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Vorhaben

Werkvertrag BML – Landwirtschaftskammern (LKn) über die techn. Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich 01.11.2022 – 31.10.2027

Abschluss Werkvertrag BML – Landwirtschaftskammern (LKn) über die technische Hilfestellung bei der Antragseinreichung im INVEKOS-Bereich 01.11.2022 – 31.10.2027

2024
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2022

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2022

Nettoergebnis in Tsd. €: -18.815

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) ist ein durch die EU schrittweise eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedsstaaten, welches europaweit einer ständigen Weiterentwicklung unterliegt, eine große Herausforderung für die Verwaltung und Beratung in Österreich darstellt und sich in der Zwischenzeit zu einem zentralen Informationssystem über und für die Landwirtschaft entwickelt hat. Das BML hat dabei seit dem Jahre 1995 externe Unterstützung bei der Umsetzung bzw. Abwicklung zugekauft. Die derzeit bestehenden Vereinbarungen zur Hilfestellung von Förderwerber bei der Antragstellung (Werkverträge zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als Auftraggeber und den Landwirtschaftskammern (LKn) als Auftragnehmer) laufen mit Ende Dezember 2022 aus.

Durch die GAP Reform 2023 -2027 haben sich auf unionsrechtlicher Ebene neue Vorschriften für die Umsetzung von INVEKOS ergeben, welche national umzusetzen sind. Es ist daher erforderlich, dafür Sorge zu tragen, dass die Abwicklung der nationalen und gemeinschaftlichen Zahlungen im Bereich der Direktzahlungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums der GAP Periode 2023 bis 2027 in Entsprechung
. der geänderten gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften,
. des Einsatzes neuer Technologien (z.B. Handy-Signatur) sowie
. im vorrangigen Interesse einer qualitativ hochwertigen Förderungsabwicklung in Form der dezentralen EDV-unterstützten Eingabe der Antragsdaten ab dem 01.11.2022 weiterhin sichergestellt ist.

Nicht alle Antragsteller sind in der Lage, den Beihilfe- und/oder Zahlungsantrag unter Verwendung des – auf einem geografischen Informationssystem (GIS) basierenden – Beihilfe-Antragsformulars einzureichen; sie sollen jedoch an allen angebotenen Direktzahlungen und Maßnahmen der ländlichen Entwicklung uneingeschränkt teilhaben können.

In der GAP-Strategieplan Anwendungs-Verordnung (GSP-AV), § 32 Abs. 1 ist festgelegt, dass „Antragsteller, die die genannten Anträge nicht unmittelbar selbst online direkt bei der AMA einreichen, sich der LK bedienen können. Die LK hat den Antragstellern eine derartige Hilfestellung anzubieten.“

Dieser § 32 Abs. 1 der GSP-AV wird nunmehr mit gegenständlichem Werkvertrag des BML mit den LKn umgesetzt.

Der den Mitgliedstaaten eingeräumte (inhaltliche) Spielraum wird – entsprechend dem laufenden Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung – mit der GSP-AV näher ausgestaltet.

Im Jahr 2021 haben in Österreich rund 107.900 landwirtschaftliche Betriebe einen Beihilfeantrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen (MFA) gestellt und wurden in weiterer Folge etwa 1,8 Mrd. € an die Landwirte ausbezahlt. Es ist zu erwarten, dass sowohl die Anzahl der betroffenen Betriebe, als auch das Finanzvolumen in den folgenden Jahren nur geringfügig sinken wird.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben steht im Zusammenhang mit der mittelfristigen Strategie des BML, die 1. und 2. Säule der GAP und die entsprechenden Maßnahmen gemäß EU- und nationalem Recht umzusetzen.
Die fachliche Begleitung der technischen Implementierung im Bereich der Direktzahlungen sowie des INVEKOS, z.B. Ökoregelungen, Flächenmonitoring, wird dabei von der Abt. II/4 wahrgenommen.

Die gegenständlichen Werkverträge mit den LKn stellen eine flächendeckende, niederschwellige und kostenlose Hilfestellung für alle Begünstigten bei der Beantragung sämtlicher Förderungen der 1. Säule (Direktzahlungen) und auch der 2. Säule der GAP im INVEKOS-Bereich sicher.

Direktzahlungen und Förderungen der 2. Säule sind eine wesentliche Unterstützung für das landwirtschaftliche Einkommen und bilden damit die finanzielle Grundlage der landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich. Diese Zahlungen sind ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Ressortziele u.a. die Sicherung der bäuerlichen Einkommen sowie die Erhaltung einer flächendeckenden und nachhaltigen Landwirtschaft, wodurch Arbeitsplätze im landwirtschaftlichen sowie in vor- und nachgelagerten Bereichen gesichert werden und somit der ländliche Raum insgesamt gestärkt wird. Insbesondere wird dadurch auch im Rahmen der Erfüllung der SDGs die Nachhaltigkeit des Sektors und die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten unterstützt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: EU-rechtskonforme, qualitätsgesicherte und transparente Abwicklung der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen der GAP

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Weiterentwicklung Antragssystem durch Flächenmonitoring und Handysignatur

Ausgangszustand 2022:

Bestehendes System zur Abwicklung der Agrarförderungen (mit Stand Ende Oktober 2022)

Zielzustand 2024:

Weiterentwicklung des Abwicklungs-Systems bei gleichzeitig höherem Qualitätsanspruch – Nutzung der Ergebnisse des Flächenmonitorings, verpflichtende Anwendung der Handy-Signatur

Istzustand 2024:

Mit dem Mehrfachantrag 2023 wurde ein flächendeckendes Flächenmonitoringsystem eingeführt, welches alle flächenbezogenen, monitoringfähigen Interventionen überwacht. Die Begünstigten haben die Möglichkeit auf Beanstandungen aus dem Flächenmonitoring zu reagieren, z.B. ggf. den Antrag zu korrigieren und damit Sanktionen zu vermeiden. Weiters wird durch den Werkvertrag der Einsatz der Handy-Signatur auch finanziell unterstützt. Die Handy-Signatur wurde inzwischen zur ID-Austria weiterentwickelt, der Anteil 2023 betrug 31 %, 2024 betrug er 35 %.

Datenquelle:
Abrechnungsschemata 2023 & 2024 (u.a. Handy-Signatur) sowie INVEKOS Qualitätsbewertungsberichte 2023 & 2024 (u.a. Flächenmonitoring)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Vereinfachung der Handhabung durch umfassende Nutzung der elektronisch verfügbaren Informationen und Unterlagen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Dokumentation der Prüfung von Antragsinhalten mithilfe Checklisten gemäß Anhang l des Werkvertrags

Ausgangszustand 2022:

Anträge werden mit den Vorjahresdaten elektronisch im e-AMA zur Verfügung gestellt; Betriebsinhaber hat Angaben zu kontrollieren und zu aktualisieren

Zielzustand 2024:

Antragsinhalte werden im Zuge der Antragstellung geprüft. Dokumentation dieser Prüfung unter Verwendung der Checkliste für die Entgegennahme von Anträgen (siehe Anhang I des Vertrages).

Istzustand 2024:

Im Rahmen der werkvertragskonformen Berichtslegung der Gesamtabrechnung für das Antragsjahr 2023 & 2024 wurden keine Abweichungen bei der verpflichteten Verwendung der Checkliste (Anhang l des Werkvertrags) festgestellt.

Datenquelle:
Checklisten-Stichprobe im Rahmen der Berichtslegung 2023 & 2024 gemäß § 10 Abs. 3 & § 11 Abs. 1 des Werkvertrags

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verfahren, Online-Antragstellung und Abwicklung der Interventionen im INVEKOS

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der jährliche Mehrfachantrag Flächen (kein Herbstantrag mehr in neuer GAP) wird mit den einzelbetrieblichen Daten des Vorjahres vorbefüllt, elektronisch im e-AMA zur Verfügung gestellt und vom Betriebsinhaber überprüft und aktualisiert. Die einzelnen Schläge innerhalb der Referenzparzelle sind vom Betriebsinhaber zu digitalisieren, sodass sich Lage und Ausmaß ergeben und ist dazu die jeweilige Nutzung anzugeben. Mithilfe seiner Handy-Signatur reicht der Betriebsinhaber seinen Antrag ein.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Steuerungsgremium, Steuerungsprozess und Terminplan zur Antragsabwicklung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur besseren Umsetzung des Steuerungsprozesses zur Antragsabwicklung ist die LK Österreich, in Vertretung der LKn der Länder, zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle für das BML.

Die Leistungen der LKn werden gemäß eines von der AMA zu erstellenden Terminplanes erbracht, der in der Folge für die weitere Vorgangsweise bindend ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verwendung eines Qualitätsmanagement-Systems

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es wird ein Qualitätsmanagement-System verwendet um die vertragskonforme Erfüllung der Aufgaben der LKn sicherzustellen.

Das Qualitätsmanagement-System umfasst insbesondere die Vorlage der Leistungsnachweise für Zwecke der Abrechnung, die Dokumentation der Personalschulungen, eine interne Qualitätskontrolle der LKn sowie die Führung der Checkliste mit den Kontrollpunkten der Identitätsfeststellung, Auffälligkeitsprüfung, Plausi-Prüfung und Prüfung, ob der Antragstellerwille im Antrag vollständig abgebildet ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Dokumentation im Rahmen der konkreten Hilfestellung für Antragsteller

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Maßnahme besteht in der Dokumentation der formalen Prüfung der Antragsberechtigung hinsichtlich der geografischen Online-Antragstellung MFA-Flächen, der Dokumentation der Prüfung der Identität von Übergeber und Übernehmer hinsichtlich der Anzeige Bewirtschafterwechsel sowie der Dokumentation der Prüfung der Identität bei Änderungen von Stammdaten gemäß AMA-Benutzerhandbuch und hinsichtlich sonstiger Anträge und Anzeigen gemäß den maßgeblichen EU-Vorgaben und der nationalen Umsetzung im Bereich INVEKOS, die online bzw. mittels E-Antrag einzureichen sind.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2022 - 2024
2022
2023
2024

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-18.815

Tsd. Euro

Plan

-37.609

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

144

Tsd. Euro

Plan

283

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

18.288

Tsd. Euro

Plan

36.576

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

383

Tsd. Euro

Plan

750

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

18.815

Tsd. Euro

Plan

37.609

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-40

Tsd. Euro

Plan

-40

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

10

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

30

Tsd. Euro

Plan

30

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

40

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.385

Tsd. Euro

Plan

-9.385

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

66

Tsd. Euro

Plan

66

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.144

Tsd. Euro

Plan

9.144

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

175

Tsd. Euro

Plan

175

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.385

Tsd. Euro

Plan

9.385

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-9.390

Tsd. Euro

Plan

-9.390

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

68

Tsd. Euro

Plan

68

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.144

Tsd. Euro

Plan

9.144

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

178

Tsd. Euro

Plan

178

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.390

Tsd. Euro

Plan

9.390

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 18.288.000 € im Bereich Transferzahlungen an die LKn für die Mehrfachantragskampagne 2023 und 2024 gerechnet. Dieser vertraglich festgelegte Maximalbetrag wurde erreicht: Einerseits dadurch, dass die Fallzahlen im Antragsjahr 2023 aufgrund der vielen Neuerungen in der neuen Förderperiode zu deutlich weniger Selbsttätigen Antrag:stellerinnen geführt hat und somit die Anzahl jener, die die Hilfestellung der LKn in Anspruch genommen haben gestiegen ist. Anderseits hat sich die inflationsbedingte Erhöhung der Gehälter der Bundesbediensteten (rund 7 % von 2023 auf 2024 und 9 % von 2023 auf 2024), welche für die Valorisierung des Stundensatzes für das jeweilige Mehrfachantragsjahr entscheidend ist, ebenso finanziell auf das Abrechnungsschema der Gesamtzahlungen finanziell ausgewirkt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die jährlichen Transferzahlungen idHv 9,144 Mio. € aus nationalen Mitteln finanziert und ein Teil aus EU-Mitteln der Technischen Hilfe kofinanziert sind. In DB 42.05.03.00, FISTL 280, FIPO 1/7271 923 sind die refundierten EU-Mittel der Technischen Hilfe abgezogen, wodurch sich die Differenz zu den in der WFA angeführten Transferzahlungen ergibt.

Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten. Die Ziele der WFA sind mit minimalem Kostenaufwand erreicht worden.
Für die MFA-Kampagne 2025 und 2026 sind die Ist-Werte noch nicht bekannt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Förderangebot richtet sich an Frauen und Männer gleichermaßen.
Sonstige wesentliche Auswirkungen: Die BetriebsleiterInnen erhalten im Rahmen der INVEKOS-Förderungsabwicklung Entscheidungsgrundlagen für die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens, bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und zu weiteren Themen, wie diese in den Bezug habenden Verordnungen und Richtlinien aufgelistet sind.
Rund 35 % der INVEKOS-Betriebe in Österreich werden von Frauen geführt (Grüner Bericht 2024).

Gesamtbeurteilung

Mit dem gegenständlichen Werkvertrag soll eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und praxistaugliche technische Hilfestellung für die Antragsteller:innen angeboten werden, wobei das Ziel verfolgt wird, eine bestmögliche Antragsqualität und damit eine höchstmögliche Auszahlungsqualität zu erreichen.
Diese Zielsetzung wurde – auch durch die wesentlichen Vorleistungen und Beiträge der Zahlstelle AMA – erreicht.

Insbesondere der Einsatz des Flächenmonitorings bietet den Begünstigten in vielen Fällen eine Möglichkeit die Antragstellung nach der Antragseinbringung zu korrigieren, wenn der tatsächliche Zustand in der Natur nicht den im Antrag angegebenen Interventionen entspricht (z.B. andere Begrünungsvariante, …). Damit können Sanktionen für die Begünstigten abgewendet werden, sofern dies im vorgegebenen Rahmen zulässig ist.

Der Anteil der Begünstigten, welche die Handy-Signatur bei der Antragseinreichung einsetzen hat sich von 31 % im Jahr 2023 auf 35 % im Jahr 2024 gesteigert.

Schlussfolgerung: Der gegenständliche Werkvertrag erfüllt die vereinbarten Zielsetzungen; Anpassungen bzw. Ergänzungen werden im Rahmen einer im Werkvertrag festgelegten Evaluierung durchgeführt und mit einer möglichen Vertragsänderung, wirksam ab 01.11.2025, umgesetzt.


Verbesserungspotentiale

Hinsichtlich der Leistungspositionen sowie des Minutengerüstes, welche als Grundlage des Abrechnungsschemas des Werkvertrags dienen, erfolgt eine gemäß Werkvertrag festgelegte Evaluierung. Da dafür Minutenwertaufzeichnungen der LKn herangezogen werden und diese Daten erst mit Ende 2024 zur Verfügung standen, können diese Ergebnisse nicht in die WFA einfließen.
Die Werkvertragsevaluierung wird gegen Ende des 1. Quartals 2025 zum Abschluss kommen und deren Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage für die mit 01.11.2025 (MFA 2026) vorgesehene Vertragsanpassungsmöglichkeit dienen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen