausgangspunkt für weitere zentrale digitale Serviceangebote und angebundene Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, die bei den unterschiedlichsten Behörden zugängig sind.
Istzustand 2023:
oesterreich.gv.at ist als Ausgangspunkt für weitere digitale Serviceangebote wie etwa PDF-Signatur, Urkunden beantragen und Wahlkarte beantragen in Web und App umgesetzt. Für weitere österreichische Verfahren bietet die Plattform einen einheitlichen Einstiegspunkt, wie nun auch von App zu App wie beispielsweise zu "FinanzOnline [+]".
Datenquelle:
Projektdokumentationen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Digitalisierung der wichtigsten Behördenwege – Umsetzung der ersten Behördenwege sowie Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen (Once Only) mit Fokus auf Bürgerinnen und Bürger durch Digitalisierung von weiteren Behördenwegen
Beschreibung des Ziels
Parallel zum Aufbau der Plattform werden vorerst 5 Behördenwege online umgesetzt und in oesterreich.gv.at integriert.
Es ist ein wesentliches Ziel Bürgerinnen und Bürger sowie auch die Wirtschaft entsprechend von physischen Behördengängen zu entlasten. Dafür soll auch für Bürgerinnen und Bürger das Grundprinzip Once Only umgesetzt werden. Daten von Antragstellerinnen und Antragstellern, die die Verwaltung bereits verfügbar hat, sollen nicht mehrfach von Behörden abgefragt werden, sondern direkt zwischen den Verwaltungsstellen ausgetauscht werden. Die Behördenwege sollen sich an der Lebens- bzw. Unternehmenssituation orientieren und daher mehrere Verfahren gebündelt im Sinne von One-Stop umgesetzt werden. Dies soll zu wesentlichen Vereinfachungen in der Verwaltung führen und Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen wesentlich entlasten.
Dazu werden die ersten 5 Behördenwege umgesetzt, dies sind Behördenwege im Rahmen der Geburt eines Kindes, des Reisepasses, des Führerscheins, des Zulassungsscheins und der Ummeldung des Wohnsitzes. Dabei sollen erste Erfahrungen gesammelt werden, die dann bei der Umsetzung der restlichen Behördenwege sowie in der Folge auch für Unternehmenssituationen einfließen sollen.
Phase 2:
Die ursprüngliche Zielformulierung wurde präzisiert. Ziel ist es bei Bürgerinnen und Bürgern direkt nur noch Daten abzufragen, die der Verwaltung noch nie übermittelt wurden, um Behördengänge so einfach wie möglich zu gestalten und die Aufwände bei Bürgerinnen und Bürgern zu reduzieren. Die ursprüngliche Formulierung stellte allerdings eine Maßnahme dar. Die neue Formulierung umfasst inhaltlich das ursprünglich Gewollte.
Der Bereich der Unternehmen wurde in eigene Vorhaben (USP-Gesetz und Once Only) verschoben.
Es hat sich bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Projekte gezeigt, dass der jeweilige Schwerpunkt durchaus sehr unterschiedlich gesetzt werden muss. Die Bedürfnisse einer Bürgerin bzw. eines Bürgers in Verbindung mit einem Behördenkontakt und die eines Unternehmens müssen stets unterschiedlich betrachtet werden. Weiters müssen verschiedene Stakeholder einbezogen werden. oesterreich.gv.at und USP wurden daher auf verschiedene Plattformen und Vorhaben aufgeteilt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Umsetzung der wichtigsten Verfahren [Anzahl]
Istwert
6Anzahl
Zielzustand
7Anzahl
Datenquelle: Projektdokumentationen
Meilenstein 1: Digitale Ausweisplattform steht zur Verfügung (bspw. digitaler Führerschein)
Ausgangszustand 2021:
Phase 2: Der Bereich der Unternehmen wurde in eigene Vorhaben (USP-Gesetz und Once Only) verschoben. Es steht keine digitale Ausweisplattform für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Zielzustand 2023:
Phase 2: Es steht eine digitale Ausweisplattform, die Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Ihren Ausweisen (z.B. digitaler Führerschein) verleiht, zur Verfügung.
Istzustand 2023:
Die digitale Ausweisplattform steht mit den Ausweisen digitaler Führerschein und digitaler Altersnachweis zur Verfügung.
Datenquelle:
Projektdokumentationen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Technische Umsetzung der Web-Plattform – Basiskomponente mit Ausrichtung auf Bürgerinnen und Bürger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ausgehend von den bestehenden Plattformen help.gv und USP soll die Grundlage einer gemeinsamen Plattform geschaffen werden, die alle Funktionen und Inhalte zielgruppen- und lebenslagenorientiert anbietet. In einem ersten Schritt wird der Fokus auf die Anwendungsfälle für Bürgerinnen und Bürger gelegt. Das Angebot wird mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz auf die Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmt. Erste Versuche mit Chatbot-Lösungen (Digitaler Assistent zur Fragenbeantwortung) unterstützen Bürgerinnen und Bürger bei Fragestellungen zu eingeschränkten Themen und im Zuge von ausgewählten Verfahren. Diese neuen Technologien sollen erprobt werden und in der Folge auch für fachspezifische Bereiche bzw. auch im Bürgerservice zum Einsatz kommen.
Die Umsetzung für die Web-Plattform erfolgt in der Bundes-CI (Corporate Identity) und soll in weiteren Bereichen die technische Grundlage für gemeinsame Webangebote der Bundesministerien dienen, dadurch sollen größtmögliche Synergien erreicht werden.
Neben der technischen Umsetzung für einen Web-Zugang wird eine Middleware notwendig, die eine Transformation der integrierten Behördenwege durchführt und auch den notwendigen Komfort für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Mobile Umsetzung von oesterreich.gv.at – Basiskomponente mit Ausrichtung auf Bürgerinnen und Bürger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die digitalen Angebote der öffentlichen Verwaltung sind nur beschränkt mit mobilen Geräten nutzbar und sollen daher für die immer stärkere Nutzung von mobilen Geräten zweckmäßig verfügbar gemacht werden. Diese Maßnahme bedingt nicht nur eine technische Umsetzung der vorhandenen Angebote, sondern auch ein Redesign der Online-Verfahren als auch der Informationsangebote. Diese müssen daher nicht nur in einer mobilen Version darstellbar, sondern auch entsprechend auf das Wesentliche verkürzt werden. Mehrseitige Informationsangebote und Formulare in der mobilen Welt sind unvorstellbar. Daher zielt diese Maßnahme nicht nur auf die Umsetzung einer technischen App-Plattform, sondern auch die Überarbeitung des Contents und der Verfahren ab. Dazu wird eine sogenannte Middleware eingesetzt, die eine Transformation der notwendigen Verfahrensdaten und Schnittstellen anbietet, um die notwendigen Informationen und Abläufe zweckmäßig und bürgerinnen- und bürgerzentriert umsetzen zu können. Dies ist eine wesentliche Basis für die Digitalisierung der 10 Behördenwege.
Die Middleware stellt eine Transformation dar, dies bedingt bei all den Verfahrensintegrationen, die von anderen Serviceanbietern kommen, dass diese Schnittstellen zu ihren Verfahren umsetzen bzw. diese öffnen. Nur so kann eine effiziente Einbindung erfolgen. Abhängig vom Verfahren sind auch die notwendigen legistischen Maßnahmen zu treffen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Entwicklung eines Frameworks (Umgebung) zur Nutzung einer mobilen (vorhandenen und vom BMI weiter zu entwickelnden) E-ID (elektronischen Identität – als Basiskomponente)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um Verwaltungsverfahren digitalisieren zu können bedarf es in den überwiegenden Fällen einer Feststellung der Identität. Daher ist es notwendig für die Plattform oesterreich.gv.at und der Umsetzung der 10 wichtigsten Behördenwege die vorhandene bzw. auch die vom BMI weiter zu entwickelnde elektronische Identität (Handy-Signatur und Bürgerkarte künftig E-ID (elektronischer Identitätsnachweis)) in einer für die mobile Anwendung geeigneten Weise zur Verfügung zu stellen. Derzeit benötigt man zwei Geräte (zB. einen PC im Web und ein Mobiltelefon) um eine qualifizierte E-ID nutzen zu können. Dies ist für die mobile Umsetzung nicht zweckmäßig umsetzbar, da man sonst zB. zwei Mobiltelefone benötigen würde, um die E-ID nutzen zu können.
Die Umsetzung erfolgt als E-ID Framework zur Einbettung der E-ID in oesterreich.gv.at und bedingt daher bei den anderen Serviceanbietern die Schaffung von technischen Voraussetzungen, damit eine Anbindung möglich ist. Die technische Herausforderung ist im Bereich der mobilen Anwendungen, es kann nicht auf die Lösungen des Webs (Sessions) zurückgegriffen werden, daher muss hier eine komplett andere Architektur erarbeitet und realisiert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Geburt eines Kindes/digitaler Babypoint – Umsetzung im Rahmen der 10 Behördenwege
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Vor und nach der Geburt eines Kindes sind von den Eltern zahlreiche Behördenwege notwendig, daher sollen mit der Umsetzung eines digitalen Babypoints weitgehend alle notwendigen Behördenwege auch digital angeboten werden. Neben einer Checkliste was wann erforderlich ist, soll insbesondere der Behördenweg zum Standesamt unmittelbar nach der Geburt digital möglich sein.
Für die Umsetzung wären rechtliche Anpassungen (MeldeG, Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013, Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG ) und technische Schnittstellen zu ZMR (zentrales Melderegister) und ZPR (zentrales Personenstandsregister) notwendig. Diese Voraussetzungen müssten vom BMI geschaffen werden. Die Kosten für die Erstimplementierung der technischen Schnittstellen zur Anbindung an die Plattform oesterreich.gv.at sind in der Maßnahme berücksichtigt und sind in den budgetären Auswirkungen inkludiert. Die Kosten für die Zusendung der Urkunden, die dann nicht mehr persönlich ausgegeben werden, müssten von den Personenstandsbehörden bzw. BMI übernommen werden. Es wurden bereits erste Vorgespräche mit dem BMI geführt.
Ein weitergehendes Angebot zum Behördenweg ist auf Basis der Erfahrungen der Umsetzung vorgesehen und noch zu konkretisieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Reisepass – Umsetzung im Rahmen der 10 Behördenwege
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Da die Regelungen zur Ausstellung eines Reisepasses sehr restriktiv sind, wird in einer ersten Ausbaustufe der Reisepass als elektronische Kopie angeboten. Dies entspricht im Wesentlichen der Papierkopie, die man im Normalfall für den Fall des Verlustes bei Reisen mitführt. Ein Erinnerungsservice soll zeitgerecht vor Ablauf des Passes aktiviert werden. Die Kosten für das Erinnerungsservice, welches vom BMI umgesetzt wird, sind in den Kosten bereits inkludiert und werden vom BMDW getragen.
Es wird zum Thema Reisepass auch ein Chatbot (digitaler Assistent zur Fragenbeantwortung) aufgesetzt, der die notwendigen Informationen verarbeitet und Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet.
Ein weitergehendes Angebot zum Behördenweg ist auf Basis der Erfahrungen der Umsetzung vorgesehen und noch zu konkretisieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Führerschein – Umsetzung im Rahmen der 10 Behördenwege
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Führerschein soll in einer digitalen Version mitgeführt werden können und im Rahmen der Überprüfung verifizierbar sein. Da es sich dabei um eine komplexe Umsetzung handelt, wird dazu unter Federführung des BMI eine Erprobung (Proof of Concept) durchgeführt. Dabei wird nicht nur die Frage der Darstellung in einer App, sondern auch die der Verifizierung zu überprüfen sein. Es wird auf die Architektur des E-ID gemäß E-GovG zurückgegriffen. Demnach können Attribute, wie zB. jene aus dem Führerscheinregister, über den E-ID (elektronischer Identitätsnachweis) abgefragt werden.
Für die Umsetzung wären rechtliche Anpassungen (Führerscheingesetz – FSG, Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967, StVO) und technische Schnittstellen zum Führerscheinregister notwendig. Diese Voraussetzungen müssten vom BMVIT und BMI geschaffen werden. Es wurden bereits erste Vorgespräche mit dem BMI und BMVIT geführt. Die notwendigen technischen Schnittstellen zwischen oesterreich.gv.at und den Backend Systemen (um die Daten des Führerscheins bereitzustellen) sind in der Maßnahme bewertet und budgetär berücksichtigt.
Ein weitergehendes Angebot zum Behördenweg sowie die Umsetzung als Echteinsatz sind auf Basis der Erfahrungen der Umsetzung vorgesehen und noch zu konkretisieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Zulassungsschein – Umsetzung im Rahmen der 10 Behördenwege
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Zulassungsschein soll in einer digitalen Version mitgeführt werden können und im Rahmen der Überprüfung verifizierbar sein. Da es sich dabei – wie beim Führerschein – um eine komplexe Umsetzung handelt, wird dazu unter Federführung des BMI eine Erprobung (Proof of Concept) durchgeführt. Dabei wird nicht nur die Frage der Darstellung in einer App, sondern auch die der Verifizierung zu überprüfen sein. Es wird auf die Architektur des E-ID gemäß E-GovG zurückgegriffen.
Demnach können Attribute, wie zB. jene aus dem Zulassungsregister, über den E-ID (elektronischer Identitätsnachweis) abgefragt werden.
Weiters soll die Weitergabe des digitalen Zulassungsscheins an Personen, die das Fahrzeug benutzen sollen, ermöglicht werden.
Für die Umsetzung wären rechtliche Anpassungen (Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967) und technische Schnittstellen zum Kraftfahrzeugregister notwendig. Diese Voraussetzungen müssten vom BMVIT und BMI geschaffen werden. Es wurden bereits erste Vorgespräche mit dem BMI und BMVIT geführt. Die notwendigen technischen Schnittstellen zwischen der Plattform oesterreich.gv.at und den Backend Systemen (um die Daten des Zulassungsscheines bereitzustellen) sind in der Maßnahme bewertet und budgetär berücksichtigt.
Ein weitergehendes Angebot zum Behördenweg sowie die Umsetzung als Echteinsatz sind auf Basis der Erfahrungen der Umsetzung vorgesehen und noch zu konkretisieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
nicht erreicht
Wohnsitzmeldung – Umsetzung im Rahmen der 10 Behördenwege
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es soll im Rahmen von oesterreich.gv.at ein Umzugsservice eingerichtet werden. Die Ummeldung soll digital erfolgen, dabei ist die notwendige Einbindung der Eigentümerverhältnisse, Hausverwaltungen oder allgemein Vermieterinnen und Vermieter im Prozess zu evaluieren. Die bereits umgesetzte automatische Adressänderung bei diversen Stellen soll weiter forciert werden, auch der private Sektor soll dabei eingebunden werden. Voraussetzung ist eine eindeutige Identifikation der Betroffenen inklusive der Eigentümerinnen und Eigentümer. Es soll auch die Meldung eines Zweitwohnsitzes in die Überlegungen einfließen.
Für die Umsetzung wären rechtliche Anpassungen (MeldeG) und technische Schnittstellen zum ZMR (zentralen Melderegister) bzw. für Nachweis von behauptetem Eigentum eine Schnittstelle zum Grundbuch notwendig. Diese Voraussetzungen müssten vom BMI bzw. BMVRDJ geschaffen werden. Es wurden bereits erste Vorgespräche mit dem BMI geführt. Die notwendigen technischen Schnittstellen zwischen der Plattform oesterreich.gv.at und den Backend Systemen (um die Meldedaten anzeigen zu können bzw. die Ummeldung der Meldebehörde bereitstellen zu können) sind in der Maßnahme bewertet und budgetär berücksichtigt.
Für die Umsetzung der Services wären die Meldebehörden einzubinden, etwaige Prozessänderungen haben auf deren Abwicklung Auswirkung.
Ein weitergehendes Angebot zum Behördenweg sowie die Umsetzung als Echteinsatz sind auf Basis der Erfahrungen der Umsetzung vorgesehen und noch zu konkretisieren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Sonstige Angebote – Umsetzung im Rahmen der 10 Behördenwege
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es sollen weitere Services laufend evaluiert und eingebunden werden. Dies betrifft primär die bereits vorgesehenen weiteren 5 Behördenwege, wie Zugang zu den eigenen Daten, Finanzbasisdaten, persönliche Dokumente, Gesundheit Basisdaten und Pflege. Um in die gewünschte Breite zu kommen, liegen weiters Überlegungen für die Themen Arbeitsmarktservice AMS Basisdienste (Arbeitslos An- und Abmeldung), Pendlerinnen und Pendler (Beantragung der Pendlerpauschale), Justizverfahren (Einsicht in eigene aktuell laufende Justizverfahren), Verwaltungsverfahren (Einsicht in eigene laufende Verfahren), Bildung (Digitales Maturazeugnis, Digitale Abschluss-Dokumente (Zeugnisse, Universitätsabschlüsse, usw.), Anmeldung zu Universität, Schulen, usw.), Familienbonus (Rechner einbinden) oder Ausstellung einer Wahlkarte vor.
Die für die Umsetzung notwendigen rechtlichen Anpassungen und technischen Schnittstellen können erst nach Vorliegen einer genaueren Analyse definiert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Phase 2: Inbetriebnahme des E-ID neu (elektronischer Identitätsnachweis) im Frontend oesterreich.gv.at
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme erläutert den Ausbau von Maßnahme 3.
Der elektronische Identitätsnachweis (E-ID neu) ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihre Identität gegenüber elektronischen Anwendungen / Diensten / Verfahren, gemäß den Bestimmungen des E-Government-Gesetzes (E-GovG) und angrenzender Rechtsmaterien (z.B. Signatur- und Vertrauensdiensteverordnung), nachzuweisen. Wobei der Identity-Provider (Identitätsanbieter, BMDW) vereinfacht formuliert das „Frontend“ und das „Online-Personenbindungsservice“ (BMI) das „Backend“ umfasst. Der elektronische Identitätsnachweis (E-ID) soll in oesterreich.gv.at integrativ realisiert werden, um Synergieeffekte zu nutzen, sonst wären eine oesterreich.gv.at-App und zusätzlich eine eigene E-ID-App notwendig. Der E-ID bietet damit die zentrale Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Es können z.B. der Altersnachweis oder Wohnsitzdaten zentral für unterschiedliche Services bereitgestellt werden. Diese Möglichkeit wird nicht nur für den öffentlichen Sektor ermöglicht, sondern gemäß den gesetzlichen Grundlagen auch für private Serviceanbieter. Das Frontend der E-ID Lösung fungiert als zentraler Identity Provider. Es ist jener Teil der Anwendung mit dem die Bürgerinnen und Bürger direkt in Kontakt kommen, nämlich der Einstiegspunkt um sich online zu identifizieren, fortzufahren und zu den Services zu gelangen. Es bietet ein zentrales Zugangssystem für Service Provider (Dienstanbieterinnen und Dienstanbieter) bei dem sich Bürgerinnen und Bürger, die in Österreich gemeldet sind oder über das europaweite EIDAS-Netzwerk (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen) auf das System zugreifen, anmelden können.
Weiters soll der E-ID auch für den bundesinternen Zugang zum Serviceportal und etwaiger mobiler Angebote genutzt werden können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Phase 2: Zentrale Plattform für die personalisierte Anbindung weiterer Apps und WebServices
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme erläutert den Ausbau der Maßnahmen 1 und 2.
Mit der App zu App Koppelung wird mit oesterreich.gv.at eine integrative Möglichkeit des Single Sign On (einmaliges Anmelden und Authentifizieren) zwischen Apps sowie auch im Web geschaffen. Dies ist die Grundlage für ein m(obile)-Government und die Umsetzung eines zentralen Einstiegspunktes zu öffentlichen Verfahren durch die Plattform. Damit benötigen Bürgerinnen und Bürger keine weiteren Zugangsmerkmale und können so über eine einzige Plattform sowohl auf mobilen Endgeräten als auch im Web schnell Verwaltungsleistungen nutzen und diese abwickeln.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Phase 2: Integration weiterer digitaler Verwaltungsservices
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme erläutert den Ausbau der Maßnahmen 4, 5, 8 und 9.
Neben der Einbindung von Single Sign On-Services sollen weitere Behördenwege in oesterreich.gv.at realisiert werden. Auf Basis von Bürgerkonferenzen werden dazu die erarbeiteten „10 wichtigsten Behördenwege“ identifiziert und umgesetzt. Dies betrifft auch Verfahren anderer Ressorts und anderer Gebietskörperschaften. Im Fokus steht immer die Lebenssituation, die nach dem Prinzip „Mobile First“ implementiert wird.
Beispiele für die identifizierten Verwaltungsleistungen sind die Anbindung von Gesundheitsservices der Sozialversicherung, Pflegeverfahren, AMS Basisverfahren, Zugang zu den in der Verwaltung über die eigene Person abgespeicherten Daten und zu elektronischen Nachweisen und Dokumenten (z.B. Zeugnisse).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Phase 2: Digitale Ausweisfunktion
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme erläutert den Ausbau der Maßnahmen 6 und 7. Ein Schwerpunkt der Plattform wird die Abbildung von Ausweisen sein. Dies wird in mehreren Schritten umgesetzt und soll auf dem „E-ID neu“ basieren. Zuerst werden der Führerschein und der Zulassungsschein als Online-Version zur Überprüfung durch Kontrollorgane in oesterreich.gv.at umgesetzt. In einer späteren Phase können weitere Ausweise integriert und in einem Offline-Modus breit genutzt werden. Dadurch wird oesterreich.gv.at neben dem elektronischen Identitätsnachweis auch die Bereitstellung von elektronischen Ausweisen ermöglichen. Die internationalen Entwicklungen (ISO Standardisierungen) sollen aus Nachhaltigkeitsgründen bei der Entwicklung berücksichtigt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Kampagne Kommunikation: Kampagne Kommunikation E-Government-Service-Innovationen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ziel dieser Kommunikations-Maßnahme im BMF ist die Etablierung von „Digital Austria“ als Digitalisierungsdachmarke für die e- und mobile (m)-Government Services der österreichischen Verwaltung, um die wachsenden digitalen Services (eAusweis-App) und den damit verbundenen Mehrwert der Bevölkerung näher zu bringen.
Neue E-Government-Services – allen voran der Start der Ausweisplattform (eAusweis-App) und des digitalen Führerscheins stehen zum Beginn im Mittelpunkt der Kampagne.
Nicht zuletzt durch die Ablöse der Handy-Signatur durch die ID Austria als elektronischer Identitätsnachweis, der die Grundlage für die Nutzung der digitalen Services im digitalen Amt bildet, ist eine breite Information der interessierten Bevölkerung unumgänglich.
Das Zusammenspiel der digitalen Services soll nachvollziehbar und zielgruppengerecht (bspw. auch Unternehmerinnen und Unternehmer) dargestellt werden.
Das Vorhaben ist von November 2022 bis Ende Juli 2023 vorgesehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die angegebenen Kosten beinhalten sowohl Projekt- als auch Betriebskosten.
Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens ergaben sich Abweichungen von den Fertigstellungszeitpunkten der Planung. Der Bereich der Digitalisierung als Querschnittsmaterie bedarf eines erhöhten Abstimmungsbedarfes aufgrund der hohen Anzahl an Abstimmungspartnern (Stakeholdern). Außerdem müssen vermehrt neue Rechtsgrundlagen bzw. Anpassungen bestehender Rechtsgrundlagen geschaffen werden. In der Planung war der damit verbundene Zeitaufwand nicht in dem Maße vorhersehbar.
Im Jahr 2020 ergab sich ein erhöhter Budgetbedarf durch die notwendigen Anpassungen nach der Inbetriebnahme der Anwendung Digitales Amt und der Plattform oesterreich.gv.at.
Im Jahr 2021 kam es zu einem vorübergehenden Projektstopp insbesondere im Bereich der E-ID durch Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsfonds. Die Mittel des Digitalisierungsfonds wurden durch eine Taskforce Digitalisierung, vertreten vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), Bundesministerium für Finanzen (BMF), Bundeskanzleramt (BKA) und Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS), insbesondere für ressortübergreifende Vorhaben genehmigt. Das Konstrukt des Digitalisierungsfonds und der damit verbundene Zeitaufwand war zum Zeitpunkt der Vorhabensplanung nicht vorhersehbar. Hinzu kamen Kapazitätsengpässe der Dienstleisterinnen und Dienstleister, die sich auch im Jahr 2022 niederschlugen. Der Projektstopp und die Kapazitätsengpässe der Dienstleisterinnen und Dienstleister verursachten verzögerte Beauftragungen, Durchführungen und Bezahlungen, wodurch die Kosten im Jahr 2021 deutlich unter den Planwerten lagen.
Weiters ergaben sich Umsetzungsschwierigkeiten durch die COVID-19-Pandemie, welche Abstimmungen und die Leistungserbringung der verschiedenen Dienstleister erschwerte.
Im Zuge der Bündelung konnten die Erfahrungen aus der Phase 1 genutzt werden, um realitätsnäher zu planen. Die Plankosten wurden realitätsnäher beziffert und die Abweichung zu den tatsächlichen Kosten war verhältnismäßig geringer. Die tatsächlichen Kosten ab dem Jahr 2021 lagen sogar unter den Erwartungen.
Insbesondere im Bereich der E-ID (elektronischer Identitätsnachweis) bestand eine enge Kooperation zwischen dem BMDW (nunmehr BMF-Zuständigkeit) und dem Bundesministerium für Inneres (BMI). Hierfür wurde im BMI eine eigene Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) mit der Bezeichnung „Maßnahmen aufgrund der Änderung des e-Government Gesetzes“ erstellt. Die Kosten dieses Bereiches sind daher in ihrer Gesamtheit zusammen mit der WFA des BMI zu sehen.
Im Rahmen der Planung des vorliegenden Vorhabens waren Kosten im Jahr 2023 von gesamt € 14.556.254 vorgesehen. Jedoch wurde im Jahr 2022 in einem überschneidenden „Folgevorhaben“ mit der Bezeichnung „oesterreich.gv.at und Digitales Amt – die Plattform für Bürgerinnen und Bürger“ die Planung ab dem Jahr 2023 fortgeführt und konkretisiert. Die Planungskosten 2023 des vorliegenden Vorhabens sind daher nicht realitätsgetreu. Das „Folgevorhaben“ wurde nicht zum hier vorliegenden Vorhaben gebündelt, weil eine Evaluierung der neu hinzu gekommenen Maßnahmen nach nur einem Jahr nicht als zielführend angesehen wurde.
Die Ist-Kosten für das Jahr 2023 (Projekt- und Betriebskosten) belaufen sich auf € 23.296.648,11. Im „Folgevorhaben“ waren Kosten im Jahr 2023 in Höhe von € 39.988.000,- geplant. Dieser Unterschied ergibt sich aus Projektverzögerungen und den bereits erwähnten Kapazitätsengpässen der Dienstleisterinnen und Dienstleiter. Außerdem ergaben sich geringere Kosten durch die Verzögerung des Vollbetriebs der ID-Austria und da nicht alle geplanten Projekte (etwa die Grunderneuerung (Relaunch) von App und Web) umgesetzt werden konnten, ergaben sich auch geringere Betriebskosten.
Im vorliegenden Vorhaben wurden in der WFA textuell die absehbaren Kosten der Jahre 2023 bis inkl. das Jahr 2025 genannt. Diese wurden durch das „Folgevorhaben“ ebenfalls konkretisiert und ergeben nunmehr für das Jahr 2024 geplante Kosten (exklusive Personalkosten) in Höhe von gesamt € 36.936.000,- und für das Jahr 2025 € 33.320.000,-.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Im Bereich der Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der Planung des Vorhabens Zeitersparnisse insbesondere betreffend physische Behördenwege angenommen. Laut Statistiken der Personenstandsbehörden wurden im Behördenweg „Geburt eines Kindes“ durchschnittlich 70.000 Geburten angenommen, d. h. ca. 140.000 betroffene Personen (meist gehen die Eltern gemeinsam zur Behörde) und eine Zeitersparnis von etwa zwei Stunden pro Person. Im Ergebnis wurde daher ein potentielles Einsparungsvolumen von 280.000 Stunden angenommen.
Tatsächlich wurden im Zeitraum von 2019 bis inkl. 2023 insgesamt 5.260 Urkunden ausgestellt, das bedeutet, der Prozess wurde von Anfang bis Ende digital durchgeführt. Bei einer Annahme von einem durchschnittlichen Zeitaufwand von zwei Stunden pro Geburtenanmeldung, ergibt sich eine ungefähre Zeitersparnis von 10.520 Stunden. Der Anteil der digitalen Nutzung war somit mit 5.260 Urkunden bei insgesamt 350.000 Geburten im selben Zeitraum bei ungefähr 1,5 %, wobei eine steigende Nutzungstendenz bemerkbar ist.
Subdimension(en)
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Es wurden Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch die Ersparnis des physischen Behördenweges angenommen. Nach dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich 2016 wurde von 50.000 Menschen mit Problemen bei der Mobilität, 10.800 Menschen mit Problemen beim Sehen, 7.850 Menschen mit Problemen beim Hören und 1.300 Menschen mit Problemen beim Sprechen ausgegangen.
Im Zeitraum von 2019 bis inkl. 2023 wurden tatsächlich insgesamt 190.386 digitale Wohnsitzänderungen durchgeführt.
Bei einer angenommenen durchschnittlichen Zeitersparnis von zwei Stunden pro Fall, ergibt sich daher eine Zeitersparnis von 380.772 Stunden.
Grundsätzlich ist jede Ersparnis eines physischen Behördenweges eine potentielle Zeitersparnis für Menschen mit Behinderung. Jedoch liegen keine genauen Zahlen vor, wie viele Menschen davon betroffen sind, insbesondere auch daher, weil es ebenso Menschen mit Behinderungen gibt, die Probleme mit der Bedienung eines Computers bzw. Smartphones haben. Diese Personen müssten weiterhin den physischen Amtsweg antreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
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